Gibt es zugelassene LED-Leuchten mit STVZO für MTB?

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Hallo,
als neuer MTBler möchte ich gleich eine Frage stellen, auf welche ich keine genaue Antwort gefunden habe:
Gibt es irgendeine Batterie,- oder Akkubetriebe Leuchte (Sigma oder andere) welche für ein Mountainbike offiziell zugelassen ist?

Einmal liest man in den Verkaufsprospekten "mit STVZO", an anderen Stellen aber wiederum die Einschränkung, dass diese nur für Rennräder unter 11 KG gelten? (Also z.B. auch für ein Carbon-MTB mit weniger als 11 KG nicht zulässig?)
Angeblich wurde der Vorschlag in 2006, diese Regelung auf MTB auszuweiten abgelehnt.

Hat sich hier etwas getan mittlerweile?

Falls nicht, bedeutet dies doch, dass theoretisch jeder "illegal" mit Licht fahren würde oder die Nachtbetriebenen Mountainbikes mit Dynamo laufen. Hat jemand ein Bild von Cannondale oder Ghost-Fullsuspension mit einem Dynamo, zum Einstellen?:lol:

Danke euch schonmal für die Antwort vom Neuling Christof
 
Ich habe im Wald noch keine Polizei getroffen :rolleyes:

Selbst wenn du "StVO zugelassenes" Licht montieren würdest, müsstest du sämtliche andere Vorschriften beachten, wie Katzenaugen, Klingel etc. pp.
 
StVZO §67: Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern

(1) Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlußleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt (Fahrbeleuchtung). Für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte darf zusätzlich eine Batterie mit einer Nennspannung von 6 V verwendet werden (Batterie-Dauerbeleuchtung). Die beiden Betriebsarten dürfen sich gegenseitig nicht beeinflussen.


sooooo schwachsinnig aber gut was soll man machen???
 
Soweit ich weiß, ist diese Regelung immernoch die Gleiche.
Nur ab wann ist ein Rennrad ein Rennrad? Das hängt dann denke ich mal vom Polizei Polizisten ab, der dich kontrolliert.
Oft sind diese schon zufrieden, wenn du halbwegs Reflektoren und Licht am Rad hast.

Wenn ich morgens zur Arbeit fahre, kommen mir sehr viele entgegen, die garnichts am Rad haben.

Laut einer "Dokumentation" bei einem TV-Sender der kontrollierende Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes zeigt, waren auch Batterieleuchten ohne Zulassung an einem Damenrad mit Körpchen gestattet, jedoch fehlten die Ersatzbatterien, die bei Akkuleuchten (angeblich) immer mitzuführen sind.

Irgendwie scheint mir diese ganze Geschichte generell sehr willkürlich behandelt zu werden, deswegen juckt es mich persönlich auch nicht, wenn ich mit ner Eigenbaulampe durch die Stadt fahre um zur Arbeit zu kommen. Blöd kanns immer laufen.

Zum Nabendynamo:
gilabox-box4.jpg

Der allseits bekannte Stuntzi hat ein seinem Fully ein Nabendynamo dran. Zwar nicht für die Beleuchtung aber es ist dran und funktioniert.
 
Du bist weiterhin nur mit einem Dynamolicht am MTB legal unterwegs. Die Begründung für die Sub-11-Regel waren die empfindlichen Rennreifen, auf denen kein Dynamo laufen darf. Mittlerweile alles Humbug, wird aber nicht geändert.
Zugelassene Zusatzleuchten kannst Du benutzen, aber eben nicht ausschließlich.
Wo kein Nabendynamo geht, kann immer noch ein Seitenläufer mit Gummirad auf der Felge laufen, oder ein Speichendynamo auf dem Achsende betrieben werden. Ein weiterer Dynamo für Achsmontage sollte demnächst am Markt sein.
Einen ND für Steckachse gibt es immerhin von Shimano, einen Hinterrad-ND gibt es momentan nicht.
 
ich denke auch, wenn man eine halbwegs brauchbare Lampe vorne und hinten am Bike hat, werden nur die wenigsten etwas sagen und mit ein paar Speichenreflektoren rundet man die Sache noch ab ;)
 
Das Problem ist ja nicht die Polizei, welche so gut wie nie eine Sorge mit Akkulampen hat, Hauptsache es leuchtet überhaupt etwas. Bei den jährlichen Schwerpunktkontrollen kann es beanstandet werden, dann zahlt man halt seine 15 € und gut ist.

Bei einem Unfall während der Dunkelheit wird es schon schwieriger. Im schlimmsten Fall läuft dann alles auf einen Gutachterstreit heraus, in welchem langwierig und damit kostenintensiv geklärt werden muss, ob die verwendete Beleuchtung zum Unfallzeitpunkt eine Verschlechterung der Sichtbarkeit hervorgerufen hat, für jeden gegnerischen Anwalt ein gefundenes Fressen. Natürlich ist es unsinnig, dass eine Karbitvorderlampe mit vielleicht 10 Lumen legal ist, während eine Betty nicht allein zulässig ist, aber so sind nun einmal die aktuellen Bestimmungen.

Also bei Rennrad (nicht definiert, wohl aber Reifen gleich/schmaler 28 mm + Gangschaltung +Rennlenker "mit einem Mehrfachen an aerodynamischen Griffpositionen" + leichter 11 kg) Batteriebeleuchtung immer dabei, bei allen anderen Rädern Dynamobeleuchtung. Außerdem bei allen Rädern helltönende Klingel, Speichenreflektoren (klassisch, Reflektorband auf Reifen oder Sticks an jeder Speiche), Pedalreflektoren, sowie vorderer und hinterer Reflektor. Heißt aber bei Verwendung des gesunden Menschenverstandes eher auf jeden Fall irgendein Licht vorn und hinten, konstant strahlend und so hell wie zufriedenstellend und vielleicht den ein oder anderen Reflektor an den Laufrädern, damit die seitliche Sichtbarkeit auch gegeben ist.
 
Mahlzeit,

Ich habe mir auch schon ein paar mal überlegt mein Rad für die tägliche Fahrt zur arbeit auf eine SON Nabendynamo umzurüsten. Besonders da ich jetzt mit eine TinySun fahre und mir mehrfach mitgeteilt wurd, daß das Ding selbst auf geringster Leistung blendet. Scheint ja qualitativ sehr robust zu sein und einen relativ geringen Rollwiderstand haben. Es gibt ja auch ordentliche Dynamolampen von B+M welche sogar optisch was hermachen. Für den Trail im Wald natürlich unzureichend, da muß halt eine Zusatzleuchte her.
Bei den Reflektoren kann mak ja die Speichenreflektoren nehmen. Diese sind ja voll zugelassen und sieht jedenfalls besser aus als die komischen Katzenaugen. Das einzige Problem gäbe es dann nur noch bei den Pedalen.

Gruß
Marco
 
Oh, das sind ja viele Antworten.
Scheint also ein Thema zu sein, was wiele beschäftigt, so wie einst das "kleine Nummernschild" beim Motorrad.
Hat auch zwei Hände voll Jahre gedauert bis es jetzt halbswegs akzeptabel ist:)

Ich habe dann noch Fragen wegen bestimmter Beleuchtung, aber das ist ein anderes Thema, daher mache ich besser ein neues auf.
Danke jedenfalls allen !!!
Christof
 
Für alle Fahrräder unter 15 KG wäre dies sinnvoll und ebenso verkehrssicher.
Wer gibt schon extra mehr Geld aus, um ein Rad mit 1 oder 2 KG geringes Gewicht zu haben und dann dynamobetrieben zu fahren? Hier sollte mal auf den Stand der Technik umgeschwenkt werden...

Falls es etwas gibt in Richtung "Lobby" oder "Beteiligung", bitte Infos oder Link hier einstellen.
Ich wäre dabei !!!!!!!
 
Warum überhaupt eine Gewichtsbeschränkung.
Ordentliche Beleuchtung mit bestimmten Anforderungen sollte doch für alle Räder reichen.

Natürlich ist es unsinnig, dass eine Karbitvorderlampe mit vielleicht 10 Lumen legal ist, während eine Betty nicht allein zulässig ist, aber so sind nun einmal die aktuellen Bestimmungen.
Die Betty (und fast alle anderen Batterieleuchten) dürfste man nichtmal als Zusatzbeleuchtung betreiben, da ihnen das Prüfzeichen (Wellenlinie mit Nummer) fehlt.

Laut einer "Dokumentation" bei einem TV-Sender der kontrollierende Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes zeigt, waren auch Batterieleuchten ohne Zulassung an einem Damenrad mit Körpchen gestattet, jedoch fehlten die Ersatzbatterien, die bei Akkuleuchten (angeblich) immer mitzuführen sind.
Da macht jeder "kontrollierende Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes" scheinbar seine eigenen Regeln. Wenn im Fall der Fälle die Beleuchtung ausfählt, muss man halt sein Rad schieben. Dann ist man Fußgänger und es ist keine Beleuchtung mehr notwendig.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hier sollte mal auf den Stand der Technik umgeschwenkt werden...

Falls es etwas gibt in Richtung "Lobby" oder "Beteiligung", bitte Infos oder Link hier einstellen.
Ich wäre dabei !!!!!!!
Stand der Technik: Akkus und Batterien sind irgendwann leer, daher muß der Strom beim Fahren erzeugt werden.
Bisher ist der Nabendynamo das einzig gut funktionierende Mittel. Gibt es auch in XT (http://www.roseversand.de/search/find/?q=nabendynamo)

Die 'Lobby' nennt sich ADFC. Deutlich weniger bedeutsam als der ADAC (weniger Mitglieder, weniger Geld), setzen sie trotzdem hin und wieder durch Beharrlichkeit etwas durch.
Im Bereich Licht bewegt der Hersteller B+M aus rein komerziellen Interesse einiges mehr (angefangen mit der BigBang).

Die Leuchtstreifen auf den Alltagsreifen sind meines Wissens nach auch nur auf Herstellerdruck zugelassen worden und deutlich haltbarer als die gelben Hartplastikteile. Die vorherige Möglichkeit von stabförmigen Speichenreflektoren an allen Speichen statt 2x gelbes Plastik war in der Praxis zu teuer.
Sinnvoll wären reflektierende Rahmenlackierungen oder -folien (siehe http://www.reflex-folie.de/), statt der ganzen Batterie an Rückstrahlern, die die StVzO vorsieht.
 
Stand der Technik: Akkus und Batterien sind irgendwann leer, daher muß der Strom beim Fahren erzeugt werden.
Das mag zwar bei arktischen Nächten ohne Tageslicht stimmen, aber im Normalfall ist man nachts kaum länger als 12 h unterwegs, was ein großer Teil der Batteriebeleuchtung auch schafft. Zudem erleichtern Batteriezustandsanzeigen die Überlegung, ob man plötzlich im Dunkeln dasteht doch recht maßgeblich. Auch bei einem Auto ist der Tank irgendwann leer, trotzdem würde niemand verlangen, dass der Kraftstoff während der Fahrt gewonnen werden muss.

Was die Zuverlässigkeit beider Systeme angeht, ist bei mir persönlich bisher die Batteriebeleuchtung vor der Dynamobeleuchtung anzusiedeln. Auch gibt es wenige Dynamolichter als Helmlampe, obwohl auch damit viele Radfahrer unterwegs sein wollen. Beide Systeme haben Vor- und Nachteile, Dynamobeleuchtung ist bequemer, Akkulampen flexibler, aber ein System zu Beginn bereits als untauglich abzustempeln, ist meiner Meinung nach verkehrt. Außerdem will ich den Radler sehen, der Siams 575 Watt-Lampe mit einem Dynamo betreibt!
 
...Auch bei einem Auto ist der Tank irgendwann leer, trotzdem würde niemand verlangen, dass der Kraftstoff während der Fahrt gewonnen werden muss.

Was die Zuverlässigkeit beider Systeme angeht, ist bei mir persönlich bisher die Batteriebeleuchtung vor der Dynamobeleuchtung anzusiedeln. Auch gibt es wenige Dynamolichter als Helmlampe, obwohl auch damit viele Radfahrer unterwegs sein wollen. Beide Systeme haben Vor- und Nachteile, Dynamobeleuchtung ist bequemer, Akkulampen flexibler, aber ein System zu Beginn bereits als untauglich abzustempeln, ist meiner Meinung nach verkehrt. Außerdem will ich den Radler sehen, der Siams 575 Watt-Lampe mit einem Dynamo betreibt!
Dein Beitrag in allen Ehren, aber mir stellen sich nun 2 Fragen :
1.) Was genau hat Dein Beitrag mit dem Thema zu tun?:confused:
(Hinweis: Siehe Überschrift:p)

2.) Falls 1. nicht zutrifft, welche Leuchte ist ganz offiziell mit STVZO am MTB zugelassen? Bitte Lampentyp und Fahrradmodell benennen:daumen:
 
Es tut mir Leid, aber deine Fragen wurden mit Beitrag 3, spätestens aber mit Nummer 5 komplett beantwortet. An jedem Rad, außer einem Rennrad, muss für eine StVO-Konformität eine Dynamobeleuchtung angebracht sein. Es gibt auf diesem Planeten keine Akkulampe, die für die Nutzung am MTB gemäß StVO (außer als Zusatzleuchte) zugelassen ist. Unsinnig, aber leider die aktuelle Rechtslage.

Probleme bereitet einzig der Begriff "Rennrad" in der StVO, da dieser nicht näher definiert ist. Hier bieten sich verschiedene Deutungsmöglichkeiten an, die von der allgemeinen Verwendung des Begriffes Rennrad über Anwendung der entsprechenden DIN-Norm (mein erster Beitrag) bis zu den Bestimmungen der UCI reichen. Allen ist allerdings gemein, dass ein Mountainbike nicht darunter fällt.

Als Zusatzleuchte (mit "~" auf dem Gehäuse) gibt einige empfehlenswerte Modelle, die verbreitetsten sind die Busch und Müller Ixons (IQ und Speed), die Philips Bike Light ist auch nicht schlecht. Zudem ist jede Helmlampe zulässig, da diese nicht zur eigentlichen Fahrradbeleuchtung zählt. Vertreter wären z.B. die Dealextreme und die Lupine Piko. Dennoch dürfen gemäß StVO all diese Lampen nur verwendet werden, wenn auch eine dynamobetriebene Lampe am Rad ist.
 
Es tut mir Leid, aber deine Fragen wurden mit Beitrag 3, spätestens aber mit Nummer 5 komplett beantwortet. An jedem Rad, außer einem Rennrad, muss für eine StVO-Konformität eine Dynamobeleuchtung angebracht sein. Es gibt auf diesem Planeten keine Akkulampe, die für die Nutzung am MTB gemäß StVO (außer als Zusatzleuchte) zugelassen ist. Unsinnig, aber leider die aktuelle Rechtslage.
Genau!
Ich denke meine Frage ist nun ausreichend und vollständig beantwortet, mit dem derzeitigen Stand der Gesetze.
Daher hat mich Dein Beitrag 16 verwirrt, aber egal.
Sollte sich diesbezüglich im Gesetz irgendwann etwas ändern, kann man dieses Thema sicherlich wieder aufgreifen.

Also danke nochmal an alle für die Antworten!
Gruss Christof
 
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