Münchner Fahrradpendler Frust!

Vor zwei Wochen (also noch vor dem alljährlichen Wiesnwahnsinn) war ich vom Marienplatz am Rindermarkt in Richtung Sendlinger Tor unterwegs. Weil natürlich der gesamte Radweg mal wieder als Parkstreifen benutzt wurde, hab ich kurz über die Schulter geschaut, zwar einen schwarzen BMW gesehen - war aber noch locker 200m entfernt. Ich gebe also Handzeichen und fahre auf die Straße. Ich höre hinter mir einen Motor aufjaulen und dann ein wildes Gehupe. Darauf zieht besagter BMW um Zentimeter an mir vorbei um dann direkt vor mich zu ziehen und eine Vollbremsung hinzulegen, ich konnte gerade noch rechtzeitig anhalten, sonst wäre ich ihm voll ins Heck gedonnert.

Ich fahre links vorbei und frage, was der Scheiss soll. Er grinst mich zuerst nur an und meint, ich solle aufpassen wo ich hinfahre, ich sei schließlich der Schwächere auf der Straße und wer so fährt braucht sich dann auch nicht beschweren, auf ner Haube zu enden.

Ich war so baff, dass ich gar nix mehr gesagt hab. Hatte das Kennzeichen zwar notiert, aber hatte echt nicht den Nerv für ne Anzeige.

Das geschieht dir recht! Leistungsträger auszubremsen ist leistungsungerecht!
 
Zu den Radwegen:

Radwege benutzen

Eine Radwege-Pflicht gibt es in Deutschland nicht! Radwege müssen Sie nur benutzen, wenn diese mit einem blauen Radwegeschild gekennzeichnet sind. Die Straßenverkehrsordnung sieht das Radfahren auf der Fahrbahn als Regelfall vor und lässt es nur ausnahmsweise zu, dass Städte und Gemeinden Radwege mit dem blauen Radwegeschild als benutzungspflichtig ausweisen. Gibt es nur auf einer Seite einen Radweg, dürfen Radfahrer nicht als Geisterfahrer unterwegs sein – auch für sie gilt das Rechtsfahrgebot!

Kommt von hier:
http://www.bild.de/auto/service/ver...-strafe-fuer-fahrradfahrer-26272032.bild.html

Ich weiß nicht wie oft ich schon bei dem Vermeidungsversuch mein Leben riskiert habe und die Autofahrer nur lächelnd weiterfahren wenn sie einen überhaupt registrieren. manchmal hab ich mir schon gedacht man müsste denen voll reinfahren und eine Armee von Anwälten auffahren... Aber dann bleibe ich doch lieber gesund:)

Ich find als Auto und Mopedfahrer es nicht in Ordnung, wenn bei vorhandenem für Hunderttausende Euro gebauten Radwegen diese nicht benutzt werden, nur weil einer ein "Rennrad" fährt, das weniger als 10 kg wiegt. Denn genaugenommen dürfte dieser ja nicht im Straßenverkehr unterwegs sein ohne STVO konformes Rad. Fahre selber gerne und oft in der Stadt, benutzte jedoch immer den Radweg. Es geht ja auch um meine Gesundheit/Leben. Diese Einstellung habe ich mir hauptsächlich vom Motorradfahren geholt, da wird man gerne mal übersehen und das geht für den Mopedfahrer fast immer tödlich aus. Wenn es geht auch wenn die Zeit knapp ist, umfahre ich die Hauptwege und fahre in Parks oder reinen Wohnstraßen entlang. Dauert für eine Strecke über 10 Stadt-KM nur ca. 10 Minuten Umweg. Die Luft ist auch besser!

Ich habe biem Auto den rechten Außenspiegel schon immer auf den Radweg eingestellt. Doch trotz zusätzlichem Umdrehen beim Abbiegen mit Stop sieht man vielerorts durch den baulichen Versatz des Radweges keinen Radfahrer kommen bzw. viel zu spät. Wenn ein Radler mit 30-40 km/h auf ne Kreuzung zurast muss er sic nicht wundern übersehen zu werden. Achja Handzeichen sind ja auch out. Kein wunder wenn die meisten Autos beim rechtsabbiegen nicht mehr halten, weil man jedesmal wenn man hält der Radler rechts abbiegt. Das frustet auf Dauer.

Dies alles sollte man als Radler auch mal sehen und nicht vergessen beim Biken in der Stadt. Und die Autofahrer sollten öfter mal aufs Rad steigen.

Nur Ändern wird sich da nie was, weil ja auch bei den Blechdosen untereinander keine Einigkeit besteht, siehe Links- und Mittelspurschläfer (am besten sind die die wenn sie überholt werden danach wieder mit 80 auf die linke Spur wechseln) oder rechthaber im Straßenverkehr, die Rowdies die in Baustellen mit 200 statt 60 km/h durchrasen usw.

Also nicht frusten sondern aufpassen und die Landschaft geniesen !

Ohne Autos und LKWs hätten wir nicht so schöne Bikes, die müssen ja irgendwie aus den USA importiert werden oder das ALU/Carbon transportiert werden.
 
Das geschieht dir recht! Leistungsträger auszubremsen ist leistungsungerecht!
wenn mit sowas als Fußgänger passiert, bei Ausfahrten z.b., fliegt mein Einkauf in Form von Olivenölflaschen schon mal gerne gegen die Windschutzscheibe oder der Fuß gegen den Kotflügel. Wenn diese dann Rabiat werden hol ich mein Handy raus und ruf vermeintlich die Polizei, bisher hat jeder die Flucht ergriffen!
Einem Wiener dem ich mit der flachen Hand aufs Dach geklopft hatte nach dem er mich fast überfahren hätte (tut dem auto nix, knallt aber furchbar innendrin), hab ich dem nur angedroht er könne gerne mal die Bayerischen Gefängnisse von innen betrachten wenn er sich weiter so aufführt; auch dieser hat sehr schnell Fahrerflucht begangen.

Wenn mich so ein BMW ausbremsen würde, könnte meine Stadtschlampe schon mal eine Treffer landen! Sobald Lackspuren auf dme Rad sind und der Typ abhaut hat der verloren. Polizei rufen, Spuren sichern lassen, Fahrzeugtyp merken und die möglichst viel vom Kennzeichen und die Polizei findet ihn. Mit Fahrerflucht geht der Typ 1 Jahr mindestens zu Fuß oder fährt Rad zur Strafe. So hatte ich schon mal einen Fahrerflüchtigen der seine Autotür in meine gewuchtet hatte erwischt. Koster nix, das macht der Staatsanwalt.
 
@Rolf1962: Liest du auch das, was du schreibst?
Fahre selber gerne und oft in der Stadt, benutzte jedoch immer den Radweg. Es geht ja auch um meine Gesundheit/Leben. Diese Einstellung habe ich mir hauptsächlich vom Motorradfahren geholt, da wird man gerne mal übersehen und das geht für den Mopedfahrer fast immer tödlich aus. ....Doch trotz zusätzlichem Umdrehen beim Abbiegen mit Stop sieht man vielerorts durch den baulichen Versatz des Radweges keinen Radfahrer kommen bzw. viel zu spät....Kein wunder wenn die meisten Autos beim rechtsabbiegen nicht mehr halten.
Du schreibst selbst, dass man auf Radwegen leicht übersehen wird und damit begründest du, dass man besser auf dem Radweg fahren soll.:confused:

Und nochwas zu den abbiegenden Autofahrern, die den Radfahrer angeblich nicht sehen können. In der STVO steht auch, dass man in unübersichlichen Situationen auch notfalls anhalten muss.

wenn bei vorhandenem für Hunderttausende Euro gebauten Radwegen diese nicht benutzt werden,
Nur weil ein Radweg viel kostet, muss er noch lange nicht vernünftig oder sicher sein. Außerdem werden viele Radwege nicht für uns Radfahrer gebaut, sondern nur für die Autofahrer, damit die ungehindeter rasen können. Es wäre um einiges billiger in der Stadt auf Nebenstraßen und Wohnstraßen z.B. die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h herunter zu stetzen statt da Radwege zu bauen.
Genau so könnte ich sagen, warum fahren so viele Autos durch unsere Kleinstadt, wenn auf der Autobahn mal wieder Stau ist. Die Autobahn hat doch so viel gekostet.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Rolf1962: Liest du auch das, was du schreibst?
Du schreibst selbst, dass man auf Radwegen leicht übersehen wird und damit begründest du, dass man besser auf dem Radweg fahren soll.:confused:

Und nochwas zu den abbiegenden Autofahrern, die den Radfahrer angeblich nicht sehen können. In der STVO steht auch, dass man in unübersichlichen Situationen auch notfalls anhalten muss.

Nur weil ein Radweg viel kostet, muss er noch lange nicht vernünftig oder sicher sein. Außerdem werden viele Radwege nicht für uns Radfahrer gebaut, sondern nur für die Autofahrer, damit die ungehindeter rasen können.
Genau so könnte ich sagen, warum fahren so viele Autos durch unsere Kleinstadt, wenn auf der Autobahn mal wieder Stau ist. Die Autobahn hat doch so viel gekostet.
Hab ja geschrieben, dass ich notfalls auch halte...

Außerdem war die Aussage ja dahingehend, dass wenn man mit "nicht angepasster Geschwindigkeit" (schönes Amtsdeutsch) unterwegs ist, schon mal übersehen werden kann auf dem Radweg.

Und die Straße ist nun mal für die Autos da wenn ein Radweg vorhanden ist. Wenn dir das nicht passt schau zu dass die Radfahrerpartei den nächsten Bundeskanzler stellt, ansonsten bleib bei deinen Wunschträumen.
 
@Rolf1962: Liest du auch das, was du schreibst?
Du schreibst selbst, dass man auf Radwegen leicht übersehen wird und damit begründest du, dass man besser auf dem Radweg fahren soll.:confused:

Und nochwas zu den abbiegenden Autofahrern, die den Radfahrer angeblich nicht sehen können. In der STVO steht auch, dass man in unübersichlichen Situationen auch notfalls anhalten muss.

Nur weil ein Radweg viel kostet, muss er noch lange nicht vernünftig oder sicher sein. Außerdem werden viele Radwege nicht für uns Radfahrer gebaut, sondern nur für die Autofahrer, damit die ungehindeter rasen können. Es wäre um einiges billiger in der Stadt auf Nebenstraßen und Wohnstraßen z.B. die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h herunter zu stetzen statt da Radwege zu bauen.
Genau so könnte ich sagen, warum fahren so viele Autos durch unsere Kleinstadt, wenn auf der Autobahn mal wieder Stau ist. Die Autobahn hat doch so viel gekostet.

:daumen:Full ACK:daumen:

Ulrich

P.S. der langsamer im Posten war, aber das gleiche geschrieben hätte.
 
Und die Straße ist nun mal für die Autos da wenn ein Radweg vorhanden ist. Wenn dir das nicht passt schau zu dass die Radfahrerpartei den nächsten Bundeskanzler stellt, ansonsten bleib bei deinen Wunschträumen.
Ist kein Wunschtraum.
Die aktuelle Rechtslage sieht vor, dass eine Radwegbenutzungspflicht nur bei einer besonderen örtlichen Gefährung des Radfahrers angeordnet werden darf. Im Normalfall sollen die Radfahrer die Straße benutzen. Doch leider halten sich (bis jetzt) viele Städte und Gemeinden nicht an die Rechtslage und stellen überall den blauen Lolli auf. Als Radfahrer müsste man jeden einzelnen Radweg erst weg klagen.
siehe http://www.bverwg.de/enid/311?e_view=detail&meta_nr=1345

P.S. Ist ein Fuß-und Radweg vorhanden, ist die Straße noch lange nicht nur für die Autos da. Alle anderen Verkehrsteilnehmer müssen auch die Straße benutzen, z.B. landwirtschaftlcihe Fahrzeuge, Pferdegespanne, Reiter.

P.P.S.
Hab ja geschrieben, dass ich notfalls auch halte...
Das bezog sich nicht auf dich, sondern auf:
Kein wunder wenn die meisten Autos beim rechtsabbiegen nicht mehr halten (und auch oft nicht blinken)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist kein Wunschtraum.
Die aktuelle Rechtslage sieht vor, dass eine Radwegbenutzungspflicht nur bei einer besonderen örtlichen Gefährung des Radfahrers angeordnet werden darf. Im Normalfall sollen die Radfahrer die Straße benutzen. Doch leider halten sich (bis jetzt) viele Städte und Gemeinden nicht an die Rechtslage und stellen überall den blauen Lolli auf. Als Radfahrer müsste man jeden einzelnen Radweg erst weg klagen.
siehe http://www.bverwg.de/enid/311?e_view=detail&meta_nr=1345

P.S. Ist ein Fuß-und Radweg vorhanden, ist die Straße noch lange nicht nur für die Autos da. Alle anderen Verkehrsteilnehmer müssen auch die Straße benutzen, z.B. landwirtschaftlcihe Fahrzeuge, Pferdegespanne, Reiter.

P.P.S.
Das bezog sich nicht auf dich, sondern auf:

1) Dies ist kein Grundsatzurteil, sondern bezieht sich nur auf den Radweg zwischen 2 Dörfern.

2) Das Gericht begründet ausdrücklich in einem Absatz die Radwegpflicht:

Die Radwegebenutzungspflicht nach Zeichen 240 (Gemeinsamer Fuß- und Radweg) ist - ebenso wie bei Zeichen 237 (Radfahrer) und Zeichen 241 (Getrennter Rad- und Fußweg) - eine Beschränkung des fließenden Verkehrs im Sinne von § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO und eine Beschränkung der Benutzung der Straße im Sinne von § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO. Diese Zeichen bedeuten nach § 41 Abs. 2 Nr. 5 Buchst. a StVO, dass Radfahrer die für sie bestimmten Sonderwege nutzen müssen. Dem entspricht § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO; danach müssen Radfahrer Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Kehrseite dieses Nutzungsgebotes ist das Verbot für Radfahrer, auf den so gekennzeichneten Strecken die Fahrbahn zu benutzen. Ob dieses Verbot - wie die Revisionsführer meinen - nur mittelbare Folge oder Reflex des Gebotes ist, wirkt sich auf die rechtliche Einordnung des Verkehrszeichens nicht aus. Entscheidend ist vielmehr die reglementierende Wirkung für den Fahrradverkehr. Das Verkehrszeichen begründet zwar kein Verbot der Benutzung der Straße (zu der auch Radwege zählen), wohl aber einen Ausschluss der Fahrradfahrer von der Benutzung der Fahrbahn und damit eine Beschränkung in Bezug auf die allgemeine Verkehrsregel, dass Fahrzeuge einschließlich Fahrräder die Fahrbahn benutzen (§ 2 Abs. 1 StVO).​

Also das ganze Urteil lesen und nicht nur das was man gerne haben will.

Ist aber auch typisch Deutsch. In anderen Ländern gibt es solche Klagen nicht weil eigentlich ein Unfug. Da wird neben einer Landstraße, wenn auch nicht stark befahren, ein Radweg gebaut. Und ein Radler klagt dagegen; will wohl nicht beschützt werden?

Ich weis ja nicht was gegen die Benutzung der Radwege spricht, außer vielleicht eine Schlaglochpiste. Die Straßeneinmündungen könnte man sicher besser lösen wo baulich möglich. In anderen Länder sind die Biker wesentlich gesitteter, in Kopenhagen z.b. bleiben die Radler bei Rot brav stehen. Bei uns wird geklagt bis zum obersten Gericht, Hauptsache der Staat bekommt vierst nicht Recht und die Allgemeinheit darf das ganze zahlen. Laß dich in Österreich mal erwischen und versuche den Polizisten zu widersprechen, du wirst schneller in Handschellen abgeführt als du schauen kannst (alles schon gesehen).
 
wird neben einer Landstraße, wenn auch nicht stark befahren, ein Radweg gebaut. Und ein Radler klagt dagegen; will wohl nicht beschützt werden?
Er will einfach nicht gefährdet werden (Radwege sind, wie Du selbst geschrieben aber anscheinend nicht realisiert hast, gefährlicher als Fahrbahnen)!

Ich weis ja nicht was gegen die Benutzung der Radwege spricht, außer vielleicht eine Schlaglochpiste.
Ganz einfach: Die unnötige Gefährdung des Radfahrers, dass man langsamer voran kommt (ja auch Radfahrer wollen von A nach B kommen), das ein gemischter Verkehr für alle sicherer ist (ja, genau, auch für Autofahrer), u.v.m.
Ach so, als Autofahrer wird man doch kaum durch einen Radfahrer gebremst, innerorts kommt man eh kaum vorwärts und außerorts ist ein Radfahrer i.d.R. bald überholbar.

Ulrich
P.S. Ich fahre durchaus auch viel Auto und nicht nur Rad. Ich bin kein Autogegner, ich denke nur das §1 StVO etwas mehr beachtet werden könnte. Miteinander statt Gegeneinander würde nicht nur im Straßenverkehr allen helfen. Und ja, das ist jetzt ein Traum;)
 
Du führst hier nur aus, dass wenn die Lollies aufgestellt sind, man den Weg auch benutzen muss bis jemand den Lollie weg klagt. Du hast aber den wichtigen Satz überlesen:
Leitsatz:
Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO).
Das gilt nicht nur für den verhandelten Einzelfall, dass ist Gesetz und somit allgemeingültig.
Dass das Urteil ein Grundsatzurteil ist, habe ich auch nicht behauptet, denn dann müssten bundesweit bei sämtlichen Fahrradwegen, die längs einer Straße mit 30 bzw. 70 außerort führen, die Lollies sofort abgebaut werden. Der Urteilspruch hat aber schon richtunggebenden Charakter, da sich künftig alle Verwaltunggerichte an diesem Urteil orientieren.

UND ich benutze auch gerne Fahrradwege, mir geht nur auf den Geist, dass Autofahrer, so wie du, glauben mich belehren und absichtlich gefährden zu müssen, wenn ich mich mal entscheide, einen Fahrradweg nicht zu benutzen, weil der Weg viele Schlaglöcher hat, im Winter vereist ist, ständig bei jeder Hofeinfahrt runter und rauf geht, am Sonntag übervoll ist, ...
Belehren und auf den Radweg verweisen darf mich nur ein Polizist.
Aber das ist typisch deutsch, dass sich jeder dazu berufen fühlt, andere Verkehrsteilnehmer erziehen zu müssen. Dabei wird übersehen, dass man im selben Moment oft auch gegen ein Gesetz verstößt.

Ich benutze sogar Radwege, die nicht benutzungspflichtig sind. Nur sind diese Radwege so breit, gut und sinnvoll, dass man darauf freiwillig fährt. Da braucht es keine Benutzungspflicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt so sinnfreie Radwege, da ist es echt viel sicherer, die Straße zu benützen. Beispiel: Sauerlach, Richtung Süden, morgens um 3/4 8. Um Richtung Holzkirchen zu kommen, muss man erst von der rechten auf die linke Seite zum Radweg wechseln, dann ca. 500m gegen den Strom der Grundschüler, die grad in die Schule schlendern, fahren und dann in der Ortsmitte wieder auf die rechte Straßenseite zu wechseln. Dort geht der Radweg dann an zig Geschäften vorbei, wo andauernd noch schlafende Leute mit ihrer Brotzeit rauskommen und nicht schauen, wo sie hinlaufen. Dagegen ist es auf der Straße super, zudem ist sie sogar noch breit genug, dass überholende Autos nicht mal auf die Gegenspur müssen. Der Radlweg in Sauerlach ist echt ne Frechheit und schlimmer als kein Radweg.
 
Hallo zusammen,
hier kann man seinen Frust ganz gut auslassen:
http://www.fahrradklima-test.de

Gruß
Ricardo


Hab teilgenommen. Schon interessant, dass da die selbsternannte Radl Hauptstadt ganz und gar nicht so gut weg kommt. So war mir das bisher nicht bewußt. Kommt halt immer auf den Vergleich an, den man in letzter Zeit hatte.
 
Ich hab das Gefühl, dass der Trend zum "nicht-blinken" bei den Autofahrern aufkommt. .
Oh ja....

Was mir aber so richtig auf die Eier geht ist das die Polizei in München jetzt was tun soll gegen die Kampfradler...
Erfolg ist das an völlig unsinnigen Stellen kontrolliert wird.
Und wenn man dann fragt ob es nicht gefährlicher ist wenn man sich an dieser stelle an die Regeln hält geben die einem auch noch recht. (da war ich dann Sprachlos).
 
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