Neuburg - Wieder vermehrt "Fallen" im Wald

das nächste mal gehst du gleich zum staatsanwalt damit.

das klingt nämlich so, als würden die cops das gefahrenpotential völlig falsch einschätzen und deswegen das ganze nicht ernst nehmen. da wird es auch nichts helfen, wenn du die polizei "live" zum tatort bestellst.

damit geht man lieber gleich zum schmied, statt zum schmiedl. wirst sehen, der staatsanwalt wird sich begeistert darum kümmern, dass diese gefährliche sauerei aufhört.

eventuell wäre auch eine kleine beschwerde über die arbeitsmoral der polizei bei euch angebracht. menschenfallen stellen ist verboten und meiner meinung auch dann schon eine straftat, wenn noch nichts passiert ist.
 
damit geht man lieber gleich zum schmied, statt zum schmiedl. wirst sehen, der staatsanwalt wird sich begeistert darum kümmern, dass diese gefährliche sauerei aufhört.


Nein tesa, er wird sich nicht freuen. Du kannst auch nicht mal eben so zum Staatsanwalt latschen und ne Anzeige erstatten.
Du wirst an die POlizei verwiesen. Wenn Du die Anzeige zum Gericht schickst, wird die sofort zur Polizei weitergeleitet.
Kein Staatsanwalt dieser Erde bittet Dich in sein Büro, bietet Dir lecker Käffchen an und hört sich die Geschichte mit den Fallen auf den trails an.

Und das finde ich auch gut so....
 
Da liegst du falsch.


§ 158 Abs. 1 StPO

Die Anzeige einer Straftat und der Strafantrag können bei der Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes und den Amtsgerichten mündlich oder schriftlich angebracht werden. Die mündliche Anzeige ist zu beurkunden.

Du kannst also sehr wohl zum Staatsanwalt latschen und einfach so mir nichts, dir nichts, eine Anzeige aufgeben. Du bist nicht mal an eine bestimmte Form gebunden. Und das wiederum finde ich zwar nicht unbedingt gut, aber besonders dann, wenn die Polizei die Motivation vermissen lässt, äußerst nützlich, denn:

§160 Abs. 1 StPO

Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen.
 
Was im Gesetz steht weiß ich auch.

Die Cops wissen ja auch, das die Geschichte mit den Fallen Straftatbestände erfüllt.
Aber geh ruhig mal hin und erstatte ne Anzeige bei der STA. Was glaubst Du denn, wer letztendlich die Ermittlungen in dem Fall durchführt? Die STA ist vieleicht Herrin des Verfahrens, läßt aber die Polizei ermitteln. So sieht die Praxis nun mal aus.
 
fatboy schrieb:
Was im Gesetz steht weiß ich auch.

Offensichtlich nicht, sonst würdest du kaum behaupten, dass eine Strafanzeige bei der Polizei gestellt werden MUSS ;)



Wenn du vor der Realität kapitulierst, und dich an die Polizei verweisen lässt, bist du vielleicht einfach zu scheu gegenüber der Exekutiven Gewalt...

Aber darum geht es ja gar nicht. Was ich meine ist folgendes:


Da die Polizei hier behauptet, erst etwas unternehmen zu können, wenn etwas passiert ist, ist sie definitiv der falsche Ansprechpartner.

Ich habe den Eindruck, als sehe die Polizei die Stricke nicht als Fallen, sondern als eine Art "Straßenverschmutzung" und stuft das ebensowenig als Straftat ein, wie Bauer Horst, der mit seinem Güllefass die Landstraße verdreckt und für Motorradfahrer gefährlich macht.

Beim Bauer Horst ist es zunächst eine Ordnungswidrigkeit und wird erst strafrechtlich interessant, wenn einer der Motorradfahrer wegen seinem Dreck stürzt und sich verletzt. Das wäre dann §229 StGB.
Der entscheidende Unterschied zwischen dem Motorradszenario und diesem Fall ist aber, dass die Stricke im Wald keine Verschmutzung darstellen.
Sie wurden aufgehängt, obwohl jeder erwachsene Mensch weiß, dass Stricke in Kopfhöhe zu Verletzungen führen können. Da die Falle in einer Bergabpassage angebracht war, ist hier sogar davon auszugehen, dass hier jemand verletzt werden soll oder dies billigend in Kauf genommen wird. Damit ist es schon eine versuchte "Körperverletzung" und strafbar nach § 223 Abs.2 StGB:

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


Da dies der Polizei aber scheinbar nicht einleuchtet, sieht sie es trotzdem nur als Ordnungswidrigkeit an - bis was passiert.
Das Problem ist, dass Ordnungswidrigkeiten gar nicht erst an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden. Es wird demnach nie einen Ermittlungsauftrag vom Staatsanwalt geben, da der davon gar nichts mitbekommt. Folglich wird die Polizei auch nie ermitteln und der Fallensteller kann weitermachen wie bisher.

Um den Stein ins Rollen zu kriegen, muss man irgendwie dafür sorgen, dass der Staatsanwalt davon Wind kriegt. Das geht eben am besten, indem man bei der Staatsanwaltschaft selbst Anzeige erstattet. Dazu reicht ein Brief mit der genauen Erklärung des Sachverhalts und eventuell dem Hinweis darauf, dass es sich hier um eine versuchte Körperverletzung, strafbar nach § so und so handelt, weil dies und das.

Sollte die Staatsanwaltschaft dich jetzt trotzdem noch an die Polizei verweisen, musst du eben auf die Gesetzestexte hinweisen, nach denen sie das gar nicht darf. Die sind nämlich verbindlich. Die Realität sieht nur deswegen anders aus, weil der Großteil die Gesetze gar nicht kennt und deswegen von Pontius zu Pilatus geschickt werden kann. Da ich (und du nach eigener Aussage auch) weiß, was im Gesetz steht, kann mir und dir das ja nicht passieren.
 
Ich kann dazu auch nur sagen, kommt drauf an wie man es rüberbringt.
Ein Kollege konnte letztens knapp vor so einer Schnur noch bremsen. Jedoch hatte er sich kurz zuvor schon mal leicht hingelegt. Also ist er mit seinem blutendem Scheinbein zur Polizei, und hat denen erzählt wie er beim versuch sein Leben zu retten abgeflogen ist, und jetzt starke Schmerzen hat. Seine Schrammen am Fahrrad hat er natürlich auch nicht vergessen.
Ja ist alles nicht die reine Wahrheit gewesen. Aber wenn die Polizei zu doof ist, zu realisieren wie gefährlich sowas ist, bzw. wie schnell das tödlich enden kann. Denke ich ist so ein Weg der einzig richtige!
 
Hehe, so isses richtig. Sollte man den Täter zufällig finden kann er hoffentlich, wenn auch "unschuldig", noch fürs Rad blechen und am besten noch Schmerzensgeld. Da hilft er der Gerechtigkeit nur auf die Sprünge.
Aber ich kann des nicht verstehen, wie manche Menschen soviel Hass gegen jmd. den sie nicht einmal persönlich kennen, aufbringen können das sie ihn mutwillig schwer verletzen wollen. Vor einigen Jahren ist hier auch mal nen sechsjähriger Junge in nen Drahtseil gefahren und hat sich schwerste Verletzungen im Gesicht geholt. Der Täter wurde meines Wissens nie gefasst...

Ich empfinde auch Verachtung gegen manche Volksgruppen (Nordic-walkergruppen die nen 4 meter breiten Waldweg blockieren beispielsweise :D ).
Trotzdem fahre ich sie nicht übern Haufen wenn ich se seh und flüchte unerkannt.
 
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