fatboy schrieb:
Was im Gesetz steht weiß ich auch.
Offensichtlich nicht, sonst würdest du kaum behaupten, dass eine Strafanzeige bei der Polizei gestellt werden MUSS
Wenn du vor der Realität kapitulierst, und dich an die Polizei verweisen lässt, bist du vielleicht einfach zu scheu gegenüber der Exekutiven Gewalt...
Aber darum geht es ja gar nicht. Was ich meine ist folgendes:
Da die Polizei hier behauptet, erst etwas unternehmen zu können, wenn etwas passiert ist, ist sie definitiv der falsche Ansprechpartner.
Ich habe den Eindruck, als sehe die Polizei die Stricke nicht als Fallen, sondern als eine Art "Straßenverschmutzung" und stuft das ebensowenig als Straftat ein, wie Bauer Horst, der mit seinem Güllefass die Landstraße verdreckt und für Motorradfahrer gefährlich macht.
Beim Bauer Horst ist es zunächst eine Ordnungswidrigkeit und wird erst strafrechtlich interessant, wenn einer der Motorradfahrer wegen seinem Dreck stürzt und sich verletzt. Das wäre dann §229 StGB.
Der entscheidende Unterschied zwischen dem Motorradszenario und diesem Fall ist aber, dass die Stricke im Wald keine Verschmutzung darstellen.
Sie wurden aufgehängt, obwohl jeder erwachsene Mensch weiß, dass Stricke in Kopfhöhe zu Verletzungen führen können. Da die Falle in einer Bergabpassage angebracht war, ist hier sogar davon auszugehen, dass hier jemand verletzt werden soll oder dies billigend in Kauf genommen wird. Damit ist es schon eine versuchte "Körperverletzung" und strafbar nach § 223 Abs.2 StGB:
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Da dies der Polizei aber scheinbar nicht einleuchtet, sieht sie es trotzdem nur als Ordnungswidrigkeit an - bis was passiert.
Das Problem ist, dass Ordnungswidrigkeiten gar nicht erst an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden. Es wird demnach nie einen Ermittlungsauftrag vom Staatsanwalt geben, da der davon gar nichts mitbekommt. Folglich wird die Polizei auch nie ermitteln und der Fallensteller kann weitermachen wie bisher.
Um den Stein ins Rollen zu kriegen, muss man irgendwie dafür sorgen, dass der Staatsanwalt davon Wind kriegt. Das geht eben am besten, indem man bei der Staatsanwaltschaft selbst Anzeige erstattet. Dazu reicht ein Brief mit der genauen Erklärung des Sachverhalts und eventuell dem Hinweis darauf, dass es sich hier um eine versuchte Körperverletzung, strafbar nach § so und so handelt, weil dies und das.
Sollte die Staatsanwaltschaft dich jetzt trotzdem noch an die Polizei verweisen, musst du eben auf die Gesetzestexte hinweisen, nach denen sie das gar nicht darf. Die sind nämlich verbindlich. Die Realität sieht nur deswegen anders aus, weil der Großteil die Gesetze gar nicht kennt und deswegen von Pontius zu Pilatus geschickt werden kann. Da ich (und du nach eigener Aussage auch) weiß, was im Gesetz steht, kann mir und dir das ja nicht passieren.