Novellierung Waldgesetz Thüringen

Ich bin am 13.-15.3. auf dem Umwelt- und Verkehrskongress in Erfurt und kann das Thema da ggf. ansprechen. Habe ohnehin einen 5-Minuten-Beitrag zur Bürokratie im Wald angemeldet. Alternative = Hessische Regelung
 
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Was die LKSs angeht, sei nur darauf hingewiesen, daß sich da die Redaktion wohl eine bratfertige Zeitungsente geleistet hat. Denn von LKWs steht im Gesetz (§6 WaldG Thüringen) kein Wort. Abs. 3 Satz 1 lautet "Rad fahren (.....) ist auf befestigten Wegen und Straßen erlaubt." So ein Gerücht könnte aber gerade bei Leuten, die (noch) keinen Führerschein haben, ungeahnte ganz andere rechtliche Folgen haben, die nichts mit Wegebeschaffenheiten zu tun haben,

siehe Cartoon

ThWaldG.png


Allerdings könnte man beim Wort "befestigt" zu dem Schluß kommen, daß ein fahrradzugänglicher Weg tatsächlich baulich befestigt sein müßte, also mit tragfähigem Unterbau etc. Ein sog. "Hauptweg" ist in Thüringen z.B. grundsätzlich so gebaut und ausgelegt, dass LKW mit einer Achslast von 11 Tonnen darauf fahren könnte. Da würde es sich für einen Radfahrer dann schon - vor allem im Winter - lohnen, immer eine Kreuzhacke zur Wegeprüfung mitzuführen. Eingedenk dessen :D ist die offizielle Lesart allerdings jene, daß es um feste Wege geht. Sonst sähen die nach festem Unterbau tiefschürfend untersuchten Wege nachher aus, wie ein Schweizer Käse.

Auch die Formulierung des geänderten §2 der 1. DVO zum ThWaldG idgF ist nicht sonderlich klar (GVBl. 12/2000 S.345

1DVO1.png

und wurde zudem später durch das "Thüringer Gesetz zur Änderung forst- und naturschutzrechtlicher Regelungen v. 06.01.2003" von der 2m-Regel befreit. Seitdem heißt §2 Absatz 1 nur noch "Befestigte Wege und Straßen müssen durch ihren Ausbauzustand ihre Bestimmung für den auf Dauer angelegten forstwirtschaftlichen Verkehr erkennen lassen." Auch da ist von LKW nichts zu lesen.

Es bleibt dahingehend ohnehin offen, ob per DVO ein gesetzliches Recht regelmäßig und nicht nur für besondere Fälle eingeschränkt werden darf. Es kann nicht Sache des Radfahrers sein, sich darüber Gedanken zu machen, ob ein befestigter Weg als für forstwirtschaftliche Fahrzeuge dauerhaft befahrbar oder nicht dauerhaft befahrbar erscheint, wobei davon ohnehin bei Schnee nichts zu sehen wäre.
 
Hei zusammen,

Ich bin am 13.-15.3. auf dem Umwelt- und Verkehrskongress in Erfurt und kann das Thema da ggf. ansprechen. Habe ohnehin einen 5-Minuten-Beitrag zur Bürokratie im Wald angemeldet. Alternative = Hessische Regelung

gerade eben wurde im Weimarer Lokalradio anlässlich des TA-Artikels ein Interview mit Ervin Peters gesendet - der ist im ADFC in Weimar sowie im Landesverband tätig - vielleicht wollt ihr euch abstimmen, oder gemeinsam was machen? Kontakt vermutlich über http://www.adfc-thueringen.de/lv/vorstand.html oder http://www.adfc-weimar.de/adfc-weimar/ueber_uns.shtml

Nur so eine Idee, LG, tobi
 
Im ADFC-Weimar ist nicht ein Mountainbiker am Start. Tut mir Leid, aber ich verstehe die ganze Aufregung nicht, werde weiterhin ganz normal im Wald auf Wanderwegen fahren, Rücksicht und Vorrang auf Wanderer nehmen/geben, und einfach meiner Leidenschaft Fahrradfahren fröhnen. Hier im Jenaer Umland ist alles in Ordnung, bisschen Kopf einschalten und sich nicht alleine im Wald fühlen, freundliche grüßen, Nörgler nörgeln lassen, und die Welt ist in Ordnung.

:rolleyes:
 
Im ADFC-Weimar ist nicht ein Mountainbiker am Start.
Macht im Grunde nix. Es ist ein Fehler, den ganzen Wege-Qualtäts-Bürokratismus immer nur auf MTB zu beziehen, denn das Problem gilt politisch wie rechtlich für alle Radfahrer.

Tut mir Leid, aber ich verstehe die ganze Aufregung nicht, werde weiterhin ganz normal im Wald auf Wanderwegen fahren, Rücksicht und Vorrang auf Wanderer nehmen/geben, und einfach meiner Leidenschaft Fahrradfahren fröhnen. Hier im Jenaer Umland ist alles in Ordnung, bisschen Kopf einschalten und sich nicht alleine im Wald fühlen, freundliche grüßen, Nörgler nörgeln lassen, und die Welt ist in Ordnung.
:rolleyes:

So sehe ich das auch, wobei daran auch rechtlich nicht zu kritiseren wäre, denn, wie gesagt, einem festen Weg sieht man oft schlecht an, ob er darüberhinaus auch befestigt ist.
 
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