Dachte ich auch bisher - und hatte auch so eins an meinem Fahrradträger. Aber beim Googeln der Rechtslage fand ich irgendwo die Info von nem "reflektierenden" Schild.Streng genommen tut's sogar ein selbstgemaltes (gut leserliches) Schild
Ist es nicht.... Italienurlauber: Dort ist wohl auch noch ein 50x50 cm großes rot-weißes Schild nötig ...
Verteilt der ADAC auch so. Ist aber nicht richtig:
Das "nix" scheint sich auf die Bullwing-Träger zu beziehen? Die Bewertungen der beiden Träger sind eigentlich ziemlich gut. Warum taugen die trotzdem nix? Welche Empfehlung hast du?Ja - nein - nix - nein.
Genau, mit Beleuchtung. Und in Spanien?ein Kupplungsträger (mit Beleuchtung -um den geht's ja in diesem Post) gilt als Anhänger (ohne Räder). Als Anhänger mit Beleuchtung braucht der in Italien keine Warntafel.
Keine Ahnung. Kenne da nur die Zusammenhänge für Italien.Genau, mit Beleuchtung. Und in Spanien?
Ob der was taugt, kann ich nicht entscheiden. Ich habe den Thule, und wenn ich mir die Bilder so ansehe, wäre mir der Bullwing den Preisunterschied nicht wert. Die Drahtösen um die Laufräder zu tragen und die Schnallen zum Sichern machen auf mich keinen guten Eindruck. Aber das ist nur meine Meinung, funktionieren kann der ja. Ist vielleicht auch die Frage, wie oft man den nutzt. Um einmal im Jahr in Urlaub zu fahren wäre es mir vermutlich auch egal. Wenn man denn aber jede Woche braucht, würde ich zum (leider teuren) Thule greifen.Das "nix" scheint sich auf die Bullwing-Träger zu beziehen? Die Bewertungen der beiden Träger sind eigentlich ziemlich gut. Warum taugen die trotzdem nix? Welche Empfehlung hast du?
Wird aber sehr kontrovers in den Camperforen diskutiert und nichteinmal die italienischen Polizisten wissen sogenau was nun gilt . Nämlich dass der Heckträger mit Beleuchtung nur dann keine Tafel braucht wenn er als Bestandteil des KFZ gilt und in den Papieren eingetragen ist . Inkl. neuer Länge des KFZ.ein Kupplungsträger (mit Beleuchtung -um den geht's ja in diesem Post) gilt als Anhänger (ohne Räder). Als Anhänger mit Beleuchtung braucht der in Italien keine Warntafel.
Von italienische Polizisten habe ich vor Jahren die Informationen zu meinem Post bekommen. Seit dem fahre ich ohne Tafel am Kupplungsträger durch Italien. Mehrmals im Jahr. Und bis Sizilien runter. Nicht mal in Polizeikontrollen gab's bisher Beanstandungen.Wird aber sehr kontrovers in den Camperforen diskutiert und nichteinmal die italienischen Polizisten wissen sogenau was nun gilt . ...
Theorie u. Praxis sind natürlich immer 2 Paar Schuhe .Von italienische Polizisten habe ich vor Jahren die Informationen zu meinem Post bekommen. Seit dem fahre ich ohne Tafel am Kupplungsträger durch Italien. Bis Sizilien runter. Nicht mal in Polizeikontrollen gab's bisher Beanstandungen.
Wird aber sehr kontrovers in den Camperforen diskutiert und nichteinmal die italienischen Polizisten wissen sogenau was nun gilt . Nämlich dass der Heckträger mit Beleuchtung nur dann keine Tafel braucht wenn er als Bestandteil des KFZ gilt und in den Papieren eingetragen ist . Inkl. neuer Länge des KFZ.
Als Anhänger allerdings bräuchte er eine eigene Zulassung wie ein Hänger halt .
Um Problemen aus dem Weg zu gehen , bringt man sicherhaltshalber einfach eine Tafel an.
Heisst jetzt was?Theorie u. Praxis sind natürlich immer 2 Paar Schuhe .
Interessanterweise scheinen weder ADAC noch der ÖAMTC davon zu wissen . Und du behauptest es ja auch nur ohne Beweise zu bringen .ich versuche gerade den Link zu dem Rundschreiben zu bekommen. Ist aber weder theoretisch noch praktisch nötig. Das Rundschreiben ist schon um die 10 Jahre her. Sollte also jeder ital. Polizist, spätestens sein DGL, kennen.
Doch , habe ich gelesen .dass ich gerade dran bin, den Link zu besagtem Rundschreiben zu bekommen.
Aber als Beweis ist es theoretisch u. praktisch nötig .ich versuche gerade den Link zu dem Rundschreiben zu bekommen. Ist aber weder theoretisch noch praktisch nötig.
Heisst jetzt was?
Es gibt ein Rundschreiben von den Römer Behörden, ein sogenanntes "Circolare",........
Edit: ich versuche gerade den Link zu dem Rundschreiben zu bekommen. Ist aber weder theoretisch noch praktisch nötig. Das Rundschreiben ist schon um die 10 Jahre her. Sollte also jeder ital. Polizist, spätestens sein DGL, kennen.