Heisst jetzt was?
Es gibt ein Rundschreiben von den Römer Behörden, ein sogenanntes "Circolare",........
Edit: ich versuche gerade den Link zu dem Rundschreiben zu bekommen. Ist aber weder theoretisch noch praktisch nötig. Das Rundschreiben ist schon um die 10 Jahre her. Sollte also jeder ital. Polizist, spätestens sein DGL, kennen.
Googeln nach "Circolare portabici posteriore" födert das hier zutage:
http://www.saltainsella.it/Circolare Ministeriale.htm
Vielleicht ist das noch was Älteres, als das was Du meinst...
Allerdings sehe ich da drin nach groben Überfliegen keine Befreiung von der Kennzeichnungspflicht der Ladung nach Artikel 164 codice stradale, sondern eher das Gegenteil.
Im oberen Absatz steht (...Similmente, incombe sul conducente la corretta sistemazione del carico ai sensi dell'art. 164 del Codice della Strada...blablabla) sinngemäß, dass die Ladung entsprechend der Vorgaben des Artikels 164 zu behandeln ist.
Und unten ist der Art 164 selbst mit der bekannten Vorgabe zu überstehender Ladung (Punkt 6: In ogni caso la sporgenza longitudinale deve essere segnalata mediante uno o due speciali pannelli quadrangolari,....blabla) zu sehen.
Mag allerdings auch sein, dass in irgendwelchen der sonst noch aufgeführten Unternormen was anderes steht...
Allgemeine Italienische
Autoseiten gehen auch davon aus, dass der "portabici" Ladung ist und ne Tafel braucht.
Ansonsten ist das Thema in Italo Bike- und Camperforen ein Klassiker...
"Ist der Radträger Ladung oder gehört er zum Fahrzeug?"
"Bekommt er ein Wiederholkennzeichen / Anhängerkennzeichen / wird das Kennzeichen des Fahrzeugs ummontiert?"
"Brauche ich die Signaltafel immer/nur bei Ladung auf dem Träger/gar nicht?"
"Reicht eine Tafel aus dem Baumarkt oder muss eine teure zertifizierte sein?" usw..usf
bye