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- 9. März 2004
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Was ich mich irgendwie Frage:
Das wichtigste Argument ist immer, dass in Zukunft Strecken ausgewiesen werden können.
Aber was bedeutet das konkret?
-Übernimmt der Hessenforst die Kosten für Bau und Pflege?
-Es wird mit Wandererschutz argumentiert. Haben die also Betretungsverbot?
-Wer stellt Schilder mit: "Wandern verboten" auf?
-Bereits ausgewiesene MTB Strecken führen oft über stark "bewanderte" Wege. Wie schauts hier mit der Haftung aus? Haben MTB's "vorfahrt"?
-Gibt's nur ein "Friss oder Stirb" bei der Wahl des Weges? Der HF gibt also den Weg vor.
-Rechtssicherheit für Trails? Angenommen es wird Geld und Zeit investiert. Welcher Schutz besteht z.B. vor dem Jäger der sich plötzlich (z.B. nach Pachtwechsel) gestört fühlt?
-Gibt es eine Handhabe bei "Verweigerungshaltung" wie an der Rinne?
-Pfad ausweisen ist eine Sache. Aber wer (Downhillstrecken) baut braucht Genehmigungen und muss Haftung übernehmen.
...
Vielleicht kann man so ja auch Vorgehen. Von wegen unausgegorene Idee...
Das wichtigste Argument ist immer, dass in Zukunft Strecken ausgewiesen werden können.
Aber was bedeutet das konkret?
-Übernimmt der Hessenforst die Kosten für Bau und Pflege?
-Es wird mit Wandererschutz argumentiert. Haben die also Betretungsverbot?
-Wer stellt Schilder mit: "Wandern verboten" auf?
-Bereits ausgewiesene MTB Strecken führen oft über stark "bewanderte" Wege. Wie schauts hier mit der Haftung aus? Haben MTB's "vorfahrt"?
-Gibt's nur ein "Friss oder Stirb" bei der Wahl des Weges? Der HF gibt also den Weg vor.
-Rechtssicherheit für Trails? Angenommen es wird Geld und Zeit investiert. Welcher Schutz besteht z.B. vor dem Jäger der sich plötzlich (z.B. nach Pachtwechsel) gestört fühlt?
-Gibt es eine Handhabe bei "Verweigerungshaltung" wie an der Rinne?
-Pfad ausweisen ist eine Sache. Aber wer (Downhillstrecken) baut braucht Genehmigungen und muss Haftung übernehmen.
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Vielleicht kann man so ja auch Vorgehen. Von wegen unausgegorene Idee...