Pro Argumente - Freeride am Gehrenberg

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Hallo zusammen,
wie einige schon mitbekommen haben findet am kommenden Donnerstag (07.04.2011) im Obertor in Markdorf eine Sitzung bezüglich Tourismus und Radfahren am Gehrenberg statt.
Unteranderem wird auch die Trail Situation und die Downhill Fraktion besprochen.

Phillip und ich möchten an dieser Stelle diesen Thread nutzen um wohlüberlegt! und formulierte! Argumente für die Freeride Szene am Gehrenberg sammeln.

Gerne sind auch Ideen und Kompromisse zum friedlichen Zusammenleben am Berg mit Wanderer, Förster, Besitzer, Jäger willkommen.
Bitte keine Grundsatzdiskussionen.

Bitte pro Idee/Argument ein Post.


Wir möchten uns vor der Sitzung organisieren und am besten mit diesen Argumenten in das Gespräch mit wenigen Rednern einsteigen.

Gruß,
Marco

P.S. Hier noch mal der Link zum Südkurieratikel
http://www.suedkurier.de/region/bod...ch-fuer-Radler-und-Wanderer;art372484,4805737
 
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Sportliche Freizeitbeschäftigung Jugendlicher.

Die Freeride Szene ist in Markdorf und Umgebung groß, der Sport ist beliebt. Freundschaften kommen zustande. Jugendliche finden hier den Bezug zur Natur und zum Sport und gehen einer vernüftigen Beschäftigung in ihrer Freizeit nach.

Durch Betreuung und Zusammenarbeit mit den "alten Hasen" der Szene wird das Bewusstsein nach Naturschutz und erhalt der Vegetation gestärkt und beachtet.
 
Erhalt von Wanderwegen und Trails.

Freerider und Wanderer treffen sich natürlich auf den Wegen, nicht immer ist der Kontakt einfach, jedoch legen Freerider meist großen Wert auf dei Pflege ihrer Stammtrails und tragen aktiv zum erhalt dieser Wege bei.

Wo früher durch z.B. den Alpverein Wanderwegpflege betrieben wurde wird heute der ein oder andere Weg durch Freerider in Stand gehalten (z.B. die spitzen Brücke von Rene und Denis). Wäre diese Szene am Berg noch mehr gedultet können sicher an anderen Stelle noch Bereiche restauriert werden, die Wanderer und Biker behilflich sind.
 
Das Mountainbiken am Gehrenberg zu verbieten hieße vorrangig sowohl Lebens- als auch Bewegungsraum für Jugendliche aus Markdorf und Umgebung drastisch zu reduzieren. Nach einer der größten Motorikstudie Deutschlands (Bös, K. (2009). Deutscher Motoriktest 6-18. Hamburg: Cwalina) bewegen sich Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 17 Jahren in Deutschland im Schnitt maximal eine Stunde am Tag. Diese Zahl hat sich in den letzten 30 Jahren um ca. 75% reduziert.
Motorische Fähigkeiten, vorallem im Bereich der Koordination und der Ausdauer (diese motorischen Fähigkeiten werden beim Radfahren am meisten geschult), sind bei den meisten Kindern und Jugendlichen in Deutschland unterdurchschnittlich (Karlsruher MoMo-Studie).

Hinzu kommt die schwindende Menge informeller Sporttreiber (Schmidt, W. & Süßenbach, J. (2004). Informelles Sporttreiben gestern und heute. In: Balz, E. & Kuhlmann, D. (2004). Sportengagements von Kindern und Jugendlichen. Grundlagen und Möglichkeiten informellen Sporttreibens. S. 140-151. Aachen: Meyer & Meyer.)
Das heißt, dass die meisten sporttreibenden Kinder und Jugendliche in Vereinen verinseln. Sie brauchen oftmals feste Trainingszeiten und Organisationsdruck von Verein, Trainer und Eltern um überhaupt Sport zu treiben.
Eine Sportgemeinschaft, die auf diese Art informellen Sport, also selbstständigen Sport außerhalb eines Vereins, treibt ist in Deutschland mitlerweile vom Aussterben bedroht. Die Markdorfer Jugendlichen organisieren sich selbsständig. In ihrem Sport gibt es feste (unbeschriebene) Regeln, die nahezu sportethischen Charakter aufweisen.

Die Sportmöglichkeiten, als auch Bewegungs- und Lebensräume zu reduzieren liegt der Bewegungs- und Gesundheitserziehung von Kindern und Jugendlichen völlig fern. Man würde damit die Jugend auf die Straßen zwingen.

Des Weiteren hat jedes Kind ein Recht auf eine ganzheitlich Erziehung, die den Umgang mit und das Erleben von Natur voraussetzt.

Man sollte diese Form von Jugendbewegung loben und fördern anstatt ihnen Steine in den Weg zu legen.
 
Zuneigung Markdorf und Gehrenberg.

Jugendliche und Erwachsene, die in Markdorf aufgewachsen sind haben einen starken Bezug zu der Region und der Stadt. Daher liegt es nahe auch sein Hobby in dieser Region nachzugehen. Gerne kommt man wieder in seine Heimatstadt Markdorf und fährt das ein oder andere Mal den Gehrenberg herunter und trifft sich in lokalen Gaststätten für einen Umtrunk.
 
Sicherheit von Bauten ein Thema.

Die Brücke und diverse Sprünge zeigen, dass es Gruppen von Fahrer am Gehrenberg gibt die mit viel Zeit und Sachverstand solide Konstruktionen hinstellen können.

Baufällige und unsichere Konstruktionen entstehen meist durch nicht ausreichend beutreute Jugendgruppen, die nicht die nötige Erfahrung und Disziplin mitbringen sowie durch die Hast und Hektik, die entsteht, da diese Bau-Aktionen als "nicht erlaubt" gelten.
Betrachtet man jedoch die frequentierten Strecken, die auch einer kontinuierlichen Wartung durch die Biker selbst unterliegen, sind solche Konstruktionen nicht vorhanden und sind dort als relativ sicher einzustufen.

Würde man sich auf bestimmte Routen einigen, könnte der im Moment verteilte Wartungs- Pflegeaufwand konzentriet werden und es enstehen weniger aber dafür sichere, saubere und gepflegte Trails.

- Kanalisierung des Bauens und Fahrens entlastet die Natur
- Konfliktpotenzial mit anderen Wald- und Bergbesuchern wird reduziert
- Jugendliche finden beim Bauen und Biken eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung
 
Nagelbretter bewirken nichts!

Nagelbretter, die von unbekannten platziert werden. (vgl. diverse Zeitungsartikel) tragen nicht zur Minderung des Bike-Verkehrs auf den Strecken bei sonder Erhöhung lediglich das Verletzungsrisiko aller! Beteiligten erheblich (Wanderer, Biker, Förster, Jäger). Es sind hier nicht nur die Biker betroffen.
 
In der Bundestagssitzung am 17.06.2010 wurde nach zweiter und dritter Beratung die vom Bundesrat eingebrachte Novelle des Bundeswaldgesetzes angenommen. In dieser Novelle ist auch das Thema Verkehrssicherungspflichten für Waldbesitzer behandelt. Nach der Novelle wird der § 14 Abs. 1 Bundeswaldgesetz

"Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr."

um folgenden Satz

"Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren."

ergänzt.

Diese Ergänzung wird wie folgt begründet:

Mit der Ergänzung des § 14 wird im Gesetz die Haftung des Waldbesitzers für waldtypische Gefahren ausgeschlossen. Hierdurch wird die derzeit gültige Rechtsprechung gesetzlich verankert.

Hierzu der Abgeordnete Alois Gerig (CDU/CSU) in einem Redebeitrag die gesetzgeberische Intention wie folgt weiter konkretisiert:

"Es geht um die Frage, wer haftet, wenn Besucher im Wald zu Schaden kommen. Von Waldbesitzern wird aus Naturschutzgründen verlangt, vermehrt Totholz – umgefallene Bäume oder abgefallene
Äste – im Wald zu belassen. Dadurch ergeben sich mehr Gefahrensituationen für Erholungssuchende. Dies ist deshalb problematisch, weil die Anzahl der Erholungssuchenden zugenommen hat und sich auch die Erholungsformen ändern; Beispiele hierfür sind Joggen und Mountainbikefahren. Der Wald ist als Erholungsraum unverzichtbar. Die erfreulich vielen Waldbesucher sind ein wesentlicherGrund dafür, dass der Wald in Deutschland eine hohe Wertschätzung genießt und der Schutz des Waldes in der gesamten Gesellschaft unumstritten ist. Da der Wald für alle zugänglich ist und dies auch bleiben soll, kann der Waldbesitzer seiner Verkehrssicherungspflicht nicht dadurch nachkommen, dass er den Zutritt zum Wald verwehrt. Deshalb muss im Bundeswaldgesetz nun klargestellt werden, dass Waldbesitzer für waldtypische Gefahren nicht haften.


Vorstehende Zitate finden sich unter http://dipbt.bundestag.de:80/dip21/b...12/1701220.pdf (Gesetzentwurf des Bundesrats) und http://www.bundestag.de/dokumente/pr...olle/17049.pdf (Plenarprotokoll, dort Anlage 10)

Weitere Informationen können unter http://dipbt.bundestag.de/dip21.web/bt recherchiert werden
 
Quelle: http://drs.baden-wuerttemberg.de/TEMP/6DC087D9/00/190B361A.htm

VIERTER TEIL:
Betreten des Waldes

§ 37 Betreten des Waldes
(1) Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Das Betreten des Waldes erfolgt auf eigene Gefahr. Neue Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten der betroffenen Waldbesitzer oder sonstiger Berechtigter werden dadurch, vorbehaltlich anderer Rechtsvorschriften, nicht begründet. Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, daß die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird.

(2) Organisierte Veranstaltungen bedürfen der Genehmigung durch die Forstbehörde.

(3) Das Fahren mit Krankenfahrstühlen (auch mit Motorantrieb), das Radfahren und das Reiten im Wald sind nur auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen gestattet. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen. Nicht gestattet sind das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 m Breite und auf Fußwegen, das Radfahren auf Wegen unter 2 m Breite sowie das Reiten und Radfahren auf Sport- und Lehrpfaden; die Forstbehörde kann Ausnahmen zulassen. § 52 Abs. 2 Satz 2 des Naturschutzgesetzes bleibt unberührt.

(4) Ohne besondere Befugnisse ist nicht zulässig
1. das Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Anhängern im Wald,
2. das Zelten und das Aufstellen von Bienenstöcken im Wald,
3. das Betreten von gesperrten Waldflächen und Waldwegen,
4. das Betreten von Waldflächen und Waldwegen während der Dauer des Einschlags oder der Aufbereitung von Holz,
5. das Betreten von Naturverjüngungen, Forstkulturen und Pflanzgärten,
6. das Betreten von forstbetrieblichen und jagdbetrieblichen Einrichtungen.

(5) Der Waldbesitzer hat die Kennzeichnung von Waldwegen zur Ausübung des Betretens zu dulden. Die Kennzeichnung bedarf der Genehmigung der Forstbehörde.

(6) Die Vorschriften des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt, ebenso andere Vorschriften des öffentlichen Rechts, die das Betreten des Waldes (Absatz 1 und Absatz 3) einschränken oder solche Einschränkungen zulassen.

......

......
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig


§ 83 Allgemeine Ordnungswidrigkeiten
1. entgegen § 37 Abs. 3 im Wald außerhalb von Straßen und Wegen oder auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 Meter Breite, auf Fußwegen oder auf Sport- und Lehrpfaden reitet, oder im Wald außerhalb von Straßen und Wegen oder auf Wegen unter 2 Meter Breite oder auf Sport- und Lehrpfaden radfährt,
 
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§ 28 Benutzung fremder Grundstücke; Duldung von Wegen
(1) Sind forstbetriebliche Maßnahmen ohne Inanspruchnahme eines fremden Grundstücks nicht oder nur mit verhältnismäßig großem Aufwand durchführbar, so kann die Forstbehörde den Eigentümer oder Nutzungsberechtigten auf Antrag des Waldbesitzers verpflichten, die Benutzung zu gestatten, wenn dieser sich bereit erklärt, den durch die Benutzung entstehenden Schaden zu beheben oder zu ersetzen und wenn er auf Verlangen des Berechtigten eine Sicherheitsleistung in Höhe des voraussichtlichen Schadens erbringt.

(2) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 kann der Waldbesitzer verpflichtet werden, die Mitbenutzung eines Waldweges gegen angemessene Entschädigung in Geld zu dulden.

(3) Wenn es zur Erschließung eines Waldgebietes erforderlich ist, kann die Forstbehörde einen Grundstückseigentümer im Einvernehmen mit den beteiligten Behörden und der Gemeinde verpflichten, die Anlage eines Weges auf seinem Grundstück gegen angemessene Entschädigung in Geld zu dulden. Waldbesitzer und Dritte, die durch den Weg Vorteile haben, können in angemessenem Umfang zu den Kosten für den Bau und die Unterhaltung herangezogen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
deshalb wäre mit ein vorschlag nicht nur auf unseren trail/stecke zu pochen/kämpfen. sondern zum beispiel fordern dass doch eine gute aufklärung über wald und sein zudammenhang sinnvoll wäre, damit die jungen menschen wissen wo sie sich aufhalten, wie man sich da verhält und wie sensibel der wald wirklich ist.

Finde ich eine super Idee. Kann ja ein konsturktiver Vorschlag sein. Zusammen mit dem Förster eine nachhaltige Strecke und Konstruktionen zu bauen/planen. Vielleicht muss man dann auch mal Zeit und Arbeit in Stellen investieren, die nicht zum fahren schöner werden sondern dem Wald und der Umgebung helfen, was ja schließlich auch dazu gehört. (siehe Vorschlag Abhang vor der Brücke)
 
weiterer Ansatz:
nicht nur der Gehrenberg, sondern auch Höchsten und Heiligenberg bieten vielfältige Möglichkeiten für Rennradler, Seniorenradler und natürlich MTB'ler.

Die ganze Region sollte entsprechend vermarktet werden - siehe Stoppomat, der ganzjährig durch enorme Publicity ein nicht zu unterschätzender Tourismus-Faktor ist.

Genau so ist es doch mit dem Gehrenberg: wie viele Anfragen gibts im Forum, wo man gut biken kann (und das nicht nur zur Eurobike-Zeit)? Jede Menge! Und was ist dann die Antwort: geh an den Gehrenberg!

Hier geht es um Geld, deshalb sollte ganz massiv betont werden, welches Potenzial eine "Vermarktung" von ausgeschilderten Trails für die Region bedeuten würde.

Dies haben schon viele Regionen erfolgreich vorgemacht und machen damit richtig gutes Geld.
 
Erhalt und Pflege der bestehenden Trails.
Ein Verbot der bestehenden Trails hätte lediglich die Folge, dass irgendwo am Berg neue entstehen.
Die Biker sind am Gehrenberg nicht mehr wegzudenken. Dazu gibt es mittlerweile zu viele und der Gehrenberg ist schon zu lange Ziel der Mountainbiker der Region.
Die Trails (Ausnahme glaub der Chinesentrail) existieren schon seit über 20 Jahren.
 
Bei uns im Deister gibt es eine ähnliche Diskussion. Da der Wald einer Vielzahl von Besitzern und Forsten untersteht, haben wir auf dem Gebiet der Satsstsforst ein Pilotprojekt ins Leben gerufen. Es muss eigentlich nur noch ein Verein als juristische Person gegründet, und die Nutzung der legalen Trails versichert werden.
http://www.mtb-news.de/forum/showpost.php?p=7739802&postcount=221
 
Hei, Danke für den Hinweis!!!
Zeigt, das in der Richtung doch was möglich ist und lässt Hoffnung aufkommen!
Aber wie könnt Ihr das für all die Ignoranten und "Touristen" versichern? Ich denke, dass hier die Locals kein Problem mit einer solchen Versicherung hätten. Hier sind ja "legale" Strecken gewünscht. Schwierig stelle ich mir das für die Biker vor, die nicht das IBC lesen oder in der Facebook-Gruppe sind.
Wie dürft Ihr bei den Euren legalen Strecken mit "Bauwerken" umgehen? Habt Ihr da freie Hand? Oder hängt das alles noch von der Gründung des Vereins ab?
Würde es Euch was ausmachen, wenn bei dem Termin am Donnerstag auf Euer Projekt hingewiesen wird?
 
Schreib am besten mal schappi an. Der ist einer der Hauptfiguren. Die Versicherung soll vor allem die Eigentümer aus der Haftung für die walduntypischen Gefahren (Bauten) befreien und ist nicht personenbezogen. Der Naturschutz hat auch schon genickt, so dass wir bauen können was wir wollen.
 
Ich bin nicht im Lande aber das was sich da im Deister tut sollte möglichst auch beim Runden Tisch in Markdorf kommuniziert werden. Am besten druckt jemand die Zeitungsartikel aus und nimmt sie mit.
 
So, hab eben die Antwort von einem Tourguide des DAV-Lindau bekommen, der sich mit solchen Anhörungen/Gesprächsrunden auseinandergesetzt hat.
Er schrieb mir Folgendes zurück:

MTB Angriffsflächen beseitigen
Vor einer Diskussion sollte jemand mit genug Background erstmal Vorurteile und mögliche Angriffsflächen beseitigen. Argumente Wegnehmen: Die Biker machen alles kaputt (Studien belegen das Gegenteil). Biker und Wanderer auf so kleinen Wegen – viel zu gefährlich – (in jeder Stadt bringt man Radfahrer und Fussgänger auf dem selben Weg zusammen ohne Bedenken (Schild Radfahrer Fussgänger), Biker haben eine bessere gesamt Ökobilanz,……….

Negatives beim Biken ernst nehmen und sich selbst angreifen
Bremsspuren
Schäden
Rücksichtllosigkeit
…
Autofahren wird auch nicht verboten weil jedes Jahr zig Idioten besoffen fahren und tausende im Straßenverkehr sterben und jedes Kind weiss das es umweltschädlich ist. Ich schimpfe uach nicht jeden Autofahrer einen Mörder.

Interessenskonflikte skizzieren
Berührungspunkte Jäger, Biker, Waldarbeiter, Grundbesitzer, Anrainer skizzieren

Lösungsvorschläge erarbeiten, Grundsätzliches
Trailrules
Wege verlegen/umlegen
Selbstkontrolle
Wegearbeit
Freiwillige Hilfe – wir tun etwas

Offene Diskussion
Aber moderiert bitte. Der Moderator sollte sich neutral präsentieren.
Im Handgepäck sollte jemand die gesetzlichen Regelungen für Baden Württemberg haben. (und da siehts schlecht aus)
 
Hallo Leute,
Kai hat sich inzwischen mit mir in Verbindung gesetzt und ich habe ihn mit Material und Adressen von Unterstützen versorgt.
Wir sind inzwischen ziemlich genau 2 Jahren nach Start bei einer von allen Parteien abgesegneten Lösung legaler FR Strecken auf denen auch Sprünge gebaut und wieder verändert werden dürfen.
Bis hierhin war es ein arbeitsreicher Weg, der sich aber gelohnt hat. Das miteinander im Wald ist viel besser geworden. Wir hatten neulich einen gemeinsamen Stammtisch der Deisterfreunde mit dem Förster, der ein großer Erfolg war und demnächst gehen wir gemeinsam mit dem Revierleiter durch den Wald und er wird uns erklären wo die Probleme sind und wo Stellen sind an denen die Biker die Tiere absolut nicht stören.
Unsere Position zum Thema Biketrails ist:
Bergab müssen Fussgänger und Biker aus Sicherheitsgründen getrennte Wege benutzen.
Biker sind ein wichtiger Tourismusfaktor
Es gibt viel mehr Biker als die Behörden glauben
Studien der Uni Hannover und eines Ingenieurbüros das die Region Hannover beauftragt hat haben das bestätigt und sehr wichtige Zahlen geliefert.
Ihr müsst eine Präsentation machen zu Eurer individuellen Situation und Lösungen und Vorteile darin beschreiben.
Dann müsst ihr damit an die Öffentlichkeit gehen und milden politische Druck ausüben um so Die Politik und die Verwaltung überzeugen gemeinsam mit Euch nach einer gute Lösung zu suchen und euch bei der Umsetzung zu unterstützen.
Die meiste Arbeit wird aber bei euch hängenbleiben aber wie heißt es so schön: "ohne Fleiß kein Trail"
Gruß
Schappi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Schappi,

vielen Dank für Deinen Beitrag hier! :daumen:

Nachdem, was ich nun so aus verschiedenen Ecken erlesen/erfahren habe, steht Markdorf und seine Trails ganz am Anfang eines mühsamen Weges.
Der morgige Abend kann wahrscheinlich nur dazu genutzt werden, überhaupt mal in den Dialog zu kommen. Man darf da keine Wunder erwarten und muss extremst diplomatisch vorgehen.
Aber das Beispiel Deister zeigt, dass sich die Ausdauer und das Engagement lohnen kann. Vielleicht kann man - darauf Bezug nehmend - die Beteiligten davon überzeugen, dass langfristig eine Kooperation Sinn macht.
 
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