Problema: gestohlenes Rad aus der Bucht

schlabbefüß

63mm Fetischist
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29. Mai 2006
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Ich habe heute einen Anruf der Polizei bekommen dass ein vielleicht 16 J. altes Classic-MTB was ich vor ca. einem halben Jahr ersteigert habe evtl vom Verkäufer mal gestohlen worden ist weil der Typ so einige Räder geklaut hat - und die Grünen wollen das nun nachverfolgen.
Die möchten nun ein Foto des Rahmens mit Rahmennummer.

Und ich kann ja eigentlich kein Eigentum an gestohlener Ware erwerben (oder?) Ich habe es zumindest nicht in dem Bewusstsein erworben dass es geklaut sein könnte.
So billig wars nicht zumal der Versand noch dazukam (um 40 Euro) - da verliere ich gleich ein paar Hunderter wenn ich es nicht behalten kann (sofern ich es denn noch finde;))

Wie verhält sich das? Wer weiss bescheid?

Und ist evtl so dass es sich sicher nicht mehr im Ursprungszustand befindet wenn es das Rad ist was ich denke - muss erst zuhause nachschauen, was also dann? Wohl ein Massenmodell aber in gutem Zustand. Ich weiss aber auch nicht mehr was vorher so dran war und eigentlich ist es auch noch nicht mal fertig sondern halbauseinandergebaut. Ein Projekt von mehrerern.

Welche Möglichkeiten oder Rechte habe ich?
 
so wie es aussieht hast du kaum eine chance zu recht zu kommen. wenn das rad tatsächlich gestohlen wurde bist du zwar der augenblickliche besitzer aber nicht der eigentümer. das rad müsste dann an den eigentlichen eigentümer zurück. ist zwar kacke aber versetz dich mal in seine lage.

LG und viel glück, dass sich die polizei zu deinen gunsten irrt
KingCAZAL
 
Bei Kauf von "Hehlerware" hast Du leider als unbedarfter Käufer Pech gehabt (wenn Du bewusst gestohlene Ware gekauft hättest, dann wärst Du noch wegen Hehlerei dran) - geht entschädigungslos an den Ursprungseigentümer zurück. Du kannst dann vom Verkäufer den Kaufpreis zurückfordern, allerdings ist die Frage ob da etwas zu holen ist ...
 
Hallo,

das mit den drangebauten Teilen etc. würde mich auch mal interessieren... Es gibt ja den rechtsfall der Vermischung, d.h. wenn ich eine Flasche Apfelsaft und eine Flasche Wasser klaue nd mir dann Apfelschorle draus mache, kann ich dem Eigentümer nicht mehr eine Flasche Wasser und eine Flasche Saft zurückgeben, sondern nur noch 2 Flaschen Apfelsaft (Blödes Beispiel, aber ich denke, es wird klar). Bezogen auf Dein Rad: Du hast das Rad umgebaut und Teile entfernt und andere Teile, deren Eigentümer Du bist wieder drangebaut. Was ist nun, wenn das Rad zurückgefordert wird? Musst Du es "zurückbauen"?

De facto wird sich wahrscheinlich eine Versicherung bei Dir melden, sofern das Rad versichert war und der Schaden durch sie reguliert wurde, ist sie jetzt nämlich der neue Eigentümer. Je nachdem wie nett die sind und wie viel Stress die sich machen wollen, bieten Sie Dir entweder an, das Rad zu kaufen oder sie fordern ihr Eigentum zurück und verhökern die Karre an einen Mitarbeiter oder im Rahmen einer Versteigerung.

Viel Glück
St.
 
In der Tat ist es so, dass du am geklauten Rad
kein Eigentum erwerben kannst.
Es befindet sich lediglich in deinem Gewahrsam!
Hiervon völlig unberührt bleiben Teile, die du nachgerüstet hast!
(Im Ernstfall ist folglich nur das Rahmenset futsch;), sofern alles andere nachgerüstet wurde.)
Für Teile, die unwiderbringlich weg sind, wird dich keiner verantwortlich machen können!
Als Käufer kannst du dich der Hehlerei nicht strafbar machen, lediglich als Verkäufer, wobei es hier aber immer ein Ursprungsdelikt, wie Diebstahl oder Unterschlagung gegeben haben muß!
Also, locker bleiben:cool:.
Gruß chowi
 
Als Käufer kannst du dich der Hehlerei nicht strafbar machen, lediglich als Verkäufer

Wir reden aber schon von der Vorschrift des § 259 StGB?

Es befindet sich lediglich in deinem Gewahrsam!

Richtig ist, dass Eigentum und Besitz begrifflich strikt voneinander zu trennen sind. Dies sollte jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich auch bei den Begriffen "Besitz" und "Gewahrsam" keineswegs um Synonyme handelt.
 
Wir reden aber schon von der Vorschrift des § 259 StGB?

Ja, reden wir.
Da er es aber gutgläubig über ebay erworben hat und schließlich wohl auch angemessen bezahlt hat, kann man ihm wohl kaum eine Bereicherungsabsicht unterstellen!
Und das er es zwar inne hat, es ihm aber nicht gehört,
wurde bereits gesagt.
Zugegebenermaßen war das eine sehr vereinfachte Darstellung...
Gruß chowi
 
sicherlich machbar, aber moralisch kein feiner zug. ausgenommen die versicherung hat ihn (den eigentümer) bereits fürstlich entlohnt.

ist irgendwie für beide seite kagge. dem einen ist es geklaut worden und er wäre froh es wieder zu bekommen und der andere hat es im guten glauben "ehrlich" in der bucht erworben. einer der beiden wird pech haben......
 
Warum machst Du Dir denn Sorgen? Du hast den Rahmen doch schon vor einer halben Ewigkeit auf einem Trödelmarkt an einen unbekannten Käufer verkauft!;)

und dann habe ich ihn irgendwo im Wald wiedergefunden und fahre gerade darauf rum wenn mich die Rennleitung anhält :D
Also gut, solche Sammelteile werden wohl selten öffentlich bewegt.

Aber wenn ich den "plötzlich nicht mehr habe" und man wird hier um Amtshilfe bei den Örtlichen ersuchen und bei mir nachschauen, sei es nochmal ein halbes Jahr später... dann ist es essig mit der vielen Arbeit die dann drinsteckt.

Aber eins stimmt: Nachvollziehbar ist nur der Weg des Rahmens wegen der Nummer, evtl. noch die Gabel - und ich glaube nicht sehr das der Besitzer oder jemand von der Versicherung auf einem Rahmen rumfahren möchte - es sei den er ist so ein Classicfreak.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun wart es doch erstmal ab, noch ist das Teil nicht verloren.

Erstmal geht es doch nur um eine Aufklärung der Sache.

Am Ende kannste den vielleicht sogar behalten.

Gruß chowi
 
Die Wahrscheinlichkeit das die Rennleitung bzw. die Versicherung gerade diese Rahmennr. (welche Rahmennr.:D?) im System hat ist wohl sehr gering.
 
Sorry, diesmal lag ich falsch.

Danke an Blumethal für den Hinweis!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich gieß als Nichtjurist nochmal Öl aufs Feuer und sach mal: Ersitzung*?!!

St.

*Damit ist es nach der Anfrage der Rennleitung natürlich erstmal nix mehr...
 
1.) Ersitzung geht, dauert aber 10 Jahre + Gutgläubigkeit beim Erwerb des Eigenbesitzes.
2.) Der Stehler kann kein Hehler sein.
3.) Der Herausgabeanspruch des Eigentümers bezieht sich auf alles, was ihm geklaut wurde. Ist es nicht mehr da, weil du es kaputt gemacht hast, tritt zu deinen Gunsten die Sperrwirkung des § 993 I 2.Halbsatz BGB ein, d.h. Schadensersatz wegen evtl. zerstörter Teile ist nicht. Du darfst nur ab JETZT nix mehr kaputt machen.
4.) Wenn du etwas von deinem Geld wiedersehen möchtest, musst du dich erstmal an den Verkäufer wenden.
 
also, eine freundin von mir hat ein rad aufm flohmarkt gekauft.

plötzlich stand ein typ bei ihr vorm haus und hat das rad mitm schloss gesichert und die cops gerufen, da er meinte es sei ihm geklaut worden vor einiger zeit. die haben das rad dann beschlagnahmt---also die cops meine ich jetzt, ist klar oder.

und dann wurde sie ein paar wochen später vorgeladen, zum sachverhalt befragt.
letztendlich bekam sie das teil zurück, da der "bestohlene besitzer" nicht nachweisen konnte dass es sein rad ist und in solchen fällen gehts an den letzten besitzer zurück.
 
Es gibt Neuigkeiten...
das Gute ist schonmal: Nach eingehender Prüfung von all dem Kram der bei mir auf der Festplatte lagert ist es ein anderes Rad der gleichen Marke.

Mein schönes Projekt ist also nicht betroffen :hüpf:
Ich hatte doch tatächlich an das falsche Rad gedacht - und dieses um welches die Grünen interessiert war ausgestattet mit XTR und hatte einen einigermaßen gefragten Rahmen.
Warum "war"?
Ich habe es über ebay wieder vertickt - also mit Verlust weil am Rahmen was nicht ganz in Ordnung war und wenn man sowas ehrlicherweise erwähnt bekommt man nicht mehr soviel Geld.

Ich mag halt keine Teile mit argen Fehlern - Gebrauchspuren ja aber nicht so halbe Defekte.
Also wieder weg - habe den Rahmen einigermaßen verkauft um 70€ nach dem Motto "Aus den Augen, aus dem Sinn".
Nachweisbar mittel Mails aber leider nicht durch eine Speicherung der Auktionsansicht.

Und der XTR-Kram... teils hierhin gegangen, teils dorthin geschraubt... pfffft weg.
Woher will ich wissen welche Kurbel oder Bremse an dem Rad war wenn man einiges mehrfach rumzuliegen hat?
Werde dann am Montag nochmal den Anwalt anrufen um mich etwas abzusichern was ich sage/schreibe.

Wahrscheinlich muss ich jetzt die Adresse des Käufers übermitteln... der könnte sich wieder an mich wenden wenn sie es ihm wegnehmen...

Bei diesem Rahmen könnte ich mir schon vostellen dass sich der ehem. Besitzer die Rahmennummer notiert hat aber evtl auch schon vor 13 Jahren.
 
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