Wenn man über den Stadt- oder den Kruppwald spricht, die je nach Wochentag, Tageszeit oder Wetter sehr stark von unterschiedlichsten Besuchergruppen frequentiert werden, sollte man beim Thema "angepasste Geschwindigkeit" in der Tat die Kirche im Dorf lassen und nur bescheidene Erwartungen haben, denn wir sind nicht alleine im Wald. Aber was wäre denn eine angepasste Geschwindigkeit für ein Fahrrad/Mountainbike? Die Rechtsprechung zu Unfällen mit Beteiligung von Radfahrern gibt da durchaus praktikable Leitlinien vor:
1. Es ist (grundsätzlich) so zu fahren, dass man auf halbe Sichtweite anhalten kann. Als Radfahrer muss man nicht nur vor plötzlich auftauchenden Hindernissen oder Kreuzungen rechtzeitig anhalten können, sondern muss auch mit Begegnungsverkehr (Radfahrer - auf auch auf Pedelecs, Fußgänger (langsame Spaziergänger, schon etwas flottere Wanderer, schnelle Läufer, etc.) Reiter, ggf. Forstwirtschaftsverkehr, etc. etc.) rechnen. So zu fahren, dass man nur innerhalb der Sichtweite anhalten kann, kann und wird also in sehr vielen Situationen schon deutlich zu schnell sein.
2. Im Begegnungsverkehr (entgegenkommende Fußgänger oder Fußgänger, die man überholen will) hat man als Radfahrer/Mountainbiker besondere Sorgfaltspflichten, muss sich rechtzeitig bemerkbar machen und ggf. (z. B. durch Blickkontakt und Gespräch) verständigen und muss sich insbesondere auch auf überraschende Reaktionen einstellen. Anders ausgedrückt: Man darf nicht davon ausgehen, dass sich andere Besucher so verhalten bzw. so reagieren, wie man es selbst erwartet. Selbst wenn man glaubt, die Situation sei klar oder geklärt und man könne z. B. Fußgänger problemlos passieren, muss man mit Überraschungen (z. B. einer plötzlichen Bewegung in die falsche Richtung) rechnen. Wenn man also alles richtig machen will, dann sollte man auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen und selbst auf breiten Wegen
im Zweifel lieber anhalten und Fußgänger vorbeilassen. vgl. dazu auch
https://www.dimb.de/images/stories/..._LG_Lubeck_vom_24.06.2011_-_Az._6_O_49710.pdf