Hi, ich lese immer wieder widersprüchliche Angaben zur Radwegbenutzungspflicht.
bei wikipedia ( http://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage#Ausnahmen_von_der_Benutzungspflicht ) lese ich, dass unzumutbare Radwege nicht befahren werden müssen, was natürlich schwammig definiert ist, UND dass ich den ausgewiesenen Radweg nur benutzen muss, wenn er auf der Fahrbahn verläuft und nicht getrennt davon.
Beim ADAC ( http://www.adac.de/infotestrat/ratg...t.aspx?ComponentId=164779&SourcePageId=164776 ) unter FAQ : Was ist bei der Benutzung von Radwegen zu beachten? seht hingegen: Alle Fahrzeuge dürfen grundsätzlich die Fahrbahn benutzen. Daher müssen Radfahrer Radwege nur dann benutzen, wenn diese durch die Verkehrszeichen 237 (Radfahrer), 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) und 241 (getrennter Geh- und Radweg) gekennzeichnet sind.
Für mich ein Widerspruch zu dem Artikel auf Wikipedia, oder ist der Text in den FAQ einfach zu allgemein gehalten?
Ebenso schreibt der ADFC nichts davon, dass man den Radweg trotz Schild nicht benutzen muss, wenn er nicht auf der fahrbahn verläuft. http://www.adfc.de/verkehr--recht/r...d-radweg/rennrad-und-radwegebenutzungspflicht
Was stimmt denn nun? Kennt sich da jemand aus? Danke.
bei wikipedia ( http://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage#Ausnahmen_von_der_Benutzungspflicht ) lese ich, dass unzumutbare Radwege nicht befahren werden müssen, was natürlich schwammig definiert ist, UND dass ich den ausgewiesenen Radweg nur benutzen muss, wenn er auf der Fahrbahn verläuft und nicht getrennt davon.
Beim ADAC ( http://www.adac.de/infotestrat/ratg...t.aspx?ComponentId=164779&SourcePageId=164776 ) unter FAQ : Was ist bei der Benutzung von Radwegen zu beachten? seht hingegen: Alle Fahrzeuge dürfen grundsätzlich die Fahrbahn benutzen. Daher müssen Radfahrer Radwege nur dann benutzen, wenn diese durch die Verkehrszeichen 237 (Radfahrer), 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) und 241 (getrennter Geh- und Radweg) gekennzeichnet sind.
Für mich ein Widerspruch zu dem Artikel auf Wikipedia, oder ist der Text in den FAQ einfach zu allgemein gehalten?
Ebenso schreibt der ADFC nichts davon, dass man den Radweg trotz Schild nicht benutzen muss, wenn er nicht auf der fahrbahn verläuft. http://www.adfc.de/verkehr--recht/r...d-radweg/rennrad-und-radwegebenutzungspflicht
Was stimmt denn nun? Kennt sich da jemand aus? Danke.