Hi Hab soeben das Gemeindeheft von Baienfurt angeschaut und bin dabei auf folgendes gestoßen:
Landratsamt Ravensburg
-Forstamt-
Aufgrund verschiedener Vorkommnisse weist das Forstamt darauf hin, dass nach Landeswaldgesetz das Radfahren im Wald außerhalb befestigter Wege unter 2m Breite verboten ist und als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld belegt werden kann. Die Anlagender nicht genehmigten Mountainbike-Parcours in den Waldungen verschiedener Waldbesitzer rund um Baienfurt kann daher nicht geduldet werden. Diese Anlagen bringen nicht nur für die Bewirtschaftung der Wälder zusätzliche Erschwärnissse, sondern sind auch für die Benutzer der angelegten Hindernisse teilweise lebensgefährlich. Nachdem hierbei eine unzulässige Besitzstörung gegenüber den Waldbesitzern vorliegt, werden die Verantwortlichen aufgefordert, die Hindernisse abzubauen und den ursprünglichen Zustand des Geländes wieder herzustellen. Muss der Waldbestitzer die Hindernisse selbst beseitigen, kann er die entstandenen den Verursachern in Rechnung stellen. Radfahren mit Mountainbike ist sicherlich eine schöne und interessante Sportart, hierfür sollte jedoch die Waldwege und öffentlichen Parcours (z.b. Nessenreben u.ä.) benutzt werden.
So ein Scheiß!
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie auch gerne behalten!!
Landratsamt Ravensburg
-Forstamt-
Aufgrund verschiedener Vorkommnisse weist das Forstamt darauf hin, dass nach Landeswaldgesetz das Radfahren im Wald außerhalb befestigter Wege unter 2m Breite verboten ist und als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld belegt werden kann. Die Anlagender nicht genehmigten Mountainbike-Parcours in den Waldungen verschiedener Waldbesitzer rund um Baienfurt kann daher nicht geduldet werden. Diese Anlagen bringen nicht nur für die Bewirtschaftung der Wälder zusätzliche Erschwärnissse, sondern sind auch für die Benutzer der angelegten Hindernisse teilweise lebensgefährlich. Nachdem hierbei eine unzulässige Besitzstörung gegenüber den Waldbesitzern vorliegt, werden die Verantwortlichen aufgefordert, die Hindernisse abzubauen und den ursprünglichen Zustand des Geländes wieder herzustellen. Muss der Waldbestitzer die Hindernisse selbst beseitigen, kann er die entstandenen den Verursachern in Rechnung stellen. Radfahren mit Mountainbike ist sicherlich eine schöne und interessante Sportart, hierfür sollte jedoch die Waldwege und öffentlichen Parcours (z.b. Nessenreben u.ä.) benutzt werden.
So ein Scheiß!

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie auch gerne behalten!!