Sagt mal hat einer von euch eine Ahnung wie oder wo wir Trialer (Wettkampf-Trialbike ohne Sattel ect) eigentlich gesetzlich genau eingeordnet sind? Sind wir VerKehrsteilnehmer im Sinne des § 24 Stvo ( Besondere Fortbewegungsmittel)?
dann wären wir als Fussgänger eingestuft! (http://www.polizei.nrw.de/siegen/alt/recht/skates.htm)
Weis nur das wir devinitiv nicht auf Strassen fahren dürfen da es sich hier um ein Sportgerät handelt.
Aber wie sieht es mit Bürgersteigen, Öffentlichen Plätzen, Radwegen und Fußgängerzonen aus? ist das auch tabu? kennt einer von euch die genaue rechtslage mit der man sich ggf gegen busgelder ect wehren kann? oder vielleichg auch einen paragraphen? danke euch
dann wären wir als Fussgänger eingestuft! (http://www.polizei.nrw.de/siegen/alt/recht/skates.htm)
Weis nur das wir devinitiv nicht auf Strassen fahren dürfen da es sich hier um ein Sportgerät handelt.
Aber wie sieht es mit Bürgersteigen, Öffentlichen Plätzen, Radwegen und Fußgängerzonen aus? ist das auch tabu? kennt einer von euch die genaue rechtslage mit der man sich ggf gegen busgelder ect wehren kann? oder vielleichg auch einen paragraphen? danke euch