Rechtliche Einordnung der Trialer in Strassenverkehr

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Sagt mal hat einer von euch eine Ahnung wie oder wo wir Trialer (Wettkampf-Trialbike ohne Sattel ect) eigentlich gesetzlich genau eingeordnet sind? Sind wir VerKehrsteilnehmer im Sinne des § 24 Stvo ( Besondere Fortbewegungsmittel)?
dann wären wir als Fussgänger eingestuft! (http://www.polizei.nrw.de/siegen/alt/recht/skates.htm)
Weis nur das wir devinitiv nicht auf Strassen fahren dürfen da es sich hier um ein Sportgerät handelt.
Aber wie sieht es mit Bürgersteigen, Öffentlichen Plätzen, Radwegen und Fußgängerzonen aus? ist das auch tabu? kennt einer von euch die genaue rechtslage mit der man sich ggf gegen busgelder ect wehren kann? oder vielleichg auch einen paragraphen? danke euch
 
Wir sind Unruhestifter, Clowns, Mörder, Vandalen, Rotzbengel... was dafür sorgt das mir der rechtliche Hintergrund piepegal ist...

Aber interesante Frage...
 
Lanoss schrieb:
Wir sind Unruhestifter, Clowns, Mörder, Vandalen, Rotzbengel... was dafür sorgt das mir der rechtliche Hintergrund piepegal ist...

Aber interesante Frage...


:o Ich bin ja schon stolz auf ihn! :D

IST MEIN BRUDER IST MEIN BRUDER IST MEIN BRUDER IST MEIN BRUDER IST MEIN BRUDER IST MEIN BRUDER IST MEIN BRUDER!!!! :daumen:
 
Das ist echt ne schwierige Angelegenheit.

Z.B.: 20"er sind vor dem Gesetz Kinderfahrräder und dürfen dem nach auf dem Fußweg gefahren werden. Da es sich aber hierbei auch gleichzeitig um Sportgeräte handelt, ist meines Erachtens eine Teilnahme am Verkehr auf STVO-Gelände kpl. verboten.

Da musst du wohl schieben. Oder noch besser, dich nicht erwischen lassen. :daumen:
 
Also bei Uns gab es bisher nie Probleme.
Selbst wenn die "Fahrrad Polizei" an uns vorbei gefahren ist und wir ohne Helm gefahren sind hat nie Jemand stress gemacht.
Die einzigen die Stress machen sind die Omi´s & Opi´s wenn Wir auf irgendwelchen alten Brunnen rumspringen....
 
ja klar... und wir sind kinderfresser und unruhestifter und arbeitslos und und und... ne mal im erst, Laut §24 und § 31 der stvo dürften wir mit sportgeräten auch gehwege benutzen wenn ich das richtig interpretiere-..- aber keine ahnung vielleicht geh ich einfach mal zu den Grünen und frag die mal ganz frech... übrigens.....
heut ist mein adamant vom jan gekommen... freu... strahl... aber die hayes ist nicht so gut wie bei meinem anderen bike.. und leider nicht so bissig wie die julie vom kumpel. mal schaun vielleicht anders einstellen.
 
also ob 20"er wirklich als kinderraeder gelten sei mal dahingestellt. trotzdem gilt, dass auch kinderraeder nicht als fahrzeug im sinne der stvo gelten und damit nicht am strassenverkehr teilnehmen duerfen (wozu auch der buergersteig gehoert). die kiddies bekommen nur deshalb keinen strafzettel, wenn die mit ihren stuetzrad und fahnenbehangenen raedern uebern buergersteig pesen, weil die doch so suess sind. ob das gleiche urteil fuer einen 20" trialer gefaellt wird kann ich mir nicht vorstellen.

ueber die tatsache, ob ein trialrad nun ein sportgeraet ist oder nicht, gibt es bis heute noch kein gerichtsurteil. daher ist die benutzung eines trial rades auf plaetzen/orten auf denen die stvo gilt generell verboten und wird mit dem tode bestraft (zumindest in hessen, da gibts die todesstrafe ja noch ;) ) . aber selbst wenn es ein sportgeraet ist, dann darfst du auch nicht in den normalen strassenverkehr. die einzige chance wie man eventuell ganz hochoffiziell ein trial rad auf dem buergersteig oder der strasse bewegen darf, ist wenn du dir ein licht nach vorne, und (ich zitiere) 'eine schlussleuchte, deren niedrigster punkt der leuchtenden flaeche nicht weniger als 250mm ueber dem boden ist (wird schwierig), mindestens einen roten rueckstrahler, dessen hoechster punkt der leuchtenden flaeche nicht mehr als 600mm ueber dem boden ist, und einen grossflaechigen mit einem Z (wie zorro) gekennzeichneten rueckstrahler'... anmontierst... wie du das mit einem handelsueblichen trialbike hinkriegen willst bin ich mal gespannt. und dann nicht vergessen: wenn du zum abbiegen im trackstand mitten auf der strasse stehst, immer schoen den arm raushalten in die richtung in die du willst ;-)

meine erfahrung ist aber, wenn die cops kommen und meckern, kommentarlos die geforderten aktionen durchfuehren (meist absteigen und weiterschieben) und erst wieder aufsteigen wenn die cops ausser sichtweite sind. dann gibts eigentlich keine probleme. das schlimmste was du machen kannst, ist mit einem cop ueber die rechte und pflichten eines trialers innerhalb der stvo zu diskutieren.
 
ein trialbike 26" zählt doch zu den MTB´s ...
ob etz nen sattel drauf ist oder net?
sonst würd ich ja auch einfach von meinem dirt bike den sattel in rucksack tun wenn ich durch die stadt fahr?
 
also wenn ich mit meiner bmx schlurre weelie aufm radweg fahre und die bullen fahrn an mir vorbei winke ich nur immer dann gucken sie zwar blöd aber angehalten haben sie mich deshalb noch nie!!
scheißt doch drauf!! iss meistens eh einstellungssache der bullen!!
mfg teo
 
angehalten haben sie mich deshalb noch nie!!
Die grünen dürfen dich/uns auch nur bei einer angemeldeten Verkehrskontrolle anhalten und dich dann volllappen. Aber Angst sollte man vorm Ordnungsamt haben. Die dürfen ausm Auto heraus dich anhalten und dich dann anzeigen. Die Leute vom Ordnungsamt sind auch meist sehr unfreundlich und lassen nicht mit sich debattieren. Also wenn ihr das Ordnungsamt seht sofort kontakt mit den Vermeiden.
 
Ein Sportgerät ist es ja nur dann, wenn ich damit auch tatsächlich Sport mache...wenn man da mal analog an die Inliner denkt würde ich immer sagen man zählt auf dem weg zum Spot unter §24 und wenn man denn angekommen ist unter §31 und fertig...denn für mich ist ein Trialrad wo es nicht einmal möglich ist eine Sattelstange geschweige einen Sattel zu befestigen ein Fahrrad... naja wie auch immer am besten einfach dem Freund und Helfer aus dem weg gehen so gut es eben geht.MFG
 
Also eigentlich ist die Sache doch ganz einfach. Wenn man sich die StVO mal durchließt, stellt man fest, dass wir nach §31 behandelt werden. §24 trifft nicht zu, da wir das Rad nicht als alltägliches Fortbewegungsmittel nutzen sondern ausschließlich für unseren Sport bewegen.

Das bedeutet, dass wir AUSSCHLIEßLICH auf gekennzeichneten Plätzen (Skateparks) oder Spielstrassen fahren dürfen, aber nicht DORTHIN fahren dürfen. Natürlich ist damit nur die Strasse selbst gemeint, jegliche Obsticals gehören nicht dazu.
 
Angelo Berlin schrieb:
jegliche Obsticals gehören nicht dazu.

da muss man sich dann die genehmigung des besitzers einholen. natürlich hab ich hier in süddeutschland sämtliche genehmigungen für obstacles aller art, ich find sie nur grad nicht(nie).
 
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