Rechtliche Handhabe (polizeikontrollen)?

5. ein LICHT AM TAG ?!?!?!?!?!!?

Natürlich. Du fährst am Nachmittag bei strahlendem Sonnenschein umher, willst was erledigen. Wirst, aus welchen Gründen auch immer, aufgehalten und musst im Dunkeln nach Hause gurken. Dabei wirste von niemandem gesehen, gefährdest dich und dein Umfeld und überfährst kleine Kinder, oder sonst wen, weil sie dich nicht sehen, und vor dein Rad rennen.

Wenn sich Fahrradfahrer daran halten würden, im Dunkeln ihr Rad zu schieben, wär das eh alles kein Problem, tut aber keiner, selbst bei der höchsten Strafandrohung. :rolleyes: Deshalb sind halt Lampen festgeschrieben.

Dass man Dynamos am Rad haben muss (also die Mountainbiker :lol: ) ist vielleicht ein wenig unpraktisch, aber wenn ihr einem Polizisten erklärt, was mit einem Dynamo passiert, wenn ihr nen 20-Meter-Drop landet, wird er euch auch bestimmt mit ansteckbaren Batterielampen davonkommen lassen.

4. in die Speichen, wie bekannt, Reflektoren fliegen ab und können verletzen

Ich muss sagen, ich habe meinen Führerschein erst seit wenigen Wochen und verfluche Abends regelmäßig Fahrradfahrer, ohne vernünftige Beleuchtung/Reflektoren.
Ich kenn das doch selbst, als Fahrradfahrer fährt man nicht immer, wie man eigentlich sollte. "Der sieht mich schon" ist doch ein sehr häufiger Gedanke, oder nicht? Leider scheint sich das Nachts nicht zu ändern, aber da könnt ihr euch drauf verlassen. "DER SIEHT EUCH NICHT!" Leider fahren die wenigstens Nachts anders, als am Tag (siehe die vielen Beispiele hier im Forum).

Deshalb, Licht ist Pflicht, auch am Tag, denn ihr wisst nicht, was noch alles passieren könnte. Und schieben kommt doch für so gut wie keinen in Frage.

Und die Ausrede: "Doch ich würd schieben, oder das Fahrrad stehen lassen" zählt nicht. Gesetze werden für die breite Masse gemacht!

MfG

Fry
 
Speichenreflektoren habe ich nicht, sondern Reflexreifen. Es geht auch nicht darum, daß man eine immer und überall vorschriftsmäßige Beleuchtung hat, sondern überhaupt eine. Wenn ich Kontrollen mache, reicht es mir, wenn überhaupt Licht am Rad ist. Zum Thema Reflektoren am Pedal---da wäre es sicher interessant, mal nachzufragen, ob da Reflektoren an Schuhen ausreichen, weil die ja meist eingeklickt sind, also eine Einheit mit dem Pedal bilden....
Wenn eine Rahmennummer nicht erkennbar ist, dann kann es bei sehr, sehr gewissenhaften Beamten dazu kommen, daß die Dir dann Dein Rad erstmal wegnehmen(sicherstellen), um eventuell ungeklärte Eigentumsverhältnisse festzustellen, um dann festzustellen, ob das Dein Bike ist. Sowas passiert meist bei sehr uneinsichtigen Radlern.
ich kann durchaus verstehen, daß Dir solche Verordnungen auf den Zünder gehen, es geht mir ebenso. Aber es besteht doch ein deutlicher Unterschied zwischen den vorgeschriebenen "lichttechnischen Einrichtungen" und den meiner Meinung nach zumutbaren Batterielichtern, auch deshalb, weil diese Batterielichter weitaus mehr Leistung bieten können als dieses Dynamozeugs.
K.
 
Leute bei mir wird es nicht "später" wenn ich rumfahre, weil ich n Schönwetter-Soldat bin ;) Ernsthaft, ohne Sonne fahr ich nicht, aus Bequemlichkeit und im Sommer war ich in der Dämmerung zu hause.
Wenn ich mal mit Absicht voll im Dunklen fahren sollte, hätte ich so uraltes Catlight oder wie des Zeug heisst, nur schlepp ich das doch ned ständig mit mir mit.

Ich fahre ohne clickies, daher ist die Schuh-Sache (auch wenn meine Schuhe hinten so Reflex Zeug haben) einfach nicht gegeben. Meine Kleidung hingegen hat eigentlich überall so Reflex Zeug dran nur das zählt ja wieder ned... man soll ja das Fahrrad erkennen und nicht den Fahrer ( D'Oh! )

Warum presst nicht mal irgend ein 2Rad Verband eine aktuellere GesetzesVersion durch ? Einfach nur in Bezug auf das Licht, das am Fahrrad einfach eine "den Lichtverhältnissen entsprechende elektrische Beleuchtung vorhanden sein muss"
 
wenns wirklich mal vorkommt, dass ich aus versehen in die dunkelheit (frühe dämmerung) komme (verfahren, panne, zeitumstellung unterschätzt^^ ect.) dann fahre ich (steinigt mich^^) auch ohne licht die knapp 7km von wald bis haus (unter straßenbeleuchtung). allerdings verzichte ich auf dem weg auf jegliches vorfahrts- und vorrangrecht, geschwindigkeit logischerweise auch geringer als am tage und erhöhte aufmerksamkeit selbstverständlich, aber die sollte auf der straße eigentlich nie fehlen! Und abends sind die fußwege oft leer, da wechsele ich dann von der straße auf diesen (aber achtung: ausfahrten! Und an einmündungen immer fein Schulterblick machen ob nen auto abbiegt). Mit meinem 20W strahler und ner rück-LED fühl ich mich dann schon viel sicherer (da glaub ich dass mich die autos nich mehr sehen, weils schon wieder zu hell ist ;)). Aber diese Kunststoffreflektoren kommen mir nich ans rad, ich bin schon immer auf der suche nach solchen selbstklebenden Reflektorstreifen. Wo gibtsn die dinger? würde da gerne meine Felgen mit einkleiden.
 
Nur mit welcher Begründung können wir uns über die Gesetze stellen? Die Straße ist für verkehrstüchtige Vehikel da... Ein Fahrrad ohne Licht, Reflektoren, Klingel, ist das nicht! Wenn ihr euer Bike als normales Verkehrsmittel benutzen wollt, dann bitte mit den oben genannten Requisiten. Wollt ihr euer Radl als Sportgerät benutzen, dann transportiert das bitte irgendwie anders zum Bikepark. Schieben ist natürlich erlaubt!

Mit der Logik von einigen hier, könnte mein Nachbar, der an Gokarts rumschraubt, Nachts mal eben ohne Licht usw über die Hauptstraße brettern. Wenn ihm ein Kind vor die Stoßstange hüpft, könnte er ja dann angeben, er wäre nur kurz unterwegs zur Kartbahn, würde viel langsamer fahren als normal, auch total definsiv, also auf seine Vorfahrt verzichten, um nur eben schnell den neuen Vergaser zu testen. Kind trotzdem tot.

Seht es doch bitte ein, wir haben keine Sonderstellung! Wir sind Verkehrsteilnehmer wie alle anderen. Seid froh, dass wir vom TÜV verschont geblieben sind.

Ich geh jetzt meine Rennräder polieren und werde dabei an die 11kg-Regelung denken :lol:
 
dann fahr ich ab jetzt aus Protest ohne Licht! Denn selbst mit Batterielicht könnte ich das Gesetz nicht erfüllen und wie es so schön heisst "ein bisschen Verbrechen gibt es nicht".

Ist doch echt krank was mit unserer Justiz abgeht. Da gibts ne Winterreifen Verordnung die so schwammig is, dass' der Sau graust und bei den Radln gibts ein Gesetz das für alles mit 2 Rädern ohne Motor gilt obwohl zwischen Rennrad und Mountainbike ein himmelweiter Unterschied ist.
 
70 Gramm wiegt meine Trelock LED-Lampe, die erprobt sogar hell genug ist um des Nächtens durch den Wald heimzuschleichen und ganze 8 Gramm wiegt so ein Schlüsselanhänger-Blinklicht mitsamt Gummiring um das Ding an die Sattelstütze zu klemmen.
 
Ok, die rechtliche Sache ist eindeutig durch die STVZO geklärt, der Rest liegt im Ermessen der Exekutive.

Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich mit meinem dynamolosem Bike, aber mit Reflexstreifen an den Speichen (etc.) und einer batteriebetriebenen Lichtanlage von einem rechtsabbiegenden KFZ geschnitten werde? Es kommt zu einem Unfall und der Fahrer zieht vor Gericht und möchte mir eine Teil-/Vollschuld zuweisen, da ich mit einem nicht die STVZO erfüllenden Fahrrad unterwegs war.
Dabei war mein Fahrrad besser sichtbar als der Halleysche Komet, aber leider batteriebetrieben und damit laut STVZO nicht zulässig.

Gibt es darüber schon Rechtssprüche???

Bye,.................. Wirkungsquantum
 
also da ich in der feuerwehr bin weis ich das es in unsere Unfallverhütungsvorschrift steht das wir sobald wir in einen einsatz im straßenverkehr verwickelt werden unsere kleidung zu einem bestimmten % statz reflektieren muss ud wir ja auch auf dem rücken groß FEUERWEHR stehen haben könte mit also auch vorstelen das es bei grün weiß genau so eine reglung gibt
bin auhc schonma weitergeheizt hab den polizist auhcnich gleich erkannt war auch son MAN in BLACK :D
 
Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich mit meinem dynamolosem Bike, aber mit Reflexstreifen an den Speichen (etc.) und einer batteriebetriebenen Lichtanlage von einem rechtsabbiegenden KFZ geschnitten werde? Es kommt zu einem Unfall und der Fahrer zieht vor Gericht und möchte mir eine Teil-/Vollschuld zuweisen, da ich mit einem nicht die STVZO erfüllenden Fahrrad unterwegs war.
Dabei war mein Fahrrad besser sichtbar als der Halleysche Komet, aber leider batteriebetrieben und damit laut STVZO nicht zulässig.


Ich bin zwar kein Verkehrsrechtler, da ich ÖRecht hasse ...

Wenn du vorschriftsmäßig beleuchtet warst, wird wohl vermutet, dass der andere schuld ist.

Wenn du illegal unterwegs warst, mußt Du wohl beweisen (=Gutachten), dass du gut sichtbar warst.


Wenn Du jemanden mit einer illegalen Lampe blendest, und er deshalb bremst, und ihm jemand reinfährt hast du garantiert ein großes Problem.:lol:
 
Zurück