Bei dem Schild handelt es sich vom Anschein her um ein Verkehrszeichen. Deshalb würden sich bereits hier alle weiteren Überlegungen zum BayNatSchG erübrigen und man dürfte sich Gedanken über § 45 StVO machen.
Art. 28 Abs. 4 BayNatSchG
Die Vorschriften des Straßen- und Wegerechts und des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt.
Soweit bin ich im anderen Thread noch nicht gekommen.
Hier im Forum findet man dazu bereits einige Beiträge, die sich mit Verkehrszeichen beschäftigen z. B.:
was tun bei zeichen 254?
Verbotszeichen aus der StVO im Wald?
Wegsperrung an der Staffelalm
Da bei dem Schild wohl nicht so ohne Weiteres erkennbar ist, ob es nicht privat aufgehängt wurde, könnte man mal bei der zuständigen örtlichen Straßenverkehrsbehörde, also der Gemeinde nachfragen, ob das Schild von ihr ist. Es spricht einiges dafür, dass die Gemeinde in einer solchen Situation kein Verkehrszeichen für einen Privatweg aufhängen würde, weil die Voraussetzungen hierfür eher nicht vorliegen. Falls das Schild nicht von der Gemeinde stammt, sollte sie ohnehin dafür sorgen, dass es weg kommt. Falls es von der Gemeinde ist oder sie meint, sie könne das Schild nicht entfernen (lassen), kann man sich an die Untere Straßenverkehrsbehörde, dem Landratsamt, als Fachaufsichtsbehörde wenden.
Falls es nicht von der Gemeinde stammt und es privat aufgestellt wurde, wäre es unbeachtlich, da es sich dann nicht um einen Verwaltungsakt handeln würde. Diese Entscheidung kann man aber i. d. R. nicht selbst treffen, da man es den Schildern oftmals nicht ansieht. Da insbesondere unbeachtliche Schilder in der Natur großes Konfliktpotential bergen, sollte man sich in diesem Fall dann an die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt wenden und die Entfernen des Schildes gemäß Art. 34 Abs. 3 BayNatSchG anregen.
Die kreisfreie Stadt Fürth ist sowohl Örtliche als auch Untere Straßenverkehrsbehörde und unterliegt der Fachaufsicht der Regierung von Mittelfranken in Ansbach. Zudem findet sich auch die Untere Naturschutzbehörde bei der Stadt Fürth.
Die DIMB beschäftigt sich aber auch außerhalb des Forums sehr gewissenhaft mit diesem Thema. Wenn es nicht eilt und es auch sonst noch keine aktuellen Probleme gibt, würde ich mit Aktivitäten noch etwas warten. Ansonsten können wir uns gerne austauschen.
Neben der DIMB hat sich aber auch schon der ADFC Kreisverband Landsberg erfolgreich mit rechtswidriger - allerdings auch beachtlicher - Beschilderung beschäftigt:
2010-2 Schwaben - ADFC Bayern