Hallo Zusammen,
ist die Rechtslage bzgl. 3m- oder 2m-Wegen in Deutschland einheitlich oder Ländersache ? Wie schaut's denn in Hessen aus ?
Hintergrund:
Wir haben in unserem Verein seit neuestem einen MTB-Treff. Die Haftung ist natürlich über den Verein geregelt. Wenn man aber auf Wegen fährt, die man "offiziell" gar nicht fahren darf, wird die Haftung doch bestimmt außer Kraft gesetzt. Dann ist doch bestimmt der Treff-Leiter schuld, weil er "fahrlässig" gehandelt hat. Oder ?
Gestern hat sich nämlich einen Teilnehmer überschlagen. War aber nur das Bike angeschlagen. Hätte aber auch schlimmer ausgehen können.
Kennt sich da jemand aus ?
Schöne Grüße aus dem Odenwald
Bernd
PS: Vorstellung von mir folgt noch.
ist die Rechtslage bzgl. 3m- oder 2m-Wegen in Deutschland einheitlich oder Ländersache ? Wie schaut's denn in Hessen aus ?
Hintergrund:
Wir haben in unserem Verein seit neuestem einen MTB-Treff. Die Haftung ist natürlich über den Verein geregelt. Wenn man aber auf Wegen fährt, die man "offiziell" gar nicht fahren darf, wird die Haftung doch bestimmt außer Kraft gesetzt. Dann ist doch bestimmt der Treff-Leiter schuld, weil er "fahrlässig" gehandelt hat. Oder ?
Gestern hat sich nämlich einen Teilnehmer überschlagen. War aber nur das Bike angeschlagen. Hätte aber auch schlimmer ausgehen können.

Kennt sich da jemand aus ?
Schöne Grüße aus dem Odenwald
Bernd
PS: Vorstellung von mir folgt noch.