Rechtslage in Hessen

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Seeheim-Jugenheim OT Ober-Beerbach
Hallo Zusammen,
ist die Rechtslage bzgl. 3m- oder 2m-Wegen in Deutschland einheitlich oder Ländersache ? Wie schaut's denn in Hessen aus ?

Hintergrund:
Wir haben in unserem Verein seit neuestem einen MTB-Treff. Die Haftung ist natürlich über den Verein geregelt. Wenn man aber auf Wegen fährt, die man "offiziell" gar nicht fahren darf, wird die Haftung doch bestimmt außer Kraft gesetzt. Dann ist doch bestimmt der Treff-Leiter schuld, weil er "fahrlässig" gehandelt hat. Oder ?

Gestern hat sich nämlich einen Teilnehmer überschlagen. War aber nur das Bike angeschlagen. Hätte aber auch schlimmer ausgehen können. :(

Kennt sich da jemand aus ?

Schöne Grüße aus dem Odenwald
Bernd

PS: Vorstellung von mir folgt noch.
 
Guck mal hier im Forum bei "Save the Trails" oder bei der DIMB nach. Dort sollten die entsprechenden Gesetzestexte zu finden sein. In Hessen gilt meines Wissens nach die Regel, dass nur auf befestigten Wegen gefahren werden darf. Heißt wohl: Wo ein Lagholzlaster oder Försters Subaru fhren können, dürfen auch MTBs fahren.
 
Original geschrieben von Sonntagsfahrer
Guck mal hier im Forum bei "Save the Trails" oder bei der DIMB nach. Dort sollten die entsprechenden Gesetzestexte zu finden sein. In Hessen gilt meines Wissens nach die Regel, dass nur auf befestigten Wegen gefahren werden darf. Heißt wohl: Wo ein Lagholzlaster oder Försters Subaru fhren können, dürfen auch MTBs fahren.

:D Bei der Dimb nachzusehen ist ein guter Tip. Zum Beispiel hier!

Natürlich kann man über spezielle Rechtsfragen (Haftung usw.) keine prinzipielle Aussage treffen.

Übrigens wurde, aus gutem Grund, das Forum "Save the Trails" inzwischen in "OPEN TRAILS!" umbenannt.

Heinerich
 
In Hessen ist Radfahren in Feld und Flur nicht als Betretungsrecht vorgesehen, im Wald gilt "feste Wege" (2. Durchführungsverordnung zum Hessischen Forstgesetz).

Was das sein soll, ist nicht individualverbindlich festgelegt. Der ganze Zirkus mit den Forstfahrzeugen ist rechtlich heiße Luft. "Fest" kann genausogut, weil es sich ja explizit auf das Radfahren bezieht, heißen, daß Radfahrer auf diesen Wegen nicht versacken dürfen.
 
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