tolle Aussagen hier: bla bla 2Jahre Garantie usw.
hauptsache irgendwas daherlabern!
2 Jahre Gewährleistung ?! heißt , die ersten 6 Monate muss der Händler/Hersteller nachweisen dass der Mangel beim Kauf noch nicht war, bzw nicht ein versteckter Mangel war, danach muss der Käufer beweißen dass der Mangel beim Kauf war
Leute Leute Leute, so langsam solltet Ihr den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie kennen;
und Sorry aber es gibt auch keine Garantie auf den Sturz untern LKW , der Rahmen ist eindeutig zu klein, für das Fahrergewicht zu instabil bzw die Sattelstütze kann sich bei dem Gewicht nicht genung im Rahmen abstützen;
die einzige Chance ist wenn dein Händler, Dir diesen Rahmen für Dich , mit deinem Gewicht empfohlen hat! bzw dir diese Sattelstütze da reingebaut hat bzw dazuverkauft; dann hat er auf genau diese ZUsammenstellung die Gewährleistung übernommen!
wie lange das Rad beim Händler oder sonst wo stand,ist rechtlich egal - ist es älter als 6 Monate ( Kaufdatum ) Käufer hat zu beweißen ...