Rock Shox mit ausfefeilter Seriennummer???

korrekt?

  • JA

    Stimmen: 3 25,0%
  • NEIN

    Stimmen: 9 75,0%

  • Umfrageteilnehmer
    12
Was rauchst Du eigentlich, dass Du das als Umfrage startest?

Rauchen tue ich eher weniger, aber ich habe mir eine SID Team 2010 ersteigert, und das mit der SN kam mir doch ein wenig spanisch vor.:eek:

Habe folglich den Verkäufer kontaktiert:

"oooooooooooooooooooohps, Hallo XXX, gerade erst bei der Montage soeben bemerkt...wieso hast Du eigentlich bei der SID Team die Seriennummer ausgefeilt??? Spart Gewicht, gelle, LOL:-)"

Seine Antwort:

"Hi,
neee. Ich habe sie nagelneu von einem Profifahrer abgekauft, der sie gar nicht brauchte (also unbenutzt). Die werden von Firmen gesponsort und mit Hardware zugeworfen. Ja, sowas solls geben. Sie war achon entfernt als ich sie bekam. Sie spielt für uns als Zweit und Drittkäufer aber eh keine Rolle. Rock Shox gewährt nur dem 1. Käufer die Garantie und Gewährleistung! Leider. Der nächste hat selbst mit Rechnung und Nummer keine Chance auf Kostenübernahme.
Viel Spass damit!"
 
Eine einfach Mail an Sport Import hätte dir vielleicht eher geholfen.
Achso,falls die Gabel gestolen ist,auch der Käufer macht sich strafbar.

Mfg Gordon
 
"Rock Shox gewährt nur dem 1. Käufer die Garantie und Gewährleistung! Leider. Der nächste hat selbst mit Rechnung und Nummer keine Chance auf Kostenübernahme."

Ich bin zwar kein Jurist, aber nach meinem Verständnis ist diese Aussage Unfug. Der Verkäufer bringt hier offenbar "Garantie" und "Gewährleistung" durcheinander. An der gesetzlichen Gewährleistung kann auch Rock Shox nicht herumdeuteln, zumal sie eh nur den Verkäufer betrifft. Interessant zu wissen wäre jetzt, ob die abgeschliffene Seriennummer ein "Rechtsmangel" im Sinne unten stehender Definition ist:
Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

"Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar gemacht haben (sog. versteckter Mangel). Der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist dabei entscheidend. Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden. Bei etwaigen Mängeln muss IMMER beim Händler reklamiert werden.

Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers, sofern der Händler diese "Herstellergarantie" an den Kunden weitergibt - wozu der Händler aber nicht verpflichtet ist. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit der besagten Teile (oder des gesamten Geräts) für den Zeitraum "garantiert" wird. Je nachdem, ob die Garantiezusage gegenüber dem Kunden vom Händler oder vom Hersteller kommt, ist bei Mängeln der Händler oder der Hersteller anzusprechen. Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand.

Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar - im Umfang oder der Zeitdauer - verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.
Quelle: http://www.eastcomp.de/gewaehrleistung-garantie.htm
 
Unter den SRAM Garantie/Gewährleistungsbestimmungen steht:
Bei Veränderungen am Produkt erlischt der Gewährleistungsanspruch.
Das gilt ebenfalls, wenn die Serienr bzw der Herstellungscode verändert, unkenntlich gemacht oder entfernt wurde!
 
Wenn du den letzten Beitrag durchgelesen und verstanden hättest, dann sollte klar sein, dass es völlig egal ist was SRAM dazu meint. Die Garantie ist ja schon dadurch erloschen (laut SRAM-Definition), dass die Gabel nicht mehr im Besitz des Erstkäufers ist und was die Gewährleistung angeht, ist das ebenfalls schnurz (IMO sind SRAMs "Gewährleistungsbestimmungen" hier juristisch genauso unhaltbar wie irrelevant), da "Bei etwaigen Mängeln muss IMMER beim Händler reklamiert werden". SRAM ist hier also völlig raus aus dem Schneider.
 
Wenn du den letzten Beitrag durchgelesen und verstanden hättest, dann sollte klar sein, dass es völlig egal ist was SRAM dazu meint. Die Garantie ist ja schon dadurch erloschen (laut SRAM-Definition), dass die Gabel nicht mehr im Besitz des Erstkäufers ist und was die Gewährleistung angeht, ist das ebenfalls schnurz (IMO sind SRAMs "Gewährleistungsbestimmungen" hier juristisch genauso unhaltbar wie irrelevant), da "Bei etwaigen Mängeln muss IMMER beim Händler reklamiert werden". SRAM ist hier also völlig raus aus dem Schneider.

Wenn die Gabel von einem Privatmann gekauft ist und die Gewährleistung ausgeschlossen ist, hat der Käufer aber Pech.
Jetzt ist natürlich die Frage, ob die Aussage mit den Profiteilen stimmt oder ob es gklaute Ware ist.:confused:
 
"Bei etwaigen Mängeln muss IMMER beim Händler reklamiert werden". SRAM ist hier also völlig raus aus dem Schneider.


Und der Händler wickelt die Garantie/Gewährleistung über den Hersteller ab. Und nur die ersten 6 Monate ist der Händler/Hersteller beweispflichtig.
Durch die Veränderungen am Produkt erlischt aber jeglicher Anspruch!
 
der wird die nummer entfernt haben damit nicht herrauskommt das er die sponsoring teile zu geld macht das sehen die nicht so gerne ist meißt auch in deren sponsoringvertrag festgehalten daß das material nicht verkauft werden darf kenne das so aus dem motorsport
 
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