Du kannst natürlich auch hingehen, und Deinen Händler am Bike weiter wurschteln lassen. Wenn das Kalkül aufgeht und er keine Ahnung von der Materie hat, ist das Bike nach der dritten Reklamation immer noch mit Mängeln behaftet. Dann mußt Du aber keine weiteren "Reparaturen" mehr hinnehmen, sondern hast Anrecht auf "Wandlung des Vertrags". D.h., Dein Händler ist verpflichtet, den Kaufvertrag rückgängig zu machen und Dir den Kaufpreis auszuzahlen. Ggf. kann er eine gewisse Zeitnutzung geltend machen. Wenn aber nur wenige Wochen zwischen Kauf und der ersten Reklamation vergangen sind, muß er in der Regel den vollen Kaufpreis herausrücken.
Gute Gelingen!
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