rollern = radfahren? Definition Radfahren

Leider steht kein Aktenzeichen dabei. Ich hatte schon alles relevante zu diesem Thema gepostet...

Man kann eh nicht davon ausgehen, dass diese von mir genannten Urteile so eine Art Präzedentzfall darstellen, andere Richter werden evtl. anders entscheiden, doch sollte man es versuchen in diesem Fall als Fußgänger durchzukommen! Ob nun Fußgängerzone und rollern oder aber Dunkelheit und rollern, das macht in meinen Augen keinen großen Unterschied!
 
Googeln hilft, gleich das erste:
Sammlung Fahrradrecht.
KG Berlin 12 U 68/03
OLG Stuttgart 5 Ss 479/87

Und mit einem OLG Urteil hat man zunächst mal ganz gute Karten, weil es zwar kein "Präzedenzurteil" ist, und auch zunächst länderspezifisch, aber Abweichungen von der Rechtsmeinung oberer Gerichte eher revisionsgefährdet sind. Außerdem kann sich ein Richter das Leben ja einfach machen, wenn man ihm ein "schönes" OLG Urteil dazu vorlegen kann. :D Im Extremfall kann man ein vom OLG x abweichendes Urteil vom OLG y zwecks Feststellung, was nun Recht ist, vom BGH entscheiden lassen. :p

ciao Christian
 
Was ist denn jetzt aus Deinem Einspruch geworden? Tretroller gehören in der STVO eindeutig in die Kategorie Fußgänger bzw. "Fußgängerspielzeug". Das Thema hatten wir "echten" Trerollerfahrer auch schon in unserm Forum (und wir würden lieber mal so ein Bußgeld zahlen, wenn wir dafür vollen Radstatus auf der Straße hätten, seufz...).
Von daher können Dich die Polizisten vielleicht wegen dem ersten Fahren ohne Licht belangen, aber nicht wegen "Rollern ohne Licht". Wenn das so im Vorwurf steht, sollte man in jedem Fall dagegen Einspruch erheben.

Bezüglich Bahnsteig: Das ist keine öffentliches Gelände, da hat die Bahn Hausrecht und es steht an fast jedem Bahnhof in der "Hausordnung", dass im Bahnhof/am Gleis nicht mit Inlinern, Skateboard oder Rollern gefahren werden darf und das muß man respektieren, egal wie leer und lang der Bahnsteig ist...

Gruß
Jo

p.s. Wer mehr zu "echten" Trerollern wissen möchte, siehe:
http://forum.runnersworld.de/forum/tretrollersport/
www.tretrollersport.de
 
Hallo,

also mein Einspruch habe ich eingelegt. Seitdem habe ich nichts wieder gehört. Würde berichten wenn noch was kommt.

Gruß
 
So nun ist der Bescheid gekommen. Es sind 68Euro die das Land gern von mir hätte. Mal sehen wie mein Einspruch aufgenommen wird.
Ist echt seltsam wie übertrieben manche Strafen bei uns sind. (ich bin ja nicht gefahren und war auch nicht unbeleuchtet auf einer Strasse unterwegs...)

richtig so !
aber ich finde es immer wieder toll wie man andere für sein eigenes (du****) tun und handeln verantwortlich machen will.
dir hat die belehrung wohl nicht gereicht und bist wieder erwischt worden , selber schuld sag ich da nur.
sei froh wenn sie dir nicht noch vorsätzliches handeln ankreiden und nichtbeachtung einer amtsperson.

zu deinem einspruch: an deiner stelle würde ich zu dem thema nichts mehr sagen denn da reitest du dich noch weiter hinein ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
richtig so !
aber ich finde es immer wieder toll wie man andere für sein eigenes (du****) tun und handeln verantwortlich machen will.
dir hat die belehrung wohl nicht gereicht und bist wieder erwischt worden , selber schuld sag ich da nur.
sei froh wenn sie dir nicht noch vorsätzliches handeln ankreiden und nichtbeachtung einer amtsperson.

zu deinem einspruch: an deiner stelle würde ich zu dem thema nichts mehr sagen denn da reitest du dich noch weiter hinein ;)

Ich würde erstmal den gesammten Text lesen und dann einfach ruhig sein, wenn man keine Ahnung hat! Ich war beim zweiten Mal in keiner Weise auf dem Rad fahrend unterwegs. Auch nicht auf der Strasse. Hast du schonmal einen Fußgänger mit Licht gesehen? Ich nicht. Somit war das zweite Aufgreifen nicht rechtens. Scheint auch so als wird der Einspruch akzeptiert.
 
Ich würde erstmal den gesammten Text lesen und dann einfach ruhig sein, wenn man keine Ahnung hat! Ich war beim zweiten Mal in keiner Weise auf dem Rad fahrend unterwegs. Auch nicht auf der Strasse. Hast du schonmal einen Fußgänger mit Licht gesehen? Ich nicht. Somit war das zweite Aufgreifen nicht rechtens. Scheint auch so als wird der Einspruch akzeptiert.

Wobei, er hat nicht ganz unrecht.
Völlig ohne Grund werden sie dich nicht nochmals angehalten haben, du hast dich auf deinem Rad fahrend fortbewegt und da ist es egal ob man draufsitzt und es nur rollen lässt, oder wie Du, stehend auf einem Pedal.

Desweiteren verstricken und widersprechen sich Deine Aussagen gewaltig.
Mal willst Du mit Licht unterwegs gewesen sein, mal ohne dann hast Du die Strasse benutzt und ein ander mal auf dem Fußweg.

Ich glaube eher daß Du den Fehler, den Du gemacht hast nicht eingestehen möchtest und dafür nun gerade stehen musst

Zudem glaube ich auch nicht, dass Dein Einspruch schon bearbeitet wurde. Das kann 3-4 Wochen dauern. Ob er was bringt glaube ich auch nicht im Gegenteil wird es eher noch teurer für Dich.
 
Ich weiß nicht was hier los ist, aber hab auch keine Lust es nochmal alles zu erklären. Es steht doch alles im Text.... Werde wohl den Mod bitten den Thread zu schließen.
 
analph2.jpg
 
Die Polizei beurteilt nach meiner Erfahrung in sehr vielen Fällen Sachverhalte völlig falsch. Es lohnt sich oftmals, Widerspruch einzulegen und den betreffenden Sachverhalt Leuten vorzulegen, die sich wirklich damit auskennen. Nicht selten kommt das genaue Gegenteil dabei raus.
 
So um den Thread zu schließen. Gestern hab ich einen Brief bekommen. Das Verfahren wurde eingestellt. Somit war mein Widerspruch rechtens. :daumen: Naja hat lange gedauert und mir hätte es auch gereicht, mit jemanden den Sachverhalt am Telefon zu klären. Aber so hat Rechtswesen wieder was verdient....
 
Ohne es genau zu wissen: Ich gehe davon aus, daß Bahnanlagen, insbesondere Fußgängerbereiche nicht automatisch der StVO unterliegen. Die Bahn ist schließlich ein privatisiertes Unternehmen. Und kann damit vermutlich in ihren Bestimmungen selbst regeln, was auf ihrem Grund und Boden erlaubt ist und was nicht. Wenn Dir Bahnmitarbeiter also sagen, daß Du nicht rollern darfst, würde ich mich lieber dran halten.
 
Das Kammergericht Berlin (12. Zivilsenat) hat sich 2004 zum Rollern im Zusammenhang mit einem Unfall an einem Fußgängerüberweg wie folgt geäußert:

"Dass die Klägerin sodann bei dem Versuch, die Hönower Straße zu überqueren, wie das Landgericht festgestellt hat, mit einem Fuß auf das Pedal gestiegen und gerollt ist, führt noch nicht dazu, dass sie den Fußgängerüberweg nicht benutzen durfte. " (Urteil vom 03.06.2004, Az. 12 U 68/03; MDR 2004, 1235 (Leitsatz und Gründe))
 
Googeln hilft, gleich das erste:
Sammlung Fahrradrecht.


Keine schlechte Sammlung. Aber offensichtlich nicht ganz aktuell.

Schon der erste Absatz
"Wer hofft, als Radfahrer schneller durch die Fußgängerzone zu kommen, ist „auf dem Holzweg“: Denn
Rad fahren in eindeutig gekennzeichneten Fußgängerzonen oder auf Gehwegen ist nur erlaubt, wenn
der Radverkehr dort ausdrücklich zugelassen ist – und dann auch nur mit Schrittgeschwindigkeit. So
sieht es die Straßenverkehrs-Ordnung vor (§ 41 StVO zu Zeichen 239)."
stimmt ja so nicht mehr.
 
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