Tilman
Mitgl. Bundesvorstand DIMB
Steht in dem Lexikon der Rechtsirrtümer dazu auch ein Alktenzeichen?
Das würde mich aber jetzt auch interessieren!
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Steht in dem Lexikon der Rechtsirrtümer dazu auch ein Alktenzeichen?
Umm, hat sich denn keiner meinen Beitrag reingezogen?
So nun ist der Bescheid gekommen. Es sind 68Euro die das Land gern von mir hätte. Mal sehen wie mein Einspruch aufgenommen wird.
Ist echt seltsam wie übertrieben manche Strafen bei uns sind. (ich bin ja nicht gefahren und war auch nicht unbeleuchtet auf einer Strasse unterwegs...)
richtig so !
aber ich finde es immer wieder toll wie man andere für sein eigenes (du****) tun und handeln verantwortlich machen will.
dir hat die belehrung wohl nicht gereicht und bist wieder erwischt worden , selber schuld sag ich da nur.
sei froh wenn sie dir nicht noch vorsätzliches handeln ankreiden und nichtbeachtung einer amtsperson.
zu deinem einspruch: an deiner stelle würde ich zu dem thema nichts mehr sagen denn da reitest du dich noch weiter hinein![]()
Ich würde erstmal den gesammten Text lesen und dann einfach ruhig sein, wenn man keine Ahnung hat! Ich war beim zweiten Mal in keiner Weise auf dem Rad fahrend unterwegs. Auch nicht auf der Strasse. Hast du schonmal einen Fußgänger mit Licht gesehen? Ich nicht. Somit war das zweite Aufgreifen nicht rechtens. Scheint auch so als wird der Einspruch akzeptiert.
Ich weiß nicht was hier los ist, aber hab auch keine Lust es nochmal alles zu erklären. Es steht doch alles im Text....
Dank für die Info!
Gut zu wissen für uns Rollerfahrer, das erste Roller-Referenzurteil...![]()
Googeln hilft, gleich das erste:
Sammlung Fahrradrecht.