Rücksendekosten

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Seit der neuen EU-Regelung muss der VK keine Rücksendekosten mehr tragen korrekt ?
Was passiert, wenn man in den AGBs keine Information über die Rücksendekosten findet ?
 
In den AGBs steht das auch nicht weil es keine "Allgemeinen Geschäftsbedingungens" gibt, wenn dann in den AGB. AGB muss man nicht haben, sind also ein freiwilliges Mittel eigene Regeln zu setzen.
Hat man welche muss es dort aber auch nicht stehen wenn die Widerufsbelehrung extra aufgeführt ist.

Informationen zum Widerruf hingegen muss man haben, und da sollte das dann auch zu finden sein.

Die 40,- € Klausel gibt es nicht mehr.
Die Rücksendekosten muss seit Juni letzten Jahres der Verbraucher tragen, sofern er vom Unternehmer auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde und der Unternehmer sich nicht dazu bereit erklärt hat, diese Kosten selbst zu tragen. Diese Regelung gilt unabhängig vom Wert der zurückgesandten Ware.

In meiner Widerrufbelehrung steht ledigtlich "Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren." Mehr Hinweise darauf das Du als Verbraucher die Kosten zu tragen hast, gibt es nicht.
 
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Hast du ein Beispiel? In der Regel findet sich in der Widerrufsbelehrung der Hinweis
„Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.“; bzw. „Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.“; (http://www.internetrecht-rostock.de/muster-widerrufsbelehrung-2014.htm)

Wird keine Widerrufsbelehrung verwendet oder geht sie dir erst nach dem Kauf zu, dann können dir die Rückversandkosten nicht auferlegt werden.

Ein Rückgaberecht gibt es in dem Sinne einer gesetzlichen Regelung nicht mehr. Dieses wurde durch das neue Widerrufsrecht 2014 gänzlich ersetzt. Ein Rückgaberecht findet sich daher nur noch in AGB und kann frei gestaltet werden. Zusätzlich ist jedoch ein Widerrufsrecht zwingend erforderlich!
 
So sieht meine aus Widerrufsbelehrung aus

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.


Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben oder hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite [xxxxxxxxxxxxxxxxxxx] elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.



Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umfang mit Ihnen zurückzuführen ist.



Das Widerrufsrecht besteht nicht bei,

  • Verträgen zur Lieferung von Waren die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist, oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
  • Verträgen zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
  • Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
  • Verträgen zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden
  • Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
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Wird keine Widerrufsbelehrung verwendet oder geht sie dir erst nach dem Kauf zu, dann können dir die Rückversandkosten nicht auferlegt werden.

Ein Shop der keine Widerrufsbelehrung hat ist abmahnfähig weil Pflicht. ( So war das jedenfalls in der Vergangenheit immer, scheint sich geändert zu haben, ist aber nicht vorteilhaft darauf zu verzichten)
AGB sind freiwillig, muss man keine haben.
Der Kunde zahlt immer die Rücksendekosten, egal ob das nun drinnen steht oder nicht!

Die Widerrufsbelehrung hat ledigtlich den einen und einzigen Sinn, für alle Fernabsatzverträge gilt ab 13. Juni 2014 eine neue, 14-tägige Widerrufsfrist. Ist keine Widerrufsfrist gesetzt, könnte der Kunde ja ein lebenlang widerrufen. ( so war das bisher, jetzt wie unten zu lesen nur noch maximal 12 Monate und die 14 Tage)

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e- recht 24

Die Neuregelung der Europäischen Verbraucherrechterichtlinie sieht an dieser Stelle ganz klare Regelungen für den Beginn und das Ende des Widerrufsrechtes vor:

  • So beginnt das Widerrufsrecht, sobald die Ware beim Verbraucher eingegangen ist, und endet spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Eingang der Ware beim Verbraucher automatisch – unabhängig davon, ob der Online-Händler seine Kunden über das Bestehen eines Widerrufsrechtes informiert hat.
  • Mit der Neuregelung wird demnach dem Verbraucher mehr Eigenverantwortung eingeräumt, sich ggf. eigenständig über das Bestehen von Widerrufsrechten und der Widerufsfrist zu informieren. Aus Händler-Sicht ist die Neuregelung zu begrüßen.
http://www.e-recht24.de/artikel/widerrufsbelehrung/7702-onlineshops-neues-widerrufsrecht-2014.html
 
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Abmahnfähig ja. Aber als Kunde steht dir diese Option nicht offen, wenn du nicht rein zufällig ein Wettbewerber in diesem Markt bist. Aber als Kunde sollte es in jedem Fall zu denken geben, wenn eine veraltete oder gar keine Widerrufsbelehrung aufzufinden ist. Wirkt einfach nicht seriös und mit Vorkasse wäre ich in dem Fall ganz vorsichtig.
 
Abmahnfähig ja. Aber als Kunde steht dir diese Option nicht offen, wenn du nicht rein zufällig ein Wettbewerber in diesem Markt bist. Aber als Kunde sollte es in jedem Fall zu denken geben, wenn eine veraltete oder gar keine Widerrufsbelehrung aufzufinden ist. Wirkt einfach nicht seriös und mit Vorkasse wäre ich in dem Fall ganz vorsichtig.


Doch auch als Kunde kann man abmahnen!
Auch Kunden haben einen Unterlassungsanspruch. Im Normalfall geht der Kunde zur Verbraucherzentrale und die macht das dann "im Auftrag"

Als Firma kan man auch nicht wild durch den Buisnessgarten abmahnen sondern nur was sich im eigenen "Dunstkreis" bewegt. Also Mitbewerber.

Aber als Kunde sollte es in jedem Fall zu denken geben, wenn eine veraltete oder gar keine Widerrufsbelehrung aufzufinden ist. Wirkt einfach nicht seriös und mit Vorkasse wäre ich in dem Fall ganz vorsichtig.

Warum?
Wenn keine Widerrufsbelehrung vorhanden ist, was ja laut e-recht24 keine Pflicht mehr darstellt, hat man als Kunde eine Widerrufsfrist von 12 Monaten und 14 Tagen.

Ist doch auch nicht schlecht oder?

Ich bin geizig was das angeht, irgendwo muss man ja zu sparen beginnen, also führe ich weiterhin mein 14 tägiges Widerrufsrecht :D
 
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der TE könnte uns aber ja mal den Shop nennen dann können wir nachsehen ob was vermerkt ist, oder nicht.
 
Wenn keine Widerrufsbelehrung vorhanden ist, was ja laut e-recht24 keine Pflicht mehr darstellt, (...)
Genau das lese ich irgendwie nicht aus deinem editierten Beitrag?*
Ich weiß es nicht genau, aber ich denke, dass ein Verzicht auf die Widerrufsbelehrung weiterhin abmahnfähig ist, weil sich Kunden dadurch in der Ausübung ihres Widerrufsrechts beschränkt fühlen könnten. Aus dem Grund muss die Widerrufsbelehrung ja auch ein Musterformular zur Ausübung des Widerrufsrechts enthalten. Das wäre bei Verzicht auf eine Widerrufsbelehrung ja auch nicht vorhanden.

*Ganz nebenbei wäre es übrigens schön, wenn du deine zwischenzeitlichen Erkenntnisse in einen neuen Beitrag packst, sobald jemand darunter geantwortet hat.Macht die Sache lesbarer und nachvollziehbarer ;)
 
*Ganz nebenbei wäre es übrigens schön, wenn du deine zwischenzeitlichen Erkenntnisse in einen neuen Beitrag packst, sobald jemand darunter geantwortet hat.Macht die Sache lesbarer und nachvollziehbarer ;)

Drum habe ich es in Klammern dahinter gesetzt.

Wie es immer wahr und wie es scheinbar nun ist.
Mein Anwalt hat die AGB neu verfasst du das Widerrufrecht abgeändert.
Ich habe zu 99,9% keine Widerrufe - da wir nur "Kundenbezogene - Sonderanfertigungen" verkaufen ;)

Mein Anwalt ist nicht mehr in der Kanzlei heute, ich rufe Ihn morgen Vormittag an,
er soll das mal erläutern wie das jetzt genau ist wenn er Zeit hat.

e recht 24 ist aber normalerweise schon eine gültige Quelle.
 
... aber ich denke, dass ein Verzicht auf die Widerrufsbelehrung weiterhin abmahnfähig ist, weil sich Kunden dadurch in der Ausübung ihres Widerrufsrechts beschränkt fühlen könnten. Aus dem Grund muss die Widerrufsbelehrung ja auch ein Musterformular zur Ausübung des Widerrufsrechts enthalten. Das wäre bei Verzicht auf eine Widerrufsbelehrung ja auch nicht vorhanden.

Beschränkt kann sich der Kunde ruhig fühlen, denn es heisst im Text von e recht24 klar und deutlich:

8. Das neue Widerrufsrecht gilt einheitlich in ganz Europa
Aktuell gibt es zwar in jedem Land der EU ein Widerrufsrecht. Dieses Recht ist im Detail aber in jedem Land anders ausgestaltet. Damit ist ab Mitte 2014 Schluss. Das Widerrufsrecht gilt dann einheitlich europaweit: 14 Tage, wenn ordnungsgemäß belehrt wurde bzw. 12 Monate und 14 Tage, wenn nicht oder nicht korrekt belehrt wurde.

Das Musterforumlar ist ja nichts besonderes:


Muster
-
Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus
und senden Sie es zurück.
An
.............................
.............................
.............................
.............................
(Name, Anschrift, ggf. Telefaxnummer und E - Mailadresse des Unternehmers)

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über
den Kauf der folgenden Waren / die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
....................................
..........................................
..............................................................................
(Name der Ware, ggf. Bestellnummer und Preis)
Ware bestellt am:
.............................
Datum
Ware erhalten am:
........
.....................
Datum
Name
und
Anschrift des Verbrauchers
.............................
.............................
.............................
.............................
Datum
....................................................
Unterschrift Kunde
(nur bei schriftlichem Widerruf)

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Auch zu beachten!

6. Der Widerruf muss vom Kunden aber ausdrücklich erklärt werden
Abweichend von der bisherigen Regelung kann der Widerruf eines Vertrags künftig nicht mehr durch kommentarlose Rücksendung der Ware oder der Verweigerung der Annahme eines Paktes erfolgen. Der Widerruf muss vom Verbraucher nach § 355 Abs.2 BGB eindeutig erklärt werden.

Dies kann beispielsweise via E-Mail erfolgen oder aber durch ein neues Kontaktformular, das der Online-Händler hierfür zur Verfügung zu stellen hat. Weiter ist der Online-Händler dazu verpflichtet, dem Kunden eine schriftliche Mitteilung (Textform) zukommen zu lassen, dass er Kenntnis vom Widerruf des Verbrauchers erhalten hat.

Bei der Abwicklung des Widerrufs hat die Erstattung des Geldes nach wie vor Zug um Zug gegen die Ware zu erfolgen, wobei ab Juni 2014 hierfür eine Frist von 14 Tagen (vorher: 30 Tage) gilt.

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Blau und Rot bringen dem Text auch keinen inhaltlichen Mehrwert ;). Ich sehe darin keinen Freifahrtschein auf ein Widerrufsrecht zu verzichten.
Eine Abmahnung läuft in diesem Fall im Grunde so: Ein Mitbewerber (A) ist der Meinung, dass er einen wirtschaftlichen Schaden erleidet, wenn ein Konkurrent (B) nicht über das Widerrufsrecht belehrt. Er argumentiert, dass Kunden von der Ausübung des Widerrufsrechts bei B abgehalten werden, wohingegen er selbst wegen seiner Widerrufsbelehrung mit vielen Retouren zu kämpfen hat. Diese Ungleichheit führt zu Wettbewerbsverzerrungen, weshalb A von B fordert, eine Widerrufsbelehrung zu verwenden.

Das war zumindest früher gängige Argumentation von Abmahnungen bei fehlender Widerrufsbelehrung. Ich denke nicht, dass sich durch die Begrenzung der Frist auf 12 Monate daran etwas geändert hat.
 
Blau und Rot bringen dem Text auch keinen inhaltlichen Mehrwert ;). Ich sehe darin keinen Freifahrtschein auf ein Widerrufsrecht zu verzichten.
Eine Abmahnung läuft in diesem Fall im Grunde so: Ein Mitbewerber (A) ist der Meinung, dass er einen wirtschaftlichen Schaden erleidet, wenn ein Konkurrent (B) nicht über das Widerrufsrecht belehrt. Er argumentiert, dass Kunden von der Ausübung des Widerrufsrechts bei B abgehalten werden, wohingegen er selbst wegen seiner Widerrufsbelehrung mit vielen Retouren zu kämpfen hat. Diese Ungleichheit führt zu Wettbewerbsverzerrungen, weshalb A von B fordert, eine Widerrufsbelehrung zu verwenden.

Das war zumindest früher gängige Argumentation von Abmahnungen bei fehlender Widerrufsbelehrung. Ich denke nicht, dass sich durch die Begrenzung der Frist auf 12 Monate daran etwas geändert hat.

Um was geht es Dir denn jetzt eigentlich?

Um das fehlen der Widerrufsbelehrung generell oder um den Hinweis zur Widerrufsfrist?

Eine Widerrufsbelehrung muss jeder Shop haben. Das Widerrufsbelehrung regelt ja nicht nur die Frist. Einen Hinweis darin zu der 14 Tage Frist nicht. Aber wer das freiwillig weg lässt, ist ja eigentlich hohl im Kopf!

Und die Rücksendekosten trägt immer der Kunde.
 
Eine Widerrufsbelehrung JA - muss auch als solche erkennbar sein "Widerrufsrecht".

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Eine Angabe zur Widerrufsfrist NEIN ... wer es nicht angibt ist aber in meiner Ansicht nach doof!
 

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Und Schuld an dieser Gesetzesänderung sind halt diejenigen die sich 4 Helme , 3 Jacken , 5 Hosen usw. bestellt haben und alles wieder zurückgeschickt haben . Ganz besonders natürlich die Zalando , Amazon usw. Kunden . Irgendwann nehmen die Rücklaufkosten überhand und dann spielen die Lobbyisten in Brüssel all ihre Macht aus und es werden halt EU-Richtlinien festgelegt und von den Ländern umgesetzt .
Und wenn ich vor ein paar Jahren gemahnt habe das es sicher nicht ewig so weitergeht wurde ich max. ausgelächelt . Jetzt wird es halt teuer wenn ich mich beim bestellen mal irre .
 
Und Schuld an dieser Gesetzesänderung sind halt diejenigen die sich 4 Helme , 3 Jacken , 5 Hosen usw. bestellt haben und alles wieder zurückgeschickt haben . Ganz besonders natürlich die Zalando , Amazon usw. Kunden .

Der Schaden der den Händlern dadurch entstanden ist, sieht wiedermal keiner. Hosen, Helme und Jacken geht ja noch, da macht die Masse das Kraut fett, aber denke mal nur an die ganzen TV Geräte z.b. zur WM!
Was denkst Du wieviele sich alleine einen großen Flat nachhause bestellt haben, um den nach der WM wieder zurück geschickt haben!

Schuld ist der Endverbraucher selber!

Aber das nun nach 14 Tagen dein Geld zurück überwiesen sein muss anstelle der 30 Tage, darüber beschwert sich keiner :D

Allerdings habe ich als Händler das Recht, das Geld so lange einzubehalten (Zurückbehaltungsgrecht), bis ich die widerrufene Ware erhalten habe oder der Kunde den Rückversand derselben nachgewiesen hat!
 
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Immer wieder verblüffend, was beim Einkauf als gut und was als böse angesehen wird. Mit dem Onlinehändler, der mit vielen Retouren zu kämpfen hat, hat jeder Mitleid. Aber im Ladengeschäft vor Ort sollen stets "4 Helme , 3 Jacken , 5 Hosen usw." vorhanden sein, damit man auch ja eine große Auswahl hat. Und weil Massenbestellungen via Klick ja verpöhnt sind, geht man in den Laden, informiert sich und bestellt im Netz. Was ist eigentlich asozialer?

Ich sehe es so: Onlinehändler haben im Gegensatz zu örtlichen Händlern einen enormen Wettbewerbsvorteil - denn sie erreichen Unmengen an Kunden! Dass ich retournierte Ware selbst bezahle, damit kann ich leben. Aber mein Mitleid hielt sich bisher auch in Grenzen, als Händler diese Kosten tragen mussten. So sind nun mal die Regeln und damit muss kalkuliert werden. Und wie man sieht, wird das mit den Rückversandkosten in retoureanfälligen Branchen allein durch den Markt geregelt. Bei Kleidung muss man so gut wie nie zahlen und auch Bike-Components (die zuvor von der 40€-Klausel Gebrauch gemacht haben) bieten eine kostenlose Rücksendung an. Bei den Shops der Internetstores GmbH ebenso, wie eh und je. Das zeigt nur mehr, wie lächerlich der mahnende Fingerzeig auf die Käufer ist, die verschiedene Größen und Modelle zum Testen bestellen.
Und was auch gerne vergessen wird: Je mehr man bestellt, umso höher der zinsfreie Kredit! Ich gehe jede Wette ein, dass so mancher Onlinehändler nur durch Massenbesteller gerade so um die Runden kam.
 
Ich sehe es so: Onlinehändler haben im Gegensatz zu örtlichen Händlern einen enormen Wettbewerbsvorteil - denn sie erreichen Unmengen an Kunden!

Von alleine kommen die Kunden im www auch nicht, dafür muss man schon einen ganz schönen Aufwand betreiben.

Die Internetstores GmbH zu nennen ist Humbuk - deren Seite bewegt sich auf dünnem Eis, scheint denen aber egal zu sein. Such mal das Widerrufsrecht dort.
Demnach hast Du dort 12 Monate und 14 Tage zeit deine Ware zurückzusenden. Die Rücksendekosten bezahlst Du trotzdem brav selber!

Wenn dann musst du auf deren anderen Seite einkaufen, der bruegelmann.de . Dort werden die Rücksendekosten übernommen. Einen "Tab" Widerrufsrecht sucht man auch dort vergebens, dort steht es in den AGB. Das Musterforumlar für den Widerruf gibts auch nicht als download.

Wie man sieht, geht denen vielen am Allerwertesten vorbei.
 
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