Runder Tisch in Göttingen!!!

Nr. 3: Die Forstverwaltung sieht jenseits des Kerstlingeröder Felds keinerlei Konfliktpotential oder Handlungsbedarf. Die Verbotsschilder entlang der Mackenröder Spitze stehen also nur der Ordnung halber, als Hinweis darauf, daß aufgrund des Naturschutzgebiets dort Fahren rein rechtlich verboten ist.
 
Nr. 4:
Wie oben schon diskutiert, gibt für den Moment keine rechtliche Alternative als die Downhillstrecke mindestens so weit zurückzubauen, bis sie keine Gefahr mehr darstellt, sprich keinen Spaß mehr macht. Eine weitere Duldung ist so gut wie ausgeschlossen. Darüber werden wir in genau zwei Wochen zur selben Zeit nochmal konferieren.
 
Insofern konnte ich Herrn Levin von der Forstverwaltung gut verstehen. Letztendlich ist er es, der sowohl in der Haftung als auch in strafrechtlicher Hinsicht den Kopf hinhalten muß. Mit einer (grob?) fahrlässigen Körperverletzung mit enormen Schadensersatzforderungen oder gar fahrlässigen Tötungen will keiner belangt werden. Bin gespannt, ob jemand aus dem Kreis der Downhiller diese schwere Verantwortung übernehmen will.
 
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Nr. 5: Es ist kein Fall bekannt, in dem ein Mountainbiker einen Nichtmountainbiker verletzt hat. Was angesichts der Radfahrer-Fußgänger-Dichte rund um den Kehr mehr als erstaunlich ist. Und jedenfalls für die Rücksichtnahme der Radfahrer spricht.
 
Nr. 1 - Nr. 5 hätten aber auch in einem Thread gepasst ;)

Die DH-Strecke ist extra so gewählt worden, weil sich dort kaum Spaziergänger und Reiter aufhalten, es aber trotzdem recht "zentral" liegt. Dort herrscht also nur ein geringes bis garkein Konfliktpotenzial...

Ich fand übrigends die Idee mit dem "Ehrenkodex" sehr gut und erstrebenswert. Eine kleine Tafel mit Verhaltensregeln an den Waldeingängen würde auch das Image der MTBler (die ja zu häufig in einen Topf geschmissen werden) etwas aufbessern. Zudem würden dann alle wissen, wie sich zu verhalten haben. Gerade bei der starken Fluktuation der Studierenden und potenziellen MTBler in Göttingen wäre dies ein großer Vorteil.
 
Na, ja! Da wollte man wohl erstmal ein schlechtes Gewissen erzeugen und vielleicht auch nur die Interessenten mobilisieren. Das gelang auch sehr gut!
Es ist eher interessant zu erfahren, ob diese goldene Brücke, die uns allen beschrieben wurde:
- kurzfristig: Ansprache des Oberbürgermeisters, der den Förster und die Leiterin der Naturschutzbehörde scheinbar aus der Verantwortung für die Haftung nehmen könnte
- mittelfristig: Ausweisung einer Sportstätte
- mittelfristig: Gründung eines Vereines, aus dessen Reihen die angelegte Strecken innerhalb der Sportstätte gesichert werden
auch dann tatsächlich mit Unterstützung des Rates der Stadt, der die Sportstätte aus dem Ruhegebiet/Schutzgebiet herauslösen müsste, beschritten werden kann.
Interessant: Wurde nicht gesagt, dass Areale in Schutzgebieten auch/nur im Rahmen von (Sonder-)Sportveranstaltungen nutzbar sein würden. Lädt man uns dazu ein, über die Durchführung von Marathon/CC/Downhill-Rennen nachzudenken? Göttingen ist das einzige Dorf der Region, welches kein solches Rennen vorzeigen kann. Und Strecken für einen Marathon gäbe es genügend....
BTW: Als "Rennfahrer" bedanke ich mich für die Anlage der schöne Strecke - ein Highlight zum Abschluss jeder Trainingsrunde :-)
 
Warum sollte jemand von der übergeordneten Behörde freiwillig seinen Kopf hinhalten? Ich halte das kaum für wahrscheinlich. Die einzige Möglichkeit, die Haftung zumindest kurzfristig auf die Unfallverursacher selbst zu übertragen, wären Schilder, und zwar in einer solchen Menge/Größe, die auch der größte Vollpfosten nicht übersehen kann. So daß sich hinterher keiner beklagen kann, er hätte nicht gewußt, daß man da nicht runterfahren darf. Wenn die Forstverwaltung dann für sagen wir mal 12-18 Monate ihre Konzentration auf andere Bereiche richten würde, und erst danach feststellt, daß da verbotswidrig immer noch runtergefahren wird, wäre das vielleicht eine Zwischenlösung. Ich meinte das ernst: Nehmt Euch ein Laminiergerät und kopiert den rechtlichen Stand der Dinge und hängt das an jeden Baum in Sichtweite! Wenn Ihr das in zwei Wochen getan habt, wird der Forstverwaltung in der Haftungsfrage schonmal deutlich der Wind aus den Segeln genommen. Macht jedenfalls weniger Arbeit als ein Rückbau und ist einen Versuch wert.
 
ich denke auch das man nicht mit so einer großen resonanz gerechnet hat die dann auch noch recht konstruktiv diskutiert hat. wenn herr levin am anfang seines vortrags etwas mehr fingerspitzengefühl bewiesen hätte waren wir sicherlich auch etwas schneller zu einem ergebnis gekommen wobei ich seine haltung natürlich verstehen kann da er ja letztendlich sich nur an gesetze halten kann/muss. bin auch schon auf den gt artikel gespannt. das image der mtb´er in göttingen ist ja durch den erstartikel und dem leserbrief ja mehr als unten...
 
Es fiel das Wort "kommunaler Schadensausgleich". Es scheint für die Kommune möglich zu sein, die Ersatzpflichten von den Schultern der beiden Personen zu nehmen und der Gemeinschaft (von mehreren Kommunen) aufzubürden. Da hält dann keine andere Person den Kopf hin, sondern die Allgemeinheit. Das ist schon jetzt für viele Bereiche des öffentlichen Lebens so.
So versichert die Bundeswehr keines Ihrer Fahrzeuge mit einer Haftpflicht. Warum sollte eine private Versicherungsfirma ein größeres Versicherungskollektiv aufbringen, als die ganze Gesellschaft (der Steuerzahler)?
 
Das Überschwemmen des Waldes mit Schildern entlässt den Herrn Levin und die Dame von oder Unteren Naturschutzbehörde übrigens gerade nicht aus deren Verantwortung. Im Gegenteil wird man dann noch leichter nachweisen können, dass jeder in der Stadt und jeder Waldbesucher von der Strecke gewusst hat und schon gilt im Zweifelsfall die "Wegesicherungspflicht".
Im Gegenteil könnte man das auch als Verschmutzung des Waldes auffassen, wenn in großem Stile Sondermüll (und nichts anders ist ein Stück laminiertes Papier) in den Wald verbracht wurde.
 
Das sehe ich anders. Es geht nicht darum, ob Herr Levin weiß, daß im Wald illegale Bauten existieren, sondern ob er damit rechnen muß, daß diese von Leuten benutzt werden, die sich der daraus entstehenden Gefahren nicht bewußt sind, und darum sich oder andere verletzen könnten. Ein Verbot zu veröffentlichen oder veröffentlichen zu lassen ist immer der richtige erste Weg für eine Verwaltung. Natürlich muß nach einer angemessenen Zeit geprüft werden, ob das Verbot auch eingehalten wird, das kann also keine Dauerlösung sein.
Zumal es auch sein Job ist, im Landschaftsschutzgebiet zu schützen. Wobei ihm daraus kaum negative Konsequenzen entstehen würden, wenn er das auf die längere Bank schiebt.
 
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Wir diskutieren hier einen Rechtslage, die wir beide nicht genau kennen. Aus der Historie der Trimm-Dich-Pfade, die 1972 zu den Olympischen Spielen in München bundesweit entstanden und dann Mitte der 80er alle wieder demontiert wurden, entnehme ich, dass sich die Verwaltung auch nicht mit ein paar Schildern aus der Wegesicherungspflicht herausziehen kann. Um rechtlich sauber zu sein, müssten sie den Weg sperren oder sogar sofort unbrauchbar machen. Schilder helfen nicht, das wurde gestern mehrfach von mehreren Beteiligten bestätigt. Daher würde ich Dich bitten, dieses Scheinlösung nur dann hier im Forum weiter zu propagieren, wenn Du Dir der rechtlichen Konsequenzen völlig sicher bist. Mein Verständnis ist eindeutig: Schilder helfen nicht! Schon gar nicht, wenn von Privatleuten nach eigenem Gusto entworfen.
--
Vor Jahren hat es sogar ein Trottel versucht, die Stadt zu verklagen, weil er sich bei der Nutzung einer Rutsche im Schwimmbad eine schwere Wirbelprellung zugezogen hat. Und wenn der Trottel nicht klagt, macht es dessen Unfallversicherung, die zwar in Vorleistung bei der Regulierung ging, sich aber dann beim Verantwortlichen - dem Eigentümer des Waldes - das Geld zurückholen will. Eigenbauschildchen hin, oder her!
 
VH hat eine Mail rumgeschickt, dass die internen Diskussionen im GoeSF Forum weitergeführt werden können. Dies soll allerdings nicht heißen, dass hier nicht auch weiter diskutiert werden kann. Es wäre halt nur angebracht, wenn interne Diskussionen und Abmachungen dann zukünftig auf der GoeSF Seite stattfinden.
 
Was mir gestern noch durch den Kopf ging: Wie sieht das eigentlich in einem Bikepark mit der Haftpflicht aus? Die verantwortungsvollen Bikeparkbenutzer wissen ja um die Gefahren und handeln dann auf eigene Gefahr, der Park ist also nicht haftbar für eventuelle Schäden, sofern die Strecken gemehmigungskonform war.

D.h. die Haftpflicht eines Bikeparks deckt wirklich die Schäden von unbedarften Radfahrern oder Downhill-Strecken-Uphill-Wanderern ab? Kann ich mir kaum vorstellen... zumindest würde die Versicherung dann sicher eine entsprechende Ausschildung mit Warnschildern vorschreiben. Solche Schilder gibt es nur wenigen Bikeparks...
 
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Wir diskutieren hier einen Rechtslage, die wir beide nicht genau kennen. Aus der Historie der Trimm-Dich-Pfade, die 1972 zu den Olympischen Spielen in München bundesweit entstanden und dann Mitte der 80er alle wieder demontiert wurden, entnehme ich, dass sich die Verwaltung auch nicht mit ein paar Schildern aus der Wegesicherungspflicht herausziehen kann. Um rechtlich sauber zu sein, müssten sie den Weg sperren oder sogar sofort unbrauchbar machen. Schilder helfen nicht, das wurde gestern mehrfach von mehreren Beteiligten bestätigt. Daher würde ich Dich bitten, dieses Scheinlösung nur dann hier im Forum weiter zu propagieren, wenn Du Dir der rechtlichen Konsequenzen völlig sicher bist. Mein Verständnis ist eindeutig: Schilder helfen nicht! Schon gar nicht, wenn von Privatleuten nach eigenem Gusto entworfen.
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Vor Jahren hat es sogar ein Trottel versucht, die Stadt zu verklagen, weil er sich bei der Nutzung einer Rutsche im Schwimmbad eine schwere Wirbelprellung zugezogen hat. Und wenn der Trottel nicht klagt, macht es dessen Unfallversicherung, die zwar in Vorleistung bei der Regulierung ging, sich aber dann beim Verantwortlichen - dem Eigentümer des Waldes - das Geld zurückholen will. Eigenbauschildchen hin, oder her!

Natürlich ist die einzige rechtlich saubere Lösung alles sofort komplett abzureißen und in den Naturzustand zurückzuversetzen. Alles andere kann nur eine Übergangslösung sein. Rechtlicher Konsequenzen kann man sich nie völlig sicher sein, denn über dem Richter ist nur blauer Himmel. Auf See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand. Was aber nichts daran ändert, daß im Verwaltungsrecht die Verwaltung immer gehalten ist, zuerstdas mildest mögliche Mittel zu nutzen. Ein Verbot (das bisher so nicht ausgesprochen bzw. den Nutzern nicht Kundgetan wurde) ist immer der erste Weg. Es gibt meines Wissens nach keinen Zwang für eine Verwaltung, von Vornherein festzustellen, daß Verbotsschilder ohnehin sinnlos sind, weil sich eh keiner dran hält.
 
Daß Schilder nicht helfen, wurde so nicht gesagt, und entspricht auch nicht den Tatsachen. Sie sind keine Dauerlösung, soweit ist es richtig, denn es müssen auf jeden Fall Maßnahmen folgen. Der Unterschied zu den oben genannten Situationen ist, daß hier ja eine dauerhafte, rechtlich saubere Lösung in Planung ist und in absehbarer Zeit umgesetzt werden kann. Unter solchen Voraussetzungen ist eine vorübergehende Sperrung mit Schildern eine korrekte Maßnahme.
 
Wir drehen uns im Kreis. Du fingst mit Selbstbauschildern an, ich wies darauf hin, dass die rechtlich nicht ausreichen, dazu noch als Umweltverschmutzung aufgefasst werden könnten.
Ob sich die Kommune mit einer Beschilderung aus der Schlinge helfen kann, bezweifel ich immer noch. Aber vielleicht ist das ein Weg, die Zeit zu überbrücken. Und dann wären dass solche Schilder, die man aus der StVO kennt, im Zweifel wohl das mit der Nummer 254 (Verbot für Radfahrer)! Und keine aus dem Laminiergerät daheim.
 
Wir drehen uns im Kreis. Du fingst mit Selbstbauschildern an, ich wies darauf hin, dass die rechtlich nicht ausreichen, dazu noch als Umweltverschmutzung aufgefasst werden könnten.
Ob sich die Kommune mit einer Beschilderung aus der Schlinge helfen kann, bezweifel ich immer noch. Aber vielleicht ist das ein Weg, die Zeit zu überbrücken. Und dann wären dass solche Schilder, die man aus der StVO kennt, im Zweifel wohl das mit der Nummer 254 (Verbot für Radfahrer)! Und keine aus dem Laminiergerät daheim.

Ich denke nicht, daß wir uns im Kreis drehen. Ich halte Deine Bedenken für unbegründet. Wo siehst Du den rechtlichen Unterschied, ob die Kommune selbst darauf hinweist oder jemand anderes? Wenn ich mich richtig an mein Jura-Studium erinnere, dann spielt es keine Rolle, wer auf das bereits bestehende Verbot hinweist! Es spielt dagegen sehr wohl eine Rolle, ob ein Geschädigter weiß, daß das, was er getan hat, verboten war. Das begründet nämlich seine (Mit-)schuld. Und entläßt damit die Stadt aus der Haftung. Mit welchen Schildern das Verbot, Fahrrad zu fahren, verdeutlicht wird, spielt abseits der Straßen keine Rolle. Im Harz sind es z.B. kleine, (zu) unauffällige Holzschilder.
 
So heute war ja dann die zweite Sitzung!

Da war unter anderem die Rede von einer Facebook-Gruppe. Ich hab leider verpennt zu fragen, aber wie heißt die? Denn ich finde sie partout nicht...
 
Jo ich war dabei!

Im Grunde wurde nur ein Konzept vorgestellt und die Thematik noch ein bisschen weiter diskutiert. Am Ende wurde die einzelnen Punkte des Konzepts zur Bearbeitung bzw. Recherche oder auch Ausarbeitung (je nachdem wie man will) aufgeteilt. In ein paar Wochen sollen dann die Ergebnisse vorgestellt werden.
Das war im Großen und Ganzen alles.
 
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