Schweiz und Trails

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bei einer Anfrage bei einem Liftbetreiber in der franz. sprachigen Schweiz, will mich der Herr belehren, dass man auf Wanderwegen/pfaden prinzipiell nicht mit dem MTB fahren darf.

"In Switzerland biking is submitted to the normal law about traffic and circulation and is therefore only possible on roads and not on hiking paths or other forest trails. It’s a big issue and we are developing our biking trails network as well as the downhill trails in the bike park to solve the issue and give more terrain to mountain bikers."

Das wäre mir doch neu, denn eigentlich ist die Schweiz ja für ihre Bikefreundlichkeit bekannt.

Hat jemand eine rechtliche Grundlage hierzu um dies dem Autor zu widerlegen?

danke.

selbst hab ich nur folgendes gefunden:
""Wege, die sich für den Verkehr mit Motorfahrzeugen oder Fahrrädern nicht eignen oder offensichtlich nicht dafür bestimmt sind, wie Fuss- und Wanderwege, dürfen mit solchen Fahrzeugen nicht befahren werden". Artikel 40 Absatz 1 des Strassenverkehrsgesetzes vom 30. Juni 1978"
"Ergänzend dazu hält das Waldgesetz vom 25. März 1991 in Artikel 15 Absatz 3 fest, dass jede schädigende Nutzung des Waldes, wie unter anderem auch das Befahren mit Fahrrädern abseits befestigter Waldwege, verboten ist."quelle: http://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100584246/presse_informationsamt_liechtenstein - aber eben lichtenstein
 
Zuletzt bearbeitet:
Grundsätzlich ist es leider so, dass Fahrverbote auch für Fahrräder gelten (siehe Artikel 4: http://www.gesetze.ch/sr/741.21/741.21_005.htm). Und da auf Wald- und Wanderwegen (allgemein alle Wege welche nicht offensichtlich öffentlich zu befahren sind) generell ein Fahrverbot herrscht, ist es "eigentlich" verboten.

Auf http://www.veloland.ch/de/welcome.cfm gibt es allerdings eine ganz Menge an Routen welche dann wieder offiziell für Fahrräder offen sind (oft mit Zusatz am Fahrverbot, dass Fahrräder erlaubt sind).

Und schliesslich noch ein Zeitungsartikel welcher die Sache zwar nicht klarstellt, aber das Problem aufzeigt: http://www.vbckoeniz.ch/art/pdf/20040807_bz_verdienste.pdf

Es ist also nicht etwa wie angenommen so, dass man einfach überall und ungehindert fahren darf, sondern so, dass man an vielen Orten entweder Fahrräder explizit erlaubt oder aber trotz Fahrverbot toleriert. Unbestritten bleibt, dass Leute welche zu Fuss unterwegs sind Vortritt haben und Wanderwege keine Rennstrecken sind - wir wollen doch stark hoffen, dass da nicht Missbrauch betrieben wird und letzten Endes (wie nebenbei beim Endurofahren mit Sportmotorrädern im Gelände) irgendwann wirklich alle Strecken gesperrt werden.

Ich würde möglichst die freigegebenen Fahrradrouten empfehlen - und mir keinen Kopf machen wenn es dann zwischendurch mal über kleinere Wege geht. Wer freundlich grüsst, Wanderern den Vortritt lässt und aufs Fahren Querfeldein verzichtet, wird wohl in den seltensten Fällen irgend welche Probleme bekommen.

Marc
 
Grundsätzlich ist es leider so, dass Fahrverbote auch für Fahrräder gelten (siehe Artikel 4: http://www.gesetze.ch/sr/741.21/741.21_005.htm). Und da auf Wald- und Wanderwegen (allgemein alle Wege welche nicht offensichtlich öffentlich zu befahren sind) generell ein Fahrverbot herrscht, ist es "eigentlich" verboten.

Auf http://www.veloland.ch/de/welcome.cfm gibt es allerdings eine ganz Menge an Routen welche dann wieder offiziell für Fahrräder offen sind (oft mit Zusatz am Fahrverbot, dass Fahrräder erlaubt sind).

Und schliesslich noch ein Zeitungsartikel welcher die Sache zwar nicht klarstellt, aber das Problem aufzeigt: http://www.vbckoeniz.ch/art/pdf/20040807_bz_verdienste.pdf

Es ist also nicht etwa wie angenommen so, dass man einfach überall und ungehindert fahren darf, sondern so, dass man an vielen Orten entweder Fahrräder explizit erlaubt oder aber trotz Fahrverbot toleriert. Unbestritten bleibt, dass Leute welche zu Fuss unterwegs sind Vortritt haben und Wanderwege keine Rennstrecken sind - wir wollen doch stark hoffen, dass da nicht Missbrauch betrieben wird und letzten Endes (wie nebenbei beim Endurofahren mit Sportmotorrädern im Gelände) irgendwann wirklich alle Strecken gesperrt werden.

Ich würde möglichst die freigegebenen Fahrradrouten empfehlen - und mir keinen Kopf machen wenn es dann zwischendurch mal über kleinere Wege geht. Wer freundlich grüsst, Wanderern den Vortritt lässt und aufs Fahren Querfeldein verzichtet, wird wohl in den seltensten Fällen irgend welche Probleme bekommen.

Marc

Wir sind da noch nicht komplett mit der Schweiz, aber siehe SAMMLUNG DES BETRETUNGSRECHTES. Vieles regeln die Kantone, wobei allerdings straßenverkehrsrechtliche Schilder davon nicht betroffen sind.
 
Mit freundlicher Unterstützung der pro-velo.ch (früher IG-Velo) kann ich noch was zufügen:

http://www.ig-mtb.ch/pdf_dateien/Verhaltensregeln%20v20.2.02.pdf

Zudem gibt es eine Studie namens
Bestandesaufnahme der Rahmenbedingungen
für die Ausübung des
Mountainbikesports in der Schweiz

welche ich hier jedoch wegen der Grösse (4.18 MB) hier leider nicht einfügen kann. (Studie von 2003, also schon etwas älter).

Die Studie zeigt allerdings nur Probleme und nicht die gewählten Lösungen auf, wie in Deutschland liegt der Ball bei den Kantonen (wenn nicht sogar Gemeinden) eine jeweils den eigenen Bedürfnissen angepasste Lösung zu finden. Gerade in Tourismusgebieten wird diese sicherlich sehr kulant ausfallen, insbesondere Graubünden, Wallis oder auch Berner Oberland scheinen sich in gewissen Gebieten richtig auf MTB-Fahrer einzustellen und bieten erfreulich viele Möglichkeiten.

Waadtland und (französischer) Jura haben da vielleicht noch etwas Nachholbedarf, die Gegend wird eher als familientaugliches Ruhegebiet angesehen. Unter dem Motto leben und leben lassen dürften allfällige Probleme allerdings doch eher die Ausnahme sein, wie anfangs bereits geschrieben und im Link Verhaltensweisen angegeben sind einige Fahrer ja nicht wirklich unschuldig, wenn es Totalsperrungen gibt (eine frühere Arbeitskollegin von mir hatte im Jura, beim Chasseral, einen Bauernhof, sie hat sich immer wieder geärgert, wenn Leute mit den MTB's einfach kurz mal quer durch ein Weizenfeld pflügen, nur weil man damit ein paar Meter Asphalt sparen kann).

Rein rechtlich gilt wie gesagt das CH-Recht - und ein allgemeines Fahrverbot ist da nun mal ein Fahrverbot. Dieses kann durch die zuständigen Behörden dann gelockert (bzw. überhaupt geprüft und durchgesetzt) werden. Optimal ist es, wenn die Fahrverbote mit Zusatz "für Fahrrad gestattet" ausgerüstet sind, nur betrifft das selten Trails welche für MTB-Fahrer wirklich interessant sind.

Nebenbei: es gibt überall auch lokale MTB- und Fahrradclubs, die kennen die lokalen Gegebenheiten und wissen welche Strecken vielelicht schneller zu Problemen führen können. Da die Jungs auch die versteckten Trails und sonstigen schönen Routen kennen, kann es sich durchaus lohnen mal dort nachzufragen.

Marc
 
Hallo zusammen

@Tilman: Korrekt, beim Betretungsrecht schlägt der "Kantönligeist" zu. So ist im "Bikerkanton" Graubünden keine direkte Einschränkung des Zugangsrechts im Waldgesetz vorgesehen (Art. 19).

http://www.navigator.ch/gr/lpext.dll?f=templates&fn=main-doc.htm&vid=&2.0

Interessanterweise sieht das Bundesrecht eine übergeordnete Regelung für die Benützung von Wanderwegen mit Fahrrädern vor. Gem. Art. 43 Abs. 1 Strassenverkehrsgesetz ist das Biken auf Wanderwegen nicht erlaubt und wird mit 30 CHF Busse (gem. Liste der Ordnungsbussenverordnung) belegt:

"Wege, die sich für den Verkehr mit Motorfahrzeugen oder Fahrrädern nicht eignen oder offensichtlich nicht dafür bestimmt sind, wie Fuss- und Wanderwege, dürfen mit solchen Fahrzeugen nicht befahren werden."

Na die Rechtsdokmatik hat sich meines Wissens bislang noch nicht mit diesem Kompetenzkonflikt herumgeärgert:lol:

Allgemeine Abhandlungen des Bundesamtes für Umwelt (BafU) über die juristischen Aspekte von Freizeit und Erholung im Wald:
http://www.bafu.admin.ch/publikatio...Uzd,Gpd6emK2Oz9aGodetmqaN19XI2IdvoaCVZ,s-.pdf


Das BafU) hat auch einen Leitfaden zur Realisierung von Trails herausgegeben:
http://www.bfu.ch/PDFLib/1229_105.pdf
 
danke für die info. scheint ja also wohl mehr oder weniger ungeregelt. war gerade im wallis, und dort werden manchmal trails auf s2-s3 niveau für biker ausgeschildert. auch mit vielen tragestellen (da flach/leicht bergauf, verblockt und so eng bzw verwinkelt, dass ein bike nicht ohne tragen durchgepasst hätte) und absturzgefährdet.

nicht dass mich das gestört hätte, aber leicht verwundert war ich dennoch :lol::daumen:

(allgemein und ntaurverträgliches handeln ist sowieso voraussetzung)
 
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