Sitzposition der Pro's beim Zeitfahren...

CassandraComplx

Papi 2000
Registriert
12. Februar 2003
Reaktionspunkte
26
Ort
Riegelsberg/Saarland
Hallo !

Kann mir jemand erklären, warum fast alle Profis beim Zeitfahren auf der Sattelspitze sitzen :confused:
Dass Zeitfahr-/Triarahmen nen anderen Sitzwinkel haben, ist mir schon klar.
Sollte doch kein Problem sein, den Rahmen so anzupassen (sind doch eh meist Massanfertigungen...), dass die Jungs den ganzen Sattel unterm Hintern haben :rolleyes:
Oder hat das andere Gründe... ?

Gruss
Sascha
 
in der liegeposition rotiert der ganze kerl auf dem fahrer ums tretlager.
deshalb ist der lenker tiefer und der sattel weiter vorne.
dies wird u.a. durch einen steileren sitzwinkel ermöglicht.
ABER: durch die 28" zoll laufräder kannst du keinen beliebig steilen sitzwinkel erreichen (bei einem zu steilen winkel berührt der reifen das sitzrohr).
-> deshalb sind die triathleten zur zeit der extremen american position ja fast nur 26" gefahren.

weil das reglement das aber verbietet und um trotzdem weiter nach vorne zu kommen, rutschen die arme kerle auf die sattelspitze.
 
Ohne wirklich Ahnung zu haben (wie immer) sage ich mal, dass die Profis gerne die Geometrie haben wie an ihrem normalen Straßenfahrrad. Denn ein steileres Sitzrohr entfernt sich ja (im Gegensatz zu Dubbels Meinung) vom Hinterrad. Die kommen sich also nicht ins Gehege. 26er hatte wohl aerodynamische Vorteile.
 
Danke Dubbel :daumen:
Warum werden aber z.B. keine umgedrehten Offset-Sattelstützen verbaut oder Aero-Sattelstützen schon gleich so konstruiert - ist das nicht UCI-konform :confused: ?
Der Rahmen wäre davon ja nicht betroffen.
Allein dadurch könnte man doch locker 4-5cm rausholen...

Gruss
Sascha
 
wenn ich das richtig in erinnerung habe, dann haben die helden von der UCI tatsächlich mal kontrolliert, wie weit die sattelspitze über das tretlager reicht.
ausserdem wird dann das ganze system zu frontlastig und das steuern dadurch noch mehr erschwert.
das ist ja der sinn der 26" triathlon-position: der schwerpunkt bleibt mehr oder weniger an der gleichen stelle.
 
CassandraComplx schrieb:
Warum werden aber z.B. keine umgedrehten Offset-Sattelstützen verbaut oder Aero-Sattelstützen schon gleich so konstruiert - ist das nicht UCI-konform
unsere gute alte UCI:
UCI REGLEMENT 2001 schrieb:
§ 2 Technische Angaben
1.3.011 Außer bei gegensätzlichen Bestimmungen gelten die technischen Angaben für Straßen-, Bahn- und Querfeldein-Rennmaschinen.
a) Maße (siehe Schema „Maße (1)„)
1.3.012 Die Gesamtlänge eines Rennrads darf nicht größer als 185 cm und die Gesamtbreite nicht größer als 50 cm sein.
1.3.013 Die Spitze des Sattels muß mindestens 5 cm 1 hinter einer vertikalen Linie liegen, die durch die Tretlagerachse geht. Der genannte Abstand von 5 cm gilt nicht für das Fahrrad eines Fahrers, der an einem Sprint-, Keirin-, 500 m- und 1000m-Rennen teilnimmt, wobei jedoch die Sattelspitze nicht über die Vertikale hinausgehen darf, die durch die Tretlagerachse verläuft.
1.3.014 Der Sattel muß horizontal ausgerichtet sein. Die Länge des Sattels muß mindestens 24 cm und darf höchstens 27,5 cm betragen.
1.3.015 Der Abstand zwischen Tretlagerachse und Boden muß mindestens 24 cm und darf höchstens 30 cm betragen.
1.3.016 Der Abstand zwischen den Vertikalen, die durch die Tretlagerachse und die Vorderradachse verlaufen, darf nicht geringer als 54 cm und nicht größer als 65 cm (1) sein.
Der Abstand zwischen den Vertikalen, die durch die Tretlagerachse und die Hinterradachse verlaufen, muß mindestens 35 cm und höchstens 50 cm betragen.
1.3.017 Der Abstand zwischen den inneren Rändern der Gabel darf nicht größer als 10,5 cm sein; der Abstand zwischen den inneren Rändern der hinteren Gabel beträgt höchstens 13,5 cm.
1.3.018 Der Durchmesser der Räder darf einschließlich Laufräder maximal 70 cm und minimal 55 cm betragen. Hinsichtlich der Querfeldein-Räder darf die Reifenbreite 35 mm nicht überschreiten.

1Die in der Fußnote (1) der Artikel 1.3.013 und 1.3.016 genannten Abstände können reduziert werden, sofern dies aus morphologischen Gründen erforderlich ist. Man versteht unter morphologischen Gründen all das, was mit der Größe oder der Länge der Gliedmaße der Fahrer zusammenhängt.
Der Fahrer, der aus diesen Gründen glaubt, ein Fahrrad benutzen zu müssen, bei dem die betreffenden Abstände geringer sind als angegeben, muß die Jury der Kommissäre bei Vorlage der Lizenz darüber informieren. In diesem Fall kann die Jury folgenden Test vornehmen: Mit einem Bleilot wird geprüft, ob das Knie des Fahrers während des Tretens über die Vertikale hinausgeht, die durch die Pedalachse verläuft, wenn dieses sich in der vordersten Position befindet (siehe Schema „Maße„ 2).
 
Zurück