Sogenannte Rüpel Radler .....

Was der Großteil der deutschen Bevölkerung immer noch nicht weiß: Beschilderte Radwege MUSS der Radfahrer (in der vorgegebenen Richtung) benutzen.
Natürlich nur, wenn dieser Weg stetig, zumutbar und benutzbar ist.

Ist kein Schild da, MUSS der Radfahrer auf der Straße fahren, da für ihn ein Benutzungsverbot für Gehwege vorliegt. ;)
Es sei denn, es handelt sich um einen Radweg ohne Benutzungspflicht, früher auch anderer Radweg genannt.
 
Sagt mal, ist das ne gute Idee, Autos mit Nummernschildern abzulichten :confused:?

Oder ist dies (juristisch) kein Problem?

Juristisch ist das Ablichten sicherlich erlaubt. Die Straße ist öffentlicher Raum und den kannst du fotografieren wie du willst.
Wie das mit dem Veröffentlichen ist, weiß ich nicht genau. Der Halter eines Fahrzeugs könnte sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühlen oder so? Ist mit Sicherheit ein schwieriges Thema, Kennzeichen zu veröffentlichen. Die Unterlassung juristisch durchzusetzen ist aber vermutlich genauso schwierig ^^
 
Natürlich nur, wenn dieser Weg stetig, zumutbar und benutzbar ist.

Und auch das stimmt heutzutage eigentlich nur noch in den seltensten Fällen.
Radwegebenutzungspflicht darf heute gemäß §45 Abs. 9 http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_45.php
nur angeordnet werden, wenn dies aufgrund einer besonderen Gefährdungslage der Radler (auf der Fahrbahn) gerechtfertigt ist.

Die meisten ausgeschilderten Radwege (die damit verbundene Benutzungspflicht) sind aufgrund Verstoß gegen §45 Abs. 9 eigentlich rechtswidrig.
Denn es ist in der Regel gefährlicher auf ihnen zu fahren als auf der Straße. Zu nem guten teil der erhöhten Unfallgefahr auf Kreuzungen geschuldet.

Also ein Busgeld für Nichteinhaltung einer Radwegebenutzungspflicht, die gar nicht angeordnet werden dürfte.

Und dieses Busgeld soll erhöht werden, trotz inzwischen massenhafter Urteile bundesweit, die zur Abhängung vieler blauer Schilder führten.
 
Wo ein Radweg ist, sollte dieser auch benutzt werden.
Mich kotzen die ganzen Rennradfahrer an, die auf der Straße den Verkehr behindern obwohl nebenan ein gut asphaltierter Rad weg ist.
 
Aha, und warum sollen die sich einem höheren Risiko für Leib und Leben aussetzen, wenn die Fahrt auf der Fahrbahn nachweislich die sicherere Variante für sie ist?

Wenn die Fahrt auf dem Radweg sicherer sein sollte, dann darf die Nutzungspflicht ja auch in Zukunft angeordnet werden.
Aber genau diese höhere Sicherheit ist in den allerseltensten Fällen gegeben.

In den meisten Fällen ist die Nutzung eines Radweges die gefährlichere Variante.
Dazu gibt es eindeutige unfallstatistische Untersuchungen.
 
Trotz des in vielen Fällen illegal engem Überholen (Verstoß gegen §5Abs 4 STVO, der idR bei weniger als 1,5m Abstand gegeben ist, bergauf uU sogar 2m) passieren relativ wenige Unfälle aufgrund diesen Vergehens.

Die meisten Unfälle passieren in Kreuzungsbereichen durch Verstoss beispielsweise von KFZ gegen §9 Abs 3, aber auch an Einfahrten, und durch sich öffnende Autotüren von parkenden Autos.
Alle diese Unfälle treten auf Radwegen deutlich häufiger auf als auf der Fahrbahn.

Radwege reduzieren die Anzahl der Unfälle im Längsverkehr, dies wird aber durch Zunahme der anderen Unfallarten mehr als ausgeglichen.

Summa Summarum sind die Radwege in der Regel gefährlicher.

Und Abschaffung der Benutzungspflicht heist ja nicht Abschaffung der Radwege. Dann gibt es nur noch nicht benutzungspflichtige. Und jeder Radler der sich dort sicherer FÜHLT darf die weiterhin nutzen.
 
Und auch dort kann der Radweg viel gefährlicher sein. Beispielsweise wenn er nur auf einer Seite der Bundesstraße ist, aber für beide Richtungen benutzungspflichtig.

Damit ergeben sich also für jedes Stück zwischen 2 Ortschaften zwangsweise 2 zusätzliche Querungen des Radlers, falls er die "falsche" Richtung fährt. Und damit idR 2 zusätzliche besondere Gefahrenstellen.

An Kreuzungen des Radwegs mit den anderen Straßen ist das Risiko nachweislich auch deutlich erhöht.
 
Han's?

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...

Die meisten ausgeschilderten Radwege (die damit verbundene Benutzungspflicht) sind aufgrund Verstoß gegen §45 Abs. 9 eigentlich rechtswidrig....

Jedoch wo kein Kläger, da kein Richter. Solange niemand die rechtswidrigen Radwege wegklagt, bleibt die Benutzungspflicht. Also mach dir die Mühe und zeige jeden rechtswidrigen Radweg der zuständigen Straßenverkehrsbehörde an und fordere diese auf die Beschilderung zu ändern.
 
Richtig, das ist die Situation, die Wege sind eigentlich rechtswidrig als benutzungspflichtig ausgeschildert, die Schilder werden aber idR nur abgebaut, wenn tasächlich einer sie wegklagt.
Und dann gibt es da noch so ein fieses kleines juristisches Hintertürchen, das nur der sie wegklagen darf, der innerhalb des letzten Jahres neu (beispielsweis dank Umzug) betroffen ist.

Letzteres trifft leider auf keinen meiner Wege zu.
 
Ich bleib dabei: auf einer Bundesstraße hat kein Radfahrer etwas verloren, wenn es einen Radweg daneben gibt.

Bei richtigen Bundesstraßen, also idR mehrspurigen Straßen, die einer Autobahn ähneln gebe ich dir recht. Viele übertragen das aber auf jede noch so unbedeutende Landstraße. Und da kann ich Rennradler durchaus verstehen, wenn sie nicht auf dem zugekackten Seitenstreifen fahren wollen. Beispiel Olympiastraße München - Starnberg. Dürfte der Isartrail der Rennradler sein. Die ist sogar extra auf 60 begrenzt und parallel dazu verläuft die bestens ausgebaute Starnberger Autobahn, auf der man gerne mal mit 235 auf der linken Spur zum Verkehrshindernis wird. Stellenweise gibt es dort baulich abgetrennte Radwege, die meines Wissens sogar benutzungspflichtig sind. Leider oft von Pferden zugekackt; an vielen Stellen zu eng und bei schönem Wetter treiben sich dort Heerschaaren von Sonntagsradlern rum (die können erstaunlich langsam fahren) usw.

Wer kann einem Rennradfahrer da böse sein, wenn er auf der Straße fährt? Gut, es muss ja nicht sein, dass dort teilweise zu dritt und zu viert nebeneinader gefahren wird...
Sieht für mich auch immer aus, wie eine Machtdemonstration ("Diese Straße gehört UNS!")
Aber das ist wieder ein anderes Problem.
 
Es geht doch nicht darum, ob man einem Rennradler böse ist oder nicht.
Es geht darum, ob man ihn dazu zwingt die gefährlichere Strecke zu fahren oder nicht.
Ersteres ist durch die Radwegebenutzungspflicht idR der Fall. Innerorts so gut wie fast immer.
Zum Teil aber auch bei Radwegen an Bundesstraßen. Wo es freilich viel stärker vom konkreten Einzelfall abhängt als innerorts.

Für Straßen die einer Autobahn ähneln gibt es die dann dort viel zweckmässigere Ausschilderung als "Kraftfahrzeugstraße".
http://www.sicherestrassen.de/VKZKa.../www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat331.htm
 
Zuletzt bearbeitet:
Mmmm... und wer zahlt dann hier:eek:

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Mich kotzen die ganzen Rennradfahrer an, die auf der Straße den Verkehr behindern obwohl nebenan ein gut asphaltierter Rad weg ist.


Wie willst du denn als Autofahrer feststellen, ob ein Radweg gut asphaltiert, bzw. in einem akzeptablen Zustand ist? :confused:

Bei uns gibt es einen etwa einen Kilometer langen Radweg, ähnlich wie auf dem Bild zu sehen ist, der auf voller Länge mit dicken, querverlaufenden Wurzeln gespickt ist. Für einen Radfahrer, vor allem mit dem RR, ist das absolut unzumutbar alle 30 bis 50 Meter auf Schrittgeschwindigkeit abzubremsen. Mittlerweile wurden an den schlimmsten Stellen sogar Warnbaaken aufgestellt.


Nur um Missverständnissen vorzubeugen, ich benutze auch mit dem RR Radwege, wenn sie meiner Meinung nach zumutbar sind.
Einen Radweg wie oben abgebildet, würde ich benutzen wenn:
1. Der Radweg lang genug ist, so dass sich ein Wechsel von der Straße und zurück lohnt.
2. Der Radweg nicht ständig durch Querstraßen und Ampeln unterbrochen wird und ich dadurch wesentlich länger warten muss als auf der Straße.
3. Der Asphalt, bzw. Belag in Ordnung ist und der Radweg nicht übermäßig verschmutzt ist.

Grundsätzlich würde ich mich über diesen Radweg freuen, weil:
1. Ich habe eine eigene Fahrbahn für mich alleine (auf dem Bild ist weit und breit kein Schwein zu sehen),
2. Der Weg für meine Fahrkünste mehr als breit genug ist, sogar wenn hin und wieder ein E-Bike oder eine Gruppe Nordic Walker als Hindernis auftaucht. :o
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
davon sind wir in Deutschland leider immernoch Lichtjahre entfernt. Auch wenn es Menschen gibt, die sich verstärkt dafür einsetzen, die Straßennutzung umzuwidmen und das Auto nicht mehr als allheilige Priorität #1 anzusehen.

Aber, auch wenn viele es nicht hören wollen: Der beste Weg Änderungen herbei zu führen, ist sie aktiv zu gestalten. Und das bedingt, sich kommunalpolitisch einzubringen. Allerdings ist es auch dann ein langer und steiniger Weg.
 
Radwege gehen auch anders. Zum Beispiel ...


Genau diese Art von Radweg gibt es bei uns auch: ca. 100 Meter lang, dann löst sich das Ding in Luft auf und es geht hinter der Kreuzung auf der Straße weiter. Immerhin 100 Meter (oder besser 200 Meter, da beide Richtungen) die der Radwegestatistik der Stadt zugerechnet werden können. :(
 
Wie willst du denn als Autofahrer feststellen, ob ein Radweg gut asphaltiert, bzw. in einem akzeptablen Zustand ist? :confused:

Bei uns gibt es einen etwa einen Kilometer langen Radweg, ähnlich wie auf dem Bild zu sehen ist, der auf voller Länge mit dicken, querverlaufenden Wurzeln gespickt ist. Für einen Radfahrer, vor allem mit dem RR, ist das absolut unzumutbar alle 30 bis 50 Meter auf Schrittgeschwindigkeit abzubremsen.
In meiner Umgebung wurden in den letzten Jahren unzählige Radwege neu gebaut, die in besserem Zustand sind als ide meisten Straßen hier. Trotzdem fahren RR-Fahrer (zum Teil nebeneinader:mad: ) auf der Straße und behindern den Verkehr.
Querverlaufende Wurzeln sind doch für ein richtige Bike kein Problem;).
 
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