GummiUnten
Moderator
Hi!
Mich würde interessieren ob es zulässig ist, eine Forststraße für mehrere Wochen (in dem betreffenden Fall: ca. 6 Wochen!!) zu sperren, nachdem(!) dort Ausbesserungsarbeiten gemacht wurden?
Konkret: es geht um die Sperrung der Forststraße Jachenau-Jochbergalm (am Walchensee), angeblich sind dort an allen Zufahrtsstraßen Holzschilder vom Forstamt angebracht, mit Zielscheibe und dem Hinweis, daß das Verbot auch für Radfahrer gilt.
Was aber der absolute Hammer ist: es steht noch (handgeschrieben, wie alles andere) dran: "Spurrillen werden auf ihre Kosten entfernt"?!?
Also sowas hab ich ja noch nie gehört, daß biker nun auch noch für die Ausbesserung von Spurrillen aufkommen sollen....
Is sowas überhaupt zulässig? Da könnte man ja jeden Biker auf Schadenersatz verklagen, wenn er bei aufgeweichtem Boden eine Spurrille erzeugt und diese sich dann - etwa nach nem starken Gewitter - entsprechend vergößert und zu ner gewissen Erosion führt. Für mich absoluter Blödsinn. Wie seht ihr das?
ciao Rob
Mich würde interessieren ob es zulässig ist, eine Forststraße für mehrere Wochen (in dem betreffenden Fall: ca. 6 Wochen!!) zu sperren, nachdem(!) dort Ausbesserungsarbeiten gemacht wurden?
Konkret: es geht um die Sperrung der Forststraße Jachenau-Jochbergalm (am Walchensee), angeblich sind dort an allen Zufahrtsstraßen Holzschilder vom Forstamt angebracht, mit Zielscheibe und dem Hinweis, daß das Verbot auch für Radfahrer gilt.
Was aber der absolute Hammer ist: es steht noch (handgeschrieben, wie alles andere) dran: "Spurrillen werden auf ihre Kosten entfernt"?!?
Also sowas hab ich ja noch nie gehört, daß biker nun auch noch für die Ausbesserung von Spurrillen aufkommen sollen....
Is sowas überhaupt zulässig? Da könnte man ja jeden Biker auf Schadenersatz verklagen, wenn er bei aufgeweichtem Boden eine Spurrille erzeugt und diese sich dann - etwa nach nem starken Gewitter - entsprechend vergößert und zu ner gewissen Erosion führt. Für mich absoluter Blödsinn. Wie seht ihr das?
ciao Rob