Sperrung einer Forststraße nach Ausbesserungsarbeiten zulässig?

GummiUnten

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Hi!

Mich würde interessieren ob es zulässig ist, eine Forststraße für mehrere Wochen (in dem betreffenden Fall: ca. 6 Wochen!!) zu sperren, nachdem(!) dort Ausbesserungsarbeiten gemacht wurden?

Konkret: es geht um die Sperrung der Forststraße Jachenau-Jochbergalm (am Walchensee), angeblich sind dort an allen Zufahrtsstraßen Holzschilder vom Forstamt angebracht, mit Zielscheibe und dem Hinweis, daß das Verbot auch für Radfahrer gilt.
Was aber der absolute Hammer ist: es steht noch (handgeschrieben, wie alles andere) dran: "Spurrillen werden auf ihre Kosten entfernt"?!?

Also sowas hab ich ja noch nie gehört, daß biker nun auch noch für die Ausbesserung von Spurrillen aufkommen sollen....
Is sowas überhaupt zulässig? Da könnte man ja jeden Biker auf Schadenersatz verklagen, wenn er bei aufgeweichtem Boden eine Spurrille erzeugt und diese sich dann - etwa nach nem starken Gewitter - entsprechend vergößert und zu ner gewissen Erosion führt. Für mich absoluter Blödsinn. Wie seht ihr das?


ciao Rob
 
Das kommt ganz auf den Wegeaufbau an.

Es gibt "wassergebundene" Wegeaufbautypen (die durchaus deutlich teurer sein können, als ein Asphaltweg, aber z.B. keine ökologische Barriere darstellen), die sich erst "setzen müssen" und während dieser Zeit manifestiert sich jede Rille ziemlich dauerhaft.

Unzulässig wäre es sicher, den Weg ohne rechtlichen Hintergrund auf Dauer zu sperren.
 
Hi Tilman!

Mir ging es mehr um die Frage ob eine Schadenersatzforderung rechtens wäre.
Praktisch alle Forststraßen sind ja "wassergebunden", und nach starken Regenfällen, ganz besonders aber im zeitigen Frühjahr wenn der gefrorene Boden auftaut, sind diese sehr weich so daß natürlich jede Menge Spurrillen entstehen (hauptsächlich natürlich durch Traktoren etc.)
Ich frage deshalb nochmal ob es denkbar wäre von bikern hier Schadenersatz zu fordern.

Gruß, Robert
 
Wenn der Weg gesperrt ist, dann kann man selbstverständlich Biker (die man erwischt) für die Beseitigung nachweislich von Ihnen hervorgerufener Spurrillen haftbar machen. Damit hätte sich die Sache erledigt, denn wie will man derlei beweisen (wer machte welche Rille?).

Nur was soll das? Ich gehe davon aus, daß man die Wege zu Zeiten, wo sie empfindlicher sind, aus Gründen der Vernunft, nicht der Paragraphen wegen, in Ruhe läßt.
 
Mich deucht, dass jeder egozentrische MTB Fahrer gleich zum Rebell werden muss, wenn er nur ein Verbotsschild sieht!

Wenn der Weg durch die Behoerde gesperrt ist, dann ist er gesperrt und ich wuerde mich, als muendiger und des Denkens (hoffentlich) maechtiger Buerger mal fragen, warum explizit Radfahrer genannt werden muessen. Deine Frage gibt eigentlich selbstredend schon die Antwort.

Wenn Du es aber genau wissen willst, solltest Du einfach einmal einen Brief an Deine zustaendige Kommunalbehoerde aufsetzen und den Sachverhalt darlegen und dort anfragen. Ich bin mir sicher, dass Du kompetente Antwort erhaeltst.

Gruss Eisenfaust
 
Mein lieber Hr. Oliver Eisenfaust !

Langsam erzürnst Du mich ein wenig !
Nicht jeder, der sich gegen eine Wegesperrung richtet oder Erkundigungen darüber einzieht, ist ein Egozentriker.

Vielmehr finde ich es besser, sich hier im Forum "laut" Gedanken darüber zu machen, als alles was von Vater Staat oder Kommune kommt, kritiklos hinzunehmen. Aus unserer Erfahrung heraus gibt es nämlich genug unsinnige Sperrungen. Vor allem diejenigen pauschaler Art.
Wenn alle sich so wie Du verhalten würden, hätten wir in 2000 tatsächlich die 3,5-Meter in RLP bekommen.

Du solltest den Leuten, die auch für Dich etwas erreicht haben (oder fährst Du unverändert nur Teer ?), eher dankbar sein, statt sie zu beschimpfen...
Außerdem bist Du uns immer noch eine Aufklärung im 7-GEbirgs-Thread schuldig. Also mal Butter bei die Fische, Kollesch
 
Original geschrieben von Eisenfaust
Mich deucht, dass jeder egozentrische MTB Fahrer gleich zum Rebell werden muss, wenn er nur ein Verbotsschild sieht!

Wenn der Weg durch die Behoerde gesperrt ist, dann ist er gesperrt und ich wuerde mich, als muendiger und des Denkens (hoffentlich) maechtiger Buerger mal fragen, warum explizit Radfahrer genannt werden muessen. Deine Frage gibt eigentlich selbstredend schon die Antwort.

Wenn Du es aber genau wissen willst, solltest Du einfach einmal einen Brief an Deine zustaendige Kommunalbehoerde aufsetzen und den Sachverhalt darlegen und dort anfragen. Ich bin mir sicher, dass Du kompetente Antwort erhaeltst.

Gruss Eisenfaust

Das wäre alles schön und gut, wenn Du Dir tatsächlich sicher sein könntest, kompetente Behördenauskünfte zu erhalten. Leider ist das mit der Kompetenz oftmals nicht so weit her.

Wie weit es umgekehrt mit mancher Leute Kompetenz her ist, sieht man in Deinem Fall daran, daß Du anderen Leuten empfiehlst, sich an eine Kommunalbehörde zu wenden, als ob im Wald für Sperrungen regelmäßig Kommualbehörden zuständig wären.

Cum tacuisses,........!*

*) und hinsichtlich Deiner sicher unheimlich intellektuellen Anmerkung "Et ceterum censeo, americam delendam esse" bleibt festzuhalten, daß an all dem hier Diskutierten sicher die USA reichlich unschuldg sind.
 
Lieber Tilman,
wer für eine Sperrung zuständig ist, hängt ganz von der Art der 'Besitz- und Wegerechte' ab, also ob Kommune oder Staatsforst und natürlich, wessen Interesse schwerer wiegt.

Die Frage, ob man eine kompetente Antwort erhält, muß primär mit JA beantwortet werden. Letztlich ist es eine Frage dessen, was man selber mit der Antwort anstellt. Ohne groß polemisch werden zu wollen: Die Tendenz, daß jeder sich sein eigenes Recht zusammendichtet, weil einem nicht näher liegt als sich das eigene Ego, ist bedauerlicherweise stark vertreten, vor allem in sämtlichen Diskussionen über das Thema MTB in allen Facetten. Ich komme nicht umhin, resümierend eine starke Tendenz des uneingeschränkten Eigennutzes festzustellen.
 
Original geschrieben von Eisenfaust
Lieber Tilman,
wer für eine Sperrung zuständig ist, hängt ganz von der Art der 'Besitz- und Wegerechte' ab, also ob Kommune oder Staatsforst und natürlich, wessen Interesse schwerer wiegt.

Da die Zuständigkeit für eine Sperrung (auch) vom Besitz- und Wegerecht abhängt (neben Kommunen und Staat auch privat!), sollte man eben nicht von "zuständigen Kommunalbehörden" schreiben.....

Dafür, daß Zuständigkeiten vom schwerwiegendsten Interesse (und, obwohl weil in Betretungsrechte nach §14 BWaldG eingreifend, nicht rechtsverbindlichen Festlegungen) abhängen, hätte ich gerne mal ein praktisches Beispiel.

Die Frage, ob man eine kompetente Antwort erhält, muß primär mit JA beantwortet werden. ......Die Tendenz, daß jeder sich sein eigenes Recht zusammendichtet, weil einem nicht näher liegt als sich das eigene Ego, ist bedauerlicherweise stark vertreten, vor allem in sämtlichen Diskussionen über das Thema MTB in allen Facetten.

Deine Auffassung in Sachen "JA" teile ich nicht, zumal Du den Grund für eine "NEIN" im folgenden selber nennst, nämlich, daß hier viel "eigenes Recht" zusammengedichtet wird.

Das, was da zusammengedichtet wird, hält dann ein rechtlich weniger versierter Briefempfänger für tatsächlich gegebenes Recht und vielleicht vor allem deshalb für kompetent.
 
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