Sram X.0 Carbon-Käfig gebrochen

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Hallo, mir ist gerade bei meine Sram X.0 der Carbon-Käfig abgebrochen. Einfach in der Mitte auseinander gebrochen. Hat jemand Erfahrung damit gemacht wie Sram auf sowas reagiert? Oder ob überhaupt?
Und was kostet der Käfig einzeln. Und wo bekomm ich ihn?
Dachte mir auch, dass es eventuell sinnvoller ist, zu einem Alukäfig zu greifen.

Danke und Grüße
 
Hi _Sebastian,

genau das ist mir dummerweise auch schon passiert! :heul:

Da mir das bei der aller ersten Probefahrt gebrochen ist, und das Teil erst ca. 10 Tage alt. Bin direkt zurück zu meinem Händler - dort hat man mir zwar gesagt, das es ein Montagefehler war und SRAM es daher nienmals ersetzen würde raten sie mir davon ab es einzusenden. Wenn's dumm läuft muss ich die Versandkosten tragen und bekomme das defekte Teil zurück.

Ich habe dennnoch darauf bestanden es einzuschicken, vielleicht auch weil ich damals noch nicht wusste, das ich schuld war und von einem Produktionsfehler ausging. Jetzt weiss ich das die Kette etwas zu kurz war und ich einen groben Schaltfehler begangen habe! --> Knirsch und schon hatte ich den Carbon Schaltkäfig um die Kasette gewickelt! ;)

Ich hatte aber glück und einige Tage später habe ich einen nagel neues SRAM X.0 Schaltwerk zugeschickt bekommen.

Fazit: Versuchen kannst du's - garantieren kann man's wohl nicht!

Mittlerweile fahre ich X.9 - mit Alu Käfig das ist die bessere wahl für mich! :p

Grüße,
bembelriss
 
Bin direkt zurück zu meinem Händler - dort hat man mir zwar gesagt, das es ein Montagefehler war und SRAM es daher nienmals ersetzen würde raten sie mir davon ab es einzusenden. Wenn's dumm läuft muss ich die Versandkosten tragen und bekomme das defekte Teil zurück.

sorry, aber in dem fall hat erst mal der hersteller zu beweisen dass du es falsch benutzt hast. innerhalb der ersten sechs monate ist dem so. und wenn dein händler so reagiert dann nur weil er keinen bock hat, sich die arbeit mit der abwicklung zu machen. wenn er ein bike oder teile verkauft dann soll er auch den service drum rum machen. und wie kann man durch fehlerhafte montage den käfig in mitleidenschaft ziehen? da schraubt man doch nix dran rum!
 
Der Käfig der aktuellen X.9-Schaltwerke ist seit einiger Zeit aus "Composite-Material", also eher noch problematischer als der Carbon-Käfig des X.0.

Jep. Meins ist am 2. Tag durchgebrochen, als das Rad auf der Seite gelandet ist. Das neue hat so ca. 3 Tage gehalten, dann war die Anschlagschraube rausgerissen. Die konnte ich dann aber aus dem ersten Schaltwerk rausfriemeln. Seitdem gehts.

Ist der Käfig überhaupt austauschbar? Sah mir nicht so aus.
 
sorry, aber in dem fall hat erst mal der hersteller zu beweisen dass du es falsch benutzt hast. innerhalb der ersten sechs monate ist dem so. und wenn dein händler so reagiert dann nur weil er keinen bock hat, sich die arbeit mit der abwicklung zu machen. wenn er ein bike oder teile verkauft dann soll er auch den service drum rum machen. und wie kann man durch fehlerhafte montage den käfig in mitleidenschaft ziehen? da schraubt man doch nix dran rum!

mir deucht du warst damals mit dabei, oder kannst du zwischen den zeilen noch
mehr lesen als ich??

und wenn du bis zum schluß gelesen hättest war die kette zu kurz,
 
Wenn die Kette zu kurz ist und das größte Ritzel + das größte Kettenblatt gefahren wird, dann geht irgendwas kaputt! Oder beim Fully wenn es einfedert. Meißt das Schaltwerk. Was ist daran nicht zu verstehen? Ich hab schon ein Motorrad gesehen welches dauerhaft Kurven fährt weil die Kette zu kurz war. Ebenso einige alte Fully´s.
Also besser das Schaltwerk/Schaltauge geht kaputt als das ganze Bike. (Sollbruch)
 
Euch ist aber schon klar, dass die Kette nur bei @bembelriss zu kurz war und nicht zwingend auch beim Anfangsposter.

@sharky: Der Hersteller muss gar nichts beweisen, er kann die Garantieabwicklung einfach ablehnen. Der Händler muss dem Kunden allerdings die gesetzliche Gewährleistung einräumen und dann hast du recht, dass er beweisen muss, dass es ein Montagefehler war (jedenfalls in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf). Zwischen Händler und Hersteller gibt es meines Wissens keine gesetzliche Gewährleistung sondern nur die Herstellergarantie (und die Produkthaftung).
 
shit happens....passiert aber auch bei schläuchen, speichen, streben usw.
was nur ärgerlich ist, wie ich finde....das schieben nach hause oder zum wagen.

wa shast du eigentlich für ein bike?
 
Seid froh, daß bei einer zu kurzen Kette wenigstens der Schaltkäfig kaputt geht. Ich hab es auch mal geschafft, die Kette an meinem Rennrad zu stark zu kürzen. Als ich dann groß-groß schalten wollte, knirschte es gewaltig und nichts ging mehr. Die Kette war so stark gespannt wie eine Stahltrosse von einer Hängebrücke :eek: Ich konnte nicht mal mehr treten, alles total verkantet.

Das Ende vom Lied: Schaltauge verbogen, Schaltwerk verbogen, großes Kettenblatt beschädigt. Zum Glück hatte es den Rahmen nicht verzogen.

(Jaja, wenn man zu blöd zum Schrauben ist...)
 
Zuletzt bearbeitet:
@sharky: Der Hersteller muss gar nichts beweisen, er kann die Garantieabwicklung einfach ablehnen. Der Händler muss dem Kunden allerdings die gesetzliche Gewährleistung einräumen und dann hast du recht, dass er beweisen muss, dass es ein Montagefehler war (jedenfalls in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf). Zwischen Händler und Hersteller gibt es meines Wissens keine gesetzliche Gewährleistung sondern nur die Herstellergarantie (und die Produkthaftung).
Mal kurz:
1.Wenn der Hersteller eine Garantie gibt, dann haftet er auch daraus!
2.Zwischen Händler und Hersteller besteht Kaufrecht mit Gewährleistungsrechten, unter Einbeziehung der Normen des HGB und mit den Besonderheiten des Handelverkehrs angepassten AGBs. Die Modifikationen, die das Kaufrecht zum Schutze des Verbrauchers erfährt, wenn ein solcher Verbraucher auf Käuferseite beteiligt ist, finden keinen Anwendung.
3.Wenn der aufgetretene Fehler nicht mit der Vermutung übereinstimmt, nämlich, daß der Fehler bereits bei Kaufvertragsabschluß vorlag, dann mußt Du selbst als Verbraucher innerhalb der ersten sechs Monate nachweisen, dass das Neuteil den Fehler hatte!

Bei einem kapitalen Schaltfehler/zu kurzer Kette dürfte die Vermutungswirkung dann nicht greifen!
 
entgegen der Meinung, dass der Schaltkäfig des XO Schaltwerks aus "echtem Carbon" sein soll, ist die ernüchternde Wirklichkeit die, dass es bei den früheren XO (Carbon) Versionen ein Carbondecklaminat auf Aluträger war. Die heutigen sind aus Comosite(carbon)kunssstoff mit aufgeklebten Carbonlaminat. Das ganze Zeug ist alles unfug. In der langen Käfigversion macht das einige wenige Gramm Differenz aus, zu einem richtigen langen Alukäfig. Ein besseres XO Schaltwerk wie das 06/07 mit dem langen Alukäfig hat es nie gegeben.
 
ich finde das ab 08 sehr gelungen. hatte auch das 07modell...im vergleich merke ich keinen großen unterschied. nur das 08 ist einfach geiler. an meinem neuen speci war auch das 07 x.0 dran, was ich direkt gegen das 08 getauscht habe. ohne igrenwelche bedenken.
 
Mal kurz:
1.Wenn der Hersteller eine Garantie gibt, dann haftet er auch daraus!

Korrekt, nur sind die Garantiebestimmungen vom Hersteller erstellt worden. Dort wird sich der Hersteller sicher nicht selbst eine Beweispflicht, dass der Kunde den Schaden verursacht hat, auferlegen. Im Zweifelsfall muss der Kunde also beweisen, dass der Defekt/Mangel von vornherein bestand (im Gegensatz zu den ersten 6 Monaten bei einem Gewährleistungsanspruch). Zur Ablehnung der Garantieabwicklung reicht dem Hersteller dann eine Vermutung ("vermutlich fehlerhaft montiert, beweisen sie mir das Gegenteil").
 
@flyingscot
Natürlich gelten bei der Garantie die üblichen Beweislastregeln. Mithin hat der Kunde seinen Anspruch bei Bestreiten des Garantiegebers, dieser braucht sich nicht einmal auf eine Vermutung zu berufen, vollumfänglich durchzubeweisen.
 
Als ich gestern mitten im Wald stand und nicht mehr fahren konnte, hat mir die Optik allerdings herzlich wenig gebracht.

kann ich bestätigen. Ich war dabei. Mit der zu kurzen Kette ist in diesem Fall eher auch nicht zutreffend. Das Rad ist in 2008 ca. 3000km gefahren. Nach der Matschsainson sollte nur einige Sachen (Kette, Ritzel usw) getauscht werden.

Was auch sehr geil ist. SRAM nimmt für einen Ersatzkäfig Carbon 110€ und 105 für nen 2007 X0 Alu-Käfig. Ich finde das halt nicht schlecht da es mittlerweile ein X0 2007 für 99 Euronen bzw. 2008 für 139 Euronen gibt ....
 
Korrekt, nur sind die Garantiebestimmungen vom Hersteller erstellt worden. Dort wird sich der Hersteller sicher nicht selbst eine Beweispflicht, dass der Kunde den Schaden verursacht hat, auferlegen. Im Zweifelsfall muss der Kunde also beweisen, dass der Defekt/Mangel von vornherein bestand (im Gegensatz zu den ersten 6 Monaten bei einem Gewährleistungsanspruch). Zur Ablehnung der Garantieabwicklung reicht dem Hersteller dann eine Vermutung ("vermutlich fehlerhaft montiert, beweisen sie mir das Gegenteil").

Mal kurz:
1.Wenn der Hersteller eine Garantie gibt, dann haftet er auch daraus!
2.Zwischen Händler und Hersteller besteht Kaufrecht mit Gewährleistungsrechten, unter Einbeziehung der Normen des HGB und mit den Besonderheiten des Handelverkehrs angepassten AGBs. Die Modifikationen, die das Kaufrecht zum Schutze des Verbrauchers erfährt, wenn ein solcher Verbraucher auf Käuferseite beteiligt ist, finden keinen Anwendung.
3.Wenn der aufgetretene Fehler nicht mit der Vermutung übereinstimmt, nämlich, daß der Fehler bereits bei Kaufvertragsabschluß vorlag, dann mußt Du selbst als Verbraucher innerhalb der ersten sechs Monate nachweisen, dass das Neuteil den Fehler hatte!

Bei einem kapitalen Schaltfehler/zu kurzer Kette dürfte die Vermutungswirkung dann nicht greifen!

@flyingscot
Natürlich gelten bei der Garantie die üblichen Beweislastregeln. Mithin hat der Kunde seinen Anspruch bei Bestreiten des Garantiegebers, dieser braucht sich nicht einmal auf eine Vermutung zu berufen, vollumfänglich durchzubeweisen.

also zunächst bin zu faul ins Büro zu gehen um alles genau nachzuschauen deswegen bitte ich eventuelle Ungenauigkeiten zu entschuldigen :)

was stimmt ist, dass der Käufer regelmäßig nur einen Anspruch gegen den Verkäufer hat. Ein Vertrag entwickelt regelmäßig nur Bindungswirkung zwischen den Parteien und nicht gegenüber Dritten wie im vorliegenden Fall SRAM.

Allerdings kann es sein, dass der Dritte gemäß § 443 BGB eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat und damit z.B. die Garantie dafür gegeben hat, dass die Kaufsache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält. In diesem Fall stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den Bedingungen des Garantiegebers gegen diesen zu. Im Falle einer Haltbarkeitsgarantie wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet, also muss der Garantiegeber den Beweis antreten wenn er den Garantiefall bestreiten will.

Etwas anderes ist der Fall, wenn keine Garantie gegeben wurde, dann kann der Käufer nur gegen den Verkäufer vorgehen (Ausnahme sind Produkthaftungsfälle). Der Verkäufer kann im Gegenzug nach §478 BGB direkt auf den Lieferanten/Importeur Zurückgreifen.

Hoffe ich konnte weiterhelfen :)
 
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