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Selbst wenn es dort verboten sein sollte zu fahren (=Ordnungswidrigkeit), ist es dennoch es verboten Fallen aufzustellen (=Straftat) oder etwas nicht offiziell abzusperren.
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Ja, würde mich auch interessieren, Ich tippe mal auf an der Grenze zum (abgesperrten) Naturschutzgebiet, aber nur so wild in's blaue geraten.Kannst Du bitte einmal genau aufzeigen wo das war?
Positiv ist nicht das selbe wie gelassen. Bewusst falsch verstanden?Ihr habt recht, man muss die Sache positiv sehen
Der Vergleich ist ähnlich unpassend wie dieser früher aus dem Thread:In Zukunft werde ich auch meine öffentlich zugängliche Einfahrt im Winter auch nicht mehr vom Eis befreien. Dort hat ja keiner etwas zu suchen, weils ja Privatgrundstück ist. Selbst Schuld, wenn man sich dann doch dort aufhält und sich das Bein bricht.
Was wär eigentlich wenn ein Backstein den TE oder wen auch immer zum Sturz gebracht hätte?
Alle Maurer Anzeigen??
Also mit dem Flatterband sieht es mehr aus wie abgesperrt und niedergerissen oder kaputt gegangen als wie eine Falle. Und was soll dieses "Aufrechnen" von Vergehen? Sich freiwillig an (ungeschrieben) Regeln halten löst viele Probleme und erhöht den Fahrspass.Selbst wenn es dort verboten sein sollte zu fahren (=Ordnungswidrigkeit), ist es dennoch es verboten Fallen aufzustellen (=Straftat) oder etwas nicht offiziell abzusperren.
Weil Du hier etwas relativieren möchtest, so nach dem Motto "du darfst da doch nicht fahren also wundere dich nicht"Also mit dem Flatterband sieht es mehr aus wie abgesperrt und niedergerissen oder kaputt gegangen als wie eine Falle. Und was soll dieses "Aufrechnen" von Vergehen? Sich freiwillig an (ungeschrieben) Regeln halten löst viele Probleme und erhöht den Fahrspass.
Das bestätigt nur, dass ein Stacheldrahtzaun als Absperrung eines Weges nicht geeignet ist und aus diesem Grund auch im Wald nicht erlaubt ist.Angesichts der hiesigen Diskussion braucht man sich über solche Fehlurteile anscheinend nicht zu wundern:
https://www.gesetze-rechtsprechung....7:juris-r02&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1
Guck mal, da sind wir uns doch in einem Punkt ähnlich: Ich kann mit dem Gejammer und dieser "Ich bin aber im Recht"-Einstellung nix anfangen.Weil Du hier etwas relativieren möchtest, so nach dem Motto "du darfst da doch nicht fahren also wundere dich nicht"
und so eine Ansicht finde ich zum![]()
Das Urteil ist nicht wirklich von Bedeutung, weil es in 2. Instanz vom Obersten Gericht/Bundesgerichtshof neu entschieden wurde - hatte ich schon auf Seite 1 verlinkt... aber hier gern nochmal BGH III ZR 251/17Angesichts der hiesigen Diskussion braucht man sich über solche Fehlurteile anscheinend nicht zu wundern:
https://www.gesetze-rechtsprechung....7:juris-r02&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1
Das kann man hier nachlesen:@Sun on Tour : Eine kurze Einschätzung des verlinkten Urteils, oder was es zu einem Fehlurteil macht,
Für mich war das Urteil aus Schleswig-Holstein schon ein Fehlurteil als es noch nicht vom BGH aufgehoben war.weil es in 2. Instanz vom Obersten Gericht/Bundesgerichtshof neu entschieden wurde - hatte ich schon auf Seite 1 verlinkt... aber hier gern nochmal BGH III ZR 251/17
100% der TEDas wird aus Kindern die mit dem SUV im Klassenzimmer abgeliefert werden und bis Ü 30 von Mama das Zimmer aufgeräumt bekommen. Mama da liegt etwas!!!!
Macht schon Sinn wenn ein See abgesperrt wird. Einige sind Unberechenbar und mega gefährlich.der gesamte See damit "eingerahmt"
Das wird aus Kindern die mit dem SUV im Klassenzimmer abgeliefert werden und bis Ü 30 von Mama das Zimmer aufgeräumt bekommen. Mama da liegt etwas!!!!
Was ist eigentlich mit euch schief gelaufen?100% der TE
Ein etwas weniger anti-sozialer Tonfall ist in allen Teilen des Forums gewünscht.Nein, es geht alleine nur um die Tatsache, dass der verantwortliche Grundbesitzer oder Pächter darüber in Kenntnis gesetzt wird und DER ist dafür verantwortlich, das Zeug aus dem Weg zu räumen ODER es zu lassen. WENN dann etwas passiert UND es wurde irgendwo Angezeigt ODER die Behörde Kenntnis davon hat, dass sich der Verantwortliche dann nicht rausereden kann. Dass Stacheldraht nichts im Wald zu suchen hat ist klar.
Wenn irgendjemand das Zeug aus dem Weg räumt dann kann das ganz klar Sachbeschädigung sein. Deshalb sollte man auch davon Abstand nehmen, falls Bäume zB durch Starkwinde Wege blockieren, nicht selbst Hand anlegen und sie zersägen. Das gibt Ärger und kostet Geld. So ist es auch mit dem Stacheldraht, denn der gehört auch jemandem -> dem Grundbesitzer oder Pächter oder Oberförster.
Wenn das eine Gefahrenstelle ist, dann ist derjenige auch gewillt die Gefahrenstelle schnellstmöglich aufzulösen. Das ist SEINE Pflicht und nicht die eines Waldbesuchers. Nimmste den Stacheldraht mit nach Hause ist es Diebstahl. Kräht aber vermutlich keiner danach.
Die sind nicht hier . . .Die Kids von heute![]()
Woher hast du dieses wissen ?Nein, es geht alleine nur um die Tatsache, dass der verantwortliche Grundbesitzer oder Pächter darüber in Kenntnis gesetzt wird und DER ist dafür verantwortlich, das Zeug aus dem Weg zu räumen ODER es zu lassen. WENN dann etwas passiert UND es wurde irgendwo Angezeigt ODER die Behörde Kenntnis davon hat, dass sich der Verantwortliche dann nicht rausereden kann. Dass Stacheldraht nichts im Wald zu suchen hat ist klar.
Wenn irgendjemand das Zeug aus dem Weg räumt dann kann das ganz klar Sachbeschädigung sein. Deshalb sollte man auch davon Abstand nehmen, falls Bäume zB durch Starkwinde Wege blockieren, nicht selbst Hand anlegen und sie zersägen. Das gibt Ärger und kostet Geld. So ist es auch mit dem Stacheldraht, denn der gehört auch jemandem -> dem Grundbesitzer oder Pächter oder Oberförster.
Wenn das eine Gefahrenstelle ist, dann ist derjenige auch gewillt die Gefahrenstelle schnellstmöglich aufzulösen. Das ist SEINE Pflicht und nicht die eines Waldbesuchers. Nimmste den Stacheldraht mit nach Hause ist es Diebstahl. Kräht aber vermutlich keiner danach.