Stacheldraht über Weg gespannt - Sturz!

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Selbst wenn es dort verboten sein sollte zu fahren (=Ordnungswidrigkeit), ist es dennoch es verboten Fallen aufzustellen (=Straftat) oder etwas nicht offiziell abzusperren.
 
Kannst Du bitte einmal genau aufzeigen wo das war?
Ja, würde mich auch interessieren, Ich tippe mal auf an der Grenze zum (abgesperrten) Naturschutzgebiet, aber nur so wild in's blaue geraten.

Ihr habt recht, man muss die Sache positiv sehen
Positiv ist nicht das selbe wie gelassen. Bewusst falsch verstanden?

In Zukunft werde ich auch meine öffentlich zugängliche Einfahrt im Winter auch nicht mehr vom Eis befreien. Dort hat ja keiner etwas zu suchen, weils ja Privatgrundstück ist. Selbst Schuld, wenn man sich dann doch dort aufhält und sich das Bein bricht.
Der Vergleich ist ähnlich unpassend wie dieser früher aus dem Thread:
Was wär eigentlich wenn ein Backstein den TE oder wen auch immer zum Sturz gebracht hätte?
Alle Maurer Anzeigen??

Selbst wenn es dort verboten sein sollte zu fahren (=Ordnungswidrigkeit), ist es dennoch es verboten Fallen aufzustellen (=Straftat) oder etwas nicht offiziell abzusperren.
Also mit dem Flatterband sieht es mehr aus wie abgesperrt und niedergerissen oder kaputt gegangen als wie eine Falle. Und was soll dieses "Aufrechnen" von Vergehen? Sich freiwillig an (ungeschrieben) Regeln halten löst viele Probleme und erhöht den Fahrspass.
 
Also mit dem Flatterband sieht es mehr aus wie abgesperrt und niedergerissen oder kaputt gegangen als wie eine Falle. Und was soll dieses "Aufrechnen" von Vergehen? Sich freiwillig an (ungeschrieben) Regeln halten löst viele Probleme und erhöht den Fahrspass.
Weil Du hier etwas relativieren möchtest, so nach dem Motto "du darfst da doch nicht fahren also wundere dich nicht"
und so eine Ansicht finde ich zum 🤮
 
Weil Du hier etwas relativieren möchtest, so nach dem Motto "du darfst da doch nicht fahren also wundere dich nicht"
und so eine Ansicht finde ich zum 🤮
Guck mal, da sind wir uns doch in einem Punkt ähnlich: Ich kann mit dem Gejammer und dieser "Ich bin aber im Recht"-Einstellung nix anfangen.

Ich möchte auch nicht relativieren*, aber ich bin der Ansicht, dass die Informationsbasis viel zu gering ist um eine Valide Einschätzung zu treffen. Imho ist nicht mal klar, ob es überhaupt eine Falle ist war, oder Reste von etwas anderem (und dann Folgefrage: darf das Andere da so stehen oder ist es möglicherweise bewusst zerstört worden) oder wo genau die fragliche Stelle ist.

[*] Ich dachte ich habe das klar genug gemacht, dadurch das ich der Meinung bin Stacheldraht hat im Wald nix zu suchen, wohl nicht deutlich genug.
 
Nein, es geht alleine nur um die Tatsache, dass der verantwortliche Grundbesitzer oder Pächter darüber in Kenntnis gesetzt wird und DER ist dafür verantwortlich, das Zeug aus dem Weg zu räumen ODER es zu lassen. WENN dann etwas passiert UND es wurde irgendwo Angezeigt ODER die Behörde Kenntnis davon hat, dass sich der Verantwortliche dann nicht rausereden kann. Dass Stacheldraht nichts im Wald zu suchen hat ist klar.
Wenn irgendjemand das Zeug aus dem Weg räumt dann kann das ganz klar Sachbeschädigung sein. Deshalb sollte man auch davon Abstand nehmen, falls Bäume zB durch Starkwinde Wege blockieren, nicht selbst Hand anlegen und sie zersägen. Das gibt Ärger und kostet Geld. So ist es auch mit dem Stacheldraht, denn der gehört auch jemandem -> dem Grundbesitzer oder Pächter oder Oberförster.
Wenn das eine Gefahrenstelle ist, dann ist derjenige auch gewillt die Gefahrenstelle schnellstmöglich aufzulösen. Das ist SEINE Pflicht und nicht die eines Waldbesuchers. Nimmste den Stacheldraht mit nach Hause ist es Diebstahl. Kräht aber vermutlich keiner danach.
 
@Sun on Tour : Eine kurze Einschätzung des verlinkten Urteils, oder was es zu einem Fehlurteil macht, würde mir fürs Verständnis helfen. Ich würde mich jetzt an dem "unangemessene Gewschindigkeit" stören, wenn es so war wie im Text mit unter 15 km/h. Und an der Aussage, dass man die Absperrung gut erkennen könne, aber letzteres kann ich jetzt eh nicht beurteilen. Die Gründe 18 und 19 scheinen mir der Knackpunkt zu sein. Liege ich da richtig?
 
Angesichts der hiesigen Diskussion braucht man sich über solche Fehlurteile anscheinend nicht zu wundern:
https://www.gesetze-rechtsprechung....7:juris-r02&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1
Das Urteil ist nicht wirklich von Bedeutung, weil es in 2. Instanz vom Obersten Gericht/Bundesgerichtshof neu entschieden wurde - hatte ich schon auf Seite 1 verlinkt... aber hier gern nochmal BGH III ZR 251/17
Ich fasse es gern nochmal zusammen:
"Ein Hindernis wie der Stacheldraht sei "völlig ungewöhnlich und objektiv geradezu als tückisch anzusehen, sodass ein Fahrradfahrer hiermit nicht rechnen muss".
"Nach dem BGH-Urteil haften die Beklagten nun zu mindestens 75 Prozent. Eine Mithaftung des Klägers bleibt möglich, weil er auf unbefestigtem Weg die Klickpedale genutzt hatte und aus dieser nicht mehr rechtzeitig herauskam."

Aber die Diskussion läuft mal wieder völlig aus dem Ruder. Ich wollte mit meinem Beitrag lediglich zeigen, was einem so im Wald erwarten kann. Ob Falle oder defekte Absperrung spielt in dem Moment wo man damit konfrontiert wird überhaupt keine Rolle und JA, Natürlich habe ich mich auf einem legalen und wie man sieht auch regelmäßig benutzten Weg befunden! Macht euch einfach selber mal Gedanken ob ihr im Wald, vielleicht bei ordentlicher Geschwindigkeit sowas rechtzeitig hättet sehen können... und denkt dabei daran, das man das 1. Foto nicht 10 Sekunden lang sieht sondern nur den Bruchteil einer Sekunde hat... Bleibt euch überlassen, ob ihr sowas als "legitim/legal" anseht und es liegen lasst - ich persönlich halte es für eine ganz schöne A****loch-Aktion sowas einzusetzen und sowas liegen zu lassen wenn man es sieht. Ich hoffe mein Beitrag hat wenigstens einige von euch für sowas sensibilisiert und lässt einige von euch vorsichtig im Wald aggieren...

Ich werde mich aus der Diskussion zurückziehen...
 
@Sun on Tour : Eine kurze Einschätzung des verlinkten Urteils, oder was es zu einem Fehlurteil macht,
Das kann man hier nachlesen:
weil es in 2. Instanz vom Obersten Gericht/Bundesgerichtshof neu entschieden wurde - hatte ich schon auf Seite 1 verlinkt... aber hier gern nochmal BGH III ZR 251/17
Für mich war das Urteil aus Schleswig-Holstein schon ein Fehlurteil als es noch nicht vom BGH aufgehoben war.

Es reiht sich in eine immer länger werdende Reihe von Fehlurteilen bezüglich der Erholungsnutzung ein, die teils weitreichende Folgen haben - insbesondere dann wenn sie nicht angefochten werden - aber auch manche die aufgehoben werden halten noch lange nach.
 
Nein, es geht alleine nur um die Tatsache, dass der verantwortliche Grundbesitzer oder Pächter darüber in Kenntnis gesetzt wird und DER ist dafür verantwortlich, das Zeug aus dem Weg zu räumen ODER es zu lassen. WENN dann etwas passiert UND es wurde irgendwo Angezeigt ODER die Behörde Kenntnis davon hat, dass sich der Verantwortliche dann nicht rausereden kann. Dass Stacheldraht nichts im Wald zu suchen hat ist klar.
Wenn irgendjemand das Zeug aus dem Weg räumt dann kann das ganz klar Sachbeschädigung sein. Deshalb sollte man auch davon Abstand nehmen, falls Bäume zB durch Starkwinde Wege blockieren, nicht selbst Hand anlegen und sie zersägen. Das gibt Ärger und kostet Geld. So ist es auch mit dem Stacheldraht, denn der gehört auch jemandem -> dem Grundbesitzer oder Pächter oder Oberförster.
Wenn das eine Gefahrenstelle ist, dann ist derjenige auch gewillt die Gefahrenstelle schnellstmöglich aufzulösen. Das ist SEINE Pflicht und nicht die eines Waldbesuchers. Nimmste den Stacheldraht mit nach Hause ist es Diebstahl. Kräht aber vermutlich keiner danach.
Ein etwas weniger anti-sozialer Tonfall ist in allen Teilen des Forums gewünscht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nein, es geht alleine nur um die Tatsache, dass der verantwortliche Grundbesitzer oder Pächter darüber in Kenntnis gesetzt wird und DER ist dafür verantwortlich, das Zeug aus dem Weg zu räumen ODER es zu lassen. WENN dann etwas passiert UND es wurde irgendwo Angezeigt ODER die Behörde Kenntnis davon hat, dass sich der Verantwortliche dann nicht rausereden kann. Dass Stacheldraht nichts im Wald zu suchen hat ist klar.
Wenn irgendjemand das Zeug aus dem Weg räumt dann kann das ganz klar Sachbeschädigung sein. Deshalb sollte man auch davon Abstand nehmen, falls Bäume zB durch Starkwinde Wege blockieren, nicht selbst Hand anlegen und sie zersägen. Das gibt Ärger und kostet Geld. So ist es auch mit dem Stacheldraht, denn der gehört auch jemandem -> dem Grundbesitzer oder Pächter oder Oberförster.
Wenn das eine Gefahrenstelle ist, dann ist derjenige auch gewillt die Gefahrenstelle schnellstmöglich aufzulösen. Das ist SEINE Pflicht und nicht die eines Waldbesuchers. Nimmste den Stacheldraht mit nach Hause ist es Diebstahl. Kräht aber vermutlich keiner danach.
Woher hast du dieses wissen ?
Richter ?
Rechtsanwalt ?
Oder selbst zusammengesucht in den weiten des Inet
 
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