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Servus!
Kann mir zufällig jemand die Höhe der Strafe für im Bahnhof bzw. auf'm Bahnsteig Rad fahren sagen?
Nur so interessehalber...![]()
Das fällt dann unter §315 Abs.1 Nr.4 StGBÄhm, im Bahnhof, nicht AUF den Gleisen![]()
Ähm, im Bahnhof, nicht AUF den Gleisen![]()
Das geht nicht mehr mit einer Geldstrafe ab, bei sowas versteht die Justiz keinen Spaß. Wenn Du Glück hast, kriegst Du Bewährung.

Wer einen Bunnyhop über 140cm schafft, bekommt für jede Sektion schonmal 4 Fehler
7000 euro und paar aufs maul


In anderen Kulturen kann einem auch noch schlimeres passieren.![]()

luam sfua raap dnu orue 0007
![]()

Sind halt alles ganz wichtige Jurastudenten. Und 1a Staatsbürger. Stehen für Helmpflicht ein und fahren StVZO zulässige Räder.![]()
naja bin dann aber natürlich direkt abgestiegen ich dachte ja eigetnlich für son paar meter wär das in Ordnung aber scheinbar nicht!..luam sfua raap..

Joah,
@exto
wenn Dir das fahren auf den Gleisen egal ist, warum perlen dann die Sprüche der Schaffner und Fahrgäste nicht an Dir ab?
Ganz klar, hier den Harten markieren und ...
Ach egal.
