street_rat
...die Macht ist mit dir
[/COLOR=red] Die rot geschrieben Texteile sind bloß Gedanken von mir. Sonst ist alles 100% korrekt vom Brief abgeschreiben. Für Rechtschreibfehler haftet der Leser! [/COLOR]
Sehr geehrter Herr Albright,
leider könne schreiben können die Trottel auch nicht! wir Ihnen für Ihr geplantes Vorhaben keine Genehmigung in Aussicht stellen.
Gemäß der Verantstaltungsrichtlinien der Stadt München, diese resultieren aus einem Stadtratsbeschluss, sind auf öffentlichem Straßengrund keine Privatverantstaltungen genehmigungsfähig. Jegliche auf öffentlichem Straßengrund stattfindende Verantstaltung muss im öffentlichen Interesse liegen. Wolln die das die ganze Stadt mitbiked?
Im Weiteren sind Sie als Verkehrsteilnehmer an die allgemeinen Vorschrifften der StVO gebunden, das von Ihnen geplante Vorhaben vertößt das hört sich so böse an aber gegen diese Vorschriften und ist damit auch aus diesem Grund nicht genehmigungsfähig.
Allerdings ist es denkbar, auf Privatgrund Soll ich jetzt ne Stadt in nen Garten von irgend so nem Heiner bauen damit ich streetn kann?? solche Vorhaben zu genehmigen, hier würde ich Sie unter der Voraussetzung bitten, dass sie eine geeignete Örtlichkeit gefunden haben und Ihnen die schriftliche Zustimmung des Eigentümers vorliegt, sich mit der Haubtabteilung III des Kreisverwaltungsreferates in Verbindung setzen. Ein möglicher Ansprechpartner wäre in diesem Fall je nach Stadtbezirk über die Zentralvermittlung der Stadt München (089/233-0)zu erfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxx
Name Irgend ein Honk
Ang.i.g.Verw.Dienst
Fin
Sehr geehrter Herr Albright,
leider könne schreiben können die Trottel auch nicht! wir Ihnen für Ihr geplantes Vorhaben keine Genehmigung in Aussicht stellen.
Gemäß der Verantstaltungsrichtlinien der Stadt München, diese resultieren aus einem Stadtratsbeschluss, sind auf öffentlichem Straßengrund keine Privatverantstaltungen genehmigungsfähig. Jegliche auf öffentlichem Straßengrund stattfindende Verantstaltung muss im öffentlichen Interesse liegen. Wolln die das die ganze Stadt mitbiked?
Im Weiteren sind Sie als Verkehrsteilnehmer an die allgemeinen Vorschrifften der StVO gebunden, das von Ihnen geplante Vorhaben vertößt das hört sich so böse an aber gegen diese Vorschriften und ist damit auch aus diesem Grund nicht genehmigungsfähig.
Allerdings ist es denkbar, auf Privatgrund Soll ich jetzt ne Stadt in nen Garten von irgend so nem Heiner bauen damit ich streetn kann?? solche Vorhaben zu genehmigen, hier würde ich Sie unter der Voraussetzung bitten, dass sie eine geeignete Örtlichkeit gefunden haben und Ihnen die schriftliche Zustimmung des Eigentümers vorliegt, sich mit der Haubtabteilung III des Kreisverwaltungsreferates in Verbindung setzen. Ein möglicher Ansprechpartner wäre in diesem Fall je nach Stadtbezirk über die Zentralvermittlung der Stadt München (089/233-0)zu erfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxx
Name Irgend ein Honk
Ang.i.g.Verw.Dienst
Fin