StVZO ?

Der ganze Ärger und das Geld kann man sich ersparen. Wenn man nichts besseres zu tun hat, kann man sich da gerne durchklagen, aber ob das wirklich sein muß? Geschichtlich begründet sich die Ausnahme darauf, daß früher Dynamos mit Rennreifen nicht harmoniert haben. Heute bräuchte man die Ausnahme nicht mehr, da es Nabendynamos gibt und die passen an jedes Rennrad.
 

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Re: StVZO ?
Man darf nicht vergessen, wie alt diese Regelungen sind. Als die Unterscheidung Rennrad und andere Räder getroffen wurde, gab es ganz einfach keine anderen Fahrradtypen als Rennräder und "normale" Fahrräder (würde wohl heute als City- o. Trekkingrad eingestuft). Mountainbikes waren zu diesem Zeitpunkt nicht mal "erfunden". Und da es zu dieser Zeit in der Mehrzahl wohl kaum Rennräder über 11 Kg gab (mit der Reifenproblematik), hat man diese Gewichtsgrenze als Ersatz für die Definition eines Rennrades dazugenommen. Unter heutigen Aspekten würde solch eine Definition bei einer Neuregelung keinen Bestand mehr haben. Die Typenvielfalt ist einfach zu unübersichtlich geworden.

Österreich ist z.B. völlig von einer Dynamogebundenheit abgewichen. Bei denen ist lediglich eine Lichtquelle mit einer Mindestlichtstärke vorgeschrieben. Ob das nun eine Dynamo- oder Akkulampe ist, ist völlig egal. Nur muss sie auch jederzeit funktionieren (sprich man muss betriebsbereite Akkulampen auch am Tage stets mitführen und diese bei entsprechenden Lichtverhältnissen einsetzen).

http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrradbeleuchtung
 
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