Yuneec Typhoon H: mit der Drohne in den Wald?

Yuneec Typhoon H: mit der Drohne in den Wald?

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Drohnenaufnahmen gehören mittlerweile zum guten Ton bei hochwertigen Mountainbike-Filmen und auch Amateure finden zunehmend Gefallen an den schwebenden Kameraträgern. Während rechtlich noch vieles in Bezug auf Drohnen Grauzone ist, hat Intel auf der CES 2016 nun eine Yuneec Typhoon H Drohne mit seiner RealSense Technologie ausgestattet. Anders als andere Drohnen soll dieses Modell auch im Wald fliegen und aktiv Kollisionen mit Bäumen und anderen Hindernissen verhindern können.

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Yuneec Typhoon H: mit der Drohne in den Wald?
 
Sinnvoll fände ich auch, wenn sich die Drone zusätzlich noch auf eine bestimmte Strecke programmieren ließe.
So könnte man ohne größeren Steueraufwand die gleiche Szene mehrmals filmen.
Einmal angeflogen und Strecke gespeichert ---fertig...mit vollautomatischem Rückflug zur Ausgangsposition... eine Art Pendelflug.
 
Sinnvoll fände ich auch, wenn sich die Drone zusätzlich noch auf eine bestimmte Strecke programmieren ließe.
So könnte man ohne größeren Steueraufwand die gleiche Szene mehrmals filmen.
Einmal angeflogen und Strecke gespeichert ---fertig...mit vollautomatischem Rückflug zur Ausgangsposition... eine Art Pendelflug.

Dann sollte sie aber noch leistungsfähiger werden und den Fahrer gleich mit hochfliegen können :D

G.:)
 
Sinnvoll fände ich auch, wenn sich die Drone zusätzlich noch auf eine bestimmte Strecke programmieren ließe.
So könnte man ohne größeren Steueraufwand die gleiche Szene mehrmals filmen.
Einmal angeflogen und Strecke gespeichert ---fertig...mit vollautomatischem Rückflug zur Ausgangsposition... eine Art Pendelflug.

gibt's doch mittlerweile von DJI. lässt sich mit sogenannten "waypoints" festlegen.

 
Also etwas Gutes hat unsere aktuelle Regierung und speziell Herr Dobrind schon auf Weg gebracht. Die neuen Regeln für Drohnen außerhalb von Modellflugplätzen:
Kennzeichnungspflicht ab 250gr, nur auf Sicht fliegen, etc. Im Wald ist fliegen übrigens jetzt schon verboten (zumindest in Hessen nach unserem Waldgesetz §15, Satz 5, Punkt 4).
 
Zuletzt bearbeitet:
Also etwas Gutes hat unsere aktuelle Regierung und speziell Herr Dobrind schon auf Weg gebracht. Die neuen Regeln für Drohnen außerhalb von Modellflugplätzen:
Kennzeichnungspflicht ab 250gr, nur auf Sicht fliegen, etc. Im Wald ist fliegen übrigens jetzt schon verboten (zumindest in Hessen nach unserem Waldgesetz §15, Satz 5, Punkt 4).
Schade. Sonst hätte man unsere Mountainbikes als Drohne verkaufen können bzw dann damit fahren bzw fliegen dürfen ;).
 
@ufp :cool: In Hessen nicht nötig, wir dürfen im Wald auf allen Wegen und Pfaden fahren. Geboten ist nur Rücksichtnahme auf andere Wegenutzer.
 
Im Wald ist fliegen übrigens jetzt schon verboten (zumindest in Hessen nach unserem Waldgesetz §15, Satz 5, Punkt 4).
Es ist nur nicht erlaubt, wenn Du nicht vorher eine Zustimmung einholst. Bussen bei Zuwiderhandlung kenne ich keine, aber gibt es sicher. Und der Begriff des Modellflugzeugs ist hier recht eng gewählt. Aber im Zweifel würde die Judikative hier wohl "dehnen".

Letzten Endes ist alles eine Frage der Überprüfung der Einhaltung. Denn Rauchen im Wald ist auch verboten - aber da hält sich ja leider auc kaum jemand dran.
 
@trickn0l0gy Ja klar mit Genehmigung des Grundbesitzers! Mit Genehmigung der Flugsicherung darfst Du in Zukunft natürlich auch ohne Sicht (also z.B. autonom) fliegen.

Ärger und zwar Großen gibt es, wenn ein Schaden auftritt und keine Genehmigung vorliegt.
 
Also etwas Gutes hat unsere aktuelle Regierung und speziell Herr Dobrind schon auf Weg gebracht. Die neuen Regeln für Drohnen außerhalb von Modellflugplätzen:
Kennzeichnungspflicht ab 250gr, nur auf Sicht fliegen, etc. Im Wald ist fliegen übrigens jetzt schon verboten (zumindest in Hessen nach unserem Waldgesetz §15, Satz 5, Punkt 4).

Nur leider gillt dies nicht nur für Multikopter und trifft auch alle anderen Modellflieger die dieses Hobby schon seit Jahrzehnten ohne größere Probleme betreiben! Nicht jeder Modellpilot möchte diese Art von Vereinsmeierei betreiben wie sie bei uns in Deutschland üblich ist. Bestimmte Arten von Modellflug werden dann praktisch unmöglich gemacht!
 
@Yeti666 Wenn ich die Gesetzesvorlage richtig verstehe, musst Du Deine Flugmodelle in Zukunft zusätzlich nur kennzeichnen. Eine solche Kennzeichnung war in den 70er Jahren im Modellflug aber (freiwillig) schon weitverbreitet, zumindest in meinem damaligen Verein.
 
Ärger und zwar Großen gibt es, wenn ein Schaden auftritt und keine Genehmigung vorliegt.
Quelle? Womit konkret muss man rechnen? Habe nach einem passenden Bussgeldkatalog gefahndet, aber konnte auf die Schnelle nichts finden. Zumal man sauber trennen sollte zwischen der reinen Zuwiderhandlung und einem "Schaden" - was auch immer das sein soll, das ist ja doch sehr weit dehnbar und vieles ist vorstellbar. Durch die reine Zuwiderhandlung entsteht ja noch kein Schaden.
 
@trickn0l0gy Ich bin kein Jurist. Mein "gesunder" Verstand sagt mir, dass Fahrlaessigkeit vorliegt. Aber Juristerei ist ja irgendwie anders.

Mit Schaden habe ich übrigens die Verletzung eines Beteiligten oder gar Unbeteiligten gemeint.
 
Nochmal: Eine Busse gibt es nur wegen der eigentlichen Zuwiderhandlung, also Fliegen ohne Erlaubnis. Falls dann irgendwas passiert, also einem Wanderer fällt die abstürzende Drohne auf den Kopf oder ein Pferd geht durch, weil es sich vor der Drohne erschrickt, dann tritt ein weiterer Fall ein, der separat betrachtet werden muss. Das eine ist ne zivilrechtliche Sache, das andere kann dann eine strafrechtliche werden. Ob da dann Fahrlässigkeit im Spiel war, muss überhaupt erstmal geklärt werden.
 
@Yeti666 Wenn ich die Gesetzesvorlage richtig verstehe, musst Du Deine Flugmodelle in Zukunft zusätzlich nur kennzeichnen. Eine solche Kennzeichnung war in den 70er Jahren im Modellflug aber (freiwillig) schon weitverbreitet, zumindest in meinem damaligen Verein.

In früheren Jahren hatte die Kennzeichnung aber einen anderen Hintergrund. Weil die Fernsteuerungstechnik deutlich anfälliger für Störungen war, ist schon mal ein Modell "verloren gegangen". Um dem Finder den Besitzer zu vermitteln hat man dann seine Adresse draufgeklebt, ich glaube ich habe sogar noch die orginalen Graupner-Aufkleber aus den 80ern;)
Es geht nicht nur um eine Kennzeichnung sondern um ein allgemeines Verbot der Wildfliegerei und um eine Flughöhenbgrenzung auf 100m, schlicht ein Witz, selbst mit einem MPX Easy-Glider. Dann sind die Gewichtsangaben von 250gr. vielleicht für die Halle geeignet aber nicht für Outdoor!
Und dann ist noch https://www.dmfv.aero/allgemein/easa-regelung-fuer-drohnen-soll-auch-modellflug-regeln/
 
Also ich habe nochmal recherchiert. Laut hessischem Waldgesetz (9. Teil) ist das ungenehmigte Fliegen mit motorbetriebenen Modellflugzeugen im Wald eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 1000 EUR Bussgeld und ggf. Einziehung des Gegenstands mit dem die Owi begangen wurde, geahndet werden kann. 1k wäre sicher sehr unverhältnismäßig, vielleicht läuft es beim ersten Mal auf nen Fuffi raus und danach dann entsprechend mehr. Glaube auch nicht, dass sofort das Gerät eingezogen wird, das wäre auch unverhältnismäßig.

Mehr hier: http://www.wald-prinz.de/hessisches-forstgesetz-forstg-hessen/1872 siehe §29 und §30

Interessant wäre zu wissen, wer die Ansprechpartner sind, um eine solche Genehmigung einzuholen und in welcher Form die dann nachzuweisen ist. Ich vermute mal Email genügt, aber auf jeden Fall Schriftform.
 
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