Touren-WebSeite - Haftung ?

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Hallo zusammen,

wie verhält es sich mit der Haftung, wenn ich im Internet MTB-Touren (GPS, Karten, Roadbook etc.) veröffentliche und sich jemand auf solch einer Tour verletzt? Hat er/sie die Möglichkeit mich zu verklagen, auch wenn ich in meinen Nutzungsbedingungen auf die Gefahren des MTB-Sports und die individuellen Risiken der jeweiligen Tour hingewiesen habe? Alle Touren sind nach Schwierigkeitsgraden klassifiziert. Die Dokumentation wurde unter Beachtung angemessener Sorgfalt (mehrfach mit GPS und nach Roadbook abgefahren) erstellt.

Ich bin selbst kein Touren-Guide und kann somit nicht auf das jeweilige Verhalten des Bikers eingehen. Außerdem bin ich kein Reiseveranstalter bzw. werde auch kein Geld mit der WebSite verdienen, sondern die Touren von privat für privat unentgeldlich zum Download anbieten.

Wie ist die rechtliche Situation? Gibt es haftungsrechtliche Risiken? :confused:

Vielen Dank für eure Antworten,
Mike
 
MikeMaschsee schrieb:
Hallo zusammen,

wie verhält es sich mit der Haftung, wenn ich im Internet MTB-Touren (GPS, Karten, Roadbook etc.) veröffentliche und sich jemand auf solch einer Tour verletzt? Hat er/sie die Möglichkeit mich zu verklagen, auch wenn ich in meinen Nutzungsbedingungen auf die Gefahren des MTB-Sports und die individuellen Risiken der jeweiligen Tour hingewiesen habe? Alle Touren sind nach Schwierigkeitsgraden klassifiziert. Die Dokumentation wurde unter Beachtung angemessener Sorgfalt (mehrfach mit GPS und nach Roadbook abgefahren) erstellt.

Ich bin selbst kein Touren-Guide und kann somit nicht auf das jeweilige Verhalten des Bikers eingehen. Außerdem bin ich kein Reiseveranstalter bzw. werde auch kein Geld mit der WebSite verdienen, sondern die Touren von privat für privat unentgeldlich zum Download anbieten.

Wie ist die rechtliche Situation? Gibt es haftungsrechtliche Risiken? :confused:

Vielen Dank für eure Antworten,
Mike

Hallo Mike,

pm mir mal die URL Deiner Nutzungsbedingungen bzw. die Deiner Website.

Dann schauen wir weiter.

VG Martin
 
MikeMaschsee schrieb:
wie verhält es sich mit der Haftung, wenn ich im Internet MTB-Touren (GPS, Karten, Roadbook etc.) veröffentliche und sich jemand auf solch einer Tour verletzt?

ich kann dir leider nicht wesentlich helfen, du solltest aber auf alle fälle die landesgesetze (im wesentlichen sind das das naturschutz- und das forst/waldgesetz des landes), in denen deine touren verlaufen lesen. es gibt einige länder/staaten, die machen dich als herausgeber eines tourenführers haftbar für schäden, die nachweislich auf von dir veröffentlichten touren passieren.
vielleicht kann das ja noch jemand präzisieren?
 
juchhu schrieb:
Hallo Mike,

pm mir mal die URL Deiner Nutzungsbedingungen bzw. die Deiner Website.

Dann schauen wir weiter.

VG Martin

Danke. Habe ich erhalten. :daumen: Schon Antwort geschrieben und war 'gerade am Wegsenden', da wurde ich auf meinen überquellenden Posteingang hingewiesen.:eek:
Und ich Doof :aufreg: lösche die eingehenden PMs (nein, nein, Deine natürlich nicht ;) ) und kopiere vorher die Antwort nicht ... und ... weg :mad: ... und ... nochmal.:heul:

Aber nicht mehr heute. :( Mache ich morgen :o . Sorry, dass Du wegen meiner Dusseligkeit jetzt warten musst.:rolleyes:

VG Martin
 
@dertutnix
Welche Länder/Bundesländer(?) nehmen einen denn in Regress? Hast Du hierzu Informationen ?

Bei der Ausarbeitung habe ich schon auf die aktuellen Gesetzte

- Niedersächsische Wald- und Landschaftsordnungsgesetz (NWaldLG)
- Niedersächsische Naturschutzgesetz (NNatSchG)
- Gesetz über die Ordnung in Feld und Forst (FFOG)

weitgehend geachtet. Die Touren, die ich veröffentlichen möchte liegen ausschließlich in Niedersachsen. Neben den Forstautobahnen sind natürlich auch Single-Trails in den Touren; ein bisschen Spaß muss sein :D . Kann es da Probleme geben? Weiß jemand, ob es hier besondere Auflagen gibt?
 
MikeMaschsee schrieb:
@dertutnix
Welche Länder/Bundesländer(?) nehmen einen denn in Regress? Hast Du hierzu Informationen ?

Bei der Ausarbeitung habe ich schon auf die aktuellen Gesetzte
..
- Gesetz über die Ordnung in Feld und Forst (FFOG)
..
Neben den Forstautobahnen sind natürlich auch Single-Trails in den Touren; ein bisschen Spaß muss sein :D . Kann es da Probleme geben? Weiß jemand, ob es hier besondere Auflagen gibt?

Hi Mike,
komme selbst aus NDS uns kenne keine definitive Aussage, dass hier die Veröffentlichenden haftbar gemacht werden.
Das von dir oben aufgeführte Gesetz ist 2002 in dem auch genannten NWaldLG aufgegangen (§ 50: FFOG wurde ungültig), so dass du lediglich die derzeit gültigen Fassungen beachten (und durchforsten musst).
Spannend könnte es auch im Nationalpark werden (eigenes Betretungsrecht). Bin mir nicht sicher, ob die früher sehr liberale Regelung: "Überall wo man wandern darf, darf man auch biken." nach der Vereinigung der beiden NLP's noch gilt.

Dennoch, wie "dertutnix" schon schrieb, du solltest mit der Streckenführung Gebiete meiden, die irgendwie sensibel sind (Tiere, Pflanzen). Zudem solltest du auf mögliche Gefahrenstellen hinweisen, soweit das "aus der Distanz" möglich ist.
Und da liegt der Hase im Pfeffer: Du kannst ja nicht zu jedem Zeitpunkt über den Streckenzustand informiert sein und schon gar nicht deine Beschreibung täglich auf den neusten Stand bringen.
Für den Fall, dass jemand anhand deiner Beschreibung die Strecke fährt und es zu einem Unfall kommt, ist es theoretisch denkbar, dass er dich verklagt. Wie dann die Entscheidung des Richters aussieht (wenn es überhaupt soweit kommt), kann ich nicht beurteilen. Aber wir haben schon die merkwürdigsten Urteile zu lesen bekommen.

Explizit hat Hessen auf die Haftung derjenigen, die Touren veröffentlichen, hingewiesen. Und auch aus Bayern habe ich Vergleichbares gehört. Allerdings habe ich keine Kenntnis über tatsächliche Streitfälle oder gar Klagen und Urteile. Bin gespannt, ob da mal was kommt.


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