Unfall mit Auto auf Feldweg, Schuldfrage?

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Kirchheim-Teck
Ich habe letzten Sonntag einen asphaltierten Feldweg bergab befahren, dabei kam mir eine Auto entgegen. Der Autofahrer ist aber immer in der Mitte des Feldweges geblieben, und hat auch seine Geschwindigkeit nicht merklich verringert, der Feldweg ist aber nur so breit wie ein Auto.
Um einen Zusammenstoß zu verhindern habe ich mich zu einer Vollbremsung entschlossen und mein Crossrennrad ganz nach rechts gezogen. In die Wiese wollte ich mit den dünnen Crossreifen nicht fahren, da diese durch den vielen Regen vom Samstag völlig aufgeweicht war. Leider lief gerade dort ein kleiner Bach mit Dreck von der Wiese auf den Weg, mein Vorderrad rutschte sofort weg und ich kam zu Fall:mad: , der Autofahrer konnte zwar gerade noch in die Wiese etwas ausweichen, aber mein Bremsschalthebel hat die Fahrerseite mit dem Kunststoff des Bremshebels zerkratzt.
Mir ist zum Glück nichts passiert, nur am Fahrrad und Radschuh entstand Schaden. Er verlangt jetzt das ich ihm die Türlackierung bezahle.
Man muß noch dazu sagen, der Feldweg ist ausdrücklich für Autos und Motorräder gesperrt (Fahrrad erlaubt!), und nur für Land-und Fortswirtschaft frei. Er hat jetzt behauptet er wolle auf seine Wiese fahren. Der Weg wird aber von Orstkundigen nur als Abkürzung/Schleichweg benutzt um die Ortsdurchfahrt zu sparen. In wie weit darf man als Wiesenbesitzer eigentlich jede Abkürzung befahren? Er hätte genauso durch den Ort auf seine Wiese fahren können.
Hat jemand da Erfahrung wegen der Schuldfrage, lohnt es sich da im Internet eine Rechtauskunft einzuholen, bzw. kennt jemand eine gute Rechtsberatung.
 
Ich habe letzten Sonntag einen asphaltierten Feldweg bergab befahren, dabei kam mir eine Auto entgegen. Der Autofahrer ist aber immer in der Mitte des Feldweges geblieben, und hat auch seine Geschwindigkeit nicht merklich verringert, der Feldweg ist aber nur so breit wie ein Auto.
Um einen Zusammenstoß zu verhindern habe ich mich zu einer Vollbremsung entschlossen und mein Crossrennrad ganz nach rechts gezogen. In die Wiese wollte ich mit den dünnen Crossreifen nicht fahren, da diese durch den vielen Regen vom Samstag völlig aufgeweicht war. Leider lief gerade dort ein kleiner Bach mit Dreck von der Wiese auf den Weg, mein Vorderrad rutschte sofort weg und ich kam zu Fall:mad: , der Autofahrer konnte zwar gerade noch in die Wiese etwas ausweichen, aber mein Bremsschalthebel hat die Fahrerseite mit dem Kunststoff des Bremshebels zerkratzt.
Mir ist zum Glück nichts passiert, nur am Fahrrad und Radschuh entstand Schaden. Er verlangt jetzt das ich ihm die Türlackierung bezahle.
Man muß noch dazu sagen, der Feldweg ist ausdrücklich für Autos und Motorräder gesperrt (Fahrrad erlaubt!), und nur für Land-und Fortswirtschaft frei. Er hat jetzt behauptet er wolle auf seine Wiese fahren. Der Weg wird aber von Orstkundigen nur als Abkürzung/Schleichweg benutzt um die Ortsdurchfahrt zu sparen. In wie weit darf man als Wiesenbesitzer eigentlich jede Abkürzung befahren? Er hätte genauso durch den Ort auf seine Wiese fahren können.
Hat jemand da Erfahrung wegen der Schuldfrage, lohnt es sich da im Internet eine Rechtauskunft einzuholen, bzw. kennt jemand eine gute Rechtsberatung.

Habt ihr den nicht die "Ordnungshüter" geholt? Die Sache würde ich gleich einem Anwalt übergeben. Rechtsschutz wäre angebracht
 
Hi,

auf www.juraforum.de hast du die Möglichkeit, kostenfreie Rechtsberatung einzuholen, allerdings nicht nur von Fachleuten.
Da du aber schon etwas schlimmer in die Sache verwickelt bist, würde ich an deiner Stelle direkt zum ortsansässigen Rechtsanwalt gehen.

Ich habe in diesem Bereich (zum Glück) noch keine Erfahrung gesammelt, aber so wie du den Vorfall schilderst, bist du viel eher im Recht und kannst deinen Schaden geltend machen. Denn wenn der Weg laut Beschilderung für Autofahrer komplett gesperrt ist, hatte der Kerl da schon mal nichts zu suchen - hinzu käme die überhöhte Geschwindigkeit und kein Ausweichen oder Bremsen... wo sollte man ihm da noch Recht geben?
 
Nach der Schilderung ist der Autofahrer allein schuldig.
1. wird er erklären müssen, was er am Sonntag auf seiner Wiese zu schaffen hatte, ansonsten darf er dort gar nicht fahren
2. ein Autofahrer hat gegenüber einem Fahrradfahrer eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Wenns eng wird, muß er anhalten oder langsam auf der Wiese fahren und so genügend Raum schaffen.
Keinesfalls aber darf er dir mit nahezu unveränderter Geschwindigkeit begegnen.

Problematisch ist in solchen Fällen meist nur die Beweisfrage. Der erzählt nämlich nach Rücksprache mit seinem Anwalt vor Gericht einen ganz anderen Unfallhergang.
Darum immer Polizei rufen und Zeugen aufschreiben!
 
Du kannst den Unfall auch noch nachträglich bei der Polizei melden, und den Autofahrer gegebenenfalls anzeigen.

Wenn Du eine Privathaftpflichtversicherung hast, solltest Du das so schnell wie möglich dort melden. Die Privathaftpflicht würde den Schaden des Autofahrers übernehmen, wenn er einen Anspruch gegen Dich hätte. Aber sie würde auch die Zahlung verweigern, wenn der Autofahrer keinen Anspruch hat.

Den Schaden an Deinem Fahrrad/Radschuh könntest Du bei der KFZ-Haftpflichtversicherung des Autofahrers geltend machen.

Ich persönlich würde bei der Konstellation, wie Du sie schilderst, nichts zahlen.
 
Polizei haben wir leider keine gehohlt, und Zeugen waren auch keine vor Ort. Im Auto saß nur noch seine Frau. Ich saß mich schon unter dem Auto, und war im ersten Moment nur froh das ganze verletztungsfrei überstanden zu haben. Im ersten Moment sah es am Auto auch nach keinen Schaden aus, da war nur der Gummi meines Schalthebels den man auch leicht wegrubbeln könnte. Und das bei mir die Schnalle am Radschuh kaputt war und mein Sattel gebrochen ist, habe ich auch erst später gemerkt, wahrscheinlich der Schock.
Aber das mit der Anzeige bei der Polizei mache ich definitv noch.
Und bezahlen werde ich auf jeden Fall erstmal garnichts.
 
Der muss erstmal beweisen, ob er überhaupt eine Wiese dort besitzt. Kann er das nicht, war es wohl doch nur zur Abkürzung und dei Wiese frei erfunden.
Gibt es ein Zusatzschild unter dem Kfz-Verbotsschild à la "landwirtschaftlicher Anliegerverkehr frei?" Wenn nicht, müssen strenggenommen selbst die anliegenden Gründstückseigentümer ihre Kisten vor dem Schild stehen lassen.
 
Der Klassiker,
Aussage gegen Aussage.
Leider hatte er auch noch seine Frau mit im Auto und somit einen Zeugen der zu 100% für ihn aussagen wird.
Er wird aber auf jeden Fall eine Teilschuld bekommen, da er dich als schwächeren Verkehrsteilnehmer vom Rad geholt hat.
Somit Versicherung kontaktieren, klären ob er dort fahren durfte etc.
Nachträglich auf jeden Fall zur Polizei gehen und die Sache schildern.
Er wird dies wohl schon getan haben und auf sein Geld für die Lackierung spekulieren.
 
Hi,

Polizei und Rechtschutzversicherung melden. Photos vom Unfallort, Breite sicherheitshalber ausmessen, damit Du beweisen kannst, wie breit sein Auto und der Weg war. Evtl. hätte er mehr Platz machen müssen usw. Deine Schäden photographieren, und falls Möglich den Autoschaden nochmal photographieren. Alles dem Anwalt übergeben und abwarten.


MFG

Wastl
 
Personen, die sich zum Zeitpunkt des Unfalls im Wagen befunden haben und evtl. noch angehörig sind, zählen meiner Erfahrung nach nicht als Zeugen.
 
Ich habe das alles mal bei der Polizei gemeldet, die haben die Unfallstelle auch gefunden, da waren ja noch meine Bremsspuren und Schleifspuren vom Schuh zu sehen. Ich bin ja fast schon gestanden, und mit dem Voderreifen ja weggerutscht, da es dort so naß und dreckig war, und dann bin ich noch 3-4 m auf der Feldweg bis zur Mitte der Fahrbehn gerutscht.
Dabei habe ich ihm die Seite von der Beifahrertür bis zum hinteren Reifen zerkratzt, und er ist ja dann etwas in die Wiese ausgewichen. Natürlich behauptet er jetzt er wäre schon gestanden, und ich wäre zu schnell und hätte nicht rechtzeitig gebremst usw. Ich hätte doch nie so stark gebremst, wenn er etwas platzt gemacht hätte.
Ich muß mir wohl doch einen Anwalt suchen, um da nicht über den Tisch gezogen zu werden.
Die Auswertung von der Polizei läßt auch noch auf sich warten, da die Polizisten die es aufgenommen hat, diese Woche frei hat.
 
Ich habe das alles mal bei der Polizei gemeldet, die haben die Unfallstelle auch gefunden, da waren ja noch meine Bremsspuren und Schleifspuren vom Schuh zu sehen. Ich bin ja fast schon gestanden, und mit dem Voderreifen ja weggerutscht, da es dort so naß und dreckig war, und dann bin ich noch 3-4 m auf der Feldweg bis zur Mitte der Fahrbehn gerutscht.
Dabei habe ich ihm die Seite von der Beifahrertür bis zum hinteren Reifen zerkratzt, und er ist ja dann etwas in die Wiese ausgewichen. Natürlich behauptet er jetzt er wäre schon gestanden, und ich wäre zu schnell und hätte nicht rechtzeitig gebremst usw. Ich hätte doch nie so stark gebremst, wenn er etwas platzt gemacht hätte.
Ich muß mir wohl doch einen Anwalt suchen, um da nicht über den Tisch gezogen zu werden.
Die Auswertung von der Polizei läßt auch noch auf sich warten, da die Polizisten die es aufgenommen hat, diese Woche frei hat.

Irgendwie gibts da Widersprüche in deinen Behauptungen ohne Ende:
- du bist fast gestanden und noch 3-4 m gerutscht ?:wut:
- du bist bis in die Mitte der Fahrbahn gerutscht und hast die Seite des Autos bis zum hinteren Reifen zerkratzt, wo er doch gar nicht ausgewichen ist :dope: und folglich kein Platz da war ?
- Ich würde übrigens auch nie bremsen, wenn mir alle Platz machen täten :D bloß dummerweise haben die auch das Recht, sich nicht jederzeit in Luft auflösen zu müssen.
Sie haben allerdings auch die Pflicht, jederzeit rechtzeitig anhalten zu können - und an diese hast du dich nicht gehalten !

Du brauchst dir wahrscheinlich auch keine großen Gedanken machen, ob genau er dort mit dem Auto fahren durfte. Sobald irgend jemand dort mit irgend etwas breitem fahren durfte hast du das Problem, daß du damit rechnen mußt, daß dir etwas entgegenkommt was nicht einfach Platz machen kann.
 
Hallo,

sehr sehr interessant das ganze. Wir haben bei uns in der Ecke ein großes Feldgebiet - das Gebiet wird von einem asphaltierten Weg durchzogen, der über mehrere Querwege auch zu Landstraßen führt - bei Stau wird dann regelmäßig das sog. Naherholungsgebiet als Abkürzung genutzt.

Wege sind für Autofahrer verboten, nur Traktoren dürfen da fahren. Natürlich hält sich keiner dran, besonders nicht an schönen SOmmerabenden, da fährt da alle 20min ein Auto lang, als Radfahrer musst du ganz rechts fahren, absteigen - die Typen machen selten langsam.

Zu Lieben meines Rades mache ich von mir aus immer langsamer und weiche aus - das nervt tierisch. Solchen Zusammenstößen hab ich auch öfters schon kurz bevor gestanden u. mich gefragt, was wohl wäre, wenn.


Ich habe mich daraufhin mal bei der örtlichen Stelle erkundigt, was in so einem Falle wäre bzw. wieso halt die Wege nicht gesperrt werden. Mir sagte man, dass die Sperrung natürlich seitens der Stadt vorgenommen werden muss - beim Unfall ist im JEDEM Falle der Autofahrer wo gefahren, wo er nicht fahren darf, d.h. wenn die Versicherung verweigert ihm den Schaden zu zahlen, den er DIR zugefügt hat (für seinen eigenen muss er eh selbst aufkommen - sei denn Vollkasko u. Versicherung zahlt, was unwahrscheinlich sein dürfte), hast du natürlich erstmal das Problem, dass der Typ aus privater Tasche zahlen muss. Das dauert meistens sehr lang, weils erst ein Verfahren gibt und der Typ eventuell garnichts hat - wovon normal nicht auszugehen ist, wenn er sich ein Auto leisten kann, kann er i.d.r. auch Fahrradteile bezahlen (jetzt mal grob kalkuliert, sei denn du fährst ein Superduperrennrad).*

Alles in allem sehr bescheuerte Sache von diesen noch viel bescheuerten Autofahrern, die meinen, auf allen Wiesen und Wegen mit ihren Dreckschleudern fahren zu müssen.


Dein Fall würde mich sehr interessieren.


*Natürlich keine Rechtsberatung :-))
 
.... - beim Unfall ist im JEDEM Falle der Autofahrer wo gefahren, wo er nicht fahren darf, d.h. wenn die Versicherung verweigert ihm den Schaden zu zahlen, den er DIR zugefügt hat (für seinen eigenen muss er eh selbst aufkommen - sei denn Vollkasko u. Versicherung zahlt, was unwahrscheinlich sein dürfte), hast du natürlich erstmal das Problem, dass der Typ aus privater Tasche zahlen muss......

*Natürlich keine Rechtsberatung :-))

Da würde ich mich nochmals SEHR schlau machen.

Erstens zahlt die Haftpflichtversicherung IMMER, wenn der Versicherte einen Unfall verschuldet - dazu ist sie nämlich da.:rolleyes:
Es kann nur sein, daß sie ihre Kosten dann unter bestimmten, sehr eingeschränkten Umständen, beim Versicherten im Regressweg zurückholt.

Sie kann natürlich auch der Meinung sein, daß ihr Versicherter gar nicht schuld ist - und dann gehts zum Gericht.
 
Da würde ich mich nochmals SEHR schlau machen.

Erstens zahlt die Haftpflichtversicherung IMMER, wenn der Versicherte einen Unfall verschuldet - dazu ist sie nämlich da.:rolleyes:
Es kann nur sein, daß sie ihre Kosten dann unter bestimmten, sehr eingeschränkten Umständen, beim Versicherten im Regressweg zurückholt.

Sie kann natürlich auch der Meinung sein, daß ihr Versicherter gar nicht schuld ist - und dann gehts zum Gericht.

Meiner Erfahrung nach versucht sich die Versicherung natürlich erstmal zu drücken - d.h. sie versucht, nacnzuweisen, dass der Autofahrer nicht schuld ist und wenn doch, er vorsätzlich (und das ist ja dann nicht mehr fahrlässig) gehandelt hat - und dann kann auch die Haftpflicht verweigern, denn die zahlt nur bei fahrlässiger Handlung, nicht bei Vorsatz.
 
Meiner Erfahrung nach versucht sich die Versicherung natürlich erstmal zu drücken - d.h. sie versucht, nacnzuweisen, dass der Autofahrer nicht schuld ist und wenn doch, er vorsätzlich (und das ist ja dann nicht mehr fahrlässig) gehandelt hat - und dann kann auch die Haftpflicht verweigern, denn die zahlt nur bei fahrlässiger Handlung, nicht bei Vorsatz.
Gerne zahlt keine Versicherung, richtig.
Ein Vorsatz wird hier schwer zu beweisen sein. Ein übersehenes Schild ist fahrlässig - mehr nicht.
Und: Das ist auf jeden Fall ein Fall für die KFZ-Haftpflicht (auf Seiten des KFZ).

Was noch nicht erwähnt wurde: Ist der Unfall an einer unübersichtlichen Stelle passiert (wo nur mehr einer es geschafft hat, anzuhalten), oder auf einer schönen langen Gerade (wo beide bequem Zeit gehabt hätten den Unfall zu vermeiden und jeder sich darauf verlassen hat, daß der andere sich in Luft auflöst) ?

Die Frage, ob dieser Autofahrer dort mit dem Auto fahren durfte ist dagegen bedeutungslos, spätestens sobald unser Boardkollege damit rechnen mußte, daß ihm dort irgendwas entgegenkommt oder dort steht oder auch sich langsam in seine Richtung bewegt (Da ist er mit einem PKW als Gegner recht gut weggekommen - hätte auch ein Traktor mit irgendeinem spitzigen Gerät drauf sein können, dann täte er viel schlechter aussehen).
Wenn sich einer mit dem Fahrrad auf die Autobahn verirrt darf er auch nicht einfach niedergefahren werden, nur weil radfahren dort verboten ist.
 
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