Ich habe letzten Sonntag einen asphaltierten Feldweg bergab befahren, dabei kam mir eine Auto entgegen. Der Autofahrer ist aber immer in der Mitte des Feldweges geblieben, und hat auch seine Geschwindigkeit nicht merklich verringert, der Feldweg ist aber nur so breit wie ein Auto.
Um einen Zusammenstoß zu verhindern habe ich mich zu einer Vollbremsung entschlossen und mein Crossrennrad ganz nach rechts gezogen. In die Wiese wollte ich mit den dünnen Crossreifen nicht fahren, da diese durch den vielen Regen vom Samstag völlig aufgeweicht war. Leider lief gerade dort ein kleiner Bach mit Dreck von der Wiese auf den Weg, mein Vorderrad rutschte sofort weg und ich kam zu Fall
, der Autofahrer konnte zwar gerade noch in die Wiese etwas ausweichen, aber mein Bremsschalthebel hat die Fahrerseite mit dem Kunststoff des Bremshebels zerkratzt.
Mir ist zum Glück nichts passiert, nur am Fahrrad und Radschuh entstand Schaden. Er verlangt jetzt das ich ihm die Türlackierung bezahle.
Man muß noch dazu sagen, der Feldweg ist ausdrücklich für Autos und Motorräder gesperrt (Fahrrad erlaubt!), und nur für Land-und Fortswirtschaft frei. Er hat jetzt behauptet er wolle auf seine Wiese fahren. Der Weg wird aber von Orstkundigen nur als Abkürzung/Schleichweg benutzt um die Ortsdurchfahrt zu sparen. In wie weit darf man als Wiesenbesitzer eigentlich jede Abkürzung befahren? Er hätte genauso durch den Ort auf seine Wiese fahren können.
Hat jemand da Erfahrung wegen der Schuldfrage, lohnt es sich da im Internet eine Rechtauskunft einzuholen, bzw. kennt jemand eine gute Rechtsberatung.
Um einen Zusammenstoß zu verhindern habe ich mich zu einer Vollbremsung entschlossen und mein Crossrennrad ganz nach rechts gezogen. In die Wiese wollte ich mit den dünnen Crossreifen nicht fahren, da diese durch den vielen Regen vom Samstag völlig aufgeweicht war. Leider lief gerade dort ein kleiner Bach mit Dreck von der Wiese auf den Weg, mein Vorderrad rutschte sofort weg und ich kam zu Fall

Mir ist zum Glück nichts passiert, nur am Fahrrad und Radschuh entstand Schaden. Er verlangt jetzt das ich ihm die Türlackierung bezahle.
Man muß noch dazu sagen, der Feldweg ist ausdrücklich für Autos und Motorräder gesperrt (Fahrrad erlaubt!), und nur für Land-und Fortswirtschaft frei. Er hat jetzt behauptet er wolle auf seine Wiese fahren. Der Weg wird aber von Orstkundigen nur als Abkürzung/Schleichweg benutzt um die Ortsdurchfahrt zu sparen. In wie weit darf man als Wiesenbesitzer eigentlich jede Abkürzung befahren? Er hätte genauso durch den Ort auf seine Wiese fahren können.
Hat jemand da Erfahrung wegen der Schuldfrage, lohnt es sich da im Internet eine Rechtauskunft einzuholen, bzw. kennt jemand eine gute Rechtsberatung.