Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.

Bei geliehenen Sachen ist es ja so, das es mein Problem ist, wenn ich etwas verleihe. Ergo muss der Händler das Risiko einkalkulieren.Daher ist es unverständlich, wenn ein Händler keine Vorkehrungen für den Schadensfall trifft. Noch ünverständlicher ist es, dass er davon nichts weiss. Die Bikehersteller müssen doch für solche Fälle Richtlinien, Empfehlungen oder konkrete Verträge mit ihm ausgemacht haben. (Daher auch die schon erwähnte Pflichtvollkasko/Selbstbetiligung bei Autovermietern.

Die Tage stand ich im Bikeladen neben einem an der Kasse, der sich ein Bike ausgeliehen hat. Die Anmerkung des Händlers war:
Das Rad ist nicht versichert, entstandene Schäden müssen durch den Mieter des Bikes ausgeglichen werden!
Bei geliehenen Sachen ist es ja so, das es mein Problem ist, wenn ich etwas verleihe. Ergo muss der Händler das Risiko einkalkulieren.Daher ist es unverständlich, wenn ein Händler keine Vorkehrungen für den Schadensfall trifft. Noch ünverständlicher ist es, dass er davon nichts weiss. Die Bikehersteller müssen doch für solche Fälle Richtlinien, Empfehlungen oder konkrete Verträge mit ihm ausgemacht haben. (Daher auch die schon erwähnte Pflichtvollkasko/Selbstbetiligung bei Autovermietern. Sinnvoll ist trotzdem eine kontaktaufnahme mit der eigenen Haftpflichtversicherung, da es oft genug Kulanzfälle gibt und es -was viel wichtiger ist- ihre Aufgabe ist Schaden (also im Sinne von Schadensersatzzahlung) von dir abzuwenden. Denn wenn das Risiko beim Händlers liegt bedeutet das ja das du nicht haftbar gemacht werden kannst und somit nichts zahlen musst.
somit haben der Händler und der Mieter ja eine Vereinbarung geschlossen.
ich hab da auch mal was nach langer Suche gefunden( es geht zwar um Autos, aber uch hier wird das Risiko des Verleihens behandelt):
http://www.rp-online.de/public/arti...ht-umproblematisch-Auto-privat-verleihen.html
Solange wie ich mit dem Nutzer keine Vereinbarung zur Haftung im Schadensfalle habe, habe ich als Verleiher ein Problem!
.... schreibst ja selbst wies bei den autovermietern ist. .
GEEEEEEEEEEEENAUUUUhallo, mal genau gelsen??? hier gehts um verleih privat an privat
Die Haftung sei nicht wie bei einem gewerbsmäßigen Vermieter durch allgemeine Geschäftsbedingungen eindeutig geregelt, warnt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Damit könne ein Crash für den Fahrzeughalter unter Umständen teuer enden.
GEEEEEEEEEEEENAUUUU
er hat das Bike nicht GEMIETET, er hat es geliehen.