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Unfall mit Testbike

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Servus,

bin die Tage ein Bike testgefahren(Bionicon Edison), leider nicht ganz ohne Sturz.
Resultat: Bremshebel und Sattel verzogen...

Kann mir jemand sagen, wie es in einem solchen Fall versicherungsmäßig aussieht?

Muss ich für den Schaden aufkommen?

sportliche Grüße
 
Nö, eigentlich nicht. Bei einem Leihauto muss man die Vollkasko auch extra bezahlen. Ich denke du kannst deine Haftpflicht in die Pflicht nehmen.
 
Ich habe beim 2-Rad-Stadler auch mal einige Runden mit dem aktuellen Remedy gedreht und mal spasseshalber gefragt wie es denn aussehen würde wenn ich mich damit auf die Nase lege. Antwort: Sie sind doch versichert... Also musst Du wohl selber zahlen (Haftpflicht). Das geht aber recht problemlos - ruf am besten denjenigen an der Dir die Versicherung ausgestellt hat und lass Dir da erklären was Du machen musst (für gewöhnlich kurzer Bericht zum Unfallhergang samt Adresse des geschädigten - Rest wird durch die Versicherung geregelt).
 
Bei jeder Privathaftpflicht die ich bisher gesehen habe sind Schäden an geliehenen Gegenständen von der Deckung ausgenommen. Aber das kann dir letztendlich nur dein Versicherer sagen, von dem wirst du ja eine Telefonnummer zur Schadensmeldung haben.
 
Bei geliehenen Sachen ist es ja so, das es mein Problem ist, wenn ich etwas verleihe. Ergo muss der Händler das Risiko einkalkulieren.Daher ist es unverständlich, wenn ein Händler keine Vorkehrungen für den Schadensfall trifft. Noch ünverständlicher ist es, dass er davon nichts weiss. Die Bikehersteller müssen doch für solche Fälle Richtlinien, Empfehlungen oder konkrete Verträge mit ihm ausgemacht haben. (Daher auch die schon erwähnte Pflichtvollkasko/Selbstbetiligung bei Autovermietern. Sinnvoll ist trotzdem eine kontaktaufnahme mit der eigenen Haftpflichtversicherung, da es oft genug Kulanzfälle gibt und es -was viel wichtiger ist- ihre Aufgabe ist Schaden (also im Sinne von Schadensersatzzahlung) von dir abzuwenden. Denn wenn das Risiko beim Händlers liegt bedeutet das ja das du nicht haftbar gemacht werden kannst und somit nichts zahlen musst.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bei geliehenen Sachen ist es ja so, das es mein Problem ist, wenn ich etwas verleihe. Ergo muss der Händler das Risiko einkalkulieren.Daher ist es unverständlich, wenn ein Händler keine Vorkehrungen für den Schadensfall trifft. Noch ünverständlicher ist es, dass er davon nichts weiss. Die Bikehersteller müssen doch für solche Fälle Richtlinien, Empfehlungen oder konkrete Verträge mit ihm ausgemacht haben. (Daher auch die schon erwähnte Pflichtvollkasko/Selbstbetiligung bei Autovermietern.

Sorry, aber wo lebst du?
Natürlich ist das ein Problem des Mieters und nicht des Vermieters.
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/schaden.html
Wer sich etwas leiht und es beschädigt, muss es bezahlen, Ende der Diskussion. Nur die normale Abnutzung wird schon vom Mietzins erfasst.
 
Die Tage stand ich im Bikeladen neben einem an der Kasse, der sich ein Bike ausgeliehen hat. Die Anmerkung des Händlers war:

Das Rad ist nicht versichert, entstandene Schäden müssen durch den Mieter des Bikes ausgeglichen werden!
 
Nee, ne normale, die nicht pleite gehen will, weil nämlich sonst jeder Hurz mit so einer Leihgeschichte angerannt käme, wenn er gerne irgendetwas Neues hätte.

Eine Frage wäre, ob das ein Testrad war oder ein ganz normales aus dem Verkauf?
 
Die Tage stand ich im Bikeladen neben einem an der Kasse, der sich ein Bike ausgeliehen hat. Die Anmerkung des Händlers war:

Das Rad ist nicht versichert, entstandene Schäden müssen durch den Mieter des Bikes ausgeglichen werden!

somit haben der Händler und der Mieter ja eine Vereinbarung geschlossen.

ich hab da auch mal was nach langer Suche gefunden( es geht zwar um Autos, aber uch hier wird das Risiko des Verleihens behandelt):
http://www.rp-online.de/public/arti...ht-umproblematisch-Auto-privat-verleihen.html

Solange wie ich mit dem Nutzer keine Vereinbarung zur Haftung im Schadensfalle habe, habe ich als Verleiher ein Problem!
 
Bei geliehenen Sachen ist es ja so, das es mein Problem ist, wenn ich etwas verleihe. Ergo muss der Händler das Risiko einkalkulieren.Daher ist es unverständlich, wenn ein Händler keine Vorkehrungen für den Schadensfall trifft. Noch ünverständlicher ist es, dass er davon nichts weiss. Die Bikehersteller müssen doch für solche Fälle Richtlinien, Empfehlungen oder konkrete Verträge mit ihm ausgemacht haben. (Daher auch die schon erwähnte Pflichtvollkasko/Selbstbetiligung bei Autovermietern. Sinnvoll ist trotzdem eine kontaktaufnahme mit der eigenen Haftpflichtversicherung, da es oft genug Kulanzfälle gibt und es -was viel wichtiger ist- ihre Aufgabe ist Schaden (also im Sinne von Schadensersatzzahlung) von dir abzuwenden. Denn wenn das Risiko beim Händlers liegt bedeutet das ja das du nicht haftbar gemacht werden kannst und somit nichts zahlen musst.

was ist das für ein schei..??? wenn du was leihst mußt du zahlen im schadensfall außer du schliesst gegen gebühr ne versicherung dafür ab, schreibst ja selbst wies bei den autovermietern ist. aber wer zahlt schon gerne freiwillig für ne probefahrt eine versicherungsgebühr??????

und ein händler kann sich sicherlich nicht dagegen versichern.
 
somit haben der Händler und der Mieter ja eine Vereinbarung geschlossen.

ich hab da auch mal was nach langer Suche gefunden( es geht zwar um Autos, aber uch hier wird das Risiko des Verleihens behandelt):
http://www.rp-online.de/public/arti...ht-umproblematisch-Auto-privat-verleihen.html

Solange wie ich mit dem Nutzer keine Vereinbarung zur Haftung im Schadensfalle habe, habe ich als Verleiher ein Problem!

hallo, mal genau gelsen??? hier gehts um verleih privat an privat

Die Haftung sei nicht wie bei einem gewerbsmäßigen Vermieter durch allgemeine Geschäftsbedingungen eindeutig geregelt, warnt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Damit könne ein Crash für den Fahrzeughalter unter Umständen teuer enden.
 
Ich hab mal 2 Räder per ebay verhökert. Testfahrten hab ich gehofft, dass keiner eine machen möchte, denn ich hab bei einem Bekannten mitbekommen, dass sich ein potentieller Bieter mit dem Rennrad, das über ebay verkauft werden sollte, quer über die Straße gelegt hat. Anschließend wars ein Problem, weil der keine Haftpflicht hatte und kein Zeuge dabei war (außer dem Bekannten/Verkäufer selbst). Tja, scheixxxxe aber der Händler sollte gegen sowas auch versichert sein, ansonsten ist er schön doof. Wenn nämlich der Kunde keine Kohle hat und keine Versicherung, bleibt er auf dem Schaden sitzen (wie immer, wenn die Gegenparteil weder Geld noch Versicherung hat)
 
So ganz unrecht hat Harvester nicht.

Verschlechterung aufgrund vertragsgemäßem Gebrauch gehen nicht zu Lasten des Entleihers oder Mieters (,welche übrigens nicht gleichzusetzen sind).
Bei einem MTB sind kleinere Schäden durch eventuelle Stürze durchaus einzukalkulieren. Im Endeffekt stürzen ja eher wenige Tester. Das Risiko für den Händler ist daher eher gering, die Aussicht auf einen erfolgreichen Geschäftsabschluss bleibt aber bestehen. Da sind solche Lapalien wie verbogene Bremshebel oder Sättel imho keine große Sache und ein dem Händler zumutbares Risiko. Er bietet die Bikes zum Test an, um sie beser verkaufen zu können, also muss er in gewissem Rahmen auch das Risiko für Beschädigung tragen. Zumal gerade Bremshebel oder auch Sättel schon bei leichten Stürzen Schaden nehmen können, also aufgrund ihrer Beschaffenheit und Position am Bike besonders gefährdet sind.
Anders verhält es sich natürlich, wenn der Tester mit einem verbogenen Laufrad zurückkommt, oder der Rahmen zerdellt ist.

Da spielen natürlich noch viele andere Dinge mit hinein, aber den Händler gänzlich vom Risiko zu befreien, halte ich für unverhältnismäßig.
 
hallo, mal genau gelsen??? hier gehts um verleih privat an privat

Die Haftung sei nicht wie bei einem gewerbsmäßigen Vermieter durch allgemeine Geschäftsbedingungen eindeutig geregelt, warnt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Damit könne ein Crash für den Fahrzeughalter unter Umständen teuer enden.
GEEEEEEEEEEEENAUUUU

er hat das Bike nicht GEMIETET, er hat es geliehen.
 
nochmal...... der Händler hat das Bike nicht gegen ein Entgeld vermietet. Es wurde kein Mietvertrag oder ein Leihvertrag aufgesetzt, der die Haftung im Schadensfalle regelt. Und genau das wird in dem von mir eingefügten Link (leider nicht erschöpfend) behandelt.
 
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