Unfall ohne Helm im Straßenverkehr - Gericht sieht Teilschuld!

Als Fahrradfahrer ist man im Straßenverkehr in unruhigem Gewässer. Einerseits ermöglicht das Fahrrad eine schnelle, gesunde und umweltschonende Mobilität, die gerade durch die zunehmende Elektrifizierung und den Verkehrskollaps der Innenstädte nochmals an Fahrt aufnimmt. Andererseits ist das Fahrrad nach wie vor ein unsicheres Fortbewegungsmittel, das den Fahrenden keinen Schutz bietet und von seinem größten Gegner - dem Auto - gerne einmal übersehen wird. Wer auch immer daran Schuld hat: In deutschen Gerichten werden viele Fahrradunfälle verhandelt. In einem neuen Fall ist kürzlich entschieden worden, dass ein Fahrradfahrer auch ohne Helmpflicht eine Teilschuld an seinen Verletzungen trägt, wenn er sich im Straßenverkehr ohne Helm Kopfverletzungen zuzieht.


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Das Urteil, so wie es klingt, ist Schwachsinn... Man KANN keine Teilschuld haben nur weil man keinen Helm trägt... Oder lenk ich den Autofahrer durch meinen nackten Kopf ab???? Ein Ausschluss von Schmerzensgeldforderungen wegen Kopfverletzungen liesse ich mir einreden, da die Kopfverletzung durch das tragen eines Helmes evtl. vermeidbar gewesen wäre. Aber eine Teilschuld würde ja bedeuten dass auch bei einer Beinverletzung und eindeutiger Schuld des Autofahrers ich weniger oder kein Schmerzensgeld bekäme.... Soll ich mir den Helm jetzt aufn Fuss binden???
 
Oh man, schon wieder jemand, der den Unterschied zwischen "Teilschuld am Unfall" und "Teilschuld an den Verletzungen" nicht versteht.

Es geht bei dem Urteil NUR um letzteres, Schuld am Unfall hat zu 100% die Autofahrerin, wie in einem anderen Prozess festgestellt wurde...

Und eigentlich ist die Verwendung des Begriffes "Schuld" hier schon Fehl am Platz, da es nicht um "Schuld" geht, sondern um Haftung. Also um Geld.
 
Es ist nicht zumutbar in z.B. Oldtimer solch eine Sys wie ABS nachzurüsten, noch kann man nach Jahren den Besitzer eines älteren Modells dazu zwingen die Mehrkosten zu tragen.
Dieses zusätzliche Risiko spiegelt sich in der Unfallhäufigkeit, Motorsierung und falls das Gefahrenpotenzial vorhanden ist, auch in der Versicherungleistung des Halters wieder.

(Wenn man konsequent wäre, dürfte man eh 95% aller PKW`s über 80 PS nicht mit der Serienbremsanlage auf deutsche Strassen lassen, da schon bei einer Bremsung aus 180 km/h die meisten Bremsen in die Knie gezwungen werden. )

Wie wird denn über Zumutbarkeit einer solchen Maßnahme entschieden? Ein Renn-ABS von Bosch Motorsport (Steuergerät, Pumpe/Ventile, Sensoren) kostet etwa 3000€, ich weiss allerdings nicht, inwieweit man das auf ein Serien-PKW anwenden kann. Aber der Preis ist etwas mehr als vielleicht 15% des neuwertes eines durschnittlichen PKW. Wenn du nun Preis für Helm mit Preis für Fahrrad vergleichst, könntest du ungefähr beim gleichen Prozentsatz rauskommen.
 
Fahradhelm => ~ 40 - 150,00 €
Fahrrad => 1.000 - 5.000,00 €

Prozent => 40€ zu 1.000 € Bike = 4%
Prozent => 150 € zu 1.000 € Bike = 15%

Prozent => 40 € zu 5.000 € Bike = ~ 1 %
Prozent => 150 € zu 5.000 € Bike = 3 %

Da ja nicht immer der Troy Lea Teamhelm in limitierter Stückzahl gefahren werden soll, ist es, so denke ich, schon zumutbar einen Helm zu kaufen, bei 1 - 5 % des Kaufpreises. Vor allem da der Helm ja für verschiedene Räder und auch für bspw. Skaten, Klettern usf. verwendet werden kann.
 
Wie wird denn über Zumutbarkeit einer solchen Maßnahme entschieden? Ein Renn-ABS von Bosch Motorsport (Steuergerät, Pumpe/Ventile, Sensoren) kostet etwa 3000€, ich weiss allerdings nicht, inwieweit man das auf ein Serien-PKW anwenden kann. Aber der Preis ist etwas mehr als vielleicht 15% des neuwertes eines durschnittlichen PKW. Wenn du nun Preis für Helm mit Preis für Fahrrad vergleichst, könntest du ungefähr beim gleichen Prozentsatz rauskommen.

Renn-ABS klingt zwar sportlich, ist aber im Strassenverkehr bei meist durchschnittlich begabten oder untrainierten Fahrern eher suboptimal:

Renn- ABS kann man "überbremsen". d.h. ab einem gewissen Pedaldruck blockieren die Räder gewöhnlich wie bei einem Fzg. ohne ABS. Ist z.B. bei Drehern hilfreich.

Eine simple Dirt- Schale kostet 35 EUR, ein supa-dupa URGE 120 EUR. Also, diese Kosten sind durchaus im Rahmen der Zumutbarkeit um schwere Hirnschäden einzudämmen.
Man kommt ohne ABS auch zum stehen. Sollte es glatt sein fährt man mit dem Wissen, dass man kein ABS hat sogar noch vorsichtiger.
Ohne Helm hilft auch keine Erfahrung und das simple Umkippen im Stand vom Bike auf den Kopf kann schon schwere Verletzungen hervorrufen.

Ein Besitzer eines Multi- Mio- Bentley Mother Gun z.B. würd sich bedanken, wenn der plötzlich ABS und Airbags einbauen müsste.
 
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Ich hätte jetzt ein durchschnitts-Fahrrad, mit dem man in der Stadt rumgurkt, bei etwa 500€ angesiedelt...

Und das mit dem Renn-ABS war eigentlich nur als Platzhalter für den Preis gedacht, da ich den hier weiss. Ich habe keine Ahnung was die Nachrüstung von ABS auf einen Serien-PKW kostet bzw. ob das überhaupt zulassungstechnisch möglich ist. Das Renn-ABS besteht aber zumindest mal aus den selben Komponenten wie ein Serien-ABS, der Unterschied ist nur dass man es frei parametrisieren kann, damit man ein wie von dir beschriebenes Verhalten erreicht, oder eben auch nicht...
 
Zuletzt bearbeitet:
Das wollt ich dir nicht unterstellen. :)

Die Preise hat VW vorgegeben, damit wir armen IBC - User uns die eben nicht leisten können.

Oh Gott o Gott, alleine die Kosten für Dauerwelle, Gel, Fön, Trockenhaube, Spiegelschrank, Notstromaggregat und das soll alles in den Bikerucksack passen.
 
Scili, genau das meine ich. Wie ist denn das mit der Zumutbarkeit definiert? Ich weiss es nicht, bitte erklär es mir jemand!
 
...zumutbar ist, richtet sich u. a. nach

  • der Persönlichkeit des Helfers,
  • seinen physischen und geistigen Kräften im kritischen Augenblick
Zumutbar sind in jedem Fall

  • die Inkaufnahme eines geschäftlichen Nachteils und
  • eine verhältnismäßig geringe eigene Verletzungsmöglichkeit.
 
Scili, genau das meine ich. Wie ist denn das mit der Zumutbarkeit definiert? Ich weiss es nicht, bitte erklär es mir jemand!

Mal als Beispiel zur Zumutbarkeit:

"Begriff zur Beschreibung noch tolerierbarer Belastungen"

Diese werden eben an irgend einer Grenze angesetzt.

Harz IVlern wird z.B. 50 EUR als Grenze der Rücklagenbildung oder Abzahlung von Schulden angesetzt.

So um den Daumen gepeilt ca. 8-9% vom tatsächlich verfügbaren Geld pro Monat.

Nicht zumutbar sehe ich den erheblichen Eingriff in die Technik und Eigenschaft eines sündhaft teuren Oldtimers, der auch einen erheblichen Wertverlust und den Verlust des H-Kennzeichens zu befürchten hätte.
Oder im Umkehrschluss das Nachrüsten in einen 500EUR- Oldie. (Schrott auf Rädern)
 
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Da gab es doch vor Jahren diese schöne Aktion " Ein Helm hilft, bevor wir helfen müssen" Auf dem Foto war ein Mädchen zu sehen das von einem Auto angefahren wurde und nun auf der Strasse liegt.
Ist eigentliche eine tolle Aktion gewesen, nur hätte das Mädchen nicht unbedingt die Kopfhörer ihres CD players im Ohr haben sollen, dann hätte Sie das Auto eventuell auch gehört und ihr wäre nichts passiert.
Dann müßte auch jedes Kind was mit so einem Kleinen Tretroller untergwegs ist auch einen Helm tragen.
Wo will man denn Anfangen und wo aufhören?
 
Es ist doch so, dass Radfahren nicht per se gefährlicher ist, als zu Fuß zu gehen -> Helm auf beim Dauerlauf!

Finde ich aber schon. Du erreichst höhere Geschwindigkeiten, wirst bergab automatisch schneller und musst Dich auf die technischen Einrichtungen verlassen, die deine Geschwindigkeit abbremsen und bei Unebenheiten Reifen, Felgen Lenker etc. auch noch bruchfest sein müssen.

Zu Fuß ist Deine Bewegung wesentlich kontrollierbarer.
Bevor Du in Regionen kommst, in welchen es gefährlich wird, "wächst" Dein Körper mit den steigenden Belastungen und somit auch die Kontrollierbarkeit.

Usain Bolt in ner Fussgängerzone z.B. sollte man hier mal nicht als Massenphänomen anmerken.

Also- so seh ich das zumindest.
 
Das ist nicht richtig.

Um mal wieder aufs Autofahren zurückzukommen => Unfall Autobahn. Auffahrt => Auto fährt auf => blinkt und zieht auf die rechte spur
Du rechte Spur => fährst auf den Wagen auf

Schuldfrage ist hier eigentlich eindeutig. der Auffahrende hat dir die Vorfahrt genommen.

Deine Geschwindgikeit ist jedoch deutlich über 130 km/h (Richtgeschwindigkeit) und du bekommst wahrscheinlich eine Teilschuld, weil du, obwohl nicht verboten (kein Tempolimit) zu schnell warst, um ausreichend schnell reagieren zu können.

Hab anfang des Jahres irgendwo gelesen, wo ein 6er BMW mit 250+ nachts rechts fuhr und ebenso einem Auffahrenden auffuhr. 2 Schwerverletzte (Tote weiss ich nicht mehr genau) plus 2 Totalschäden. der Fahrer des 6er bekam eine Teilschuld von 40 %, weil er zu schnell war. ebenso an den Pflegekosten wurde er beteiligt.

So nun jammert weiter, weil ja nur Radler so schikaniert werden :)

edit

Gnarf und Jaja postet mal langsamer ich bezog mich auf den jaja post von der Vorseite.



Auch wenn das Rot doppelt so groß wäre, die Sachlage ist eine andere;)

Wenn ich mit dem Auto für die gegebene Situation zu schnell bin, bekomme ich immer eine Teilschuld. Stichwort anpassendes Fahren.
Bei diesem Unfall hat der Fahrer des BMW 40% Schuld am Unfall bekommen, was bei 250Km/h auch absolut richtig ist.

Die Situation bei dem genannten Fahrradunfall ist eine andere. Die Frau bekam 0% Schuld am Unfall;)
 
[...]
Wo kommen diese Zahlen her ?
Wie wurde diese Statistik erhoben, kann man damit wirklich ein Risiko quantifiziert darstellen oder repräsentieren ?[...]

Die Gesamtzahl durch die Verletztenzahl zu teilen ist ja nicht schwer.
Hier gibt's einen Artikel zur Studie: http://www.adfc-bw.de/texte/helm/helm.htm
Ich muss zugeben, daß ich das nicht ganz richtig in Erinnerung hatte. Die Kopfverletzungen sind gesunken, aber nicht so stark wie die Zahl der Radfahrenden.
Was jetzt sogar mich überrascht hat: Das Verhältnis von Kopfverletzungen zu Nicht-Kopfverletzungen scheint völlig unabhängig von der Helmtragequote zu sein. Der Helm hat also Null Wirkungsgrad bei einer Verletzungsschwere, die von Krankenhäusern statistisch registriert wird. In dem Zusammenhang ist aber ausnahmsweise mal relevant, daß die Untersuchung 20 Jahre alt ist. Die heutigen Helme sind (hoffentlich) besser. (Kleine Anekdote: Wenn's um gefälschte Studienergebnisse geht, ist die Psychologie der Spitzenreiter, aber die Materialforschung folgt gleich auf Platz 2. ;))

In diesem Fall dienen Statistiken zum Instrumentalisieren um eine noch nicht ganz populäre Meinung besser verbreiten zu können und sollten kritisch betrachtet werden.

Wenn ich im Winter nackt raus gehe sinkt das Risiko dass mein Sack am Stoff festfriert um 100%:lol:

FAKT IST: ein Helm verhindert das Risiko schwerer Kopfverletzungen und deren Folgen, jeder der etwas anderes behauptet ist mind. 1x ohne Helm auf den Kopf gefallen.

Ich glaube das zwar auch, aber "FAKT" ist kein Synonym für Glauben, auch nicht wenn man's groß schreibt. ;)

Wenn eine Studie dem eigenen Glauben widerspricht und Spekulationen den eigenen Glauben bestätigen, dann muss natürlich die Studie lückenlos nachweisen daß sie höchsten Standards genügt während die Seriosität der Spekulationen über jeden Zweifel erhaben ist. Das ist zu erwarten. ;)
 
Warum sollte meine Versicherung oder ich selber dafür zahlen, wenn der 5 min zum Bäcker- Biker keine Lust auf Helmtragen hat und der Helm den Hirnschade hätte verhindern können?

Durch dieses Urteil werden einige mehr auch auf Kurzstrecken Helm tragen.
Ich trage immer Helm. Auch auf Kurzstrecken.

Weil man dem 5-Min-zum-Bäcker-Biker, der keine Lust hat dafür den Helm aufzusetzen, hier eigentlich schon Vorsatz anhängen kann.
Auf Langstrecken, im Wald, auf Tour oder im Bikepark setzt er bewusst einen Helm auf, weil er "weiss", dass er hier die Birne anhauen kann.
Bei der Fahrt aber zum Bäcker bleibt der Helm zu Hause mit dem Hintergedanke "es wird ja schon nichts passieren"
Und deshalb ist es auch völlig rechtens und verständlich, dass die Versicherungen sich hier querstellen.
Vor Gericht wird der Richter schon die Frage stellen:
Warum hing der Helm zu Hause an der Garderobe und war nicht auf dem Kopf als es gekracht hat ?
 
Wenn man hier eine grobe Fahrlässigkeit beim 5-Min Bäcker- Biker feststellen kann ist es rechtens.
Meines Erachtens nach ist jede Fahrradfahrt ohne Helm grob fahrlässig. Zumindest was das sich Aussetzen von unkalkulierbaren Risiken bei Verletzungen am Kopf angeht.
 
Auch wenn das Rot doppelt so groß wäre, die Sachlage ist eine andere;)

Wenn ich mit dem Auto für die gegebene Situation zu schnell bin, bekomme ich immer eine Teilschuld. Stichwort anpassendes Fahren.
Bei diesem Unfall hat der Fahrer des BMW 40% Schuld am Unfall bekommen, was bei 250Km/h auch absolut richtig ist.

Die Situation bei dem genannten Fahrradunfall ist eine andere. Die Frau bekam 0% Schuld am Unfall;)

Achso, wer er mit dem Fahrrad und 250 km/h da langgedschossen wärer alles rechtens. verstehe. anpassendes Fahren giltet nur für alle ohne Rad.
 
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