Unfall - schuldig?

Registriert
12. April 2011
Reaktionspunkte
0
Moinsen,

wollten heut zu viert ne kleine Tour starten und beim Weg aus Hamburg raus wurde mein Vordermann von einem PKW erwischt. Wir waren auf dem Bürgersteig unterwegs und aus einer Einfahrt kam plötzlich ein Fiesta raus. Mein Kumpel hat extrem gut reagiert - starken SChlenker nach rechts geschlagen und sich mit dem Knie auf der Motorhaube abgestützt, während seine neuen Icons-Pedale dem Fiesta die ganze Frontschürze zerkratzt haben.

Schuldfrage war für uns alle (auch den PKW-Fahrer) klar. Haben aber trotzdem noch die Polizei hinzugezogen. Diese jedoch hat meinen Kumpel für schuldig erklärt, da sich auf beiden Seiten der Straße ein Fahrradweg befand und wir uns für den Linken entschieden haben und somit das Rechtsfahrgebot verletzt haben.

Erstmal vorab: Weder ich noch die anderen wußten das. Ich dachte eigentlich immer der "stärkere" Verkehrsteilnehmer muss die größte Sorgfaltsplicht walten lassen..

Hätte gerne mal gewußt, ob hier schonmal einer Erfahrung mit sowas gemacht hat und wie da am Ende die SChuldfrage geklärt wurde.

Des Weiteren: Angenommen Jens hätte es komplett zerlegt wäre das dann auch sein eigenes Verschulden??

Kenne mich offensichtlich doch nicht so gut im Straßenverkehr aus wie ich dachte...

Gruß

Lars
 
Du musst immer den rechten Radweg benutzen, es sei denn der auf der linken Seite ist ausdrücklich zum befahren in Gegenrichtung freigegeben.

Wie das ausgeht kann Dir hier keiner sagen, womöglich bekommen beide eine Teilschuld.

Und: Unwissenheit schützt Dich da leider nicht.
 
Ja, das ist wohl wahr.. Jedoch wundert es mich, dass sowas essentlielles komplett an mir vorbeigegangen ist. Vielleicht ist es mir ja auch nie aufgefallen, da sich, gefühlt jedenfalls, kein Schwein dran hält...

Wenigstens is Jens, bis auf ne "Delle" am Knie, nix passiert.
 
Wer kennt es nicht das Rechtsfahrgebot :confused: Aber wer mit einem MTB auf der Straße ,Radweg usw fährt is natürlich pauschal schuld, das geht doch nicht, das arme MTB
 
Er bekommt eine Teilschuld von ca. 1/3. Autofahrer 2/3. Ist meiner Mum passiert. Edit: ups, bei meiner Mum war es nen Radweg. Daher passt das vorne nicht mehr... Sorry.

Wenn dein Kollege ein Kind wäre, dürfte es den Bürgersteig auch in die andere Richtung befahren. Trifft wohl aber nicht zu. Seid froh, dass nicht mehr passiert ist.
 
Ihr seid, obwohl ein Radweg da war, auf dem Bürgersteig gefahren und das in der falschen Richtung. Dabei habt ihr jemandem das Auto zerkratzt und der soll auch noch Schuld daran sein. Ihr seid nicht ganz dicht.
 
Ihr seid, obwohl ein Radweg da war, auf dem Bürgersteig gefahren und das in der falschen Richtung. Dabei habt ihr jemandem das Auto zerkratzt und der soll auch noch Schuld daran sein. Ihr seid nicht ganz dicht.

Zum einen kannst Du anscheinend nicht die nötige Konzentrationsfähigkeit aufbringen um den Inhalt eines Textes zu erfassen und zum anderen musst Du andere Teilnehmer dieses netten Forums auch noch diffamieren? Vielleicht solltest du einfach etwas ruhiger werden und auch mal ein paar Seiten pro Tag in einem Buch lesen. Das kann hier durchaus Wunder wirken und deine Auffassungsgabe steigern.


".... da sich auf beiden Seiten der Straße ein Fahrradweg befand und wir uns für den Linken entschieden haben...."
 
Des Weiteren: Angenommen Jens hätte es komplett zerlegt wäre das dann auch sein eigenes Verschulden??
Wenn man sich selbst stark genug zerlegt, ändert sich irgendwann die Schuldzuweisung oder wie stellst du dir das vor?

Zum Fall: Geh davon aus, dass er zumindest eine Teilschuld bekommt. Wie die Verteilung ausfällt hängt von verschiedenen Faktoren ab.
 
Zum einen kannst Du anscheinend nicht die nötige Konzentrationsfähigkeit aufbringen um den Inhalt eines Textes zu erfassen und zum anderen musst Du andere Teilnehmer dieses netten Forums auch noch diffamieren? Vielleicht solltest du einfach etwas ruhiger werden und auch mal ein paar Seiten pro Tag in einem Buch lesen. Das kann hier durchaus Wunder wirken und deine Auffassungsgabe steigern.


".... da sich auf beiden Seiten der Straße ein Fahrradweg befand und wir uns für den Linken entschieden haben...."

...
Wir waren auf dem Bürgersteig unterwegs und aus einer Einfahrt kam plötzlich ein Fiesta raus.
...

Du solltest dich mal zwischen Bürgersteig und Radweg entscheiden.

...
Des Weiteren: Angenommen Jens hätte es komplett zerlegt wäre das dann auch sein eigenes Verschulden??
...

Ist die Frage ernst gemeint?
confused.gif
 
".... da sich auf beiden Seiten der Straße ein Fahrradweg befand und wir uns für den Linken entschieden haben...."
Wie mein Vorredner schon sagte, entscheide Dich ob ihr nun auf dem Bürgersteig oder auf dem (falschen) Radweg gefahren seid:confused:

Ich bin der Meinung ihr seid schuld, zumindest hab ihr mMn die größere Teilschuld. Natürlich hat jeder Verkehrsteilnehmer eine Sorgfaltspflicht, vor allem auch wenn man aus einer Einfahrt kommt.
NUR: Das Rechtsfahrgebot hat ja auch einen Sinn. Wenn es immer nur danach gehen würde, dass der stärkere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen muss, bräuchte man keine Verkehrsregeln. Dann müsste ja jeder erstmal über alle erdenklichen Situation nachdenken bevor er losfährt...wie z.B. MTBs die von der falschen Seite kommen.

Ich hatte sowas auch mal. Bin auf dem linken Radweg gefahren, weil rechts weder Fuß- noch Radweg war, und einem Auto reingefahren welches aus einer Ausfahrt kam. Meine Schuld war mir bewusst. Der Autofahrer hat sich so erschrocken (dachte wohl er sei schuld) und hat mich fahren lassen. Tatsächlich war dem Auto auch nichts passiert.
 
Wir waren auf dem Bürgersteig unterwegs

da sich auf beiden Seiten der Straße ein Fahrradweg befand und wir uns für den Linken entschieden haben und somit das Rechtsfahrgebot verletzt haben.

Gruß

Lars

Ja was denn jetzt, bist du dir jetzt wenigstens im klaren wo ihr rumgefahren seid?
Im übrigen ist es recht unerheblich, da es in beiden Fällen vebotswidrig war. Auf dem Bürgersteig habt ihr nichts verloren wenn ihr über 10 Jahre alt seid, auf dem linken Radweg dürft ihr nur fahren wenn dieser durch die entsprechenden Verkehrszeichen freigegeben ist. Das ist jedoch in der Regel nicht der Fall, wenn es beidseitig Radwege gibt.


Mal so nebenbei für die schlaue Allgemeinheit, die Polizei ist zwar kein Richter, bei so eklatanten Verstößen ist die Rechtslage jedoch so eindeutig, daß du dir das Geld für einen Anwalt sparen kannst.
Du wirst mit Sicherheit als Unfallverursacher die Hauptschuld kriegen und der Autofahrer eine Teilschuld, die sich allein schon aus der Gefährdungshaftung des PKW ergibt. Außerdem hat er die nötige Sorgfaltspflicht verletzt, da außer ein paar durchgeknallten MTBlern, die anscheinend ihr eigene STVO haben und somit alle vernünftig fahrenden Radfahrer noch mehr in Verruf bringen, ebenso Kinder mit ihren Rädern auf der falschen Seite hätten fahren können.
Bevor jetzt wieder das große "Bäh" losgeht, Kinder dürfen das.
 
Wenn der Radweg nicht für beide Richtungen freigegeben war ist das ohnehin Selbstmord. Man sieht auch immer wieder Eltern die Ihren Kindern auf dem Rad beibringen, auf dem Radweg in die falsche Richtung zu fahren. :confused:
 
Ja was denn jetzt, bist du dir jetzt wenigstens im klaren wo ihr rumgefahren seid?
Im übrigen ist es recht unerheblich, da es in beiden Fällen vebotswidrig war. Auf dem Bürgersteig habt ihr nichts verloren wenn ihr über 10 Jahre alt seid, auf dem linken Radweg dürft ihr nur fahren wenn dieser durch die entsprechenden Verkehrszeichen freigegeben ist. Das ist jedoch in der Regel nicht der Fall, wenn es beidseitig Radwege gibt.


Mal so nebenbei für die schlaue Allgemeinheit, die Polizei ist zwar kein Richter, bei so eklatanten Verstößen ist die Rechtslage jedoch so eindeutig, daß du dir das Geld für einen Anwalt sparen kannst.
Du wirst mit Sicherheit als Unfallverursacher die Hauptschuld kriegen und der Autofahrer eine Teilschuld, die sich allein schon aus der Gefährdungshaftung des PKW ergibt. Außerdem hat er die nötige Sorgfaltspflicht verletzt, da außer ein paar durchgeknallten MTBlern, die anscheinend ihr eigene STVO haben und somit alle vernünftig fahrenden Radfahrer noch mehr in Verruf bringen, ebenso Kinder mit ihren Rädern auf der falschen Seite hätten fahren können.
Bevor jetzt wieder das große "Bäh" losgeht, Kinder dürfen das.

Moin,
ich finde wir können vom Computer aus überhaupt nicht sagen in wieweit ein Verstoß der Radfahrer vorliegt.Im diesen Fall scheint nicht viel passiert zu sein.Aber egal wie die Sachlage von einem Polizisten bewertet wird,würde ich mir Rat bei einem Anwalt suchen.Die Kosten für den Anwalt trägt die Rechtsschutzversicherung,manchmal gibt es eine Selbstbeteiligung,da muss man abwiegen ob ein Gang zu einem Rechtsanwalt lohnt.
 
Geht es dir wirklch um die Schuld? Oder eher um die Haftung, also die Regulierung des Schadens?

Ich vermute mal letzteres. Willst du deinen Schaden ersetzt bekommen? Dann musst du zum Anwalt der entweder über die Rechtschutz oder erstmal selber bezahlt werden muss. Du kannst deine Forderung dem Autofahrer natürlich auch direkt schicken.

Will der Autofahrer seinen Schaden ersetzt bekommen, wird irgendwann seine Forderung ins Haus flattern, die kannst du erstmal recht simpel an deine Haftpflicht weiterreichen. Diese wird entweder zahlen oder ggf. den Anspruch mit einem Rechtsanwalt abwehren...

Wenn du keine Haftpflichtversicherung hast, musst du den selber bezahlen oder den Anspruch vorerst auf deine Kosten vom Rechtsanwalt abwehren lassen.
 
Hallo Lars,

entweder du bist noch sehr jung, dann kannst du das mit dem "nicht dicht" mit einem Augenzwinkern verstehen. Solltest du schon älter sein, entfällt das Augenzwinkern. Ich habe deinen Text genau gelesen und meine Zusammenfassung ergibt sich daraus, aber sowas von Haargenau! Ihr habt Mist gebaut und meine Annahme, dass du noch jung bist, ergibt sich aus deiner Angabe, nicht gewusst zu haben, auf der falschen Straßenseite gefahren zu sein. Ich habe meine Tochter ( sie ist 13 Jahre alt ) gefragt, ob sie das gewusst hätte, was sie bejahte ( ihre Klasse hatte in der Grundschule Verkehrsunterricht ). Nur für den Fall- Scheiben einschmeißen ist auch verboten.
 
Das gleiche ist mir vor Jahren auch passiert.

Ich war in falscher Richtung auf dem Radweg (wie viele andere auch) unterwegs und wurde von einem einbiegenden PKW umgenietet.

Nachdem der PKW-Fahrer mich verklagt hat, ging das ganze vor Gericht.
Ich habe 25% Teilschuld bekommen.
 
Moin,
ich finde wir können vom Computer aus überhaupt nicht sagen in wieweit ein Verstoß der Radfahrer vorliegt.


Hat der TE doch ziemlich eindeutig beschrieben, sie waren entweder auf dem Bürgersteig ( eindeutiger Verstoß ) oder auf dem Radweg in falscher Fahrtrichtung unterwegs ( nur erlaubt wenn der Radweg in beide Richtungen frei gegeben ist ). Ich sehe da relativ wenig Spielraum.
 
Das gleiche ist mir vor Jahren auch passiert.

wurde von einem einbiegenden PKW umgenietet.


Nein, das Einbiegen von der Straße aus stellt einen vollkommen anderen Sachverhalt dar, wobei dem Autofahrer eine wesentlich höhere Übersicht unterstellt wird, wodurch es wahrscheinlich zu dem höheren Verschulden kommt.
 
Ihr seid, obwohl ein Radweg da war, auf dem Bürgersteig gefahren und das in der falschen Richtung. Dabei habt ihr jemandem das Auto zerkratzt und der soll auch noch Schuld daran sein. Ihr seid nicht ganz dicht.

Totale Rechtsunkenntnis.
Schon mal was davon gehört, daß der Führer eines Kfz auch wegen der durch ihn geschaffenen Betriebsgefahr haftet (§ 7 StVG) ?
Da kommt es auf ein Verschulden gar nicht an:

http://www.autoversicherung-online.info/KFZ-Lexikon/G/Gefaehrdungshaftung

Eine Schadensteilung wird es evtl. geben.
Es ist aber in diesen Fällen meistens nicht so, daß der Radfahrer den Schaden komplett regulieren muß:
Der Kfz-Fahrer muß anhalten und gucken. Die meisten fahren und gucken - bestenfalls - währenddessen. Das ist oft ein intellekutelles Problem auf Seiten der Kraftfahrzeugführer gepaart mit dem Nichtwissen über das vorhandene Gefährdungspotential.
 
Es gibt, wenn ich mich recht entsinne, den Unterschied zwischen Vorfahrt und Vorrang, wobei es sich hier wohl um Vorrang handelt, da der PKW nicht aus einer gleichrangigen, über- oder untergeordneten Straße kommt, sondern aus einer Einfahrt. In diesem Fall kann kein Vorfahrtsfall vorliegen. ( Ist aber schon arg lang her, seit ich mich zuletzt mit so einem Unsinn beschäftigen musste. )
 
Zurück