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die Freigabe des Radweges ist eine Sache, aber nach wie vor ist ein Fahrrad kein KRAFT-Fahrzeug, auch wenn man ohne Kraft mit einem Fahrrad nicht wirklich voran kommt...
und zwei markierte Fahrstreifen auf EINER Fahrbahn sind etwas anderes als ein Radweg auf jeder Strassenseite!
Das mit den Kraftfahrzeugen habe ich erwähnt und dazu geschrieben, das es für Fahrräder auch anders sein könnte.
ABER: Wenn es auf beiden Seiten Radwege gäbe und diese für beide Fahrtrichtungen freigegeben wären, dürfte ich beide benutzen wie es mir beliebt.
Es steht außer Frage, dass ich z.B. den Radweg in Fahrtrichtung nutzen müsste, sofern nur dieser für die Fahrtrichtung freigegeben wäre.
Oder drücke ich mich so unverständlich aus?

StVO §2 Abs. 4 schrieb:(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen "Radverkehr frei" allein angezeigt ist. Radfahrer dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.
Da stehts...
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