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Quantic schrieb:naja, da sollte man ein bissel vorsichtig sein. Bis jetzt sind das alles nur Indizien. Ebay wird (und darf sicherlich) gar nix machen.
Bis jetzt gibt's noch keinen Beweis dafür, das der Verkäufer nicht der Rechtmäßige Eigentümer ist, also kann man denjenigen auch noch nicht verurteilen.
trauen würd ich dem aber net.