Original geschrieben von APF
Original geschrieben von Armin
Tatsache ist, dass bei Unfällen zwischen Auto- und Radfahrern meistens der Autofahrer Unfallverursacher ist.
... der aber auch dann der Hauptunfallverursacher ist wenn der Radler unbeleuchtet die Vorfahrtstrasse langgurkt.
Wer behauptet das? Deine Stammtischbrüder? Unbeleuchtet tagsüber (so weit sind wir glücklicherweise noch nicht)? Ich kann mich nur wiederholen: Radfahren ohne Beleuchtung ist ein offensichtlicher aber nicht unfallrelevanter Verkehrsverstoß.
Außerdem hört die generelle Betriebshaftung des Autofahrers genau dort auf, wo der Verkehrsverstoß des Radfahrers anfängt, z.B.:
http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl04068.html
http://www.mdr.de/ratgeber/aktuelle-urteile/242882.html
andere Beispiele:
Ein erwachsener Fahrradfahrer, der verbotswidrig auf dem Bürgersteig fährt, haftet bei einem Unfall allein. Der Radfahrer handele in einem solchen Fall grob fahrlässig, heißt es in einem Urteil des Oberlandesgericht Celle (AZ 14U222/02)
--
Fährt ein Radfahrer auf dem Fuß- statt auf dem Radweg, muss er bei einem Unfall die entstandenen Schäden zahlen. Gehwege sind nur für Fußgänger gedacht und von jeglichem Fahrverkehr freizuhalten, urteilte das Oberlandesgericht Celle (AZ 14 U 89/00)
--
"Hamm: Trotz der erfolgten Erweiterung der Rechte für Radfahrer im Straßenverkehr dürfen diese sich keineswegs alles erlauben. Dies musste im doppelten Sinne jetzt ein Biker in Westfalen schmerzlich erfahren. Er hatte sich an einer Ampel an einer auf der linken Abbiegespur wartenden Kolonne vorbeigeschlängelt und sich dann rechts neben einen Betonmischer gestellt. Beim Anfahren geriet der Biker unter den Lkw und kam schwerverletzt ins Krankenhaus. Mit Klagen versuchte er Scherzensgeld und Ersatz für das Fahrrad durchzusetzen. Vergeblich. Die Richter am OLG Hamm zeigten für sein Verhalten kein Verständnis. Die Hauptschuld aber trägt der Zweiradfahrer, so die Richter (AZ 13 U/18/00)
--
Auch hier in der Grafschaft Bentheim ist täglich zu beobachten, dass zahlreiche Radfahrer verbotswidrig den linken Radweg benutzen. So ist nun in einem Urteil des Oberlandesgericht Bremen, Az. 3 U 69/96, entschieden worden, dass Radfahrer bei einer Kollision eine Teilschuld erhalten, wenn sie den Radweg auf der falschen Straßenseite benutzen. Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer an einer Kreuzung die Vorfahrtregeln missachtet, worauf es zum Unfall mit dem Radfahrer kam. Da der Radfahrer aber den Radweg auf der falschen Straßenseite benutzt hatte, muss nunmehr der Radfahrer einen großen Teil des entstandenen Unfallschadens übernehmen.
--
(Anm.: Selbst Kinder mutieren auf MTBs plötzlich zu Erwachsenen

)
Das Amtsgericht Hanau hat im Urteil zu Az. 34 C 3201/95-14 begründet, dass ein "Mountainbike" kein Kinderfahrrad ist und deshalb auf einem Gehweg nicht benutzt werden darf. Die Eltern eines neunjährigen Mädchens sind zur Mithaftung verurteilt worden, weil es mit ihrem "Mountainbike" mit einem Auto zusammengestoßen war, welches rückwärts aus einer Einfahrt fuhr. Eltern und Autofahrer hatten sich gegenseitig verklagt und müssen nunmehr den Schaden je zur Hälfte übernehmen. Nach Auffassung des Gerichts muss der Autofahrer die Hälfte des Schadens übernehmen, weil auch mit Fahrrad fahrenden Kindern auf dem Gehweg gerechnet werden muss, andererseits ein "Mountainbike" kein Kinderfahrrad ist.
[TÜV für Fahrräder]
Original geschrieben von APF
Dann würde zumindest die Beleuchtung alle 2 Jahre einmal funktionieren. Und auch die Bremsen.
Auch derartige, sinnlose Bürokratie wird die Leute nicht zu Verkehrsteilnehmern erziehen.
Außerdem: Radfahren ohne Beleuchtung ist ein offensichtlicher, aber nicht unfallrelevanter Verkehrsverstoß.
[Anerkennung Fahrrad als Verkehrsmittel, Alleinnutzungsansprüche der Autofahrer auf die Fahrbahn]
Original geschrieben von APF ... oder so wie 2x angehupt werden auf 1,5 km weil die Fahrer ja wissen [TM] dass da ein Radweg ist (das der nicht benutzungspflichtig ist und Grundloses 'Betätigen des akustischen Warnsignales' laut StVO verboten ist ja was anderes...)
Der 'alte Knacker' (wie auch die Jungen) fahren da weil sie sonst für 500 m eine stark befahrene Straße 2x überqueren müssten, evtl incl. 2x Fingerabwischen (aka Druckknopfampel).
Tut mir leid, was Du willst ist 'ein Land nach unserer Zeit'. Fakt ist dass Du einfach von der Straße gehupt und (kommt bestimmt die nächste Zeit noch) heruntergedrängt wirst.
Radfahrer zu Verkehrsteilnehmern zweiter Klasse zu degradieren wurde in unserem Land vom Verordnungsgeber am 1.10.1934 verabschiedet. So etwas sitzt sehr tief. Derzeit heißt es nur lapidar: Die Abschaffung der Radweg-Benutzungspflicht ist derzeit nicht mehrheitsfähig (Zitat Moderatorin BMVBW-Forum Sommer 2003). Diese Verdrängung in Ghettos per Gesetz trägt den größten Teil zum Verhalten mancher Motorisierter bei, ihre territorialen Alleinnutzungsansprüche auch mit Gewalt durchzusetzen. Forderungen nach Reflektorkram mit zweifelhaftem Nutzen anstelle funktionstüchtiger, aktiver Beleuchtung degradieren das Fahrrad weiter in Richtung Spielzeug, weg vom Verkehrsmittel.
In Deinem Land wird alles nur noch schlimmer. Der nächste Schritt sind dann amerikanische Verhältnisse dort müssen Radfahrer teilweise schon wie Fußgänger den Rand der Gegenfahrbahn benutzen selbstverständlich mit Reflektoren
Original geschrieben von APF
Schön für Dich. Jetzt erzähle mir doch grad bitte noch den Zauberspruch mit dem man auf alle, oder zumindest die meisten Räder eine funktionierende und bei Nacht eingeschaltete Beleuchtung kriegt.
Indem Du sie zu Verkehrsteilnehmern erziehst (auch wenn Radfahren ohne Licht kein unfallrelevanter Verkehrsverstoß ist...) und sie nicht auf gefährliche Sonderwege verbannst. Es sind doch vor allem die Rad- und Fussweg-Fahrer die meinen, auf eine aktive Beleuchtung verzichten zu können (ist doch blos ein Radweg) und sich selbst gar nicht mehr als Verkehrsteilnehmer definieren.
Original geschrieben von APF Im Gegensatz zur aktiven Beleuchtung funktionieren Reflektoren, niemand 'vergisst' sie einzuschalten, sie gehen nicht 'sauschwer' oder sind 'gerade eben kaputtgegangen'.
Jetzt habe ich gehofft, Du hättest zwischenzeitlich verstanden, warum Reflektoren eben *nicht* zuverlässig funktionieren *können*. Und kaputt gehen sie vor allem an Fahrrädern die (auch) als Sportgeräte genutzt werden. Von der zusätzlichen Gefährdung ganz zu schweigen (z.B. Splitterbildung, ablösende Speichenreflektoren bei hoher Geschwindigkeit usw.).
[Berechnung der Wirksamkeit von Speichenreflektoren]
Original geschrieben von APF Ich höre hier immer aktive Beleuchtung. Wo fährst Du den bitte? Schau mal bei Dir beim nächsten Bahnhof nach wieviele Räder da eine 'aktive Beleuchtung' haben die nicht auf den Straßenlampen beruht. Geh mal so gegen 6 Uhr (da ists jetzt schon dunkel) in die nächste Stadt und schau mal da nach der' aktiven Beleuchtung' der Radler.
Also wie schon mal gesagt, Radfahren ohne Beleuchtung ist zwar ein sehr offensichtlicher aber kein unfallrelevanter Verkehrsverstoß... (da schau mal, schon wieder einer ohne Licht)
Wenn Du die *Wirksamkeit* von Speichenreflektoren mit aktiver Beleuchtung nicht berechnen willst (oder kannst), dann berechne sie eben ohne aktive Beleuchtung. Dabei Wirksamkeit bitte nicht mit diesem augenscheinlichen, auffälligen Geblinke verwechseln, wenn in hundert m Entfernung mal ein querender Radfahrer ins Scheinwerferlicht gerät.
Original geschrieben von APF
Tipp: nicht alle schwarzen Schatten die mit 20 vorbeihuschen sind Jogger.
Also wie jetzt sie sind also doch nicht vollkommen unsichtbar?
Oder sind sie zwischenzeitlich schon alle totgefahren? Ich meine das nicht nur sarkastisch, bitte denk mal darüber nach.
Original geschrieben von APF
Original geschrieben von Armin
StVO (Benutzungspflicht von Radwegen) und StVZO (Beleuchtungsvorschriften) sind derzeit nicht dazu ausgelegt, Radfahrer als vollwertige Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr zu akzeptieren. Klingt mehr nach "Kinderkram - also Rad weg!"
Stimmt, alles Kinderkram. Mindestens 25 W Vorne müssen es schon sein. Dazu dann der Dynamo der dann 40 W (SON) bzw. 70 W (Baumarkt) aufnimmt. Aber stopp! Wir reden ja von Batteriebeleuchtung: Das wird sicher interessant wenn alle ihre ungewarteten Dynamosysteme gegen Batterie- bzw. Akkuleuchten austauschen:
Ich rede von verschiedenen Möglichkeiten, eine aktive Beleuchtung dem Einsatzzweck entsprechend, ausfallsicher zu realisieren. Zweifelhafter Reflektorkram am Fahrrad wird dadurch endgültig überflüssig. Von was Du redest ist mir eher schleierhaft.
Du solltest Dich vor allem erst einmal über den Stand der Technik informieren und was am Fahrrad realistisch durchführbar und in Abhängigkeit vom Einsatzzweck sinnvoll ist. Eine *zuverlässige* Beleuchtungsanlage am Alltagsrad läßt sich am besten mit einem Nabendynamo realisieren. Wenn dabei geringe Leerlaufverluste, hochwertige Lagerung und lange Lebensdauer eine Rolle spielen sollen, kommt derzeit eigentlich nur der SON in Frage. Der läßt sich im 12 V Betrieb mit maximal zwei mal drei Watt (= 6 W, nicht 40 W) betreiben (Achtung, nicht StVZO konform!).
Mit hochwertigen Scheinwerfern reicht das auch für nächtliche Überlandfahrten auf der Fahrbahn bei vollkommener Dunkelheit. Ausfallsicher zweiaderig verkabelt, auf 6V Parallelbetrieb umschaltbar, Diodenrücklicht, Standlichtfunktion.
Für Gelegenheitseinsätze entsprechend abgespeckt und in Großserie produziert lassen sich solche Systeme auch konstengünstig realisieren. Aber die Leute fordern ja lieber Reflektorkram...
Trotzdem braucht man so was nicht an jedem seiner Räder und schon gar nicht zu jeder Tageszeit.
Original geschrieben von APF
- 'Wieso, muss man den wieder aufladen?!'
- 'Gestern gings noch'
- 'Grad kein Geld für neue Batterien'
- 'Vergessen zu laden'
Jedem das seine. Warum willst Du mir (bzw. der Verordnungsgeber) diese sehr praktikable Option nehmen? Weil Du von Dir auf andere schließt? Die Verantwortung für ein aktives System das *bei Dunkelheit* zu funktionieren hat trägt jeder selbst. Das System Reflektorkram funktioniert nur sehr eingeschränkt. An diesen Tatsachen werden weder Fahrrad-TÜV noch irgendwelche verschärften Vorschriften etwas ändern.
Original geschrieben von APF
Jau, und die meisten Pkw fahren chronisch 20 km/h schneller als erlaubt - ist aber laut Deiner Argumentation wohl auch ok, weils die meisten machen?
Wie sieht das mit Parken auf den Gehweg aus? Seitenabstand von unter 1m beim Überholen? Wird das auch alles richtig wenn's nur 'die meisten' machen?
Was soll das? Weiter unten unterstellst Du mir genau das Gegenteil (Die anderen [TM] sollen sich gefälligst an die Vorschriften halten). Leider kommst Du über Deine Stammtischargumente und Trollversuche nicht hinaus. Du kannst oder willst den Unterschied zwischen offensichtlichen und unfallrelevanten Verkehrsverstößen nicht verstehen.
Original geschrieben von APF
Warum hast Du dann Probleme mit den Radwegen? 'Die meisten' benutzen sie - also müssen die doch ok sein?
Noch ein Trollversuch? Ich geb Dir trotzdem ein paar Antworten:
Weil sich dort zu viele unbeleuchtete Geisterfahrer herumtreiben.
Solltest Du doch selbst am besten wissen!

So seltsam es klingt, erst der KFZ-Verkehr sorgt durch sein hohes Gefährdungspotential für sichere Verhältnisse auf der Fahrbahn. Jedenfalls ist mir dort bislang kein unbeleuchteter Geisterfahrer entgegengekommen, wie auf Radwegen üblich.
Außerdem habe ich keine Probleme mit den Radwegen. Sondern in erster Linie mit dem gesetzlichen Zwang Radwege benutzen zu müssen, die systembedingt und nachweislich eine höhere Gefährdung im Vergleich zur Fahrbahn mit sich bringen. Damit keine falschen Hoffnungen aufkommen: Sch(m)utzstreifen sind auch nicht besser, selbst wenn ein bekannter deutscher Radfahrerclub nun versucht in diese Richtung zu rudern.
Original geschrieben von APF
Und Vorfahrtmissachtungen beim Abbiegen mit dem Kfz gibst wohl auch nur deshalb weil noch immer genug Trottel die Radfahrer aud den Radwegen vorlassen?
Nein. Missachtungen des Vorrangs beim Abbiegen von KFZ über einen Radweg hinweg sind eines von vielen prinzipbedingten Unfallursachen auf Radwegen. Die Geradeausspur rechts von der Rechtsabbiegespur zu führen widerspricht jeder Verkehrslogik (man stelle sich das mal auf der Autobahn vor). Alleine hier in Augsburg sind in den letzten Wochen zwei Radfahrer deshalb ums Leben gekommen.
Leider bekommen bei solchen Unfällen nur die Kraftfahrer die Schuld zugesprochen und nicht der Verordnungsgeber, die Verkehrsplaner, die StVBs und alle die es gut meinen(tm) mit den Radfahrern. (Schade, dass Du bislang anscheinend keinen meiner Links auch mal nur angeschaut hast)
Original geschrieben von APF
Original geschrieben von Armin
Original geschrieben von APF
Und solange ich über 50% der Leute bei Dunkelheit nicht mal mit der heute vorgeschriebenen Beleuchtung rumfahren sehe sind mir die wenigen montierten Reflektoren lieber als eine 'leistungsfähige' ausgeschaltete Beleuchtung.
Ursache, Wirkung, Selbstverständnis... - siehe oben.
??? Bitte erklär das genauer. Also das Fahren ohne Beleuchtung ist die Folge von was?
Fahren ohne Beleuchtung ist vor allem eine Folge der Verkehrserziehung (Rad weg!) und des damit verbundenen, eigenen Selbstverständnis als Verkehrsteilnehmer. Aber wie schon mal erwähnt, als Verkehrsverstoss ist Radfahren ohne Licht nicht unfallrelevant (unter 1%).
Aber was Du Dir dann von ein paar wenigen montierten Reflektoren versprichst bleibt mir schleierhaft. Und warum willst Du Reflektoren ausgerechnet auf Radfahrer beschränken?
Reflektoren für alle, immer und überall! muss doch (D)eine logische Konsequenz sein. Und vergess die (Wild)Tiere nicht...
Bitte denk nochmal darüber nach. Du kannst Reflektoren fordern soviel Du willst, insbesondere als Autofahrer kommst Du um §3 StVO nicht umhin.
Original geschrieben von APF
Original geschrieben von Armin
Es würde schon vollkommen reichen, wenn sich "die anderen" an die Verkehrsvorschriften halten würden, z.B. § 3 StVO (z.B. Abs. 1). "Denen" dient die Forderung nach Reflektoren nämlich nur zu gerne als Freifahrtschein.
Sagte ich ja: Die anderen [TM] sollen sich gefälligst an die Vorschriften halten, nicht ich! Wo kämen wir da hin wenn ich das auch noch machen würde was ich bei den anderen als selbstverständlich voraussetze?
Kannst Du oder willst Du nicht verstehen? Letzter Versuch:
Es geht darum, Verhältnismäßigkeiten aufzuzeigen bzw. zwischen (viel) mehr oder (viel) weniger unfallrelevanten Regelverstößen zu differenzieren:
Der Anteil der Verkehrsverstöße ist unter *allen* Verkehrsteilnehmern ungefähr gleich verteilt. Die von Radfahrern begangenen Regelverstöße sind in der Regel keine, die eine erhöhte Gefährdung mit sich bringen. Bei KFZ ist das genau umgekehrt!
Was ist an dieser Tatsache eigentlich so schwer zu verstehen? Windschutzscheibenmentalität? Gesunder Menschenverstand (wenn also das Hirn aussetzt)? Öffentliche Meinung? Auto, Auto über alles?...
Original geschrieben von APF Hast Du Dich schonmal gefragt wie gut ein Radler ohne Reflektoren wohl vom Auto aus zu sehen ist?
In den meisten Situationen genauso schlecht wie ein Radfahrer mit Reflektoren. Aber immer noch ausreichend gut, dass selbst Du ihn/sie in der Dunkelheit noch rechtzeitig wahrnehmen kannst. Und obwohl Du sie ja so zahlreich benennst (obwohl Du sie eigentlich gar nicht sehen kannst), sterben sie anscheinend trotzdem nicht wie die Fliegen.
Original geschrieben von APF
Zusammenfassung:
Die Traumlösung wäre wohl eine Akkubeleuchtung an jedem Fahrrad, die funktioniert und eingeschaltet ist.
Das ist aber nicht zu haben da
1) viele Radfahrer es nicht mal schaffen ihre Dynamobeleuchtung in Schuss zu halten obwohl die weniger Wartung braucht.
2) die Beleuchtung dann teuer und unbequem ist.
3) Akku/Batterie als einzige Stromquelle auch nicht mehr so klein sind wenn sie halten sollen. Insbesondere bei den wohl hier favorisierten mind. 25 W sind da schnell Kapazitäten von nominal 10 Ah/12V nötig.
Und solange das so aussieht sind Reflektoren die einzig praktikable Lösung.
Falsch!
Reflektoren geben eine trügerische Sicherheit. Sie können nur funktionieren, wenn sie in einem bestimmten Winkel angestrahlt werden. Am ehesten funktioniert noch ein Großflächenstrahler am Heck. Vor allem aber verleiten Reflektoren viele Radfahrer dazu, sich komplett auf dieses Lametta zu verlassen und damit auf eine aktive Beleuchtung zu verzichten.
Zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr ist eine objektive Verkehrserziehung und Aufklärung über tatsächliche Unfallschwerpunkte unerläßlich. Ebenso eine Verkehrspolitik, die Radfahrer nicht zu Verkehrsteilnehmern zweiter Klasse degradiert (Abschaffung der Radweg-Benutzungspflicht!).
Bei Dunkelheit ist zur Teilnahme am Straßenverkehr eine aktive Beleuchtung unerläßlich, vor allem um als gleichwertiger Verkehrsteilnehmer akzeptiert zu werden. An Alltagsrädern lässt sich beim derzeitigen Stand der Technik eine aktive Beleuchtung mittels Nabendynamo, zweiaderiger Verkabelung und Standlichtfunktionen (Dioden) sehr ausfallsicher realisieren.
Für Fahrräder, die nur am Tage bzw. als Sportgeräte eingesetzt werden, eignen sich für die Dunkelheit je nach Einsatzzweck unterschiedlichste, akkubetriebene Systeme.
Original geschrieben von APF
Original geschrieben von Armin
Noch ne Frage am Rande:
Kannst Du fuer Dich die Aussage "Ich fahre auch Fahrrad" in Anspruch nehmen?
Das kommt auf die Bezugsgröße drauf an:
km/a: ca. 50% Rad, 50% Auto (je etwa 7000 km/a)
Zeit: ca. 75% Rad, 25% Auto
Grund genug, Dich mit Beleuchtung und Sicherheit beim Radfahren endlich einmal gründlich auseinanderzusetzen und die Windschutzscheibenmentalität abzulegen. Auchradfahrer(tm) haben wir leider schon genug.
Armin