verstärkte polizei kontrollen bei radfahrern...sinnvoll oder nicht

Sind die Bussgelder gerechtfertigt?

  • Ja find ich schon....auch als radfahrer hat man sich an die regeln zu halten

    Stimmen: 20 23,3%
  • n freundliches gespräch würde mehr bringen als ne geldbusse

    Stimmen: 27 31,4%
  • Find ich nicht gut, umweltfreundlich ja, aber die vorteile des rads gegen dem auto nciht nutzen dürf

    Stimmen: 11 12,8%
  • Unverschämtheit....65€ für ne rote ampel...bei denen piepts

    Stimmen: 28 32,6%

  • Umfrageteilnehmer
    86
Original geschrieben von APF
... "während ja bekanntlich Radfahrer sowieso immer allle Verkehrsvorschriften beachten." denkt sich Holger der sich schon wieder auf die nächsten 'Begegnungen der dunklen Art' freut.[...]
Du verstehst nicht was ich zum Ausdruck bringen wollte, dass nämlich offensichtliche und unfallrelevante Verkehrsverstößen zwei Paar Stiefel sind. Auch was sich irgend ein Holger denkt ist irrelevant. Tatsache ist, dass bei Unfällen zwischen Auto- und Radfahrern meistens der Autofahrer Unfallverursacher ist.


Und ein TÜV für Fahrräder wär auch nix schlechtes.
Dann sag mir doch bitte, welche Rolle die Unfallursache "Technisches Versagen" beim Radfahren spielt.
Dennoch: wenn ich mit Fahrrad-TÜV und -Nummernschild als Radfahrer legal auf der Fahrbahn fahren dürfte, würde ich auch diese sinnlose Gängelung gerne in Kauf nehmen.
Also wo bitte kann ich mein Fahrrad "zulassen"? ;)


Zitat Armin:
Und auf die "falsche Seite" werden Radfahrer auf Radwegen *gezwungen*! Nein, das muss wirklich nicht sein

Na also, geht doch! :)


Zitat Armin:
Ausserdem beginnt Verkehrssicherheit zuallererst im Kopf und nicht bei irgendwelchem Reflektorkram.

Super Idee. Hast Du auch irgendwelche Vorschläge zur Ausführung, oder ist das mehr so als 'es wird einmal in einem Land nach unserer Zeit' zu verstehen?
Ich meine damit z.B. eingebildete Ängste wie Fahrbahnflucht und Radwegwahn unter den Radfahrern und das daraus resultierende irrationale, verkehrswidrige Verhalten wie z.B. von Deinem "alten Knacker", gegen jede Verkehrslogik .
Wir brauchen dafür kein "Land nach unserer Zeit" sondern nur Objektivität und Rücksichtnahme sowie Abkehr von Alleinnutzungsansprüchen und Intoleranz. "OPEN TRAILS" halt ;)


Zitat Armin:
Speichen-Reflektoren sind [...] das *vollkommen* Unnötigste,
Unnützeste und Gefährlichste.

Sicher. Radfahrer sind von der Seite her immens gut zu sehen - speziell mit typischer Winterbekleidung in gedeckten Farben. Daher sind die Reflektoren auch nur als völliger Kinderkram und eher als Tarnung zu sehen :rolleyes:
Grundsätzlich: Als Radfahrer im Straßenverkehr ist für mich eine aktive Beleuchtung bei Dunkelheit obligatorisch. Und Du kannst mir glauben, ich bin nicht selten auch längere Distanzen nachts im Straßenverkehr unterwegs. "Radfahren ohne Licht" rangiert als (offensichtlicher) Verkehrsverstoss in den Unfallstatistiken zwar unter ferner liefen, die hierfür notwendigen Kompensationsmechanismen haben aber nichts mehr mit selbstbewußter Teilnahme am Straßenverkehr und zügigem Vorankommen zu tun.

Reflektoren als Kinderkram zu betrachten ist dabei überhaupt nicht abwegig. Neben der beschränkten Wirksamkeit verleiten sie Radfahrer dazu, sich anstelle einer aktiven Beleuchtung ganz auf derartiges Lametta zu verlassen.

Dein permanentes Augenrollen hilft uns auch nicht weiter. Also bitte berechne eine Verkehrssituation, in der Du die Wirksamkeit (also einen Unfall zu verhindern) von Speichenreflektoren am Fahrrad mit aktiver Beleuchtung beweisen kannst. Du weist jetzt ja, dass Speichenreflektoren wie alle Reflektoren nur dann eine Signalwirkung erzeugen können, wenn sie angestrahlt werden.


1) Während innerhalb des Geltungsbereichs der StVO Dynamo, Reflektoren und Lichter vorgeschrieben sind macht Dir keiner Vorschriften wie Du sie an das Rad dranschraubst. Wenn das mit Dirtjumpern nicht geht haben die Pech gehabt, nicht der Dynamo. Dasselbe gilt für die div. Reflektoren. Der Kauf ungeeigneten Equipments ist keine Entschuldigung für nicht-StVO-konforme Ausstattung.
StVO (Benutzungspflicht von Radwegen) und StVZO (Beleuchtungsvorschriften) sind derzeit nicht dazu ausgelegt, Radfahrer als vollwertige Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr zu akzeptieren. Klingt mehr nach "Kinderkram - also Rad weg!"


2) Stimmt, der 'ganze Schwachsinn' ist auch an einem Vormittag mit Sonnenschein Pflicht. Genauso wie die Beleuchtung und Reflektoren an einem KFZ.
Gegen einen roten Reflektor als Redundanz für hinten, wie bei zugelassenen Einspurfahrzeugen üblich, ist auch am Fahrrad bei der Teilnahme am Straßenverkehr bei Dunkelheit nichts einzuwenden.


Und wenn es nicht so wäre sind die Poster hier bestimmt die Ersten die den 'ganzen Schwachsinn' morgens abmontieren, Mittags vor dem Gewitter montieren, nachmittags abmontieren und am Abend bei Einbruch der Dämmerung wieder montieren:rolleyes:
So oder so – die meisten hier montieren an ihren MTBs ein Licht, wenn überhaupt, nur für Nachtfahrten.


Und solange ich über 50% der Leute bei Dunkelheit nicht mal mit der heute vorgeschriebenen Beleuchtung rumfahren sehe sind mir die wenigen montierten Reflektoren lieber als eine 'leistungsfähige' ausgeschaltete Beleuchtung.
Ursache, Wirkung, Selbstverständnis... - siehe oben.


Aber selbst die gibts ja immer weniger weil ja fast nur noch 'Sportgeräte' verkauft werden deren Betrieb eigentlich nur ausserhalb der StVO zulässig ist. Und ich seh' das natürlich voll ein dass man an so ein Ding keine Reflektoren, geschweige denn Lampen etc. montieren kann. Das sähe ja völlig uncool aus und aufpassen, ja aufpassen sollen sowieso die anderen.
Es würde schon vollkommen reichen, wenn sich "die anderen" an die Verkehrsvorschriften halten würden, z.B. § 3 StVO (z.B. Abs. 1). "Denen" dient die Forderung nach Reflektoren nämlich nur zu gerne als Freifahrtschein.


Noch ne Frage am Rande:
Kannst Du fuer Dich die Aussage "Ich fahre auch Fahrrad" in Anspruch nehmen?

Armin
 
Mal ne Frage an die Autofahrer:

Gelten eigentlich die gleichen Busgelder und Fahrverbote fürs Fahrradfahren wie fürs Autofahren?
Dann würde ja z.B. das überfahren einer Ampel, die über eine Sek. rot war mind. einen Monat Fahrverbot und 125Eur bedeuten.Das würde für jemand in der Probezeit bedeuten, dass er zur Nachprüfung muss.
Seit ihr aber über die rote Ampel gelaufen dann sinds nur 5Eur und kein "Laufverbot". Wenn dem so ist, dann schieb ich jetzt immer über die rote Ampel

Wurd mich mal interressieren ob jemand schon Erfahrungen in dieser hinsicht gemacht hat.

Na dann noch fröhliches Biken

David
 
Also, jetzt werd ich hier wohl auch noch meinen Kram dazugeben...


Was die Einhaltung der StVO angeht bin ich da nicht so genau...

Daher ist es mir eigentlich Wurst wenn jemand bewusst bei rot über die Ampel fährt... Dem passiert nämlich auch nichts... :D

Und wenn absolut niemand da ist, der es sehen kann, dann ist auch niemand da, der dich anzeigt - oder dich über'n Haufen fahren kann (Alles ist erlaubt, so lange man nicht erwischt werden kann!)

Verkehr ist ein Miteinander... Ich bin auch im Auto immer fix unterwegs... Und manchmal wohl auch nicht ganz vorschriftsgemäss... Aber ich setze zum Beispiel immer den Blinker, denn wenn zeigt, was man vor hat, dann können die anderen auch reagieren... Bewusst fahren ist meine Devise...


Deswegen freue ich mich immer, wenn Fahrradfahrer aktiv am Verkehr teilnehmen... Zum Beispiel im Kreisel... Da hab ich keine Probleme langsam hinter nem Rad herzutuckern... Lieber so, als dass er vom nächsten der meint, er schaffe es noch vor dem Radler abzubiegen, mitgenommen wird...

Soviel zur Einhaltung der StVO...


Was den ganzen Reflektor-Kram und die Dynamos angeht, bin ich echt sauer...

Welcher Mensch bracht ne Klingel? Ein Stummer vielleicht, aber ansonsten fühlen sich die Fussgänger doch eher angegriffen, wenn man klingelt... Und jeder kann höfflich per Stimme auf sich aufmerksam machen, oder?

Und ich finde auch, dass man tagsüber echt kein Licht am Fahrrad braucht... :D

Wohin gegen ich sage, dass ein Licht in der Nacht ein Muss ist... Weil ich eben auch gerne Auto fahre bin ich über die mangelhafte Beleuchtung einiger Zweiräder echt entsetzt... Die sind oft bis zum letzten Moment nicht sichtbar... Und wenn die Leute dann noch schwarz gekleidet in der Gegend rumfahren, dann kann's schon mal knapp werden... Aber sowas fällt einem als Radler halt nicht auf... Man ist viel langsamer und die Autos sind ja gut zu sehen...

Von Dynamos halt ich überhaupt nichts... Die funktionieren nämlich genau dann nicht, wenn man sie am meisten braucht... Wer hat noch nicht beinahe einen Radler mitgenommen, der irgendwo rumstand?

Das eine 25W-Lampe einen Autofahrer ernsthaft blenden kann, glaube ich nicht... Und wenn schon... Es ist mir lieber, ich sehe den Radfahrer früher und muss bremsen, als dass ich ihn garnicht sehe und dann höre wie's kracht...

So, jetzt seid ihr alle verwirrt und ich hab mal wieder viel zu viel ge'brainstorm't... :blah::blah::blah:

Resumé: Eine Klingel kommt mir nicht ans Rad, Reflektoren auch nicht, aber ein Licht bei Nacht auf jeden Fall (und zwar kein Dynamo)...

Und was es die grünen Männchen angeht, ob ich im Wald mit Klingel fahre oder nicht verstehe ich so wie so nicht... :confused:
 

Du verstehst nicht was ich zum Ausdruck bringen wollte, dass nämlich offensichtliche und unfallrelevante Verkehrsverstößen zwei Paar Stiefel sind. Auch was sich irgend ein Holger denkt ist irrelevant. Tatsache ist, dass bei Unfällen zwischen Auto- und Radfahrern meistens der Autofahrer Unfallverursacher ist.

... der aber auch dann der Hauptunfallverursacher ist wenn der Radler unbeleuchtet die Vorfahrtstrasse langgurkt.

Und ein TÜV für Fahrräder wär auch nix schlechtes.


Dann sag mir doch bitte, welche Rolle die Unfallursache "Technisches Versagen" beim Radfahren spielt.
Dennoch: wenn ich mit Fahrrad-TÜV und -Nummernschild als Radfahrer legal auf der Fahrbahn fahren dürfte, würde ich auch diese sinnlose Gängelung gerne in Kauf nehmen.
Also wo bitte kann ich mein Fahrrad "zulassen"?

Dann würde zumindest die Beleuchtung alle 2 Jahre einmal funktionieren. Und auch die Bremsen.

Ausserdem beginnt Verkehrssicherheit zuallererst im Kopf und nicht bei irgendwelchem Reflektorkram.
Super Idee. Hast Du auch irgendwelche Vorschläge zur Ausführung, oder ist das mehr so als 'es wird einmal in einem Land nach unserer Zeit' zu verstehen?

Ich meine damit z.B. eingebildete Ängste wie Fahrbahnflucht und Radwegwahn unter den Radfahrern und das daraus resultierende irrationale, verkehrswidrige Verhalten wie z.B. von Deinem "alten Knacker", gegen jede Verkehrslogik .
Wir brauchen dafür kein "Land nach unserer Zeit" sondern nur Objektivität und Rücksichtnahme sowie Abkehr von Alleinnutzungsansprüchen und Intoleranz. "OPEN TRAILS" halt
[

... oder so wie 2x angehupt werden auf 1,5 km weil die Fahrer ja wissen [TM] dass da ein Radweg ist (das der nicht benutzungspflichtig ist und Grundloses 'Betätigen des akustischen Warnsignales' laut StVO verboten ist ja was anderes...)

Der 'alte Knacker' (wie auch die Jungen) fahren da weil sie sonst für 500 m eine stark befahrene Straße 2x überqueren müssten, evtl incl. 2x Fingerabwischen (aka Druckknopfampel).

Tut mir leid, was Du willst ist 'ein Land nach unserer Zeit'. Fakt ist dass Du einfach von der Straße gehupt und (kommt bestimmt die nächste Zeit noch) heruntergedrängt wirst.

Speichen-Reflektoren sind [...] das *vollkommen* Unnötigste,
Unnützeste und Gefährlichste.
Sicher. Radfahrer sind von der Seite her immens gut zu sehen - speziell mit typischer Winterbekleidung in gedeckten Farben. Daher sind die Reflektoren auch nur als völliger Kinderkram und eher als Tarnung zu sehen

Grundsätzlich: Als Radfahrer im Straßenverkehr ist für mich eine aktive Beleuchtung bei Dunkelheit obligatorisch. Und Du kannst mir glauben, ich bin nicht selten auch längere Distanzen nachts im Straßenverkehr unterwegs. "Radfahren ohne Licht" rangiert als (offensichtlicher) Verkehrsverstoss in den Unfallstatistiken zwar unter ferner liefen, die hierfür notwendigen Kompensationsmechanismen haben aber nichts mehr mit selbstbewußter Teilnahme am Straßenverkehr und zügigem Vorankommen zu tun.

Schön für Dich. Jetzt erzähle mir doch grad bitte noch den Zauberspruch mit dem man auf alle, oder zumindest die meisten Räder eine funktionierende und bei Nacht eingeschaltete Beleuchtung kriegt.

Reflektoren als Kinderkram zu betrachten ist dabei überhaupt nicht abwegig. Neben der beschränkten Wirksamkeit verleiten sie Radfahrer dazu, sich anstelle einer aktiven Beleuchtung ganz auf derartiges Lametta zu verlassen.

Im Gegensatz zur aktiven Beleuchtung funktionieren Reflektoren, niemand 'vergisst' sie einzuschalten, sie gehen nicht 'sauschwer' oder sind 'gerade eben kaputtgegangen'.

Dein permanentes Augenrollen hilft uns auch nicht weiter. Also bitte berechne eine Verkehrssituation, in der Du die Wirksamkeit (also einen Unfall zu verhindern) von Speichenreflektoren am Fahrrad mit aktiver Beleuchtung beweisen kannst. Du weist jetzt ja, dass Speichenreflektoren wie alle Reflektoren nur dann eine Signalwirkung erzeugen können, wenn sie angestrahlt werden.

Ich höre hier immer aktive Beleuchtung. Wo fährst Du den bitte? Schau mal bei Dir beim nächsten Bahnhof nach wieviele Räder da eine 'aktive Beleuchtung' haben die nicht auf den Straßenlampen beruht. Geh mal so gegen 6 Uhr (da ists jetzt schon dunkel) in die nächste Stadt und schau mal da nach der' aktiven Beleuchtung' der Radler. Tipp: nicht alle schwarzen Schatten die mit 20 vorbeihuschen sind Jogger.

1) Während innerhalb des Geltungsbereichs der StVO Dynamo, Reflektoren und Lichter vorgeschrieben sind macht Dir keiner Vorschriften wie Du sie an das Rad dranschraubst. Wenn das mit Dirtjumpern nicht geht haben die Pech gehabt, nicht der Dynamo. Dasselbe gilt für die div. Reflektoren. Der Kauf ungeeigneten Equipments ist keine Entschuldigung für nicht-StVO-konforme Ausstattung.

StVO (Benutzungspflicht von Radwegen) und StVZO (Beleuchtungsvorschriften) sind derzeit nicht dazu ausgelegt, Radfahrer als vollwertige Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr zu akzeptieren. Klingt mehr nach "Kinderkram - also Rad weg!"

Stimmt, alles Kinderkram. Mindestens 25 W Vorne müssen es schon sein. Dazu dann der Dynamo der dann 40 W (SON) bzw. 70 W (Baumarkt) aufnimmt. Aber stopp! Wir reden ja von Batteriebeleuchtung: Das wird sicher interessant wenn alle ihre ungewarteten Dynamosysteme gegen Batterie- bzw. Akkuleuchten austauschen:

- 'Wieso, muss man den wieder aufladen?!'
- 'Gestern gings noch'
- 'Grad kein Geld für neue Batterien'
- 'Vergessen zu laden'

etc.

Und wenn es nicht so wäre sind die Poster hier bestimmt die Ersten die den 'ganzen Schwachsinn' morgens abmontieren, Mittags vor dem Gewitter montieren, nachmittags abmontieren und am Abend bei Einbruch der Dämmerung wieder montieren

So oder so – die meisten hier montieren an ihren MTBs ein Licht, wenn überhaupt, nur für Nachtfahrten.

Jau, und die meisten Pkw fahren chronisch 20 km/h schneller als erlaubt - ist aber laut Deiner Argumentation wohl auch ok, weils die meisten machen?
Wie sieht das mit Parken auf den Gehweg aus? Seitenabstand von unter 1m beim Überholen? Wird das auch alles richtig wenn's nur 'die meisten' machen?
Warum hast Du dann Probleme mit den Radwegen? 'Die meisten' benutzen sie - also müssen die doch ok sein?
Und Vorfahrtmissachtungen beim Abbiegen mit dem Kfz gibst wohl auch nur deshalb weil noch immer genug Trottel die Radfahrer aud den Radwegen vorlassen?

Und solange ich über 50% der Leute bei Dunkelheit nicht mal mit der heute vorgeschriebenen Beleuchtung rumfahren sehe sind mir die wenigen montierten Reflektoren lieber als eine 'leistungsfähige' ausgeschaltete Beleuchtung.

Ursache, Wirkung, Selbstverständnis... - siehe oben.

??? Bitte erklär das genauer. Also das Fahren ohne Beleuchtung ist die Folge von was?

Aber selbst die gibts ja immer weniger weil ja fast nur noch 'Sportgeräte' verkauft werden deren Betrieb eigentlich nur ausserhalb der StVO zulässig ist. Und ich seh' das natürlich voll ein dass man an so ein Ding keine Reflektoren, geschweige denn Lampen etc. montieren kann. Das sähe ja völlig uncool aus und aufpassen, ja aufpassen sollen sowieso die anderen.

Es würde schon vollkommen reichen, wenn sich "die anderen" an die Verkehrsvorschriften halten würden, z.B. § 3 StVO (z.B. Abs. 1). "Denen" dient die Forderung nach Reflektoren nämlich nur zu gerne als Freifahrtschein.

Sagte ich ja: Die anderen [TM] sollen sich gefälligst an die Vorschriften halten, nicht ich! Wo kämen wir da hin wenn ich das auch noch machen würde was ich bei den anderen als selbstverständlich voraussetze?

Hast Du Dich schonmal gefragt wie gut ein Radler ohne Reflektoren wohl vom Auto aus zu sehen ist?

Zusammenfassung:

Die Traumlösung wäre wohl eine Akkubeleuchtung an jedem Fahrrad, die funktioniert und eingeschaltet ist.
Das ist aber nicht zu haben da

1) viele Radfahrer es nicht mal schaffen ihre Dynamobeleuchtung in Schuss zu halten obwohl die weniger Wartung braucht.

2) die Beleuchtung dann teuer und unbequem ist.

3) Akku/Batterie als einzige Stromquelle auch nicht mehr so klein sind wenn sie halten sollen. Insbesondere bei den wohl hier favorisierten mind. 25 W sind da schnell Kapazitäten von nominal 10 Ah/12V nötig.


Und solange das so aussieht sind Reflektoren die einzig praktikable Lösung.



Noch ne Frage am Rande:
Kannst Du fuer Dich die Aussage "Ich fahre auch Fahrrad" in Anspruch nehmen?

Das kommt auf die Bezugsgröße drauf an:

km/a: ca. 50% Rad, 50% Auto (je etwa 7000 km/a)
Zeit: ca. 75% Rad, 25% Auto

Holger
 
Original geschrieben von APF
Original geschrieben von Armin
Tatsache ist, dass bei Unfällen zwischen Auto- und Radfahrern meistens der Autofahrer Unfallverursacher ist.
... der aber auch dann der Hauptunfallverursacher ist wenn der Radler unbeleuchtet die Vorfahrtstrasse langgurkt.
Wer behauptet das? Deine Stammtischbrüder? Unbeleuchtet tagsüber (so weit sind wir glücklicherweise noch nicht)? Ich kann mich nur wiederholen: Radfahren ohne Beleuchtung ist ein offensichtlicher aber nicht unfallrelevanter Verkehrsverstoß.

Außerdem hört die generelle Betriebshaftung des Autofahrers genau dort auf, wo der Verkehrsverstoß des Radfahrers anfängt, z.B.:
http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl04068.html
http://www.mdr.de/ratgeber/aktuelle-urteile/242882.html

andere Beispiele:
Ein erwachsener Fahrradfahrer, der verbotswidrig auf dem Bürgersteig fährt, haftet bei einem Unfall allein. Der Radfahrer handele in einem solchen Fall grob fahrlässig, heißt es in einem Urteil des Oberlandesgericht Celle (AZ 14U222/02)
--
Fährt ein Radfahrer auf dem Fuß- statt auf dem Radweg, muss er bei einem Unfall die entstandenen Schäden zahlen. Gehwege sind nur für Fußgänger gedacht und von jeglichem Fahrverkehr freizuhalten, urteilte das Oberlandesgericht Celle (AZ 14 U 89/00)
--
"Hamm: Trotz der erfolgten Erweiterung der Rechte für Radfahrer im Straßenverkehr dürfen diese sich keineswegs alles erlauben. Dies musste im doppelten Sinne jetzt ein Biker in Westfalen schmerzlich erfahren. Er hatte sich an einer Ampel an einer auf der linken Abbiegespur wartenden Kolonne vorbeigeschlängelt und sich dann rechts neben einen Betonmischer gestellt. Beim Anfahren geriet der Biker unter den Lkw und kam schwerverletzt ins Krankenhaus. Mit Klagen versuchte er Scherzensgeld und Ersatz für das Fahrrad durchzusetzen. Vergeblich. Die Richter am OLG Hamm zeigten für sein Verhalten kein Verständnis. Die Hauptschuld aber trägt der Zweiradfahrer, so die Richter (AZ 13 U/18/00)
--
Auch hier in der Grafschaft Bentheim ist täglich zu beobachten, dass zahlreiche Radfahrer verbotswidrig den linken Radweg benutzen. So ist nun in einem Urteil des Oberlandesgericht Bremen, Az. 3 U 69/96, entschieden worden, dass Radfahrer bei einer Kollision eine Teilschuld erhalten, wenn sie den Radweg auf der falschen Straßenseite benutzen. Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer an einer Kreuzung die Vorfahrtregeln missachtet, worauf es zum Unfall mit dem Radfahrer kam. Da der Radfahrer aber den Radweg auf der falschen Straßenseite benutzt hatte, muss nunmehr der Radfahrer einen großen Teil des entstandenen Unfallschadens übernehmen.
--
(Anm.: Selbst Kinder mutieren auf “MTBs“ plötzlich zu Erwachsenen :()
Das Amtsgericht Hanau hat im Urteil zu Az. 34 C 3201/95-14 begründet, dass ein "Mountainbike" kein Kinderfahrrad ist und deshalb auf einem Gehweg nicht benutzt werden darf. Die Eltern eines neunjährigen Mädchens sind zur Mithaftung verurteilt worden, weil es mit ihrem "Mountainbike" mit einem Auto zusammengestoßen war, welches rückwärts aus einer Einfahrt fuhr. Eltern und Autofahrer hatten sich gegenseitig verklagt und müssen nunmehr den Schaden je zur Hälfte übernehmen. Nach Auffassung des Gerichts muss der Autofahrer die Hälfte des Schadens übernehmen, weil auch mit Fahrrad fahrenden Kindern auf dem Gehweg gerechnet werden muss, andererseits ein "Mountainbike" kein Kinderfahrrad ist.


[TÜV für Fahrräder]
Original geschrieben von APF
Dann würde zumindest die Beleuchtung alle 2 Jahre einmal funktionieren. Und auch die Bremsen.
Auch derartige, sinnlose Bürokratie wird die Leute nicht zu Verkehrsteilnehmern erziehen.
Außerdem: Radfahren ohne Beleuchtung ist ein offensichtlicher, aber nicht unfallrelevanter Verkehrsverstoß.


[Anerkennung Fahrrad als Verkehrsmittel, Alleinnutzungsansprüche der Autofahrer auf die Fahrbahn]
Original geschrieben von APF ... oder so wie 2x angehupt werden auf 1,5 km weil die Fahrer ja wissen [TM] dass da ein Radweg ist (das der nicht benutzungspflichtig ist und Grundloses 'Betätigen des akustischen Warnsignales' laut StVO verboten ist ja was anderes...)

Der 'alte Knacker' (wie auch die Jungen) fahren da weil sie sonst für 500 m eine stark befahrene Straße 2x überqueren müssten, evtl incl. 2x Fingerabwischen (aka Druckknopfampel).

Tut mir leid, was Du willst ist 'ein Land nach unserer Zeit'. Fakt ist dass Du einfach von der Straße gehupt und (kommt bestimmt die nächste Zeit noch) heruntergedrängt wirst.
Radfahrer zu Verkehrsteilnehmern zweiter Klasse zu degradieren wurde in unserem Land vom Verordnungsgeber am 1.10.1934 verabschiedet. So etwas sitzt sehr tief. Derzeit heißt es nur lapidar: „Die Abschaffung der Radweg-Benutzungspflicht ist derzeit nicht mehrheitsfähig“ (Zitat Moderatorin BMVBW-Forum Sommer 2003). Diese Verdrängung in Ghettos per Gesetz trägt den größten Teil zum Verhalten mancher Motorisierter bei, ihre territorialen Alleinnutzungsansprüche auch mit Gewalt durchzusetzen. Forderungen nach Reflektorkram mit zweifelhaftem Nutzen anstelle funktionstüchtiger, aktiver Beleuchtung degradieren das Fahrrad weiter in Richtung Spielzeug, weg vom Verkehrsmittel.

In Deinem Land wird alles nur noch schlimmer. Der nächste Schritt sind dann amerikanische Verhältnisse – dort müssen Radfahrer teilweise schon wie Fußgänger den Rand der Gegenfahrbahn benutzen – selbstverständlich mit Reflektoren :(


Original geschrieben von APF
Schön für Dich. Jetzt erzähle mir doch grad bitte noch den Zauberspruch mit dem man auf alle, oder zumindest die meisten Räder eine funktionierende und bei Nacht eingeschaltete Beleuchtung kriegt.
Indem Du sie zu Verkehrsteilnehmern erziehst (auch wenn Radfahren ohne Licht kein unfallrelevanter Verkehrsverstoß ist...) und sie nicht auf gefährliche Sonderwege verbannst. Es sind doch vor allem die Rad- und Fussweg-Fahrer die meinen, auf eine aktive Beleuchtung verzichten zu können („ist doch blos ein Radweg“) und sich selbst gar nicht mehr als Verkehrsteilnehmer definieren.


Original geschrieben von APF Im Gegensatz zur aktiven Beleuchtung funktionieren Reflektoren, niemand 'vergisst' sie einzuschalten, sie gehen nicht 'sauschwer' oder sind 'gerade eben kaputtgegangen'.
Jetzt habe ich gehofft, Du hättest zwischenzeitlich verstanden, warum Reflektoren eben *nicht* zuverlässig funktionieren *können*. Und kaputt gehen sie vor allem an Fahrrädern die (auch) als Sportgeräte genutzt werden. Von der zusätzlichen Gefährdung ganz zu schweigen (z.B. Splitterbildung, ablösende Speichenreflektoren bei hoher Geschwindigkeit usw.).


[Berechnung der Wirksamkeit von Speichenreflektoren]
Original geschrieben von APF Ich höre hier immer aktive Beleuchtung. Wo fährst Du den bitte? Schau mal bei Dir beim nächsten Bahnhof nach wieviele Räder da eine 'aktive Beleuchtung' haben die nicht auf den Straßenlampen beruht. Geh mal so gegen 6 Uhr (da ists jetzt schon dunkel) in die nächste Stadt und schau mal da nach der' aktiven Beleuchtung' der Radler.
Also wie schon mal gesagt, Radfahren ohne Beleuchtung ist zwar ein sehr offensichtlicher aber kein unfallrelevanter Verkehrsverstoß... („da schau mal, schon wieder einer ohne Licht“)

Wenn Du die *Wirksamkeit* von Speichenreflektoren mit aktiver Beleuchtung nicht berechnen willst (oder kannst), dann berechne sie eben ohne aktive Beleuchtung. Dabei Wirksamkeit bitte nicht mit diesem augenscheinlichen, auffälligen Geblinke verwechseln, wenn in hundert m Entfernung mal ein querender Radfahrer ins Scheinwerferlicht gerät.


Original geschrieben von APF
Tipp: nicht alle schwarzen Schatten die mit 20 vorbeihuschen sind Jogger.
Also wie jetzt – sie sind also doch nicht vollkommen unsichtbar?
Oder sind sie zwischenzeitlich schon alle totgefahren? Ich meine das nicht nur sarkastisch, bitte denk mal darüber nach.


Original geschrieben von APF
Original geschrieben von Armin
StVO (Benutzungspflicht von Radwegen) und StVZO (Beleuchtungsvorschriften) sind derzeit nicht dazu ausgelegt, Radfahrer als vollwertige Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr zu akzeptieren. Klingt mehr nach "Kinderkram - also Rad weg!"

Stimmt, alles Kinderkram. Mindestens 25 W Vorne müssen es schon sein. Dazu dann der Dynamo der dann 40 W (SON) bzw. 70 W (Baumarkt) aufnimmt. Aber stopp! Wir reden ja von Batteriebeleuchtung: Das wird sicher interessant wenn alle ihre ungewarteten Dynamosysteme gegen Batterie- bzw. Akkuleuchten austauschen:
Ich rede von verschiedenen Möglichkeiten, eine aktive Beleuchtung dem Einsatzzweck entsprechend, ausfallsicher zu realisieren. Zweifelhafter Reflektorkram am Fahrrad wird dadurch endgültig überflüssig. Von was Du redest ist mir eher schleierhaft.

Du solltest Dich vor allem erst einmal über den Stand der Technik informieren und was am Fahrrad realistisch durchführbar und in Abhängigkeit vom Einsatzzweck sinnvoll ist. Eine *zuverlässige* Beleuchtungsanlage am Alltagsrad läßt sich am besten mit einem Nabendynamo realisieren. Wenn dabei geringe Leerlaufverluste, hochwertige Lagerung und lange Lebensdauer eine Rolle spielen sollen, kommt derzeit eigentlich nur der SON in Frage. Der läßt sich im 12 V Betrieb mit maximal zwei mal drei Watt (= 6 W, nicht 40 W) betreiben (Achtung, nicht StVZO konform!).

Mit hochwertigen Scheinwerfern reicht das auch für nächtliche Überlandfahrten auf der Fahrbahn bei vollkommener Dunkelheit. Ausfallsicher zweiaderig verkabelt, auf 6V Parallelbetrieb umschaltbar, Diodenrücklicht, Standlichtfunktion.

Für Gelegenheitseinsätze entsprechend abgespeckt und in Großserie produziert lassen sich solche Systeme auch konstengünstig realisieren. Aber die Leute fordern ja lieber Reflektorkram...

Trotzdem braucht man so was nicht an jedem seiner Räder und schon gar nicht zu jeder Tageszeit.


Original geschrieben von APF
- 'Wieso, muss man den wieder aufladen?!'
- 'Gestern gings noch'
- 'Grad kein Geld für neue Batterien'
- 'Vergessen zu laden'
Jedem das seine. Warum willst Du mir (bzw. der Verordnungsgeber) diese sehr praktikable Option nehmen? Weil Du von Dir auf andere schließt? Die Verantwortung für ein aktives System das *bei Dunkelheit* zu funktionieren hat trägt jeder selbst. Das System Reflektorkram funktioniert nur sehr eingeschränkt. An diesen Tatsachen werden weder Fahrrad-TÜV noch irgendwelche verschärften Vorschriften etwas ändern.


Original geschrieben von APF
Jau, und die meisten Pkw fahren chronisch 20 km/h schneller als erlaubt - ist aber laut Deiner Argumentation wohl auch ok, weils die meisten machen?
Wie sieht das mit Parken auf den Gehweg aus? Seitenabstand von unter 1m beim Überholen? Wird das auch alles richtig wenn's nur 'die meisten' machen?
Was soll das? Weiter unten unterstellst Du mir genau das Gegenteil („Die anderen [TM] sollen sich gefälligst an die Vorschriften halten“). Leider kommst Du über Deine Stammtischargumente und Trollversuche nicht hinaus. Du kannst oder willst den Unterschied zwischen offensichtlichen und unfallrelevanten Verkehrsverstößen nicht verstehen.


Original geschrieben von APF
Warum hast Du dann Probleme mit den Radwegen? 'Die meisten' benutzen sie - also müssen die doch ok sein?
Noch ein Trollversuch? Ich geb Dir trotzdem ein paar Antworten:

Weil sich dort zu viele unbeleuchtete Geisterfahrer herumtreiben.
Solltest Du doch selbst am besten wissen! :D
So seltsam es klingt, erst der KFZ-Verkehr sorgt durch sein hohes Gefährdungspotential für sichere Verhältnisse auf der Fahrbahn. Jedenfalls ist mir dort bislang kein unbeleuchteter Geisterfahrer entgegengekommen, wie auf Radwegen üblich.

Außerdem habe ich keine „Probleme mit den Radwegen“. Sondern in erster Linie mit dem gesetzlichen Zwang Radwege benutzen zu müssen, die systembedingt und nachweislich eine höhere Gefährdung im Vergleich zur Fahrbahn mit sich bringen. Damit keine falschen Hoffnungen aufkommen: Sch(m)utzstreifen sind auch nicht besser, selbst wenn ein bekannter deutscher Radfahrerclub nun versucht in diese Richtung zu rudern.


Original geschrieben von APF
Und Vorfahrtmissachtungen beim Abbiegen mit dem Kfz gibst wohl auch nur deshalb weil noch immer genug Trottel die Radfahrer aud den Radwegen vorlassen?
Nein. Missachtungen des Vorrangs beim Abbiegen von KFZ über einen Radweg hinweg sind eines von vielen prinzipbedingten Unfallursachen auf Radwegen. Die Geradeausspur rechts von der Rechtsabbiegespur zu führen widerspricht jeder Verkehrslogik (man stelle sich das mal auf der Autobahn vor). Alleine hier in Augsburg sind in den letzten Wochen zwei Radfahrer deshalb ums Leben gekommen.

Leider bekommen bei solchen Unfällen nur die Kraftfahrer die Schuld zugesprochen und nicht der Verordnungsgeber, die Verkehrsplaner, die StVBs und alle die es „gut meinen“(tm) mit den Radfahrern. (Schade, dass Du bislang anscheinend keinen meiner Links auch mal nur angeschaut hast)


Original geschrieben von APF
Original geschrieben von Armin
Original geschrieben von APF
Und solange ich über 50% der Leute bei Dunkelheit nicht mal mit der heute vorgeschriebenen Beleuchtung rumfahren sehe sind mir die wenigen montierten Reflektoren lieber als eine 'leistungsfähige' ausgeschaltete Beleuchtung.
Ursache, Wirkung, Selbstverständnis... - siehe oben.
??? Bitte erklär das genauer. Also das Fahren ohne Beleuchtung ist die Folge von was?
Fahren ohne Beleuchtung ist vor allem eine Folge der Verkehrserziehung (Rad weg!) und des damit verbundenen, eigenen Selbstverständnis als Verkehrsteilnehmer. Aber wie schon mal erwähnt, als Verkehrsverstoss ist Radfahren ohne Licht nicht unfallrelevant (unter 1%).

Aber was Du Dir dann von ein paar „wenigen montierten Reflektoren“ versprichst bleibt mir schleierhaft. Und warum willst Du Reflektoren ausgerechnet auf Radfahrer beschränken?
„Reflektoren für alle, immer und überall!“ muss doch (D)eine logische Konsequenz sein. Und vergess die (Wild)Tiere nicht...

Bitte denk nochmal darüber nach. Du kannst Reflektoren fordern soviel Du willst, insbesondere als Autofahrer kommst Du um §3 StVO nicht umhin.


Original geschrieben von APF
Original geschrieben von Armin
Es würde schon vollkommen reichen, wenn sich "die anderen" an die Verkehrsvorschriften halten würden, z.B. § 3 StVO (z.B. Abs. 1). "Denen" dient die Forderung nach Reflektoren nämlich nur zu gerne als Freifahrtschein.

Sagte ich ja: Die anderen [TM] sollen sich gefälligst an die Vorschriften halten, nicht ich! Wo kämen wir da hin wenn ich das auch noch machen würde was ich bei den anderen als selbstverständlich voraussetze?

Kannst Du oder willst Du nicht verstehen? Letzter Versuch:
Es geht darum, Verhältnismäßigkeiten aufzuzeigen bzw. zwischen (viel) mehr oder (viel) weniger unfallrelevanten Regelverstößen zu differenzieren:
Der Anteil der Verkehrsverstöße ist unter *allen* Verkehrsteilnehmern ungefähr gleich verteilt. Die von Radfahrern begangenen Regelverstöße sind in der Regel keine, die eine erhöhte Gefährdung mit sich bringen. Bei KFZ ist das genau umgekehrt!

Was ist an dieser Tatsache eigentlich so schwer zu verstehen? Windschutzscheibenmentalität? „Gesunder Menschenverstand“ (wenn also das Hirn aussetzt)? Öffentliche Meinung? Auto, Auto über alles?...


Original geschrieben von APF Hast Du Dich schonmal gefragt wie gut ein Radler ohne Reflektoren wohl vom Auto aus zu sehen ist?
In den meisten Situationen genauso schlecht wie ein Radfahrer mit Reflektoren. Aber immer noch ausreichend gut, dass selbst Du ihn/sie in der Dunkelheit noch rechtzeitig wahrnehmen kannst. Und obwohl Du sie ja so zahlreich benennst (obwohl Du sie eigentlich gar nicht sehen kannst), sterben sie anscheinend trotzdem nicht wie die Fliegen.


Original geschrieben von APF
Zusammenfassung:
Die Traumlösung wäre wohl eine Akkubeleuchtung an jedem Fahrrad, die funktioniert und eingeschaltet ist.
Das ist aber nicht zu haben da
1) viele Radfahrer es nicht mal schaffen ihre Dynamobeleuchtung in Schuss zu halten obwohl die weniger Wartung braucht.
2) die Beleuchtung dann teuer und unbequem ist.
3) Akku/Batterie als einzige Stromquelle auch nicht mehr so klein sind wenn sie halten sollen. Insbesondere bei den wohl hier favorisierten mind. 25 W sind da schnell Kapazitäten von nominal 10 Ah/12V nötig.
Und solange das so aussieht sind Reflektoren die einzig praktikable Lösung.
Falsch!
Reflektoren geben eine trügerische Sicherheit. Sie können nur funktionieren, wenn sie in einem bestimmten Winkel angestrahlt werden. Am ehesten funktioniert noch ein Großflächenstrahler am Heck. Vor allem aber verleiten Reflektoren viele Radfahrer dazu, sich komplett auf dieses Lametta zu verlassen und damit auf eine aktive Beleuchtung zu verzichten.

Zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr ist eine objektive Verkehrserziehung und Aufklärung über tatsächliche Unfallschwerpunkte unerläßlich. Ebenso eine Verkehrspolitik, die Radfahrer nicht zu Verkehrsteilnehmern zweiter Klasse degradiert (Abschaffung der Radweg-Benutzungspflicht!).

Bei Dunkelheit ist zur Teilnahme am Straßenverkehr eine aktive Beleuchtung unerläßlich, vor allem um als gleichwertiger Verkehrsteilnehmer akzeptiert zu werden. An Alltagsrädern lässt sich beim derzeitigen Stand der Technik eine aktive Beleuchtung mittels Nabendynamo, zweiaderiger Verkabelung und Standlichtfunktionen (Dioden) sehr ausfallsicher realisieren.

Für Fahrräder, die nur am Tage bzw. als Sportgeräte eingesetzt werden, eignen sich für die Dunkelheit je nach Einsatzzweck unterschiedlichste, akkubetriebene Systeme.


Original geschrieben von APF
Original geschrieben von Armin
Noch ne Frage am Rande:
Kannst Du fuer Dich die Aussage "Ich fahre auch Fahrrad" in Anspruch nehmen?
Das kommt auf die Bezugsgröße drauf an:
km/a: ca. 50% Rad, 50% Auto (je etwa 7000 km/a)
Zeit: ca. 75% Rad, 25% Auto
Grund genug, Dich mit Beleuchtung und Sicherheit beim Radfahren endlich einmal gründlich auseinanderzusetzen und die Windschutzscheibenmentalität abzulegen. Auchradfahrer(tm) haben wir leider schon genug.

Armin
 
du sprichst mir aus der seele nur leider konnt ichs nich so schön artikuliern.....naturwissenschaftler eben:rolleyes:
 
Original geschrieben von Armin

Wer behauptet das? Deine Stammtischbrüder? Unbeleuchtet tagsüber (so weit sind wir glücklicherweise noch nicht)? Ich kann mich nur wiederholen: Radfahren ohne Beleuchtung ist ein offensichtlicher aber nicht unfallrelevanter Verkehrsverstoß.

Außerdem hört die generelle Betriebshaftung des Autofahrers genau dort auf, wo der Verkehrsverstoß des Radfahrers anfängt, z.B.:
<ein paar Gerichtsurteile>

... ausser z.B. du benutzt den Radweg falschrum. (OLG Düsseldorf, NZV 2000, Seite 506, OLG Hamm, Az. 9 U 208/94). Die Gerichte scheinen einem Teil der Radler verkehrstechnisch den DAU-Status zuzubilligen.

1% der gesamten Unfälle, 10% Ursache bei Unfällen im Dunkeln = 'nicht Unfallrelevant'?

[TÜV für Fahrräder]
Original geschrieben von APF
Dann würde zumindest die Beleuchtung alle 2 Jahre einmal funktionieren. Und auch die Bremsen.
Original geschrieben von Armin
Auch derartige, sinnlose Bürokratie wird die Leute nicht zu Verkehrsteilnehmern erziehen.
Außerdem: Radfahren ohne Beleuchtung ist ein offensichtlicher, aber nicht unfallrelevanter Verkehrsverstoß.

Mit der Begründung kannst Du auch den TÜV für Kfz's abschaffen. Willst Du darauf hinaus?

[Anerkennung Fahrrad als Verkehrsmittel, Alleinnutzungsansprüche der Autofahrer auf die Fahrbahn]
Original geschrieben von Armin
Radfahrer zu Verkehrsteilnehmern zweiter Klasse zu degradieren wurde in unserem Land vom Verordnungsgeber am 1.10.1934 verabschiedet. So etwas sitzt sehr tief. Derzeit heißt es nur lapidar: „Die Abschaffung der Radweg-Benutzungspflicht ist derzeit nicht mehrheitsfähig“ (Zitat Moderatorin BMVBW-Forum Sommer 2003). Diese Verdrängung in Ghettos per Gesetz trägt den größten Teil zum Verhalten mancher Motorisierter bei, ihre territorialen Alleinnutzungsansprüche auch mit Gewalt durchzusetzen. Forderungen nach Reflektorkram mit zweifelhaftem Nutzen anstelle funktionstüchtiger, aktiver Beleuchtung degradieren das Fahrrad weiter in Richtung Spielzeug, weg vom Verkehrsmittel.

In Deinem Land wird alles nur noch schlimmer. Der nächste Schritt sind dann amerikanische Verhältnisse – dort müssen Radfahrer teilweise schon wie Fußgänger den Rand der Gegenfahrbahn benutzen – selbstverständlich mit Reflektoren

[Akkubeleuchtung]

Jedem das seine. Warum willst Du mir (bzw. der Verordnungsgeber) diese sehr praktikable Option nehmen? Weil Du von Dir auf andere schließt? Die Verantwortung für ein aktives System das *bei Dunkelheit* zu funktionieren hat trägt jeder selbst. Das System Reflektorkram funktioniert nur sehr eingeschränkt. An diesen Tatsachen werden weder Fahrrad-TÜV noch irgendwelche verschärften Vorschriften etwas ändern.

- Die Aktive Beleuchtung eines Fahrrades ist hier bereits seit längerem Vorschrift: §67 StVZO. Das war sogar schon vor 1900 (damals Laterne) so. Es gibt auch nicht wirklich viele Räder aus der prä-MTB-Ära an denen nicht selbst heute noch irgendwelche Reste einer Beleuchtung hängen. Die Reflektoren wurden zusätzlich eingeführt weil sich ein erheblicher Teil der Radfahrer einen schei***dre** um die Beleuchtung gekümmert haben, nicht anstelle der Beleuchtung. Wenn Du §67 durchliest siehst Du dass Reflektoren nicht anstelle der Beleuchtung montiert werden, sondern zusätzlich. Räder für den Betrieb im öffentlichen Verkehr werden immer mit beidem ausgestattet.
- Das mit der 2. Klasse haben wir doch gerade in de.rec.fahrrad durchgekaut: Schon vor 1900 wurde in den Polizeiverordnungen vieler Länder (Vorläufer der StVO) explizit festgelegt dass Radfahrer auf Gehwegen nichts zu suchen haben. Jetzt frag Dich bitte mal ob da blos jemand noch 3 Zeilen Platz gehabt hat oder ob für diese Vorschrift evtl. ein Grund bestanden haben könnte...
- Was ist an der Option praktikabel? Stell Dir mal vor die Leute die es jetzt schon nicht schaffen die Verriegelung des Dynamos zu drücken dürften nun Akkusätze warten.
- Wie gut das mit der 'Verantwortung' klappt lässt sich ja z.Zt. auf den Straßen sehen.

[Wie funktionierende Beleuchtung ans Rad bringen]
Original geschrieben von Armin
Indem Du sie zu Verkehrsteilnehmern erziehst (auch wenn Radfahren ohne Licht kein unfallrelevanter Verkehrsverstoß ist...) und sie nicht auf gefährliche Sonderwege verbannst. Es sind doch vor allem die Rad- und Fussweg-Fahrer die meinen, auf eine aktive Beleuchtung verzichten zu können („ist doch blos ein Radweg“) und sich selbst gar nicht mehr als Verkehrsteilnehmer definieren.

Und dann kaufen Sie sich alle brav ein Licht und fahren auf der Straße? Ich weiss ja nicht wo Du wohnst aber hier gibt es nicht wirklich viele Straßen mit Radwegen (und davon jetzt noch ca. 10-20 % Benutzungspflichtig), aber - oh Wunder - viele Dunkelradler.
Unter wieviel % Radwege werden die sich ein Licht kaufen?

[Gesammelte Reflektoren]

Original geschrieben von APF

Im Gegensatz zur aktiven Beleuchtung funktionieren Reflektoren, niemand 'vergisst' sie einzuschalten, sie gehen nicht 'sauschwer' oder sind 'gerade eben kaputtgegangen'.

Jetzt habe ich gehofft, Du hättest zwischenzeitlich verstanden, warum Reflektoren eben *nicht* zuverlässig funktionieren *können*. Und kaputt gehen sie vor allem an Fahrrädern die (auch) als Sportgeräte genutzt werden. Von der zusätzlichen Gefährdung ganz zu schweigen (z.B. Splitterbildung, ablösende Speichenreflektoren bei hoher Geschwindigkeit usw.).

Was haben 'Sportgeräte' im öffentlichen Verkehr zu suchen?
Oder willst Du etwa sagen das der Kauf eines beliebigen Gegenstandes einen unbedingten Freibrief zu dessen Benutzung darstellt?
Kauft jemand mit einem MTB oder Rennrad etwa die Erlaubnis mit das Ding im öffentlichen Straßenverkehr benutzen zu dürfen? Ist das sowas wie ein Grundrecht?
Darf ich nach demselben Prinzip mit 'nem Gokart auf die Straße: 4 Räder, Motor, macht Krach -> muss erlaubt sein? Wenn nicht, dann müssen gefälligst die Vorschriften geändert werden?
Schumi *muss* mit seinem F1-Ferrari bis vors Haus fahren dürfen? Beleuchtung, Kennzeichen etc fehlt zwar, aber egal - wer will ihm zumuten extra auf einen Pkw mit Straßenzulassung umzusteigen?
Doch eher nicht, oder?
Aber jedes Ding was zwei Räder hat muss im Straßenverkehr benutzt werden dürfen?

Was ich nicht verstehe: Wieso sollen Reflektoren (ein Hartplastikteil) leichter kaputtgehen als Lampen mit Plastik, Drähten oder Batteriekontakten, Birnen und Halterung?

Original geschrieben von ArminAlso wie schon mal gesagt, Radfahren ohne Beleuchtung ist zwar ein sehr offensichtlicher aber kein unfallrelevanter Verkehrsverstoß... („da schau mal, schon wieder einer ohne Licht“)
Wenn Du die *Wirksamkeit* von Speichenreflektoren mit aktiver Beleuchtung nicht berechnen willst (oder kannst), dann berechne sie eben ohne aktive Beleuchtung. Dabei Wirksamkeit bitte nicht mit diesem augenscheinlichen, auffälligen Geblinke verwechseln, wenn in hundert m Entfernung mal ein querender Radfahrer ins Scheinwerferlicht gerät.

Zu 'unfallrelevant' und Wirksamkeit siehe oben.

Wenn in 100 m Entfernung ein Radfahrer mit 'auffälligem Geblinke' die Fahrbahn wechselt dann:
a) weiss ich das da ein Radfahrer ist.
b) muss ich wenn ich näher dran bin icht mehr lange hinschauen um zu erkennen *was* genau da jetzt ist. Ich weiss dann von vorher das da ein Radfahrer ist und ich weiss ungefähr wo der hinwill.
c) kann ich dann die Zeit nutzen um z.B. seinen 'Sportskollegen' zu erkennen der als 'Sportsmann' auf seinem 'Sportgerät' sowas nicht nötig hat und darauf vertraut dass jeder andere Verkehrstteilnehmer 'mal locker, flockig die 1-2 Sekunden im laufenden Verkehr übrig hat ihn genau zu begutachten *was* er ist, *wo* er hinfährt und ob er Anstalten macht seine Bewegungsrichtung und/oder Geschwindigkeit zu ändern. Diese 1-2 Sekunden sind bei 50 km/h 14-27 m die der Egoist ganz alleine für sich reservieren lässt nur weil er - als 'vollwertiger Verkehrsteilnehmer' versteht sich - sich weigert die StVZO einzuhalten.

Zu Reflektoren siehe unten.

Original geschrieben von APF
Tipp: nicht alle schwarzen Schatten die mit 20 vorbeihuschen sind Jogger.
Original geschrieben von Armin

Also wie jetzt – sie sind also doch nicht vollkommen unsichtbar?
Oder sind sie zwischenzeitlich schon alle totgefahren? Ich meine das nicht nur sarkastisch, bitte denk mal darüber nach.

Du bist derjenige der hier 'aktive Beleuchtung für alle' propagiert und Stein und Bein darauf schwört dass die jeder benutzt. Wenn die jeder nutzt wieso gibts dann diese Schatten?

Original geschrieben von Armin
Ich rede von verschiedenen Möglichkeiten, eine aktive Beleuchtung dem Einsatzzweck entsprechend, ausfallsicher zu realisieren. Zweifelhafter Reflektorkram am Fahrrad wird dadurch endgültig überflüssig. Von was Du redest ist mir eher schleierhaft.
Du solltest Dich vor allem erst einmal über den Stand der Technik informieren und was am Fahrrad realistisch durchführbar und in Abhängigkeit vom Einsatzzweck sinnvoll ist. Eine *zuverlässige* Beleuchtungsanlage am Alltagsrad läßt sich am besten mit einem Nabendynamo realisieren. Wenn dabei geringe Leerlaufverluste, hochwertige Lagerung und lange Lebensdauer eine Rolle spielen sollen, kommt derzeit eigentlich nur der SON in Frage. Der läßt sich im 12 V Betrieb mit maximal zwei mal drei Watt (= 6 W, nicht 40 W) betreiben (Achtung, nicht StVZO konform!).
Mit hochwertigen Scheinwerfern reicht das auch für nächtliche Überlandfahrten auf der Fahrbahn bei vollkommener Dunkelheit. Ausfallsicher zweiaderig verkabelt, auf 6V Parallelbetrieb umschaltbar, Diodenrücklicht, Standlichtfunktion.
Für Gelegenheitseinsätze entsprechend abgespeckt und in Großserie produziert lassen sich solche Systeme auch konstengünstig realisieren. Aber die Leute fordern ja lieber Reflektorkram...
Trotzdem braucht man so was nicht an jedem seiner Räder und schon gar nicht zu jeder Tageszeit.

'Sowas' hab ich. 12V mit dem SON ist auch schon angedacht, aber da mir einige andere Sachen dazwischenkamen konnte ich das bis jetzt nicht umsetzen.
'Sowas' ist aber nicht an allen Rädern, sondern meist entsprechend dem Geldbeutel eine StVZO-Aufrüstung, z.B. von Quelle, für 15 Euro Aufpreis Lametta komplett. Das sind dann Reflektoren, Dynamo, Scheinwerfer, Rücklicht, und Kabel. Und geht evtl. sogar bei der Auslieferung, wenn der Spediteur nicht beim Abladen bereits das erste Kabel zerreisst.
Shi**no baut einen Nabendynamo bereits in Großserie, das Ding kostet trotzdem zusammen mit Diodenrücklicht und Halogenscheinwerfer soviel wie ein Baumarktrad (100 Euro). Räder mit Shi**no gibts z.B. bei Ob* ab 500 Euro. Wen Du einen Dynamo verschenken willst kannst Du dann damit zum Bahnhof fahren.
-Frag' mal in deinem Bekanntenkreis (nein, nicht bei den Radsportbekanntschaften, bei dem Rest) wann die zuletzt ihre Lichtanlage gewartet haben.


Original geschrieben von APF

Jau, und die meisten Pkw fahren chronisch 20 km/h schneller als erlaubt - ist aber laut Deiner Argumentation wohl auch ok, weils die meisten machen?
Wie sieht das mit Parken auf den Gehweg aus? Seitenabstand von unter 1m beim Überholen? Wird das auch alles richtig wenn's nur 'die meisten' machen?
Original geschrieben von Armin
Was soll das? Weiter unten unterstellst Du mir genau das Gegenteil („Die anderen [TM] sollen sich gefälligst an die Vorschriften halten“). Leider kommst Du über Deine Stammtischargumente und Trollversuche nicht hinaus. Du kannst oder willst den Unterschied zwischen offensichtlichen und unfallrelevanten Verkehrsverstößen nicht verstehen.

Ich wollte Dir nur zeigen dass auch andere so 'salopp' mit der StVO umgehen und wo das dann hinführt. Das zu schnelle Fahren (im Sinne von schneller als dort Beschilderung zulässig!) ist auch nicht Unfallrelevant. Du könntest mit 100 durch die Innenstädte brechen wenn - und genau da setzt es halt aus - Du bei jeder unklaren Verkehrslage (dazu zählt auch schlechte Sicht) langsamer fährst.
Das Parken auf dem Gehweg ist auch nicht das Problem wenn Du es auf einem 4 m breiten Weg zwischen 3 h und 5 h morgens machst.
Seitenabstand sehe ich kritisch, ist aber IMHO auch nicht unfallrelevanter als das fahren ohne Licht mit dem Fahrrad, d.h. wenn das der einzige Verstoß wäre könnte man damit gut leben. Die Summe machts.

Wenn sich alle an §1 der StVO halten würden, könnte sich der Gesetzgeber den Rest sparen. Da das nicht so ist ist der Rest notwendig.
Wenn alle (oder zumindest fast alle) Räder ein anständiges Licht hätten bräuchte es den Reflektorkram nicht. Dem ist aber nicht so -> Reflektoren.

[Gegenteil]
Wenn ich das richtig gelesen habe bist Du derjenige welcher das Fahren ohne Licht entgegen StVO beim Rad als Kavaliersdelikt abtut.


Original geschrieben von APF

Warum hast Du dann Probleme mit den Radwegen? 'Die meisten' benutzen sie - also müssen die doch ok sein?
Original geschrieben von Armin
Noch ein Trollversuch? Ich geb Dir trotzdem ein paar Antworten:

Weil sich dort zu viele unbeleuchtete Geisterfahrer herumtreiben.
Solltest Du doch selbst am besten wissen!
So seltsam es klingt, erst der KFZ-Verkehr sorgt durch sein hohes Gefährdungspotential für sichere Verhältnisse auf der Fahrbahn. Jedenfalls ist mir dort bislang kein unbeleuchteter Geisterfahrer entgegengekommen, wie auf Radwegen üblich.

Außerdem habe ich keine „Probleme mit den Radwegen“. Sondern in erster Linie mit dem gesetzlichen Zwang Radwege benutzen zu müssen, die systembedingt und nachweislich eine höhere Gefährdung im Vergleich zur Fahrbahn mit sich bringen. Damit keine falschen Hoffnungen aufkommen: Sch(m)utzstreifen sind auch nicht besser, selbst wenn ein bekannter deutscher Radfahrerclub nun versucht in diese Richtung zu rudern.

'Trollversuch': s.o.

'Geisterradler': Jein, wir fuhren in die gleiche Richtung -> von 'entgegenkommen' kann also keine Rede sein. Er hat sich zum Linksabbiegen zu weit links eingeordnet (B471) und darauf vertraut das ihm wohl alles ausweicht (ist auch gutgegangen). Auf wenig befahrenen Straßen kannst Du das aber häufiger sehen.


Original geschrieben von APF

Und Vorfahrtmissachtungen beim Abbiegen mit dem Kfz gibst wohl auch nur deshalb weil noch immer genug Trottel die Radfahrer aud den Radwegen vorlassen?
Original geschrieben von Armin
Nein. Missachtungen des Vorrangs beim Abbiegen von KFZ über einen Radweg hinweg sind eines von vielen prinzipbedingten Unfallursachen auf Radwegen. Die Geradeausspur rechts von der Rechtsabbiegespur zu führen widerspricht jeder Verkehrslogik (man stelle sich das mal auf der Autobahn vor). Alleine hier in Augsburg sind in den letzten Wochen zwei Radfahrer deshalb ums Leben gekommen.

Leider bekommen bei solchen Unfällen nur die Kraftfahrer die Schuld zugesprochen und nicht der Verordnungsgeber, die Verkehrsplaner, die StVBs und alle die es „gut meinen“(tm) mit den Radfahrern. (Schade, dass Du bislang anscheinend keinen meiner Links auch mal nur angeschaut hast)

Auch die Vorfahrtsmissachtung war ein Beispiel was passiert wenn du verkehrswidriges Verhalten achselzuckend akzeptierst wenn es nur genug machen (so oder so, die meisten...).

'Unfälle': hat überhaupt schon mal jemand probiert die entsprechende Planungsbehörde z.B. wegen Beihilfe oder Verleitung anzuzeigen?


Original geschrieben von APF

??? Bitte erklär das genauer. Also das Fahren ohne Beleuchtung ist die Folge von was?
Original geschrieben von Armin
Fahren ohne Beleuchtung ist vor allem eine Folge der Verkehrserziehung (Rad weg!) und des damit verbundenen, eigenen Selbstverständnis als Verkehrsteilnehmer. Aber wie schon mal erwähnt, als Verkehrsverstoss ist Radfahren ohne Licht nicht unfallrelevant (unter 1%).

Aber was Du Dir dann von ein paar „wenigen montierten Reflektoren“ versprichst bleibt mir schleierhaft. Und warum willst Du Reflektoren ausgerechnet auf Radfahrer beschränken?
„Reflektoren für alle, immer und überall!“ muss doch (D)eine logische Konsequenz sein. Und vergess die (Wild)Tiere nicht...

Bitte denk nochmal darüber nach. Du kannst Reflektoren fordern soviel Du willst, insbesondere als Autofahrer kommst Du um §3 StVO nicht umhin.

... während §1 / §2(4) / §17StVO / §67 StVZO für Radfahrer eher eine Sollbestimmung darstellt? Aber bitte als 'vollwertige Verkehrsteilnehmer'?

'Wildunfälle': Du willst 200.000 (bekanntgewordene Wildunfälle, nur Braun- und Schwarzwild, der Rest - Hunde, Hasen Igel, Katzen etc. - fällt durch die Statistik) Unfälle jedes Jahr? Vergleich: Radunfälle insgesamt (Tote, Schwer- + Leichtverletzte) 2002: 70.000.
Kfz's haben Reflektoren, Abgestellte Lkw's brauchen richtig fette Schilder an der linken Fahrzeugkante.
Zu 'wenigen montierten Reflektoren' bzw. deren Reflexionsbereich siehe unten.


Original geschrieben von Armin

Es würde schon vollkommen reichen, wenn sich "die anderen" an die Verkehrsvorschriften halten würden, z.B. § 3 StVO (z.B. Abs. 1). "Denen" dient die Forderung nach Reflektoren nämlich nur zu gerne als Freifahrtschein.
[Original geschrieben von APF
Sagte ich ja: Die anderen [TM] sollen sich gefälligst an die Vorschriften halten, nicht ich! Wo kämen wir da hin wenn ich das auch noch machen würde was ich bei den anderen als selbstverständlich voraussetze?
Original geschrieben von Armin
Kannst Du oder willst Du nicht verstehen? Letzter Versuch:
Es geht darum, Verhältnismäßigkeiten aufzuzeigen bzw. zwischen (viel) mehr oder (viel) weniger unfallrelevanten Regelverstößen zu differenzieren:
Der Anteil der Verkehrsverstöße ist unter *allen* Verkehrsteilnehmern ungefähr gleich verteilt. Die von Radfahrern begangenen Regelverstöße sind in der Regel keine, die eine erhöhte Gefährdung mit sich bringen. Bei KFZ ist das genau umgekehrt!

Nein, Radler begehen pro Entfernungs-km etwa 3x so viele Verkehrsverstöße wie motorisierte Verkehrsteilnehmer (Stat. Bundesamt, Jahrbuch 2003).
[Dunkelradler]
Weißt Du, mit dem Auto hab' ich eigentlich keine großen Probs mit den Dunkelradlern. 110 W vorne reichen meistens, und bei Regen verp**ssen sich sowieso fast alle in die gute Stube. Richtig lustig wirds erst immer wenn Du mit dem Rad unterwegs bist und dir son Affe entgegen kommt und natürlich weiter auf dich zuhält - er sieht dich ja, du wirst na schon ausweichen. Und wennste den dann in der letzten Sekunde gesehen hast und dem dann irgendwie noch ausgewichen bist kommt hier jemand und erzählt dir was von 'in der Regel keine erhöhte Gefährdung'.
[Verkehrsgefährdung]
Die Tussi die aus der Nebenstraße im Blindflug rechts abbiegt und wegen Quackman das Klingeln nicht hört erzeugt sicher auch keine 'höhere Gefährdung' - dafür gibts ja gute Bremsen?
Die Frau die vor mir das Kind (Radweg) auf dem Bürgersteig überholt obwohl sie es vor dem auf dem Weg parkenden Auto nicht mehr schaffen *kann* erzeugt sicher auch keine 'höhere Gefährdung' - schliesslich hat sich das Kind nochmal dafangt nachdems gemerkt hat dass neben ihm jemand fuhr der wieder 'reinschnitt?

Original geschrieben von Armin
In den meisten Situationen [ist ein Radler ohne Reflektoren] genauso schlecht wie ein Radfahrer mit Reflektoren [zu sehen]. Aber immer noch ausreichend gut, dass selbst Du ihn/sie in der Dunkelheit noch rechtzeitig wahrnehmen kannst. Und obwohl Du sie ja so zahlreich benennst (obwohl Du sie eigentlich gar nicht sehen kannst), sterben sie anscheinend trotzdem nicht wie die Fliegen.

Zu 'Ausreichend gut' siehe oben
Mit der Argumentation 'meistens passiert ja nichts' kann ich auch Autobahnen zu Fuß queren.

Original geschrieben von Armin
Falsch!
Reflektoren geben eine trügerische Sicherheit. Sie können nur funktionieren, wenn sie in einem bestimmten Winkel angestrahlt werden. Am ehesten funktioniert noch ein Großflächenstrahler am Heck. Vor allem aber verleiten Reflektoren viele Radfahrer dazu, sich komplett auf dieses Lametta zu verlassen und damit auf eine aktive Beleuchtung zu verzichten.

[auch Link]
'Reflektoren als Kinderkram': Das mit den Reflektoren hat Herr Schubert leider falsch verstanden: die 3 im 30°-Winkel angeordneten Flächen bilden ein Reflexionsprisma das Licht aus einem möglichst großen Winkelbereich zur Quelle zurückreflektiert. Innerhalb des Reflektors finden 3 Totalreflexionen, je eine an jeder Prismaseite, statt. Das hat den Vorteil das das Licht nicht nur diffus, sondern gerichtet reflektiert wird
-> höhere Strahlungsintensität. Reflektoren funktionieren sehr gut bis +/-30°, gut bis mind. +/-45°. Wen Du anstelle im I-net zu surfen mal einfach mit ner Taschenlampe zum nächsten Fahrrad gegangen wärst hättest Du es selber rausfinden können.
Was mir bei Herrn Schubert auch ein 'wenig' fehlt sind die Sachen die bei einer Beleuchtung passieren können - aber nachdem er sie propagiert würde das wohl auch nicht gut 'reinpassen...

Zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr ist eine objektive Verkehrserziehung und Aufklärung über tatsächliche Unfallschwerpunkte unerläßlich. Ebenso eine Verkehrspolitik, die Radfahrer nicht zu Verkehrsteilnehmern zweiter Klasse degradiert (Abschaffung der Radweg-Benutzungspflicht!).

FACK. Als Radfahrer brauchst Du aber keine Fahrerlaubnis -> keine Prüfung -> kein Wissen. Vergleiche z.B. Katze zum trocknen in die Mikrowelle.

Bei Dunkelheit ist zur Teilnahme am Straßenverkehr eine aktive Beleuchtung unerläßlich, vor allem um als gleichwertiger Verkehrsteilnehmer akzeptiert zu werden. An Alltagsrädern lässt sich beim derzeitigen Stand der Technik eine aktive Beleuchtung mittels Nabendynamo, zweiaderiger Verkabelung und Standlichtfunktionen (Dioden) sehr ausfallsicher realisieren.

FACK. Ist in der Version halt für viel Räder einfach zu teuer -> wird nicht gekauft -> Theorie.

Für Fahrräder, die nur am Tage bzw. als Sportgeräte eingesetzt werden, eignen sich für die Dunkelheit je nach Einsatzzweck unterschiedlichste, akkubetriebene Systeme.

'Fahrräder die nur am Tag eingesetzt werden': Und wenns dunkel wird? Wird dann geschoben? Meinst Du das Ernst?
Für Mechanik die nicht auf öffentlichen Straßen betrieben wird ist die StVZO nicht zuständig. Weder für Beleuchtung, noch für Bremsen und Vorfahrtsregeln. Ob Du da im Dunkeln mit Licht ,Mikrowellen oder Ultraschall Deinen Weg findest ist der StVZO egal (solange Du nicht auf öffentliche Straßen leuchtest).

Original geschrieben von Armin
Grund genug, Dich mit Beleuchtung und Sicherheit beim Radfahren endlich einmal gründlich auseinanderzusetzen und die Windschutzscheibenmentalität abzulegen. Auchradfahrer(tm) haben wir leider schon genug.

[ ] Du weisst was ich mit dem Rad bzw. Auto fahre.

Grüße

Holger
 
BOO² !

Da kräuseln sich ja meine Fußnägel, wenn ich lese wie einige hier
radfahren.

Auch ich würde lieber gerne fahren als an einer roten Ampel zu
stehen. Auch ich mag es schnell unterwegs zu sein und vorallem
mag ich es in der Stadt Autofahrer abzuhängen.

ABER wir sollten doch nicht vergessen, dass Gesetze nicht zum
Spass verfasst werden und schongarnicht um irgendjemand zu
ärgern.

Dass man als sportlicher Radler mit seiner Leeze nichts auf dem
Bürgersteig verloren hat sollte selbstverständlich sein. Man glaubt
ja nicht, wie schnell diese kleinen Kinder irgendwo aus einer Ecke
springen können.
Wer ordentlich fährt (Schulterblick!!) sollte im Stadtverkehr auch
auch großen Strassen sicher sein. Die Autos dürfen scliesslich auch
'nur' 50. Wenn die Strasse doch sooo groß sein sollte (Stadtring,
2-spurig, 70) kann ja immernoch Ausweichstrecken fahren.

Das man immer auf der richtigen Strassenseite fahren sollte, ver-
steht sich wohl auch von selbst. Wenn man -egal als Auto-, LKW-
oder Radfahrer- aus einer Seitenstrasse kommt, dann rechnet
doch kaum jemand mit einem Radler von RECHTS. Was glaubt Ihr,
warum Inlineskater so oft umgeholzt werden ?

Ohne Licht fahren ist einfach nur dumm. Damit gefährdet man sich
doch selbst und der erste, der das dann ausbaden muss ist der
Autofahrer - sehr asozial.

Rote Ampeln und Stoppschilder überfahren mag zwar Zeit sparen;
einige Regelungen sind auch viell. unsinnig, aber alleine die Vor-
bildfunktion sollte Grund genug sein die Regeln auch zu befolgen.
Ausserdem ist sowas doch immer eine gute Gelegenheit um etwas
herumzuprollen (Nose-Wheelie, Wheelie, stehenbleiben ohne
sich abzustützen usw.) ;) .

Nicht zu vergessen wäre ja noch die Versicherung, die im Falle
eines Falles stumpf abwinken kann, weil man sich bewusst nicht
an die geltenden Regeln gehalten hat.

Zugegeben, ich fahre auch mit meiner Selbstbaufunzel herum,
aber im Strassenverkehr kann man die ja auch netterweise
herunterdrehen oder wenigstens den Winkel verstellen.

BE SOCIAL !
 
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