Ich drücke dir die Daumen, dass du für den Verbraucherschutz und die Sicherheit der Fahrradkäufen so ein Verfahren mal durchziehst. Berichte bitte über den Ausgang.
Ich sehe als Problem, dass viele Fahrräder, die im günstigen Bereich von den Ketten verkauft werden, nicht richtig zu Ende gebaut wurden. Die werden so, wie sie vom Hersteller aus dem Karton genommen werden, einfach nur "vormontiert" an den Kunden rausgegeben und sind nicht verkehrssicher. Meist geht das gut, weil solche Räder wenig gefahren werden. Von qualitätsbewussten kleineren Händlern kenne ich es so, dass dort Checklisten zur Überprüfung abgearbeitet werden - ähnlich wie im Kfz-Bereich.
Günstige maschinell gebaute Laufräder sind ohnehin ein ganz heikles Thema. Da wird in der Produktion auf den notwendigen Setzungsprozess ("Abdrücken") verzichtet und die Laufräder verteilen sich nach wenigen hundert Kilometern, weil sich die Speichen erst beim Fahren setzen und nicht bei der Herstellung. Die Laufräder sind einfach nicht fertig gebaut! Das Nachzentrieren auf Rundlauf bei einer Erstinspektion zögert den Tod auch nur etwas heraus, weil sich dabei niemand die Zeit nimmt die Speichenspannung homogen einzustellen. Dann hätte man es auch gleich machen können! Zudem ist es eigentlich nur eine Reparatur.
Felgen haben oft schon einen Hau weg, wenn sie mit zu lockeren Speichen eine Weile gefahren wurden.
Ich habe schon öfter von ähnlichen Fällen im Bekanntenkreis gehört. Mal der Vorbau locker, man die
Bremsen locker, mal die Speichen locker... Lustigster Fall war ein falsch montiertes Tretlager. Die Fahrerin hat sich durch die wackelnde Kurbel innerhalb von 5 Monaten die Kettenstrebe durchgesägt. Gehört und gespürt hat sie natürlich nichts.

Da gab es auch arge Diskussionen, weil sie nicht bei der Erstinspektion war. Gesagt hatte ihr davon niemand etwas. Aber es stand ein Satz auf dem Kassenzettel der ungefähr so lautete: "Bitte bringen Sie Ihr Rad nach XX km oder XX Wochen zur kostenlosen Erstinspektion." Ob damit allein, ohne weitere Aussagen und Hinweise im Vorfeld, die gesetzliche Gewährleistung beschränkt werden kann, halte ich (Jurist, aber kein Fahrradkaufrechtsspezialist

) für sehr zweifelhaft. Wenn das ne AGB sein soll, ist schon die Einbeziehung problematisch, da ein Hinweis auf dem Kassenzettel zu spät ist. Die Klausel ist nicht konkret genug. Es müsste m.M. nach ein ausdrücklicher Hinweis erfolgen, dass die Räder nur halbfertig zusammengebaut sind, sich nach den ersten paar Kilometern alle Teile lockern können und deshalb eine Inspektion für die Verkehrssicherheit nötig ist. Sonst kann durch ein Versäumen der Inspektion dem Käufer kein Mitverschulden am eingetretenen Schaden angelastet werden.
Für die weitergehenden Schäden, die dir entstanden sind (Körper, Gesundheit, Verdienstausfall) müsste ein Verschulden beim Händler nachgewiesen werden. Das ist nicht ganz einfach. Wenn es kein unvorhersehbares Materialversagen, sondern wirklich einfach nur schlechte Montage war, könnte das aber klappen. Wer halbfertig montierte Räder in den Verkauf gibt, handelt sorgfaltswidrig und muss damit rechnen, dass der Käufer zu schaden kommt. Davon kann man sich auch nicht durch halbherzige Hinweise auf dem Kassenzettel zu einer empfohlenen Inspektion entlasten.
Das Produkthaftungsgesetz gibts neben dem Kaufrecht aber auch noch. Mal sehen, was dein Anwalt und das Gericht daraus machen.

Der vernünftige Menschenverstand sagt: Ein Fahrrad muss so gebaut sein, dass die tragenden Teile die vorgesehene Belastung (keine Stürze) ein paar Jahre schadlos aushalten. Wenn das ein Verkäufer für den aufgerufenen Preis nicht sicherstellen kann, muss er halt für Schäden haften.