- Registriert
- 12. Februar 2010
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Hallo Bikegemeinde,
ich habe hier im "bikemarkt" von einem user (Name werde ich vorerst noch nicht nennen) etwas erstanden. Die erhaltene Ware wich in allen Merkmalen von der Beschreibung ab (zudem über technische Eigenschaft des Federwegs belogen, angeblich passender Dämpfer natürlich viel zu klein was die EBL betrifft). Ich habe auch noch den kompletten e-mail Verkehr, worin er eine Rücknahme einwilligt. Seitdem keine Antworten mehr auf mails - ebenso nichts auf dem Bankkonto zu verzeichnen.
Ich gehe davon aus, dass es im Interesse aller ist, wenn so jemand von der Plattform verschwindet (Du könntest der Nächste sein, der gelumpt wird).
Meine Frage ist, an wen ich mich wenden muss (gibt es einen Verantwortlichen im Forum??), um die ganze Geschichte über das Forum abzuwickeln? Den kompletten e-mail Verkehr habe ich wie oben erwähnt noch, jeder kann sich schnell selbst daraus ein Bild machen.
Da ich eine Rechtsschutzversicherung habe und den Tatbestand der argl. Täuschung als erfüllt ansehe (studiere Jura), werde ich auf jeden Fall auch diesen Weg beschreiten.
Ich hoffe auf Eure Mithilfe, Gruß
ich habe hier im "bikemarkt" von einem user (Name werde ich vorerst noch nicht nennen) etwas erstanden. Die erhaltene Ware wich in allen Merkmalen von der Beschreibung ab (zudem über technische Eigenschaft des Federwegs belogen, angeblich passender Dämpfer natürlich viel zu klein was die EBL betrifft). Ich habe auch noch den kompletten e-mail Verkehr, worin er eine Rücknahme einwilligt. Seitdem keine Antworten mehr auf mails - ebenso nichts auf dem Bankkonto zu verzeichnen.
Ich gehe davon aus, dass es im Interesse aller ist, wenn so jemand von der Plattform verschwindet (Du könntest der Nächste sein, der gelumpt wird).
Meine Frage ist, an wen ich mich wenden muss (gibt es einen Verantwortlichen im Forum??), um die ganze Geschichte über das Forum abzuwickeln? Den kompletten e-mail Verkehr habe ich wie oben erwähnt noch, jeder kann sich schnell selbst daraus ein Bild machen.
Da ich eine Rechtsschutzversicherung habe und den Tatbestand der argl. Täuschung als erfüllt ansehe (studiere Jura), werde ich auf jeden Fall auch diesen Weg beschreiten.
Ich hoffe auf Eure Mithilfe, Gruß