Wahnsinn, Anzeigen wegen (verseuchter) Erde

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Wahnsinn im Bikepark Arnsdorf:mad:
Letzte Woche hat uns ein Polizist der täglich am Park vorbeifährt angezeigt:confused: seit nun mehr drei jahren besteht dieser. Und das beste ist wir haben ein erbaugutachten welches aber vom freund und helfer nicht anerkannt wird und jetzt haben wir das Umweltamt am Arsch. wenn die feststellen solten das was nicht stimmt müssen wir 50000 m³ erde abtranspotieren. es ist wahnsinn endlich wird was geschaffen für die jugend un ein gelangweilter beamter hat nichts besseres zu tun alles aufs spiel zu setzten.

Viellecht kann mir jemannd sagen was das soll und wie wir uns als verein vor sowas schützen können
 
klingt ja erst mal nicht so gut. dennoch wären genauere infos hilfreich. was ich bisher rausgehört hab: ihr habt euch im wald 'n bikepark gebuddelt, den es seit 3 jahren gibt und habt irgendein behördliches gutachten/erlaubnis ("erbaugutachten") dafür. ein gelangweilter grüner stadtförster meint nun euch ankacken zu müssen, indem er euch das verbietet und sagt der boden wäre verseucht. er hat das umweltamt eingeschaltet und die haben ein gutachten in auftrag gegeben? soweit richtig?

wie kommt er zu der annahme? weshalb/womit/von wem soll der boden verseucht sein? was wird euch denn vorgeworfen? habt ihr auf dem gleichen gelände noch 'ne illegale anlage zur urananreicherung, altölendsorgung oder was?

seltsame story. ich denke am besten wäre es, die ganze geschichte nochmal ausführlich zu posten, dann bekommt ihr bestimmt hilfe von den im forum vertretenen rechtsexperten, was mich jedoch eindeutig ausschliesst.

viel glück
 
Außerdem, warum solltet Ihr 50000cbm verseuchter Erde abtransportieren, wenn Ihr nicht der Verursacher seid:confused: (das setze ich jetzt mal voraus;))

Also, nicht gleich durchdrehen und den Verstand abschalten, sondern abwarten, was Euch genau vorgeworfen wird! Dann schauen, was davon berechtigt ist...

Der Nikolauzi

P.S.: Eine weniger emotionale Schilderung mit mehr Fakten wäre zur Beurteilung echt hilfreich:)
 
euch das verbietet und sagt der boden wäre verseucht.
wo steht denn das ? hab ich was überlesen ?
kann das sein , dass die 50000qbm aufgeschüttete erde ist, also bsp sprünge, anlieger,north shore bauten usw. und der ganze park wieder eingeebnet werden muss ?
www.bikepark-arnsdorf.de/component/option,com_zoom/Itemid,46/

mach mal keine panik, ich denk mal du fährst da nur. wenn da richtig was läuft mit den behörden, wird sich herr walther wohl auch drum kümmern. und so einfach zumachen is ja wohl nicht.
 
Also es sieht so aus:
-wir haben ein grundstück von unserer gemeinde bekommen ca 22000m²
-um bauen zu können haben wir uns erde von einem bauunternehemen bringen lassen (natürlich mit GUTACHTEN) wurde Vorgeschrieben
-dann Bauphase mit allem drum und dran
-jetzt dachte sich ein Herr von der Kripo dessen frau anwältin ist(aha)
Mir passt das so nicht und ging zu seinem freund der umweltermitler (Kripo)ist
und plötzlich sind unsere gutachten nicht mehr rechtsfähig?????? natürlich wird ein neues gemacht welches vom umweltamt geemacht wird und wenn diese herren den oder die gutachter(in) auch noch so ma eben kennen dann siehts schwarz aus

@soul genau so erde hin erde weg
 
Haaaaallo, erst mal Nerven wieder beruhigen. Hier wird gar nichts "passieren", nur wenn irgendjemand etwas behauptet. Wer Behauptungen aufstellt, muss deren Wahrheitsgehalt beweisen. Der BEWEIS ist das Schlüsselwort. Noch leben wir in einem Rechtsstaat. Und an dessen Grundsätze sind zuallererst einmal die Behörden selbst gebunden, lange bevor der einzelne Bürger für irgendwetwas verantwortlich gemacht werden kann.

Wenn es so ist, dass es eine Genehmigung der Stadt/Gemeinde gibt für das was ihr da auf dem Grundstück getan/verändert habt, dann ist es schon mal vier fünftel der Miete. Wenn es genehmigt wurde, eure Bautätigkeit aber nicht ordentlich überwacht wurde, jetzt im Nachhinein ein Schlauer daherkommt, und irgendweine Behauptungen aufstellt, dann richtet sich seine Behauptung erst mal und vor allem an den trögen Behördenapparat selbst.

Und wenn es da wirklich irgendwetas gibt, das wieder rückgebaut werden muss, dann liegt die Verantwortung und die Kosten bei der Gemeinde selbst.
So sehe ich das und so würde ich vorgehen.
 
auch wenn wir als verein den auftrag zur schüttung gegeben haben

ich hab mich auch schon ein wenig informiert was die bereumung kostet da kann ich mich als vorsitzender einbuddeln
 
Erst mal hab ich mir Eure website angeschaut, der Park sieht sieht toll aus. Gratuliere.

Niemand wird euch den wieder einebnen. So, hab nun mit meinem schlauen Sohn gesprochen, der studiert ein bisschen Jura. Sagt, niemand kann verantwortlich gemacht werden, wenn der Verein der Verantwortliche ist. Dazu steht im BGB §31: Der Verein ist für den Schaden verantwortlich, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstands oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen begangene, zum Schadensersatz verpflichtende Handlung einem Dritten zufügt.

Kurz, der Verein ist im eventuellen Fall der Fälle verantwortlich, nicht aber Du als Vorsitzender mit deinem Privatvermögen.

Ein Rat: Holt euch aeinen Anwalt, aber erst, wenn ein Schreiben von den Behörden kommt wirklich nötig.

Ride on, be FREE!
 
Außerdem wird dem Bauunternehmer oder dem damaligen Gutachter erstmal ans Bein gepinkelt, Ihr hab ja alles getan, um im guten Glauben sein zu können, daß alles i.O. ist...

Der Nikolauzi
 
Warum ist der Kripo Bulle so fustriert? Vielleicht hat ihm mal ein Biker die Alte ausgespannt? Ich versteh nicht warum so ein Stress gemacht wird, hat der etwas mit euch zu tun? Es ist ärgerlich wenn viel Arbeit in Frage gestellt wird, nur weil ein paar Wichtigtuer nix besseres zu tun haben...
 
Grundsätzlich ist es schon zutreffend, dass zunächst der Verein haftbar ist und nicht das einzelne Mitglied oder der Vorstand ... zivilrechtlich

in strafrechtlicher Hinsicht gibt es jedoch auch die §§ 324 ff StGB

§ 324a
Bodenverunreinigung
(1) Wer unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten Stoffe in den Boden einbringt, eindringen läßt oder freisetzt und diesen dadurch

1. in einer Weise, die geeignet ist, die Gesundheit eines anderen, Tiere, Pflanzen oder andere Sachen von bedeutendem Wert oder ein Gewässer zu schädigen, oder
2. in bedeutendem Umfang


verunreinigt oder sonst nachteilig verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

aber so Sachen müssen im Einzelfall detailliert geklärt werden ....

Wenn ihr von "anzeige" sprecht ist damit wohl die Strafrechtliche Seite gemeint, bzgl. des entfernenes der Erde die zivilrechtliche bzw. öffentlich-rechtliche
 
Hab ich da jetzt was überlesen........


...mit was soll den der Boden "verseucht" sein ?
 
Es geht hier weder um Zivilrecht (oben der Post von Ruedigold) noch um Strafrecht (Post von EL Rey) sondern um öff. Recht.

In diesem gibt es den Begriff der Zustandshaftung bzw. des sog. Zustandsstörers. Dh. neben dem der das verursacht hat (sog. Handlungsstörer) haftet auch derjenige, der die tatsächliche Gewalt über die "störende Sache" besitzt http://de.wikipedia.org/wiki/Störer
Und das seit ihr, der Verein, falls die Erde kontaminiert ist.

Das mit den unterschiedlichen Gutachten ist aus der Entfernung nicht zu beurteilen. Aber im Prinzip kann das Umweltamt oder das Ordnungsamt schon eigene Gutachter beauftragen; eine Bindung der Behörde an vorangegangene private Gutachten gibt es da nicht.

Spätestens wenn der Gutachter des Umweltamtes zum Ergebnis kommt, dass die Erde verseucht ist, solltet ihr mal zum Anwalt gehen.

Gruss
Tvaellen
 
es ist überstanden das umweltamt hat lediglich beanstandet das wir türen und presspappe rumliegen haben ich schreib noch ma ausführlich was loswar
muß erstma fleißig sein
danke an alle für die tipps und so
bis später
 
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