Warnung vor Stevens

Wie soll er dir auch nen Rahmen von 2008 verkaufen können... WIR HABEN DOCH NOCH 2007!!!!!!:confused:

Stevens hat wirklich schon 2008er Modell im Programm, ich kanns nur bei den Crossern sagen, dort hat sich ausser Farbe garnix geändert.

Ich weiß nicht, wieso der Threadsteller so einen unnützen Wind macht.
 
warnung vor dem hunde!

mal ehrlich! evtl. erstmal beim händler oder hersteller nachfragen bevor man hier solche threads startet.
u.U. kann sowas stark nach hinten losgehen.

genauso wie manche ebay kunden....kaufen und bewerten negativ weil ihnen grad was nicht passt! aber man könnte ja vorher mal nachfragen bevor man sich beschwert.
manches problem soll sich auf diese art einwandfrei lösen lassen.....hab ich gehört ;)
 
Häää? Alter Rahmen in neuer Farbe, wats dats denn. Nenn mir doch mal einen Hersteller, der jede Saison komplett neue Rahmen hat.

Stevens hat z.B. bei den Cyclocrossern 2007 die Rahmen verändert, 2008 sind die Rahmen absolut gleich geblieben.

Scott baut seit Ewigkeiten die normalen (nicht die Ltd) Scale Versionen gleich.


Das ist doch total normal.


Mal was positivies: Stevens hat mir 2007 ein 2007er Modell komplett zum super Preis verkauft, das mit sämtlichen Komponenten des Stevens Carbon Rades ausgestattet war, bessere Bremse, bessere Kurbel, bessere Schaltung, nur alles zum super Preis.

Ja das waren vielleicht die Stroke Midsession Modelle?

Das Problem ist ein anderes. Der 08er Rahmen ist anders, aber verkauft wurde ein 07er Rahmen mit 08er Decors. Bei nem MTB würde mich das auch aufregen. Vor allem wenn der 08er Rahmen vielleicht 150g leichter geworden ist. Bei dem Cityflyer naja. Ist es vielleicht auch tragisch. Vor allem weil man keinen schönen Pletscher schraubständer verbauen kann wie bei den Trekkingrädern, sondern auf einen klassischen Esge Gammelständer angwiesen ist den man an der Nabenschraube befestigt.

Zwar ist das Topic etwas hochgegriffen, die Aufregung kann ich zum Teil auch verstehen. Genauso wie die Wahnung an alle beim Kauf auf die Rahmen zu achten. Leider ist das normal bei Trekkingradkunden. Stevens ist da eher die Regel als die Ausnahme.

Ich finde aber auch die Einstellung des Forums nicht sonderlich klasse. Ich meine was würden sich einige aufregen wenn in einem MTB statt der 08er Gabel mit PM Standard die 07er mit IS verbaut werden würde mit den 08er Decals. Und genau die gleiche Situation hat man hier auch.

Da traut man sich etwas bei dne Trekking und Cityradkunden was bei den MTBlern und Rennradlern undenkbar wäre.
 
Stevens wirbt mit verbesserten 08´er-Rahmen und liefert tatsächlich z. Zt. 07´er -Rahmen mit 08´er Dekors aus.
Grund hierfür ist - laut Stevens - daß der Rahmenbauer aus Fernost Probleme hat mit der Herstellung der 08´er Modedelle. Die Probleme sollen wohl erst mit Beginn der nächsten Herstellung im Frühjahr behoben sein. Im Herbst wurden deshalb die Rahmen noch unverändert zu den 2007´er Rahmen hergestellt und nur mit 08´er Design ausgeliefert. Die Kunden wurden darüber nicht informiert.
Sowas würde mich auch ärgern.

Gruß
 
Hallo,
ich habe mir gestern ein Stevens 08 gekauft, an dem wie ich später merkte ein alter und schlechterer Rahmen von 07 verbaut wurde (nur in neuer Farbe). Passt also besser auf wenn Ihr etwas von Stevens kauft.

A) Deine Aussage, besser noch dein Threadtitel, könnte bei einer strengen Rechtsabteilung umgehend eine Klage nach sich ziehen.

B) Die Geschichte selbst ist für dich ärgerlich. Keine Frage.

C) Das "Fehlen zugesicherter Eigenschaften" liegt in diesem Falle jedoch nicht vor.

So far :rolleyes:
 
Häää? Alter Rahmen in neuer Farbe, wats dats denn. Nenn mir doch mal einen Hersteller, der jede Saison komplett neue Rahmen hat.
Stevens hat z.B. bei den Cyclocrossern 2007 die Rahmen verändert, 2008 sind die Rahmen absolut gleich geblieben.

Schau Dir bitte mal Post 15 an.
Dort ist ein Unterschied beschrieben.
Die anderen Stehen im aktuellen Stevensprospekt.
 
steht bestimmt in jedem katalog: "technische änderungen vorbehalten"
solltest halt mal genauer lesen lernen....

@Gurkenfolie: Bitte verbreite hier keinen juristischen Unsinn. Das deutsche Rechtssxstem ist viel besser als Du glaubst, und schützt verbraucher vor solchen Herstellen/Verkäufern.

Das Thema kann eigentlich geschlossen werden, da alles wichtige insb. die Unterschiede zum Rahmen/Gabel 08 zu 07 erläutert wurde.

Ich schau mal was der Händler morgen sagt, und dann kann man weitersehen. Ich bin rel. sicher das der Händler einen guten Vorschlag macht, und ich nicht mit BGBs oder gar Palandten um mich werfen muß.
 
Es kann durchaus sein, dass Komponenten vertauscht werden, mein Rad hat wie gesagt, eine komplett andere Schaltung, als das im Prospekt, eine andere Bremse, andere Kurbel. Aber alle Komponenten sind weitaus hochwertiger, als die im Prospekt.

Ich vermute: Stevens hatte in meinem Falle noch einen 2007er Rahmen rumfliegen, aber keine 2007er Komponenten mehr, also haben sie mir die 2008er drangebaut und zwar die vom hochwertigsten Carbonrad, ich hab ein Alu Rad (bis auf die Gabel) - ich kann mich nicht beschweren, werde einen Teufel tun und das dem Händler mitteilen. Wenn allerdings die Komponenten minderwertiger wären, würde ich mich nicht an Stevens, sondern den Händler wenden, der ist dein Ansprechpartner, nicht der Hersteller. Es sei denn du hast das Ding über Direktvertrieb gekauft.

Mein Händler hat direkt von Stevens z.B. mein Bike bezogen, die Komponenten waren wie bereits beschrieben, wesentlich besser, ich kann mich keineswegs beklagen.
 
A) Deine Aussage, besser noch dein Threadtitel, könnte bei einer strengen Rechtsabteilung umgehend eine Klage nach sich ziehen.
Anhand des Tatbestandes scheint hier eher ein Fall von arglistiger Täuschung gem. §123 BGB vorzuliegen. Bezüglich der Informationspolitik von Stevens gegenüber dem Händler kann natürlich nur spekuliert werden. Allerdings kann sich dieser nicht exkulpieren, da es einen Teil seiner Sorgfaltspflicht als Bike-Verkäufer darstellt, sich genauestens davon zu überzeugen, daß die eingegangene und später verkaufte Ware auch tatsächlich die zugesicherten Eigenschaften aufweist. In diesem Falle definitv nicht, da es sich um eine signifikant differente Konstruktion der Aufallenden handelt. Denn im Umkehrschluß zur Werbeaussage von Stevens ("Gewichtsoptimierung bei gleicher Steifigkeit") weist der '07er Rahmen eben diese Eigenschaften nicht auf. Es liegt gegenüber einem echten '08er Rahmen also ein qualitativer Mangel (höheres Gewicht) vor, den Stevens zu vertreten hat.

Was kann der Kunde unternehmen? Zum Händler gehen und den Kaufvertrag gegen Rückzahlung des Kaufpreises wandeln bzw. einen entsprechenden Nachlaß fordern. Er hat in diesem Fall die freie Wahl.

Nur so eine Idee: Vielleicht war der Händler auch deshalb so nett, weil man einen eingewickelten Kunden leichter übers Ohr hauen kann? Sollte er die veraltete Ware im neuen Gewand tatsächlich nicht erkannt haben, dürfte er sich nicht "Fach"händler nennen.
 
Anhand des Tatbestandes scheint hier eher ein Fall von arglistiger Täuschung gem. §123 BGB vorzuliegen. Bezüglich der Informationspolitik von Stevens gegenüber dem Händler kann natürlich nur spekuliert werden. Allerdings kann sich dieser nicht exkulpieren, da es einen Teil seiner Sorgfaltspflicht als Bike-Verkäufer darstellt, sich genauestens davon zu überzeugen, daß die eingegangene und später verkaufte Ware auch tatsächlich die zugesicherten Eigenschaften aufweist. In diesem Falle definitv nicht, da es sich um eine signifikant differente Konstruktion der Aufallenden handelt. Denn im Umkehrschluß zur Werbeaussage von Stevens ("Gewichtsoptimierung bei gleicher Steifigkeit") weist der '07er Rahmen eben diese Eigenschaften nicht auf. Es liegt gegenüber einem echten '08er Rahmen also ein qualitativer Mangel (höheres Gewicht) vor, den Stevens zu vertreten hat.

Was kann der Kunde unternehmen? Zum Händler gehen und den Kaufvertrag gegen Rückzahlung des Kaufpreises wandeln bzw. einen entsprechenden Nachlaß fordern. Er hat in diesem Fall die freie Wahl.

Nur so eine Idee: Vielleicht war der Händler auch deshalb so nett, weil man einen eingewickelten Kunden leichter übers Ohr hauen kann? Sollte er die veraltete Ware im neuen Gewand tatsächlich nicht erkannt haben, dürfte er sich nicht "Fach"händler nennen.
Bin zwar kein Jurist aber ist es nicht verständlich, dass der Händler annimt, dass es ein 08 Modell ist, wenn es sehr stark( wegen der Lakierung) als solches zu verstehen ist? Im guten Glauben hat er gedacht, dass er das bekommt wonach es auch aussieht! Oder muss er auch schauen ob das Fabrikat der Bremsbeläge auch das ist, welches man bei z.B. Magura Bremsen erwarten würde, ist.?!?! :confused:

Also ich sehe in diesem Fall eher das Problem bei Stevens. Wenn sie es doch wissen, dass es mit den 08er Rahmen dauern wird, würde ich von denen erwarten, dass sie das Publik machen. Es kann ja sein, dass jemand die Wahl hat zwischen einem reduzierten 07er Modell oder einem nach Listenpreis besseren 08er. ;)
 
Anhand des Tatbestandes scheint hier eher ein Fall von arglistiger Täuschung gem. §123 BGB vorzuliegen. Bezüglich der Informationspolitik von Stevens gegenüber dem Händler kann natürlich nur spekuliert werden. Allerdings kann sich dieser nicht exkulpieren, da es einen Teil seiner Sorgfaltspflicht als Bike-Verkäufer darstellt, sich genauestens davon zu überzeugen, daß die eingegangene und später verkaufte Ware auch tatsächlich die zugesicherten Eigenschaften aufweist. In diesem Falle definitv nicht, da es sich um eine signifikant differente Konstruktion der Aufallenden handelt. Denn im Umkehrschluß zur Werbeaussage von Stevens ("Gewichtsoptimierung bei gleicher Steifigkeit") weist der '07er Rahmen eben diese Eigenschaften nicht auf. Es liegt gegenüber einem echten '08er Rahmen also ein qualitativer Mangel (höheres Gewicht) vor, den Stevens zu vertreten hat.

Danke für Deinen Beitrag.

Bist Du dir bei der Exkulpation sicher?
Soweit ich weiß hat der Verkäufer keine Untersuchungspflicht.
Der gute Glaube des Verkäufers schließt aucht selbst bei grober Fahrlässigkeit Arglist aus (Palandt, § 123 Rn 11)
Ich glaube ein Eventualvorsatz liegt auch nicht vor.

Worüber kann ich denn dem Händler die Arglist von Stevens zurechnen?

Wenn 123 nicht funktioniert wären wohl 434 ff. am besten, da man dann beim Rücktritt keinen Wertersatz (benutzung des Rades um vom Laden nach hause zu fahren) wegen 818 III (Entreicherung) leisten muß?
 
Wenn Du ausdrücklich einen 08 Rahmen bestellt hast und auch dieses von deinem Händler so an den Hersteller weiter gegeben wurde ist es ein Spezifikationskauf.
Sollte es also eine Schriftliche bestätigung über diese Bestellung geben kannst Du (dein Händler) auf den Umtausch des Rahmen durch den Hersteller beharren.
 
Die MTB und Rennradfahrer brauchen sich da keine Sorgen zu machen.

Liegt halt daran, dass Stevens weiß, dass das Freaks sind die davon Ahnung haben. Aber die Allround Kunden sind halt in den meisten Fällen völlig blauäugig.

Wie schon erwähnt das machen etliche Firmen so. vor allem bei günstigen Cityrädern unter 1000 Euro ist das ganz extrem.

Um das festzustellen würd ich die Details z.B. der Ausfallenden anschauen. Da sieht man es. Aber wie schon erwähnt so etwas traut sich keine Firma.
 
@Hopi: Ich bin zum Händler sah das Courier mit dem dunkelgrünen gepulverten Rahmen (das von 07 hat einen blauen lackierten). Dann merkte ich an, dass die verbaute Lampe eine alte ist. Der Händler sagte dass es bei der Gerstellung des Rades die neue Lampe noch nicht gab (die Fly IQ kam erst im Nov. raus), und er viele Stevens 08 schon seit September hat. Die Lampe würde er dann bei Stevens bestellen, und kostenlos anbauen.

Als ich dann mit dem Rad zuhause war habe ich es direkt ins Wohnzimmer getragen. Dort ist mir dann aufgefallen, dass die Ausfallenden gar nicht so aussahen wie sie aussehen sollten.
Habe mir dann den Prospekt von Stevens in dem steht welche Verbesserungen der 08 hat nochmal genau angesehen, und festgestellt, dass mein Rahmen+Gabel gar nicht so aussehen.
Dann sah ich mir ein Bild des Courier 07 (das mit dem lackierten Rahmen) an, und stellte fest, dass ich den selben Rahmen habe.


Im nachhinein denke ich mir, dass ich schon bei der Lampe hätte stutzig werden müßen. die Lampen kamen aber wirklich erst im Nov raus, und waren da auch nur in gerniger Stückzahl verfügbar.

ich komme mir richtig blöd vor.
Wenn ich jetzt ein Allround Kunde wäre würde ich nix merken, und Stevens freut sich über all die blauäugigen idioten denen sie die alten Rahmen (die in der Herstellung wahrscheinlich auch billiger sind) andrehen konnten.
 
Danke für Deinen Beitrag.

Bist Du dir bei der Exkulpation sicher?
Soweit ich weiß hat der Verkäufer keine Untersuchungspflicht.
Der gute Glaube des Verkäufers schließt aucht selbst bei grober Fahrlässigkeit Arglist aus (Palandt, § 123 Rn 11)
Ich glaube ein Eventualvorsatz liegt auch nicht vor.

Worüber kann ich denn dem Händler die Arglist von Stevens zurechnen?

Wenn 123 nicht funktioniert wären wohl 434 ff. am besten, da man dann beim Rücktritt keinen Wertersatz (benutzung des Rades um vom Laden nach hause zu fahren) wegen 818 III (Entreicherung) leisten muß?
Die arglistige Täuschung gem. §123 BGB erfordert bekanntlich den Täuschungswillen des Handelnden. Gutgläubigkeit des Händelrs stünde dem zwar entgegen, doch ein Blick in die Praxis läßt anderes vermuten.
Denn als Fachhändler wird man von den Herstellern über eventuelle Veränderungen am Produkt, erst recht, wenn es sich um ein Nachfolgemodell handelt, i.d.R. umfassend informiert - mindestens per Katalog. Als Fachhändler kann sich Dein Spezi nicht damit herausreden, daß ihm die Unterschiede vom '07er zu '08er Rahmen nicht bekannt seien. Und es gehört zu seinen unbedingten kaufmännischen Sorgfaltpflichten, sich bezüglich der Qualität der eingekauften Ware einen Überblick zu verschaffen. Zwar muß er das auch nicht unbegrenzt gründlich tun, doch daß er eine derart eklatante Abweichung an der Hinterbaukonstruktion übersieht, nimmt ihm kein Gericht ab. Schließlich hat Stevens mit dieser Verbesserung auch noch ausdrücklich geworben.

Ob Stevens bei dem Händler selber einen Täuschungsversuch unternahm und ihm, ohne vorherige Information, angebliche '08er Bikes mit '07er Rahmen lieferte, bleibt Spekulation. Ist hier aber auch nicht wichtig. Denn für den Händler gibt es in solch einem Fall nur zwei Optionen: Entweder er schickt die Ware zurück oder er verkauft sie ausdrücklich als '07er Bikes mit '08er Design. Das hier beschriebene Verhalten deutet jedoch stark auf Arglist hin.

Zusatz:
Der Unterschied bei den Gabeln und die schlüpfrige Geschichte mit der Lampe bestärkt mich in der Auffassung, daß Dein Händler in dem Fall kein Unschuldslamm ist
 
Arglist sehe ich kritisch; das hieße wissentlich und willentlich....wohl eher war das von beiden fahrlässig o. von einem von beiden. Und auch bei Fahrlässigkeit .... gibts Abstufungen.

Immerhin könntest du deine Willenserklärung anfechten und zwar aufgrund von "Täuschung" in wesentlichen Eigenschaften der Sache im Sinne, dass du dich in wesentlichen Eigenschaften getäuscht hast, dazu müsstest du allerdings dieses unverzüglich tun, ohne schuldhaftes zögern, d.h. sofort zum Händler und nicht erst noch paar Tage warten.

Bei meinem ersten Scott Rad war eine Schraube vom Umwerfer locker - einfach nicht mehr festgezogen, der Händler hat das Ding ungeprüft aus dem Scott Karton genommen und verkauft, in dem Fallle war das schlicht grob fahrlässig, nicht aber Vorsatz.
 
Arglist sehe ich kritisch; das hieße wissentlich und willentlich....wohl eher war das von beiden fahrlässig o. von einem von beiden. Und auch bei Fahrlässigkeit .... gibts Abstufungen.

Bei meinem ersten Scott Rad war eine Schraube vom Umwerfer locker - einfach nicht mehr festgezogen, der Händler hat das Ding ungeprüft aus dem Scott Karton genommen und verkauft, in dem Fallle war das schlicht grob fahrlässig, nicht aber Vorsatz.
Glaubst Du ernsthaft, ein Autohändler käme vor Gericht mit Fahrlässigkeit bezüglich seines Nichtwissens über einen Modellwechsel durch?

Eine lockere Schraube vs. sichtbar anderer Rahmen inkl. Gabel & Lampe ist, was einen anzunehmenden Vorsatz angeht, eine völlig andere Baustelle.
 
Hier mal die Antwort des Händlers (er stellt den unterschied zwischen 08 und 07 als gering dar, und geht auch nur auf die Gabel ein (beim Rahmen sind die Unterschiede aber noch größer):

"Um es kurz zu machen,Ich habe mit Stevens Telefoniert.
Das Fahrrad ist eines der ersten Ausgelieferten in Deutschland.An diesem ist
eine vergleichbare Gabel verbaut,nur noch nicht für die Fly Senso
Lampe.Deshalb auch
die Lumotec Busch&Müller.Stevens verweist auf jederzeit technische
Änderungen innerhalb laufender Produktion.Mir ist eine Gutschrift von 20,-
Euro in deinem Fall angeboten worden.Diese gebe ich so an dich weiter.Und
selbst das ist nicht ein Muß sondern eher ein entgegen kommen
meinerseits.Ich stehe wunderbar zwischen den Stühlen...;-)"
 
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