Hallo,
ich habe da heute ganz unverhofft folgendes Problemchen bekommen:
Bei uns gibt es in den Wupperbergen diverse alte Wassermühlen, sogenannte Kotten, die direkt am Fluß stehen und an denen man nun auf den Wanderwegen zwangsläufig vorbei kommt.
Nun gibt es da einen ganz speziellen, direkt hinter einer Brücke über dessen Hof wir bisher immer gefahren sind, ohne uns was dabei zu denken. Es gibt zwar noch einen anderen Weg, der nicht über das Grundstück führt, dieser ist aber für Radfahrer gesperrt, weil auch viel zu viele Wanderer unterwegs sind.
Das Grundstück muss also auf ca 15 Metern länge überfahren werden, bis man auf den Zufahrtsweg kommt.
Die Frage ist nun: Darf man da drüber fahren, bzw. darf es einem der vermeintliche Eigentümer verbieten? Es gibt dort weder einen Zaun, noch irgendwelche Hinweisschilder. In meinen Wanderkarten ist sogar ein Wanderweg eingezeichnet, der durch das Grundstück verläuft. Die Karten werden vom Landesvermessungsamt NRW herrausgegeben.
Gruß Manni
ich habe da heute ganz unverhofft folgendes Problemchen bekommen:
Bei uns gibt es in den Wupperbergen diverse alte Wassermühlen, sogenannte Kotten, die direkt am Fluß stehen und an denen man nun auf den Wanderwegen zwangsläufig vorbei kommt.
Nun gibt es da einen ganz speziellen, direkt hinter einer Brücke über dessen Hof wir bisher immer gefahren sind, ohne uns was dabei zu denken. Es gibt zwar noch einen anderen Weg, der nicht über das Grundstück führt, dieser ist aber für Radfahrer gesperrt, weil auch viel zu viele Wanderer unterwegs sind.
Das Grundstück muss also auf ca 15 Metern länge überfahren werden, bis man auf den Zufahrtsweg kommt.
Die Frage ist nun: Darf man da drüber fahren, bzw. darf es einem der vermeintliche Eigentümer verbieten? Es gibt dort weder einen Zaun, noch irgendwelche Hinweisschilder. In meinen Wanderkarten ist sogar ein Wanderweg eingezeichnet, der durch das Grundstück verläuft. Die Karten werden vom Landesvermessungsamt NRW herrausgegeben.
Gruß Manni