aber falls du auf das zählen von erbsen bestehst â auch die länder haben petitionsausschüsse, selbst hessen.
Ich bestehe ....
..... und die Antwort auf die Petition würde vss. lauten, "den/die Petenten auf die Rechtslage hinzuweisen".
Denn §24 (v.a. Abs.5) HessForstG sei hinreichend mit den Interessen des/der Petenten vereinbar. Schon jetzt ist eine Begründung für Sperrungen erforderlich. Die Gründe erscheinen aus meiner Sicht vernünftig. Und eine Gleichbehandlung z.B. von FuÃgängern und Radfahrern hätte zur Folge, daà man keinen Weg für FuÃgänger sperren und für Radfahrer offen lassen dürfte. Auch das lieÃe die aktuelle Fassung des Forstgesetzes in Hessen zu.
Es würde immer (!), jetzt, künftig, vor oder nach einer Petition besondere Fälle für Sperrungen geben. Die Besonderheit solcher Fälle verlangt jetzt wie künftig nach einer Begründung (vgl. auch §39 Verwaltungsverfahrensgesetz). Ob die Begründungen immer triftig sind, wäre ebenso heute wie künftig, vor oder nach einer Petition nachprüfbar und sei es auch auf dem Dienst- oder Rechtsweg durch Widerspruch oder darüber hinaus gerichtliche Ãberprüfung.
Was am Altkönig läuft, ist im Moment eine Initiative von DIMB und WOFFM, eine solche Ãberprüfung auf dem "kurzen Dienstweg" und dennoch mit rechtlicher Akribie, unterstützt auch von HelmutK, zustandezubekommen. Und diese Arbeit ist eine rechtliche, keine politische. Wäre eine Sperrung von HessenForst aufzuheben, erfolgte das ohne Rücksicht auf viele oder wenige Interessenten (zumal ohnehin bekannt ist, daà es viele sind). Das sollte man nicht dadingehend konterkarieren, daà der Eindruck entstünde, rechtlich notwendige Entsperrungen bräuchten erst quantitativen Druck, bevor sie erfolgten.
Deshalb würde ich auch als der, der ggf. naturschutzrechtliche Genehmigungen schreiben müÃte, Unterschriftenlisten als "Druck" schlichtweg ignorieren. Wenn eine gute Biker-Konzeption vorgelegt ist, ist sie mit oder ohne Unterschriftenliste gut. Und dann kann (wenn nicht sogar muÃ) ich sie auch genehmigen (mit oder ohne Unterschriftenliste).
Unterschritenlisten hätten erst dann ermessenswirksame Bedeutung, wenn sie von
allen Nutzergruppen (Wanderern, Reitern,...) lokal zuordnungsfähig vorlägen und für deren jew. GröÃe statistisch repräsentativ wären. Da kann es besser sein, daà man sich aus meiner Sicht oder der des Forstes lieber auf Zählungen des Naturparkes verläÃt. Mit den Zahlen kann man dann anlog eines
Managementplanes (
das ist ein Beispiel, im Altkönigbereich wäre alles wesentlich weniger umfassend) umgehen.
Wenn schon, dann sollte man mit oder statt Unterschriften eMail-Adressen sammeln, in einen Verteiler packen und dafür sorgen, daà diese Leute von DIMB/WOFFM wie auch den Behörden über aktuelle Entwicklungen, soweit öffentlichkeitszugänglich, auf dem Laufenden gehalten werden. Das wäre der Transparenz nicht nur behördlichen Handelns zuträglich.
Das alles möge man bitte nicht durch "Rumpeleien" im offenen Forum zumindest mittelbar stören.