Wertverlust Stereo The One 2010?!

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17. Januar 2010
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Hallo,

ich besitze ein Cube Stereo "The One" 2010 in Weiß/Rot und möchte das Fahrrad jedoch verkaufen weil es mir zum rumstehen zu leid tut und ich aber wegen meinem Beruf kaum zum fahren komme. Der Neupreis bei dem Bike lag ja bei 2799 Euro. Es hat jetzt 450 km erst runter und ist bis auf ein installiertes Muddy-Board im Originalzustand und in einem bis auf paar kleine Kratzer sehr guten Zustand.
Jetzt kann ich aber gar nicht abschätzen wie viel ich für das Rad noch verlangen kann. Könnt ihr mir mal paar Tipps geben wie ich das rausfinde bzw den Preis ermitteln kann?

Mfg Mike
 
höhstens noch 150 euro. ich würds es dir auch gleich abkaufen :):):)




ne im ernst. also an die 2000 könntest noch für bekommen. nur nicht jetzt. ich würd es im frühjahr verkaufen
 
Ach weil du erster warst bekommst es für 149 ;)
Ok, mit den 2000 hab ich zumindest mal so einen Richtwert mit dem ich arbeiten kann :) Danke
 
Das größte Problem beim Wiederverkauf ist sicherlich der Verlust jeglicher Garantie seitens Cube. Du könntest höchstens versuchen, dich mit dem Käufer darauf zu einigen, das Du im Falle eines Garantieschaden, die Abwicklung übernimmst, wozu ich dir hier in aller Öffentlichkeit nie raten würde. Die Logistik in so einem Falle ist sicher nicht zu unterschätzen...

Nenn mich Hartliner aber für mich ist ein ein Tag altes, gebrauchtes Bike deswegen nur noch die Hälfte wert.

Edit sagt: Ich habe für mein neues Stereo The One 2009 im August 2009 2000,- bar auf den Tisch gelegt. Da scheinen mir 2000,- für ein gebrauchtes Bike unverhältnismäßig oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Momentan gibt es bei Rabe das SE (The One mit tlw. anderen Parts) für 2099,-€

Ich denke da hast du momentan schlechte Karte mit 2000,-€. Ich würde auch noch warten, vielleicht wenn die letzten 2010er vergriffen sind.
 
Ich hab die Tage irgendwo das RX neu für 1699 gesehen, der Wertverlust bei Bikes ist, gerade zum Saisonende, teilweise pervers.

grüße,
Jan
 
hier ist das Stichwort Garantie gefallen, völliger Blödsinn.
Der Gesetzgeber (in Deutschland) sagt ganz klar, das auf die Sache (in dem Fall das Bike) der Hersteller eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren geben muß.
Diese Gewährleistungspflicht geht demnach an den Käufer der Sache über, sofern dieser den Kaufbeleg anbei bekommt.
Die Beweislast liegt im ersten halben jahr beim Hersteller, dannach beim Käufer. ( der mit dem Kaufbeleg )
Im übrigen habe ich mein 2010er Stereo auch als 3 Monate altes Bike, gebraucht Gekauft und selber schon einen Garantiefall über meinen Dealer abgewickelt. Der war zwar nicht erfreut, aber er hat sich der Sache angenommen, da er sonst nen guten Kunden weniger hat.
Anderes Beispiel, du mußt mit Deinem, noch in der Gewährleistungspflichtigen Zeit, jungen Bike Umziehen ( 500 km in die andere Richtung ) und hast dann einen Schaden... dann suchst Du Dir auch nen neuen Händler in Deiner Gegend, oder ?

schönen tag noch, Oiram
 
Zuletzt bearbeitet:
Zum Thema völliger Blödsinn:

Gewährleistung gibt der Verkäufer, nicht der Hersteller.

Der Hersteller kann (muss aber nicht nicht) zusätzlich eine Garantie geben.

Es ist der Händler, der die Gewährleistungsansprüche gewähren muß, und daß muß nicht der sein, wo die Sache Gekauft wurde.
Heißt, du kaufst beim Händler "A" und kannst beim Händler "B" die Gewährleistungsansprüche geltend machen. Händler "B" wird vom Hersteller, bzw. Teilezulieferer sein Geld erhalten.
Voraussetzung, Händler "A" und "B" führen die gleiche Marke im Programm.
 
Es ist der Händler, der die Gewährleistungsansprüche gewähren muß, und daß muß nicht der sein, wo die Sache Gekauft wurde.
Heißt, du kaufst beim Händler "A" und kannst beim Händler "B" die Gewährleistungsansprüche geltend machen. Händler "B" wird vom Hersteller, bzw. Teilezulieferer sein Geld erhalten.
Voraussetzung, Händler "A" und "B" führen die gleiche Marke im Programm.

Ihr müsst Garantie von Sachmangelhaftung unterscheiden. Die Hersteller geben eine Garantie an den Erstkäufer. Dabei stellt sich die Frage der Beweislast theoretisch erst mal nicht.

Die Gewährleistung oder Sachmangelhaftung hat der Verkäufer nicht der Hersteller! Wenn Du ein Bike bei Händler A kaufst muss Händler B keineswegs Deine Ansprüche beim Hersteller geltend machen. Das wäre ein entgegenkommen des Händlers B. Sicher wird Hersteller C nicht erfreut sein, wenn Händler B sich weigert aber verpflichtet ist er dazu nicht. Es handelt sich bei den Händlern ja nicht um Verkaufstellen von Hersteller C sondern um eigenständige Unternehmen, die die Produkte des Herstellers C verkaufen.

Aber wie auch immer 2Kilo für ein gebrauchtes Stereo The One, wäre mir deutlich zu viel!
 
Heißt, du kaufst beim Händler "A" und kannst beim Händler "B" die Gewährleistungsansprüche geltend machen.

Das ist falsch.

Einen Gewährleistungsanspruch hast du nur gegen den Verkäufer.

Dass dir ein Verkäufer, bei dem du nicht gekauft hast, möglicherweise Waren umtauscht, weil er es vom Hersteller ersetzt bekommt, ist reine Kulanz.

(Ausnahme: Händler A und Händler B gehören zum gleichen Unternehmen, sind also lediglich unterschiedliche Ladengeschäfte).
 
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